Ärzte an den Universitätskliniken der Länder bekommen mehr Geld, zudem wird die Arbeitszeit gesenkt. Darauf haben sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit dem Marburger Bund geeinigt. Der neue Tarifvertrag gilt voraussichtlich für 2024 und 2025.
Der Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben einen Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken abgeschlossen. Dieser Vertrag, der bis zum 31. März 2026 gültig ist, beinhaltet sowohl eine Erhöhung der Gehälter, sowie eine Reduzierung der Arbeitszeit. Eine Inflationsprämie wie im öffentlichen Dienst der Länder ist nicht vorgesehen.
Neuer Tarifvertrag für Ärzte an Unikliniken 2024 und 2025: 10 Prozent mehr Gehalt
Eine der zentralen Vereinbarungen ist die lineare Gehaltserhöhung von insgesamt 10 Prozent, verteilt auf zwei Schritte: Eine Erhöhung um 4 Prozent tritt ab dem 1. April 2024 in Kraft, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um 6 Prozent ab dem 1. Februar 2025. Unter Berücksichtigung der Arbeitszeitverkürzung und des Zinseszinseffekts ergibt sich über die gesamte Laufzeit von 30 Monaten sogar eine effektive Gehaltserhöhung von 15,75 Prozent. Im Detail sieht das Tarifergebnis so aus:
- Gehaltserhöhung: Lineare Erhöhung um insgesamt 10 Prozent.
- Erster Schritt: 4 Prozent ab 1. April 2024.
- Zweiter Schritt: 6 Prozent ab 1. Februar 2025.
- Faktische Erhöhung über 30 Monate: 15,75 Prozent unter Berücksichtigung von Arbeitszeitreduktion und Zinseszinseffekt.
- Arbeitszeitreduktion: Von 42 auf 40 Stunden wöchentlich ohne Gehaltsabstriche, wirksam ab 1. Januar 2026.
- Laufzeit des Tarifvertrags: Bis 31. März 2026.
- Neue Entgeltstufe für Oberärzte: Ab dem 10. Jahr auf dem Niveau der Einstiegsgehälter von Leitenden Oberärzten bzw. Chefarzt-Stellvertretern.
- Gleichstellung der Arbeitszeiten: Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken arbeiten mit der neuen Regelung 40 Stunden wie ihre Kollegen in anderen Krankenhäusern.
- Elektronische Arbeitszeiterfassung: Einführung zur Dokumentation und Vergütung der geleisteten Arbeit.
- Dienstplanung: Regelungen ab 1. Januar 2025 für mehr Verlässlichkeit.
- Dienstpläne müssen einen Monat vor Beginn des Planungszeitraumes feststehen.
- Bei Nichteinhaltung: Zuschlag von 10 Prozent des Tabellenentgelts.
- Anpassung der Nachtarbeitszeiten: Definition der Nachtarbeit als die Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr, Änderung gültig ab 1. April 2024.
Weniger Arbeitszeit für Ärzte an Unikliniken
Ein weiterer signifikanter Fortschritt ist die Reduzierung der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 42 auf 40 Stunden, die ab dem 1. Januar 2026 umgesetzt wird, ohne dass es zu einem Gehaltsabzug kommt. Diese Anpassung bringt die Arbeitszeiten der Ärzte an den Universitätskliniken in Einklang mit den bereits bestehenden Regelungen für Ärzte an anderen Krankenhäusern.
Neuer Tarifvertrag Unikliniken 2024 und 2025: Neue Entgeltstufe für Oberärzte
Zusätzlich wird mit dem neuen Tarifvertrag für Ärzte an Unikliniken 2024 und 2025 ab dem zehnten Berufsjahr eine neue Gehaltsstufe für Oberärzte eingeführt, die dem Einstiegsgehalt von leitenden Oberärzten bzw. Chefarzt-Stellvertretern entspricht. Dies stellt eine deutliche Aufwertung der finanziellen Anerkennung für langjährige Oberärzte dar.
Die Vertragsparteien haben außerdem eine verbindliche elektronische Arbeitszeiterfassung beschlossen, die sicherstellt, dass alle geleisteten Arbeitsstunden nicht nur dokumentiert, sondern auch vergütet werden. Die Einführung dieser Maßnahme wird von Regelungen zur Dienstplanung begleitet, die ab dem 1. Januar 2025 gelten. Diese sehen vor, dass Dienstpläne spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Planungszeitraums feststehen müssen. Wird diese Frist nicht eingehalten, muss der Arbeitgeber einen Gehaltszuschlag von 10 Prozent des Tabellenentgelts zahlen.
Nachtarbeit beginnt künftig um 20 Uhr
Eine letzte Änderung betrifft die Definition der Nachtarbeit, die ab dem 1. April 2024 neu festgelegt wird. Nachtarbeit wird dann von 20 Uhr bis 6 Uhr definiert, eine Stunde früher als bisher. „Beide Tarifvertragsparteien haben Verantwortung übernommen und in der fünften Verhandlungsrunde eine tragfähige Einigung erzielt“, so die Verhandlungsführerin der TdL, die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold. „Ich bedanke mich bei allen Beteiligten, dass die Verhandlungen zwar hart in der Sache aber fair und besonnen im Umgang geführt wurden.“
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