Sparkassen Beschäftigte und die Schlichtung im öffentlichen Dienst

TVöD Sparkasse Entgelttabelle 2025 und 2026

Auch für die rund 200.000 Beschäftigten bei Sparkassen, deren Institute Mitglied in einem kommunalen Arbeitgeberverband sind, gilt die TVöD Sparkasse Entgelttabelle 2025 und 2026. Sie liegen nun als Prognose vor.

TVöD Sparkasse Entgelttabelle 2025 und 2026: Noch keine Einigung – Tarifparteien entscheiden im April

Die TVöD Sparkasse Entgelttabellen 2025 und 2026 sind noch nicht verbindlich. Nach dem Tarifabschluss vom 6. April müssen erst noch die internen Gremien der Tarifparteien abstimmen.

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TVöD Sparkasse Entgelttabelle 2025 – Prognose

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TVöD Sparkasse Entgelttabelle 2026 – Prognose

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Tarifabschluss Sparkassen 2025: Reallohnplus, mehr Urlaub und neue Wahloptionen

Nach vier Verhandlungsrunden, intensiven Streiks und einer Schlichtung steht nun der neue Tarifabschluss für Sparkassenbeschäftigte im öffentlichen Dienst fest. Auch wenn nicht alle gewerkschaftlichen Forderungen durchgesetzt wurden, bringt das Ergebnis spürbare Verbesserungen. Die Tabellenentgelte steigen zum 1. April 2025 um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro monatlich, gefolgt von weiteren 2,8 Prozent ab dem 1. Mai 2026. Die Laufzeit beträgt 27 Monate. Für viele Beschäftigte bedeutet das ein Plus von mindestens 5,9 Prozent, wobei untere Entgeltgruppen überproportional profitieren.

Zusätzlich erhalten alle Beschäftigten ab 2027 einen weiteren Urlaubstag, auch Auszubildende. Neu ist auch die Wahlmöglichkeit, einen Teil der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umzuwandeln – ein Einstieg in mehr Flexibilität im Arbeitsalltag. Die Möglichkeit zur freiwilligen Arbeitszeiterhöhung auf bis zu 42 Stunden wöchentlich wird tariflich abgesichert, inklusive Zuschlägen und zeitlicher Begrenzung. Zudem können in Sparkassen künftig Langzeitkonten eingerichtet werden, um Zeit für Pflege, Kinderbetreuung oder Sabbaticals zu sparen.

Zentrale Bestandteile des Tarifabschlusses Sparkassen 2025

  • Entgelterhöhung:
    +3 % ab 1. April 2025 (mind. 110 €), +2,8 % ab 1. Mai 2026
    Mindestbetrag wirkt bis in EG 9b – stärkere Erhöhung in unteren Entgeltgruppen

  • Auszubildende:
    +75 € ab April 2025 und +75 € ab Mai 2026
    → Bessere Übernahmeregelungen und ein zusätzlicher Urlaubstag ab 2027

  • Mehr Urlaub:
    +1 Urlaubstag ab 2027 für alle Beschäftigten

  • Wahlmodell:
    Umwandlung von Teilen der Sonderzahlung in bis zu 3 freie Tage (außer Pflege)

  • Langzeitkonten:
    Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene für Sabbaticals oder Pflegezeiten möglich

  • Freiwillige Arbeitszeiterhöhung:
    Bis zu 42 Wochenstunden befristet möglich, mit Zuschlägen