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Öffentlicher Dienst: Wann gibt es Gehaltserhöhungen 2024 und 2025?

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Wann kommt die nächste Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst? Bei den vielen geltenden Tarifverträgen und 17 verschiedenen Besoldungsanpassungen im gesamten öffentlichen Dienst kann man schnell den Überblick verlieren. Wir zeigen, wann Beamte und Angestellte mehr Geld erhalten.

Der öffentliche Dienst ist vor allem durch die beiden großen Flächentarifverträge TVöD und TVl geprägt, die beide im letzten Jahr neu verhandelt wurden. An den Tarifergebnissen orientiert sich in der Regel auch die Erhöhung der Besoldung für Beamte. Allerdings ist vielen Beschäftigten nicht immer klar, wann die Gehälter erhöht werden.

Wann gibt es die nächsten Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst?

Es gibt dazu etliche Frage: Wann kommt die nächste Gehaltserhöhung? Wie steht es um die Anpassung der Besoldung bei Bund und Ländern? Wann erhalten Erzieher, Pflegekräfte, Lehrer, Polizeibeamte oder Ärzte an Unikliniken mehr Geld? Wir haben die Termine der Entgeltsteigerungen bzw. die Anpassungen der Besoldung im öffentlichen Dienst zusammengestellt.

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Gehaltserhöhung öffentlicher Dienst Bund und Kommunen

Die Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst Bund und Kommunen ist bereits zum 1. März 2024 erfolgt. So wurden die Entgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro angehoben und dann um weitere 5,5 Prozent – mindestens 340 Euro. Die nächste Tariferhöhung wird es erst nach den anstehenden Tarifverhandlungen Anfang 2025 geben. Die Angestellten bei Bund und Kommunen muss sich etwas gedulden. Als Teil des Tarifabschlusses wurde festgelegt, dass die Gesamtsteigerung mindestens 340 Euro pro Monat betragen muss, wobei sich Erhöhungen zwischen 340 und 680 Euro pro Monat ergeben. Die durchschnittliche Lohnerhöhung beträgt 11,5 Prozent.

Zusätzlich wurde eine Erhöhung der tariflichen Zulagen um 11,5 Prozent ab März 2024 vereinbart. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten, was bedeutet, dass voraussichtlich ab Anfang 2025 Verhandlungen über den nächsten Tarifvertrag geführt werden.

Zu den neuen TVöD-Entgelttabellen 2024 und 2025

Gehaltserhöhung öffentlicher Dienst Länder zum 1. November 2024

Das Tarifergebnis der Länder ist Ende des letzten Jahres verhandelt worden. Ähnlich wie bei Bund und Kommunen wird den Angestellten in den ersten Monaten eine Inflationsausgleichsprämie gezahlt. Die erste tabellenwirksame Entgelterhöhung im öffentlichen Dienst der Länder nach dem TVL erfolgt dann zum 1. November 2024. Dann werden die Entgelte um einen Sockel von 200 Euro angehoben. Eine prozentuale Erhöhung erfolgt dann zum 01. Februar 2025 um 5,5 Prozent – mindestens 140 Euro. Auch die bisher bekannten Anpassungsgesetze für die Besoldung in den Ländern orientieren sich am TVL-Tarifergebnis.

Zu den TVL Entgelttabellen 2024 und 2025

Zu den Besoldungstabellen

TV Hessen: Gehaltserhöhung erfolgt 2025

Das Land Hessen verhandelt separat um einen Tarifvertrag (TVH). Der neue Tarifvertrag konnte Anfang 2024 erreicht werden. Die vorgesehenen Gehaltserhöhungen erfolgen erst 2025. So steigen die Tabellenentgelte zum 1. Februar 2025 um einen Sockel von 200 Euro. Ab dem 1. August 2025 werden die Gehälter dann um 5,5 Prozent, mindestens 140 Euro.

Übersicht: Tariferhöhung für Angestellte im öffentlichen Dienst 2024 und 2025

Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie bei Bund und Kommunen ist abgeschlossen. Für die Angestellten der Länder laufen die Zahlungen in den kommenden Monaten noch.

Bereich Termin Tariferhöhung

Tarifverträge Bund und Kommunen

TVöD Bund 1.März 2024 Sockel 200 Euro und 5,5 Prozent; mindestens insgesamt 340 Euro
TVöD Kommunen 1.März 2024 Sockel 200 Euro und 5,5 Prozent; mindestens insgesamt 340 Euro
TVöD Sue 1.März 2024 Sockel 200 Euro und 5,5 Prozent; mindestens insgesamt 340 Euro
TVöD Pflege 1.März 2024 Sockel 200 Euro und 5,5 Prozent; mindestens insgesamt 340 Euro
TVöD Sparkassen 1.März 2024 Sockel 200 Euro und 5,5 Prozent; mindestens insgesamt 340 Euro
TVöD Entsorgung, Flughäfen, Verwaltung 1.März 2024 Sockel 200 Euro und 5,5 Prozent; mindestens insgesamt 340 Euro
TV-V (Tarifvertrag Versorgungsbetriebe) 1.März 2024 Sockel 200 Euro und 5,5 Prozent; mindestens insgesamt 340 Euro
Kündigungstermin TVöD und Co. 31.Dezember 2024 Start TVöD-Tarifverhandlungen Anfang 2025

Tarifverträge Länder

TVL (Länder) Januar bis Oktober 2024 120 Euro Inflationsausgleich
TVL 1.November 2024 Sockelbetrag 200 Euro
TVL 1.Februar 2025 5,5 Prozent, mindestens 140 €
TVL (Entgeltbestandteile zB. Bereitschaftsdienstentgelte oder Zulagen) 1.November 2024 4,76 Prozent
TVL (Entgeltbestandteile zB. Bereitschaftsdienstentgelte oder Zulagen) 1.Februar 2025 5,5 Prozent
TVH (Hessen) 1.Februar 2025 Sockelbetrag 200 Euro
TVH (Hessen) 1.August 2025 5,5 Prozent, mindestens 140 Euro
TV Ärzte Unikliniken Länder 1. April 2024

 

4 Prozent
TV Ärzte Unikliniken Länder 1. Februar 2025. 6 Prozent

Alle Angaben ohne Gewähr

Anpassung der Beamtenbesoldung Bund und Länder 2024

Bund / Land Termin Besoldungserhöhung
Bund 1.März 2024 Sockelbetrag 200 Euro und 5,3 Prozent
Baden-Württemberg 1.November 2024 3,6 Prozent
Bayern 1.November 2024 Sockelbetrag 200 Euro
Berlin kA kA
Brandenburg 1.Januar 2024

1.Juli 2024

 

4,76 Prozent

5,54 Prozent

Bremen kA kA
Hamburg kA kA
Hessen kA kA
Mecklenburg-Vorpommern 1.November 2024 Sockelbetrag 200 Euro
Niedersachsen kA kA
Nordrhein-Westfalen 1.November 2024 Sockelbetrag 200 Euro
Rheinland-Pfalz 1.November 2024 Sockelbetrag 200 Euro
Saarland 1.November 2024 Sockelbetrag 200 Euro
Sachsen-Anhalt kA kA
Sachsen 1.November 2024 4,76 Prozent
Schleswig-Holstein 1.November 2024 200 Euro und 5,5 Prozent
Thüringen 1.November 2024 1,462 Prozent (Anrechnung der Anpassung zu Januar 2023)

Quelle: Eigene Recherchen / dbb – Alle Angaben ohne Gewähr

Anpassung der Beamtenbesoldung Bund und Länder 2025

Bund / Land Termin Besoldungserhöhung
Bund Neue Besoldungsrunde beginnt Anfang 2025
Baden-Württemberg 1.Febuar 2025 5,6 Prozent
Bayern 1.Februar 2025 5,5 Prozent
Berlin kA kA
Brandenburg s.o. s.o.
Bremen kA kA
Hamburg kA kA
Hessen kA kA
Mecklenburg-Vorpommern 1.Februar 2025 5,5 Prozent
Niedersachsen kA kA
Nordrhein-Westfalen 1.Februar 2025 5,5 Prozent
Rheinland-Pfalz 1.Februar 2025 5,5 Prozent
Saarland 1.Februar 2025 5,5 Prozent
Sachsen-Anhalt kA kA
Sachsen 1.Februar 2025 5,5 Prozent
Schleswig-Holstein s.o. s.o.
Thüringen 1.Februar 2025 5,5 Prozent

Quelle: Eigene Recherchen / dbb – Alle Angaben ohne Gewähr

Resümee der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst

Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst können sich 2024 über deutliche Gehaltserhöhungen freuen. Allerdings waren die letzten Tarifergebnisse eher moderat. Besonders das letzte Länderergebnis war mit einer tabellenwirksamen Entgeltsteigerung weit hinter den Erwartungen. Diese schwachen Abschlüsse sind nun mindestens ausgeglichen worden. Der Ansatz, alle Entgelte mit einem Sockelbetrag anzuheben und dann nochmal eine prozentuale Erhöhung oben drauf zu setzen, hat für mehr Geld auf den Gehaltskonten gesorgt.

Die Abschlüsse von TVöD und TVL stehen damit auch in einer Reihe in anderen Branchen. Diese Tarifabschlüsse zeichnen sich nach einer Analyse des WSI durch drei Merkmale aus, diese gelten auch für den öffentlichen Dienst:

  • Erstens erhielten die Beschäftigten in fast allen großen Branchen sogenannte Inflationsausgleichsprämien. Dabei handelt es sich um steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen, die den Beschäftigten im Vergleich zu einer regulären Tariferhöhung einen höheren Nettolohn und den Arbeitgebern niedrigere Arbeitskosten bescheren.
  • Zweitens traten die tabellenwirksamen Lohnerhöhungen in Kombination mit den Inflationsausgleichsprämien häufig relativ spät in Kraft. Bei der Deutschen Post und im öffentlichen Dienst werden sie beispielsweise erst im Laufe des Jahres 2024 wirksam.
  • Drittens verzeichneten die unteren Lohngruppen in den meisten Branchen (so auch im öffentlichen Dienst) überproportionale Lohnzuwächse. Dies liegt zum einen an den Inflationsausgleichsprämien, die einen Pauschalbetrag enthalten, der die unteren Lohngruppen besonders begünstigt. Zum anderen wurden in vielen Tarifabschlüssen prozentuale Lohnerhöhungen mit festen Mindestbeträgen kombiniert, von denen Beschäftigte mit geringem Einkommen ebenfalls besonders profitieren.

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