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Tarifverhandlungen Öffentlicher Dienst: TVöD-Runde 2025 – Forderungen, Termine und Prognosen

Tarifverhandlungen öffentlicher dienst
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Im Öffentlichen Dienst stehen 2025 die TVöD-Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen an. Alles was du wissen musst über Forderungen, Termine und Prognosen der anstehenden Tarifrunde.

Inhalt

Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst: Nächste TVöD-Runde ab Anfang 2025

Die nächsten Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst stehen Anfang 2025 an. Im Herbst werden die Gewerkschaften ihre Forderungen vorstellen. Um die Verhandlungen vorzubereiten, hat ver.di die Beschäftigten im öffentlichen Dienst befragen, welche Themen sie wichtig finden. Wir berichten fortlaufend auf dieser Seite und in unserem Newsletter über alle Fakten und Forderungen zur TVöD-Tarifverhandlung 2025. Diese beginnt voraussichtlich im Januar 2025 für die rund 2,3 Millionen Angestellten bei Bund und Kommunen. Der im letzten Jahr abgeschlossene TVöD endet am 31. Dezember 2024. Der Tarifvertrag ist neben dem Tarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie die größte tarifliche Vereinbarung in Deutschland. Bis zu 2,8 Millionen Menschen profitieren von einem Tarifabschluss. Im Anschluss an die Tarifverhandlungen wird in der Regel die Besoldung der Bundesbeamten per Gesetz angepasst. Diese folgte in der Vergangenheit stets dem Tarifergebnis.

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Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst: Kurzübersicht Forderungen 2025

Die Forderungen für die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst stehen: Die Gewerkschaften fordern mehr Gehalt und mehr Arbeitszeit-Souveränität. Die Forderungen im Details:

  • Entgeltforderungen: ver.di fordert für rund 2,5 Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (Bund und Kommunen) eine Erhöhung der Entgelte um 8 %, mindestens aber 350 Euro monatlich.
  • Zusätzliche Forderungen:
    • Höhere Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten.
    • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte um 200 Euro monatlich.
    • Drei zusätzliche freie Tage zur Entlastung.
  • Arbeitszeit-Souveränität: Einführung eines „Meine-Zeit-Kontos“, über das Beschäftigte selbst entscheiden können, ob Entgelterhöhungen oder Überstunden als Freizeit oder Auszahlung genutzt werden.
  • Laufzeit des Tarifvertrags: 12 Monate.
  • Übertragung auf Beamte: Die Tarifergebnisse sollen auch auf Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen, Soldaten sowie Versorgungsempfänger übertragen werden.
  • Arbeitszeitreduzierung für Beamte: Für Beamte wird eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 41 auf 39 Stunden gefordert.
  • Altersteilzeit: Abschluss eines neuen Tarifvertrags zur Altersteilzeit mit bevorzugtem Zugang für Beschäftigte in belasteten Berufen.
  • Gewerkschaftsmitglieder: Ein zusätzlicher freier Tag wird für Gewerkschaftsmitglieder gefordert.
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: ver.di fordert eine bezahlte Pause für Beschäftigte in der Wechselschicht.
  • Unbefristete Übernahme: Junge Beschäftigte sollen nach erfolgreicher Ausbildung unbefristet übernommen und in Erfahrungsstufe 2 eingruppiert werden.

Wir berichten auf dieser Seite und in unserem kostenlosen Newsletter: Newsletter zur Tarifrunde 2025

Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst 2025: Die zentralen Forderungen für einen neuen TVöD

Mehr Geld und mehr Arbeitszeit-Souveränität: Das sind zwei großen Themen, die die Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst 2025 dominieren könnten. Die Gewerkschaften fordern einen Ausgleich für die hohen Lebenshaltungskosten und die erhebliche Belastung in den Behörden. Sie argumentieren, dass die rund 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen sich mit steigenden Lebenshaltungskosten und zunehmender Arbeitsbelastung (durch Personalmangel und zu viel Bürokratie) konfrontiert sehen. Vor diesem Hintergrund fordern ver.di und Co. eine Reihe von Maßnahmen, die nicht nur finanzielle Verbesserungen, sondern auch eine Entlastung der Arbeitskräfte durch mehr Zeitsouveränität und flexiblere Arbeitszeiten beinhalten.

Die Forderungen der Gewerkschaften enthalten einen Mix aus einer Steigerung der Gehälter um 8 Prozent sowie drei zusätzliche Tage frei zur Entlastung und die Einführung eines Arbeitszeitkontos für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten bei den Kommunen und im Bundesdienst. Der Auftakt der Tarifverhandlungen findet am 24. Januar 2025 statt. Der aktuelle TVöD läuft zum Jahresende aus.

Forderung öffentlicher Dienst: Mehr Gehalt, mehr Zeit – 12 Monate Laufzeit

Die Tarifforderungen für die Tarifrunde 2025 sehen einen Mix aus Entgeltsteigerung, drei zusätzlichen Tagen frei sowie einem Arbeitszeitkonto vor. Die Forderungen im Detail:

Gehaltserhöhung als zentrale Forderung im öffentlichen Dienst

Die zentrale Forderung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen ist eine spürbare Gehaltserhöhung. ver.di fordert eine Erhöhung der Gehälter um 8 Prozent, mindestens jedoch 350 Euro monatlich. Dies soll den Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine finanzielle Sicherheit bieten und den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber attraktiv halten. Die Anhebung ist vor allem angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten erforderlich und soll auch den Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte stärken.

Erhöhung der Ausbildungsvergütungen im öffentlichen Dienst

Eine weitere zentrale Forderung im öffentlichen Dienst ist die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte um 200 Euro monatlich. Der öffentliche Dienst soll für junge Menschen attraktiver werden. Ein weiteres Signal für den Nachwuchs: Junge Beschäftigte sollen nach erfolgreicher Ausbildung unbefristet übernommen und in die Erfahrungsstufe 2 eingruppiert werden.

Höhere Zuschläge für belastende Tätigkeiten

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die besonders belastende Tätigkeiten ausüben, setzt sich ver.di in den Tarifverhandlungen für höhere Zuschläge ein. Diese Forderungen betreffen insbesondere Beschäftigte, die in Schichtarbeit, im Bereitschaftsdienst oder in körperlich herausfordernden Positionen tätig sind. Die zusätzlichen Zuschläge sollen die besonderen Herausforderungen dieser Berufe ausgleichen.

Zusätzliche freie Tage zur Entlastung der Beschäftigten

Ver.di fordert in den Tarifverhandlungen drei zusätzliche freie Tage pro Jahr für die Beschäftigten. Diese Forderung im öffentlichen Dienst zielt darauf ab, die wachsende Arbeitsbelastung zu kompensieren und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Zeit zur Regeneration zu bieten. Damit soll auch das Risiko von Überlastung und Burnout reduziert werden.

Flexibilität durch das „Meine-Zeit-Konto“

Eine weitere wichtige Forderung im öffentlichen Dienst ist die Einführung des „Meine-Zeit-Kontos“. Dieses Instrument soll den Beschäftigten mehr Flexibilität bieten, indem sie selbst entscheiden können, ob sie ihre Entgelterhöhungen oder Überstunden als zusätzliche Freizeit, kürzere Arbeitszeiten oder längere Freistellungsphasen nutzen möchten. Diese Zeitsouveränität trägt dazu bei, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu schaffen.

Laufzeit des Tarifvertrags

ver.di schlägt für den neuen Tarifvertrag eine Laufzeit von 12 Monaten vor.

Tarifvertrag zur Altersteilzeit

Ver.di fordert zudem einen neuen Tarifvertrag zur Altersteilzeit für Beschäftigte in besonders belastenden Berufen. Diese Forderung im öffentlichen Dienst soll es Beschäftigten, die in körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten arbeiten, ermöglichen, früher in den Ruhestand zu gehen, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Dies trägt zur Entlastung der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei.

Zusätzlicher freier Tag für Gewerkschaftsmitglieder

Eine neue Forderung im öffentlichen Dienst betrifft Gewerkschaftsmitglieder. ver.di fordert erstmal für den öffentlichen Dienst, dass die Mitglieder einen zusätzlichen freien Tag erhalten. Dies soll ihr Engagement würdigen und zugleich den Stellenwert der gewerkschaftlichen Arbeit unterstreichen. Denn es sind die aktiven Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, die für die öffentliche Wahrnehmung in der Öffentlichkeit sorgen.

Verbesserungen für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Für Pflegekräfte und andere Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen will ver.di eine bezahlte Pause für die Mitarbeitenden in Wechselschichten. Die Arbeitsbedingungen für diese besonders belasteten Berufsgruppen soll so verbessert und ihre Gesundheit langfristig geschützt werden.

Übertragung der Tarifergebnisse auf Beamtinnen und Beamte

Das Tarifergebnis soll zeit- und wirkungsgleiche auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Versorgungsempfänger des Bundes übertragen werden. Der Bund folgt in der Regel dem Tarifergebnis bei der Anpassung der Besoldung.

Arbeitszeitreduzierung für Beamtinnen und Beamte

Ver.di fordert die Reduzierung der Wochenarbeitszeit von derzeit 41 auf 39 Stunden für Beamtinnen und Beamte.

Öffentlicher Dienst: ver.di und Beamtenbund kämpfen gemeinsam

Im öffentlichen Dienst verhandeln die DGB-Gewerkschaften ver.di, GdP, GEW, IG BAU mit dem dbb beamtenbund und tarifunion. Gemeinsam setzen sie sich für umfassende Verbesserungen der Gehalts- und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst ein.

Mehr Gehalt ist gut für die Binnenwirtschaft

„In der Tarifrunde im öffentlichen Dienst geht es – wie in allen bevorstehenden Tarifrunden – insbesondere darum, die Kaufkraft und damit die Binnennachfrage zu stärken. Das ist wichtig für das Wirtschaftswachstum in Deutschland“, betont der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Da mehr als 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst von einer solchen Tariferhöhung profitieren würde, hätte ein deutlicher Gehaltsanstieg durchaus Einfluss auf die schwächelnde Konjunktur.

Forderung öffentlicher Dienst: Mehr Gehalt, mehr Zeit

Das Ergebnis der internen Beratungen bei ver.di und Co waren mit Spannung erwartet worden. Bereits zu Beginn des Jahres hatte die Gewerkschaft im Rahmen einer Umfrage herausgefunden, dass die Arbeitszeit ein zentrales Thema für die Angestellten in den Kommunen und beim Bund ist. Allerdings verhandeln Arbeitgeber und Gewerkschaften auch noch über andere Tarifverträge, die vor allem kommunal relevant sind. Dadurch sind von den TVöD-Tarifverhandlungen fast 2,8 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst betroffen. Der TVöD hat zudem einen großen Einfluss auf andere Bereiche, da dieser auch in vielen privaten Einrichtungen etwa im Sozial- und Erziehungsdienst angewendet wird. Dazu gehören zum Beispiel private Kitas oder Pflegeeinrichtungen.

Wir berichten auf dieser Seite und in unserem kostenlosen Newsletter: Newsletter zur Tarifrunde 2025

FAQ zu TVöD-Tarifverhandlungen 2025: Meine-Zeit-Konto, Entgelterhöhung, Laufzeit, Altersteilzeit

Das Meine-Zeit-Konto wäre eine innovative Lösung, um dem Wunsch vieler Beschäftigter im öffentlichen Dienst nach einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung nachzukommen. In Summe geht es den Gewerkschaften mit diesem Forderungskatalog darum, die Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern und Jobs im öffentlichen Dienst attraktiver zu machen.

Was ist das Meine-Zeit-Konto und wie funktioniert es?

Beim Meine-Zeit-Konto handelt es sich um ein Arbeitszeitkonto, dass es „in dieser Form im öffentlichen Dienst bislang noch nicht gibt“, wie es ver.di ausdrückt. Jede:r Beschäftigte entscheidet dabei selbst, ob Arbeitszeit, die über den Durchschnitt der wöchentlichen Arbeitszeit hinaus geht, auf das Zeitkonto kommt oder ausgezahlt wird. Auch Entgelterhöhungen oder Sonderzahlungen könnten so zu Freizeit werden. Die Frage, ob es mehr Geld oder mehr Freizeit sein soll, beantworten die Beschäftigten mit dem Konto selbst.

Hintergrund ist eine Befragung unter den ver.di-Mitgliedern. Dabei kam heraus, dass es zur Arbeitszeitgestaltung derart viele unterschiedliche Wünsche gab, dass eine pauschale Forderung keinen Sinn ergibt. Mit dem Meine-Zeit-Konto hätten die Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Möglichkeit, Arbeitszeit und Lohn ihren individuellen Anforderungen anzupassen – es geht um mehr Souveränität bei Arbeits- und damit auch Freizeit statt Gießkannenprinzip.

Wie wirkt sich das Meine-Zeit-Konto auf bestehende Arbeitszeitkorridore oder Gleitzeitregelungen aus?

Das Meine-Zeit-Konto ist dafür da, die tatsächliche geleistete Arbeitszeit zu vergüten – mit Geld oder Freizeit. Es schafft die Möglichkeit, von Arbeitszeitkorridoren, die vielfach keine Überstunden ermöglichen, wegzukommen. Dabei soll die Lösung allerdings flexibel sein. So kann sich das Meine-Zeit-Konto an bestehende Gleitzeitmodelle anpassen. Denn das Ziel dieser Forderung ist es auch, bestehende Arbeitszeitkonten zu verbessern.

Tariferhöhung im öffentlichen Dienst: TVöD, TVV und andere Bereiche

Was bedeutet ein Lohnplus von 8 Prozent, mindestens aber 350 Euro?

Die Erhöhung der Entgelte um 8 Prozent, mindestens aber 350 Euro, ist neben dem Meine-Zeit-Konto die zentrale Forderung von ver.di für die TVöD-Tarifverhandlungen Anfang 2025.

Neben vielen Faktoren wird vor allem die Laufzeit des Tarifvertrags von entscheidender Bedeutung sein. Traditionell fordern Gewerkschaften kurze Laufzeiten, Arbeitgeber hingegen wollen möglichst langfristige Verträge abschließen. Nicht selten ist die Laufzeit ein Knackpunkt bei den Verhandlungen.

Durch einen Mindestbeitrag von 350 Euro profitieren untere Einkommen stärker von der Tarifrunde. Auch hier stehen sich Arbeitgeber vor allem die VKA und ver.di diametral entgegen. Die VKA will vor allem die höheren Entgeltgruppen finanziell stärken. Sie versprechen sich so, einfacher Fach- und Führungskräfte für ihre Kommunen zu gewinnen. Die Gewerkschaften wollen vor allem die unteren Lohngruppen, die zahlenmäßig stark sind, finanziell fördern. Beide Aspekte – also Laufzeit und pauschaler Mindestbetrag – werden kniffelige Element bei den Tarifverhandlungen werden.

Welche Forderungen gibt es für Beschäftigte, für die der TV-V gilt?

Die Grundforderung von 8 Prozent mehr Lohn, mindestens aber 350 Euro gilt auch für Beschäftigte, für die der TV-V gilt. Zusätzlich geht es um Detailverbesserungen an der Entgelttabelle. Konkret soll die jetzige Stufe 1 entfallen und alle anderen Stufen vorgezogen werden. Die jetzige Stufe 6 soll dann neu berechnet werden. Hintergrund ist, dass die Startabsenkung von 10 Prozent in der Stufe 1 abgeschafft werden soll. Denn fast die Hälfte der Beschäftigten ist bereits in der Stufe 6 ihrer Entgeltgruppe, hat aber noch viele Jahre im Betrieb vor sich.

Auch die Eingruppierung möchten die Gewerkschaften anpassen. Meister:innen und Techniker:innen sollen in der EG 8 starten und die Höhergruppierung der technisch-gewerblichen Beschäftigten soll erleichtert werden. So können die dringend benötigten Fachkräfte schon im Tarifvertrag ablesen, welche Karrierechancen sie haben. Auch der Einstieg soll attraktiver gestaltet werden, indem die Arbeitgeber die Ausbildungszeit als Betriebszugehörigkeit anrechnen. So würden die Beschäftigten sofort in Stufe 2 eingeteilt werden.

Werden auch die Tarifverträge der Beschäftigten bei der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung verhandelt?

Für die Beschäftigten bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gelten eigene Tarifverträge, nicht der TVöD. Dennoch sind auch diese Verträge Teil der Tarifrunde, da es den ver.di-Tarifkommissionen wichtig ist, wesentliche Fragen im Tarifrecht einheitlich zu regeln. Entsprechend sind die Tarifverträge bereits gekündigt und die Forderungen an die Arbeitgeber übermittelt. Auch mögliche Arbeitskampfmaßnahmen – also Demonstrationen oder Streiks – werden die Beschäftigten gemeinsam durchführen, schreibt ver.di.

TVöD-Tarifverhandlungen: Altersteilzeit und TV FlexAZ im Fokus

Welche Vorteile soll die neue Regelung zur Altersteilzeit bringen?

Im öffentlichen Dienst gibt es eine Reihe an physisch und psychisch stark belastenden Berufen – unter anderem in der Kinderbetreuung, der Pflege und im Gesundheitsbereich. Viele Beschäftigte in diesem Bereich können ihren Beruf nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter ausüben. Bei der Mitgliederbefragung von ver.di waren es 56 Prozent, die davon ausgehen, nicht so lange arbeiten zu können. Sie forderten daher eine neue und attraktive Altersteilzeitregelung. „Beschäftigte, die nicht bis zum regulären Rentenalter durchhalten können oder wollen, müssen die Möglichkeit haben, sich vorher aus dem Arbeitsleben zurückziehen können, und zwar ohne Einbußen bei der Rente befürchten zu müssen“, so ver.di.

Altersteilzeit ist ein Teilzeit-Modell, mit dem man vor dem regulären Renteneintritt seine Arbeitszeit reduzieren kann. Dabei wird die Arbeitszeit in der Regel halbiert. Das Gehalt wird zwar reduziert, aber durch den Arbeitgeber aufgestockt. Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei. Um die Renteneinbußen durch das reduzierte Gehalt abzufedern, ist der Arbeitgeber außerdem verpflichtet, mindestens 80 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.

Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

Wieso fordert die Gewerkschaft keine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden im Rettungsdienst?

Tatsächlich findet sich die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden im Rettungsdienst nicht im Forderungskatalog für die TVöD-Tarifverhandlungen Anfang 2025. Hintergrund ist, dass hier bereits die Verhandlungen laufen. Zwar gab es in bisher vier Verhandlungsrunden noch keine Einigung, doch die Gewerkschaften haben klar kommuniziert, dass eine spürbare Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit für den Rettungsdienst tarifvertraglich dringend notwendig ist. Darauf werden die Gewerkschaften auch in der kommenden Tarifrunde hinweisen. Die Gewerkschaften gehen davon, dass eine Absenkung der Arbeitszeit zeitnah vereinbart wird. Auch deswegen ist die entsprechende Regelung zur Höchstarbeitszeit im Tarifvertrag bereits gekündigt.

Was tut die Gewerkschaft für Angestellte in Teilzeit?

Die Mitgliederbefragung von ver.di zeichnet ein dramatisches Bild bei den Teilzeitbeschäftigten. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung arbeiten rund 40 Prozent der von ver.di befragten Mitglieder nur in Teilzeit. Die TVöD-Tarifverhandlungen Anfang 2025 sollen ihre Arbeitsbedingungen spürbar verbessern. Ziel ist es, dass Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte bereits bei Überschreitung der individuell vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit gezahlt werden – und nicht wie bisher erst bei Überschreitung der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft.

Was soll sich für den Schichtdienst in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen ändern?

Wechselschichtarbeit ist in besonderem Maße anstrengend. Es geht darum, einen Betrieb 24 Stunden am Tag und meist sieben Tage die Woche am Laufen zu halten. Die Beschäftigten wechseln daher zwischen Früh-, Spät- und Nachtschicht. Aufgrund der hohen Belastung gelten für dieses Schichtsystem daher besondere gesetzliche Pausenregelungen. So dürfen Beschäftigte beispielsweise maximal 6 Stunden am Stück arbeiten, danach müssen sie mindestens 30 Minuten Pause machen.

Im TVöD gehören diese gesetzlich vorgeschriebenen Pausen zur Arbeitszeit und sind dementsprechend bezahlt. Nicht so im Bereich der Krankenhäuser und der Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Bei den TVöD-Tarifverhandlungen Anfang 2025 möchten die Gewerkschaften diese Ungleichbehandlung abschaffen.

Prognose: Tarifverhandlung öffentlicher Dienst 2025

Die Tarifverhandlungen finden unter speziellen Bedingungen statt. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind nicht gut. Die Industrie lahmt, Auto- und Maschinenbauer streichen Stellen. Zudem ist die Ampel-Koalition auseinandergebrochen. Die TVöD-Tarifrunde läuft parallel zum Bundestagwahlkampf. Gleichzeitig stehen die öffentliche Verwaltung und andere Bereiche enorm unter Druck. Der Personalmangel ist jetzt schon riesig. In den kommenden Jahren werden noch einmal tausende Angestellte und Beamte in den Ruhestand wechseln. Fast drei Viertel der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, haben angegeben, dass in ihrer Behörde Stellen nicht zeitnah oder gar nicht besetzt werden können. Dies setzt einen Teufelskreis aus Mehrarbeit, Überlastung und Krankmeldungen in Gang.

Den Tarifpartnern ist die Konstellation bewusst. Das Tarifergebnis muss die vielen Berufe bei Bund und Kommunen attraktiver machen. Deshalb haben die Gewerkschaften einen großen Reigen an Forderungen aufgeboten: eine deutliche Tariferhöhung, flexiblere Möglichkeiten zur Arbeitszeitgestaltung und Entlastung.

Sicher ist: Die Tarifverhandlungen werden hart. Die Arbeitgeber – vor allem in den Kommunen – verweisen auf die Klammen Kassen. Das Statistische Bundesamt meldet immerhin: Die bereinigten Einnahmen der kommunalen Kernhaushalte waren im 1. Halbjahr 2024 mit 152,0 Milliarden Euro um 3,3 % oder 4,8 Milliarden Euro höher als im 1. Halbjahr 2023. „Die Einnahmen aus Steuern (netto) blieben mit 55,0 Milliarden Euro im 1. Halbjahr 2024 um 25 Millionen Euro niedriger als im 1. Halbjahr 2023. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer (netto) stiegen dabei um 3,1 %. Ausschlaggebend für die stagnierenden Steuereinnahmen sind die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern. Während der Anteil an der Umsatzsteuer um 3,5 % auf 2,4 Milliarden Euro stieg, sind die Anteile an der Einkommensteuer um 9,3 % auf 13,1 Milliarden Euro gesunken. Grund sind veränderte Verrechnungen zum Gemeindeanteil des Vorjahrs zwischen Ländern und Gemeinden.“

Doch die finanzielle Situation auf kommunaler Ebene ist sehr unterschiedlich. Die Süddeutsche Zeitung schreibt: „Nach wie vor gibt es reiche Kommunen, etwa in Baden-Württemberg, Hessen oder Bayern, die höhere Löhne für den öffentlichen Dienst locker bezahlen können. Dem gegenüber stehen jedoch viele ärmere Gemeinden etwa in Nordrhein-Westfalen, in Rheinland-Pfalz, in Sachsen und in Mecklenburg-Vorpommern, die schon jetzt überschuldet sind.“

Harte Tarifverhandlungen voraus: Prognose im öffentlichen Dienst schwierig

Die Gewerkschaften haben mit einer Forderung von 8 Prozent, mindestens 350 Euro ein deutliches Signal gesetzt, worauf es ihnen ankommt. Doch wie in allen Tarifrunden wird es auch wieder um die Details gehen. Etwa die Laufzeit des neuen Tarifvertrags. Ver.di und Co. legen ihre Forderungen immer auf 12 Monate aus. Die Arbeitgeber wollen aber langfristige Verträge schließen mit Laufzeit von mindestens zwei Jahren. 8 Prozent auf zwei Jahre bedeuten dann nur noch 4 Prozent Tariferhöhung. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich die Verhandlungsparteien und anderem an dieser Stelle kräftig streiten werden.

Ein Blick auf andere Branchen zeigt: Lösungen sind möglich. In der Metall- und Elektrobranche haben die IG Metall und die Arbeitgeber folgenden Pilotabschluss vereinbart: Nach einer Einmalzahlung von 600 Euro bis zum 1. Februar 2025 steigen die Monatsentgelte ab April 2025 um 2,0 Prozent sowie um weitere 3,1 Prozent ab 1. April 2026. Zudem steigen die Sonderzahlungen um 8 Prozentpunkte. Die Laufzeit: 24 Monate.

Arbeitgeber lehnen Tarifforderungen ab

Die Bundesvereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände übt Kritik an den Forderungen zur TVöD-Tarifrunde. Aus Arbeitgebersicht seien die Forderungen zu hoch und passten nicht in die Zeit. Die VKA-Präsidentin Karin Welge sagt: „Allein die Entgeltforderungen und die 3 zusätzlichen freien Tage bedeuten für die kommunalen Arbeitgeber Zusatzkosten in Höhe von 10,86 Prozent. In Summe sind das 14,88 Milliarden Euro. Bereits die 3 freien Tage würden mit 2,04 Milliarden Euro zu Buche schlagen. Das ist schlicht nicht zu stemmen und passt nicht in diese Zeit. Darüber hinaus wird unter anderem ein weiterer freier Tag nur für Gewerkschaftsmitglieder gefordert. Die Kosten der weiteren Forderungen gilt es noch zu beziffern.“ Die VKA fordert bei den Tarifverhandlungen einen stärkeren Fokus auf die Gehälter von Führungskräften. So brauche es Anreize  für die Übernahme von Führungspositionen, bei denen man mit den Gehältern der freien Wirtschaft konkurrieren müsse.

Tarifrunde 2025: Die Fakten im Überblick

  • Interne Debatte über Tarifforderungen für Bund und Kommunen startet im Juni 2024
  • ver.di und Co. veröffentlichen am 9. Oktober 2024 die Tarifforderungen für den öffentlichen Dienst
  • Beginn der Tarifverhandlungen voraussichtlich Januar 2025

Termine für die TVöD-Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen

Termin Anlass
27. September 2024 Ende der Beschäftigten-Befragung im öffentlichen Dienst durch die Gewerkschaften
9. Oktober 2024 Bekanntgabe der Forderungen durch die Gewerkschaften
24. Januar 2025 Erste TVöD-Verhandlungsrunde im öffentlichen Dienst
17. –18. Februar 2025 Zweite Verhandlungsrunde im öffentlichen Dienst
14. –16. März 2025 Dritte Verhandlungsrunde

Vor den Tarifverhandlungen: Personalmangel, Überlastung, Bürokratiefrust

Der Frust unter den Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist groß. Eine Umfrage unter 7500 Beschäftigten aus dem Bundes-, Landes und dem kommunalen Dienst zeigt, wo der Schuh drückt. Vor allem der mittlerweile große Personalmangel belastet die Beschäftigten, da sie die Arbeit für nicht besetzte Stellen mitübernehmen müssen. Fast drei Viertel (5481) stellen fest, dass in ihrer Behörde, ihrer Kita oder ihrem Krankenhaus – um nur einige Bereiche zu nennen – ausgeschriebene Stellen nicht zeitnah oder gar nicht mehr besetzt werden können. Eine katastrophale Bilanz mit Folgen.

Personalnot, Überlastung, Überstunden: Jobfrust im öffentlichen Dienst

Eine Studie der Bertelsmann Stiftung im Kitabereich zeigt exemplarisch: Der Personalmangel in Kitas führt zu einer hohen Arbeitsbelastung der verfügbaren Beschäftigten, dadurch steigen die Ausfallzeiten durch Krankheit – was wiederum die Belastung für die anwesenden Angestellten. Der Krankenstand unter Kitamitarbeitenden ist überdurchschnittlich hoch – und er ist zuletzt stark angestiegen. Häufigster Grund für eine Krankschreibung waren im Vorjahr Atemwegsinfekte, gefolgt von psychischen Erkrankungen. Diese nehmen allerdings deutlich zu im Kitabereich. Das Problem scheint weiterhin nicht in der Politik anzukommen.

Neben dem Personalmangel sehen die Beschäftigten die hohe Arbeitsbelastung und zu viele Bürokratie als belastende Faktoren in ihrem Arbeitsalltag an. Fast 40 Prozent der Befragten sehen die schleppende Digitalisierung und regelmäßige Überstunden als großes Problem. Zu denken gibt, dass 58 Prozent der Befragten über zu viel Bürokratie klagen. An diesem Thema werden auch die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst nichts ändern können. Allerdings geben die 7500 Befragten ein deutliches Votum für Forderungsschwerpunkte in der TVöD-Tarifrunde ab.

Umfrage zeigt Erwartungen an die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst

Die überwiegende Mehrheit der Befragten fordert für die 2025 anstehenden TVöD-Tarifverhandlungen eine deutliche Gehalts- und Besoldungssteigerung. Zudem wünschen sich rund 63 Prozent, dass im Rahmen der Tarifrunde auch über eine Arbeitszeit-Reduzierung verhandelt wird. Auch Entlastungen etwa durch Wahlmodelle „Mehr Urlaub, statt Geld“ wie es in anderen Branchen vorgesehen ist, wünschen sich 42 Prozent. Eine Erhöhung der Zulagen sowie eine erneute Prämienzahlung wird von etwas mehr als einem Viertel als Thema in den Tarifverhandlungen gefordert.

Aktuelle Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, bei kirchlichen Arbeitgebern und in öffentlich-privaten Unternehmen

Der öffentlichen Dienst umfasst nicht nur den Kernbereich aus Kommunen, Ländern und Bund, sondern auch viele öffentliche Unternehmen, kirchliche Arbeitgeber und Bereiche, die ebenfalls die Grundlagen öffentlicher Dienstleistungen bereitstellen. Hier berichten wir über alle aktuellen Tarifverhandlungen.

  • Aktuell laufen Tarifverhandlungen für die ca. 61.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern. Der Marbuger Bund fordert 8,5 Prozent Gehalt. Die erste Verhandlungsrunde blieb ohne Ergebnis. Die kommunalen Arbeitgeber lehnen die Forderungen als zu hoch ab. Hier gibt es mehr zu den kommunalen Krankenhäusern
  • Tarifergebnis 2024 bei der Deutschen Telekom AG. Nach einer harten Tarifrunde bei der Telekom, steht nun ein Tarifergebnis fest. Mehr zum Tarifvertrag bei der Deutschen Telekom

Öffentlicher Dienst: TVöD-Tarifforderungen im Herbst?

Mit Spannung blicken die Angestellten (und auch Bundesbeamte und Soldaten) von Bund und Kommunen auf die Vorbereitung der Tarifrunde. Nach dem letzten starken Ergebnis, das allerdings erst durch eine Schlichtung zustande kam, wollen die Gewerkschaften am 9. Oktober 2024 ihre Tarifforderung veröffentlichen. Zuvor wollen sie in einer großen Umfrage unter den Beschäftigte die großen Themen abgefragt. Die Ergebnisse der Befragung soll in Kürze erfolgen. Auch wir werden über die Umfrageergebnisse und die Tarifforderungen berichten.

Wann beginnen die TVöD-Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst?

Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst beginnen im Januar 2025. In der Regel folgen zwei weitere Verhandlungsrunden. In der Regel wurden in der Vergangenheit ein Tarifergebnis innerhalb von drei Verhandlungsrunden erreicht. Allerdings nicht bei der letzten TVöD-Tarifrunde, dort musste eine Schlichtung einberufen werden, deren Vorschlag wurde dann von den Tarifpartnern angenommen. Vieles wird davon abhängen, ob und wann die Arbeitgeber ein Angebot vorlegen. Dies geschah in der Vergangenheit häufig erst zur zweiten oder dritten Verhandlungsrunde.

Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst Bund und Kommunen: Von Bayern, über NRW bis Schleswig-Holstein

Die Tarifverhandlungen sind relevant für alle Angestellte bei Bund und Kommunen – also unabhängig, in welchem Bundesland sie arbeiten. Wichtig ist allerdings, dass ihre Gemeinde oder Gemeindeverband Mitglied im Arbeitgeberverband ist. Deshalb wird der Tarifvertrag auch als TVöD VKA bezeichnet. VKA bedeutet: Bundesvereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Zudem sind alle Angestellten des Bundes von den TVöD-Tarifverhandlungen betroffen.

TVöD-Verhandlungen 2025: ver.di startet Befragung der Beschäftigten

Am 31. Dezember endet die Laufzeit des aktuell gültigen TVöD. Anfang 2025 beginnen deshalb die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen. Nachdem im vergangenen Jahr ein gutes Tarifergebnis mit einem Mix aus Inflationsausgleichsprämie, einem Sockelbetrag und einer prozentualen Entgeltsteigerung verhandelt wurde, gilt es nun für die Gewerkschaften um ver.di, eine neue Forderung aufzustellen. Dazu befragt ver.di gerade die Beschäftigten.

ver.di startet Umfrage: Was ist den Beschäftigten wichtig?

Bereits im Frühjahr hat ver.di in einer Befragung die Schwerpunkte der Beschäftigten abgefragt. Vor allem das Thema Arbeitszeit spielte für viele der Angestellten eine große Rolle. In der nun aktuell laufenden Befragung geht es nun darum, das Meinungsbild im öffentlichen Dienst einzuholen und zu einer konkreten Forderung zu kommen.

So wird in der Onlinebefragung konkret gefragt „Zu welchen Themenbereichen sollen wir Forderungen stellen?“. Folgende Antworten gibt es zu Auswahl, eine Mehrfachantwort ist möglich:

  1. Mehr Geld für besondere Erschwernisse (z. B. höhere Zuschläge für Schichtarbeit, bessere Vergütung von Rufbereitschaft, bezahlte Pausen bei Wechselschicht, Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte ab der ersten Stunde)
  2. Maßnahmen zur Entlastung (z. B. 4-Tage-Woche, mehr Urlaubstage, Altersteilzeit, Reduzierung von geteilten Diensten, Arbeitszeitverkürzung)
  3. Attraktivere Arbeitsbedingungen im Öffentlichen Dienst (z. B. Wahlmöglichkeit zwischen Vergütungserhöhungen und geringere Arbeitszeit bzw. zusätzliche freie Tage, Sabbatical, Homeoffice, Angebote zur Gesundheitsvorsorge/Prävention)

Streik und Aktionen: ver.di befragt Beschäftigte zu ihrer Bereitschaft

Zudem fragt ver.di ab, wie sich die Teilnehmer der Befragung an der Tarifrunde beteiligen wollen. Wollen Sie an Aktionen teilnehmen? Oder, wenn nötig, auch streiken? In den vergangenen Tarifrunden war die Bereitschaft zum Streik stets hoch. Allerdings stand im letzten Jahr auch nach der letzten Verhandlungsrunde kein Ergebnis fest. Dies konnte erst im Rahmen einer Schlichtung gefasst werden. So haben Arbeitgeber (VKA und Bund) und die Gewerkschaften den Schlichterspruch als Grundlage für das Tarifergebnis angenommen. Knackpunkt war unter anderem die Laufzeit des Tarifvertrags. Während Gewerkschaften die Laufzeit gerne auf ein Jahr begrenzen, wollen Arbeitgeber stets eine deutlich längere Laufzeit.

Beamtenbund berät Forderungen vor Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst: dbb-Regionalkonferenzen September

Der Deutsche Beamtenbund und Tarifunion lädt seine Mitglieder zur Debatte über die Forderungen in den Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst Bund und Kommunen ein. Der stellvertretende dbb-Vorsitzende Volker Geyer sagte: „Die Belastung der Kolleginnen und Kollegen wächst: Bei der Arbeit, weil Politik ihnen ständig zusätzliche Aufgaben auflädt, während immer mehr unserer erfahrenen Leute in den Ruhestand gehen. Gleichzeitig sind die Lebenshaltungskosten weiterhin hoch und steigen weiter – man denke nur an die steigenden Mieten in vielen Ballungszentren. Deshalb brauchen wir dringend Entlastung. Sowohl durch höhere Einkommen, als auch durch attraktive und flexible Arbeitszeitmodelle. So kann der öffentliche Dienst gleichzeitig auch interessanter für Nachwuchskräfte werden. Denn gerade für junge Menschen ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oft das entscheidende Kriterium bei der Jobwahl. Das alles werden wir mit Bund und Kommunen besprechen müssen.“

Zeitplan der dbb-Regionalkonferenzen:

  • 02. September 2024: Düsseldorf
  • 03. September 2024: Hamm / Westfalen
  • 05. September 2024: Fulda
  • 09. September 2024: Nürnberg
  • 24. September 2024: Mannheim
  • 30. September 2024: Berlin
  • 01. Oktober 2024: Hamburg

Beschluss der Forderungen:

  • 09. Oktober: Berlin

Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst: Entgelterhöhung steht im Fokus

Der letzte Tarifabschluss für die Angestellten bei Bund und Kommunen war gut und umfangreich. Allerdings waren nicht alle Komponenten tabellenwirksam. Denn der Inflationsausgleich von insgesamt 3000 Euro war zwar ein wichtiger finanzieller Baustein, allerdings hatte diese Zahlung keine Auswirkung auf die Entgelttabellen. Im Tarifergebnis war nur eine tabellenwirksame Entgelterhöhung zum 1. März 2024 vorgesehen. Diese sah einen Sockelbetrag von 200 Euro, sowie eine prozentuale Erhöhung der Tabellenentgelte von 5,5 Prozent vor. Von diesem Niveau ausgehend beginnen dann die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst 2025. Den Beschäftigten bei Bund und Kommunen wird es deshalb wieder um eine deutliche Steigerung der Tabellenentgelte gehen. Zumal die vorletzte Tarifrunde während der Corona-Pandemie den Umständen gezollt, ein schwaches Ergebnis geliefert hat. So gesehen gibt es mit Blick auf die letzten zwei TVöD-Tarifverhandlungen einen klaren Bedarf nach einer prozentualen und tabellenwirksamen Gehaltserhöhung.

TVöD-Tarifverhandlungen 2025: Debatte über Verkürzung der Arbeitszeit

Neben einer Erhöhung der Tabellenentgelte kann es in den TVöD-Tarifverhandlungen auch um das Thema Verkürzung der Arbeitszeit gehen. Das Thema wird aktuell heiß diskutiert. Während die Gewerkschaften die Arbeitszeit bei gleichem Lohn verkürzen möchten, fordern Politiker aus Union und FDP, dass Beschäftigte länger arbeiten sollen.

Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst: Forderung zur Arbeitszeit kommt

In den anstehenden Tarifrunden für den öffentlichen Dienst in Deutschland will die Gewerkschaft Verdi neben höheren Einkommen vor allem Entlastungen für die Beschäftigten erreichen. Ver.di-Chef Frank Werneke kündigte eine Forderung zur Arbeitszeit an. Worum es sich dabei konkret handelt, ließ er offen. Die gewerkschaftlichen Forderungen zu den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst werden am 9. Oktober 2024 verkündet. Erste TVöD-Verhandlungsrunde ist am 24. Januar.

Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst TVöD Bund 2025

Im Bundesbereich gilt für die Angestellten der TVöD. Dieser wird je nach Laufzeit des Tarifvertrags alle zwei Jahre verhandelt. Zuletzt wurden die Tarifverhandlungen 2023 abgeschlossen. Die nächste Tarifrunde TVöD Bund beginnt Anfang 2025. Einige Monate zuvor, am 9. Oktober 2024, geben die Gewerkschaften die Forderungen bekannt. Zu den aktuellen TVöD-Entgelttabellen. Die Tarifverhandlungen betrifft etwa 134.330 Tarifbeschäftigte in der unmittelbaren Bundesverwaltung und weitere 44.000 Angestellte etwa in Forschungseinrichtungen des Bundes.

Zudem gelten ähnliche Regelungen für rund 238.000 Beschäftigte im Bereich der Sozialversicherung, die unter Bundesaufsicht stehen. In den Tarifverhandlungen 2025 wird es vor allem um die Entgelt gehen, diese setzen sich aus Tabellenentgelten, ggbf. Zulagen, Zuschlägen, Leistungsentgelten und einer Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) zusammen.

Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst TVöD Kommunen (VKA) 2025

Große Bedeutung haben die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst für die Kommunen. Hier arbeiten die meisten Angestellten im öffentlichen Dienst von Gemeinden, Städten oder Gemeindeverbänden. Insgesamt 1,6 Millionen Beschäftigte sind dort in Bürgerämtern, auf Bauhöfen, in Museen, in Schulsekretariaten usw. tätig. Der Zusatz VKA macht deutlich, dass von den Tarifverhandlungen Beschäftigte der Kommunen betroffen sind, die Mitglied in dem Arbeitgeberverband „Bundesvereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände“ (VKA) sind.

Mit Blick auf die Statistik arbeiten in den Kommunen sehr viele Menschen in der Verwaltung, rund 150.000. Der größte Bereich ist allerdings laut destatis „Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik“. Dort arbeiten fast 450.000 Personen im kommunalen Dienst. Neben den Kitas zählen auch andere Jugendeinrichtungen zu diesem Bereich. Der TVöD gliedert sich zudem in mehrere besondere Teile, die wiederum spezifische Aspekte des jeweiligen Aufgabenbereichs im öffentlichen Dienst berücksichtigen. Allen voran steht der TVöD für den Sozial- und Erziehungsdienst.

Tarifverhandlungen Sozial- und Erziehungsdienste (TVöD SuE) 2025

Im Rahmen der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst wird auch der besondere Teil TVöD SuE verhandelt. Denn für die Angestellten bei kommunalen Kitas, in Sozialdiensten gilt zum Beispiel eine eigenständige Entgelttabelle sowie eine Entgeltordnung. In den vergangenen 10 Jahren haben die Gewerkschaft für diese Berufsgruppen viel erreicht. Vor allem deswegen, weil der Fachkräftemangel hier besonders groß ist und die Entgelte vor 10 Jahren in keinem Verhältnis zur geleisteten Arbeit standen. Aktuell fehlen mehr als 125.000 Erzieherinnen und Erzieher im gesamten Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen. Ein Grund, warum in den kommenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst auf dem SuE-Bereich ein starker Fokus liegen muss.

Tarifverhandlungen TVöD Pflege 2025

Ein weiterer zentraler Bereich des kommunalen öffentlichen Dienstes wird mit dem TVöD Pflege abgedeckt. Hier geht es vor allem Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Auch hier gibt es eine separate Entgelttabelle, die im Rahmen der TVöD-Tarifverhandlungen verhandelt wird. Die Gehaltstarifverhandlungen für die Pflege im öffentlichen Dienst hat ebenfalls eine große Bedeutung, da sich viele private oder kirchliche Arbeitgeber am TVöD Pflege orientieren.

Zudem steht der Bereich auch mit Blick auf die Fachkräftesicherung stetig unter Druck. Damit mehr Menschen einen Beruf in der Kranken- oder Altenpflege aufnehmen, müssen die Gehälter weiter steigen und die enorme Belastung im Beruf gesenkt werden. ver.di kämpft neben den Entgelttarifverhandlungen auch in Sondertarifrunden für mehr Entlastungen von Pflegepersonal. Für mehrere private Klinikbetreiber gab es in den vergangenen Jahren Verbesserungen. Die Kampagne läuft unter dem Motto „Tarifbewegung für Entlastung“.

Tarifverhandlungen TVV Versorgung 2025

Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) regelt die Arbeitsbedingungen und Entgelte für Beschäftigte in Versorgungsunternehmen des öffentlichen Dienstes. Der Tarifvertrag ist eigenständig und wird im Rahmen der TVöD-Tarifverhandlungen mitverhandelt. Dazu gehören Betriebe der Energie- und Wasserversorgung, der Abwasser- und Abfallentsorgung sowie der Fernwärmeversorgung.

Unter den TV-V fallen kommunale Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe wie Stadtwerke, Wasserwerke, Klärwerke und Müllentsorgungsbetriebe. Auch Beschäftigte in Regiebetrieben von Kommunen und Landkreisen für diese Aufgaben sind vom TV-V erfasst. Der TV-V enthält neben den TVV-Entgelttabellen auch Regelungen zu Themen wie Eingruppierung, Entgeltfortzahlung, Jahressonderzahlung, Arbeitszeit, Rufbereitschaft, Urlaub und vieles mehr für die Beschäftigten in Versorgungsbetrieben des öffentlichen Dienstes.

Umfrage vor Tarifverhandlungen: Überlastung, Überstunden, Stress

Eine aktuelle Umfrage der Gewerkschaft ver.di zeigt die enormen Belastungen und gesundheitlichen Risiken, denen Beschäftigte im öffentlichen Dienst ausgesetzt sind. Überstunden, Verzicht auf Pausen und unbesetzte Stellen führen zu einem Teufelskreis von Überarbeitung und Personalmangel. Die Ergebnisse unterstreichen die dringende Notwendigkeit von Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und mehr Entlastung für die Beschäftigten. Eine umfangreiche Umfrage der Gewerkschaft ver.di hat gravierende Belastungen im öffentlichen Dienst aufgedeckt. Fast die Hälfte der Befragten kann Überstunden nicht ausgleichen, während 42 Prozent oft auf Pausen verzichten, um das Arbeitspensum zu bewältigen. Besonders betroffen sind Pflegekräfte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Musikschullehrer.

Die gesundheitlichen Folgen sind alarmierend: 66,9 Prozent der Befragten fühlen sich regelmäßig leer und ausgebrannt, und 65,6 Prozent können sich in ihrer Freizeit nicht erholen. Fast 40 Prozent arbeiten nur in Teilzeit aufgrund der hohen Belastungen. Zudem glauben 56 Prozent der Befragten nicht, bis zum gesetzlichen Rentenalter arbeiten zu können, insbesondere junge Beschäftigte und Fachkräfte in Kitas und Krankenhäusern.

Unbesetzte Stellen verstärken Überlastung

Die Umfrage zeigt auch, dass unbesetzte Stellen und Personalmangel die Belastungen weiter verschärfen. 62,5 Prozent berichten von unbesetzten Stellen in ihrem Arbeitsbereich, was den Druck auf die verbleibenden Mitarbeiter*innen erhöht und sie zu zusätzlichen Arbeitsstunden zwingt.

  • Hohe Arbeitsbelastung besonders bei Wechselschicht, Schichtarbeit, abends, nachts, am Wochenende, an Feiertagen, Bereitschaftsdiensten und in Rufbereitschaft.
  • 47 Prozent der Befragten können Überstunden gar nicht oder nur selten ausgleichen. Darunter:
    • Fahrer*innen in Nahverkehrsunternehmen: 80 Prozent
    • Musikschullehrer*innen: 79 Prozent
    • Pflegekräfte in Krankenhäusern und Kliniken: 68 Prozent
    • Fachkräfte in Kitas: 60 Prozent

Viele verzichten auf Pausen, um Arbeit zu schaffen

  • 42 Prozent der Befragten verzichten sehr häufig oder oft auf Pausen.
    • Pflegekräfte in Krankenhäusern und Kliniken: 67 Prozent
    • Beschäftigte in Sozialer Arbeit (ohne Kita): 59 Prozent
    • Musikschullehrer*innen: 57 Prozent
  • 66,9 Prozent fühlen sich sehr häufig bis oft nach der Arbeit leer und ausgebrannt.
  • 65,6 Prozent können sich in der arbeitsfreien Zeit nicht richtig erholen.
  • Fast 40 Prozent arbeiten nur in Teilzeit wegen zu hoher Belastungen.

Öffentlicher Dienst: Rente kaum gesund erreichbar

56 der Befragten glauben, dass sie unter den aktuellen Bedingungen nicht bis zum gesetzlichen Rentenalter arbeiten können. Auch hier stehen einige Bereiche besonders schlecht da.

  • Fachkräfte in Kitas: 86 Prozent
  • Pflegekräfte in Krankenhäusern und Kliniken: 83 Prozent
  • Beschäftigte mit medizinisch-therapeutischen Tätigkeiten in Krankenhäusern und Kliniken: 68 Prozent
  • Fahrdienstbeschäftigte in Nahverkehrsunternehmen: 68 Prozent

Dabei setzt die Sorge schon früh ein. Rund 60 Prozent der jungen Beschäftigten (bis 34 Jahre) glauben ebenfalls nicht, dass sie bis zum Rentenalter arbeiten können.

Fachkräftemangel: Mehr als 60 Prozent berichten von unbesetzten Stellen

62,5 Prozent der Umfrage-Teilnehmer berichten von unbesetzten Stellen in ihrem Arbeitsbereich. Sie sehen im Fachkräftemangel einen Grund für ihre Überlastung und Arbeitsverdichtung, da sie die Arbeit für die unbesetzten Stellen mitübernehmen müssen. Die fatale Nachricht für die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst: Mehrheit der Beschäftigten würde ihren Betrieb/Dienststelle nicht weiterempfehlen.

In der Umfrage wollte ver.di wissen, wie Lösungsvorschläge der Beschäftigten aussehen. Ihre Hinweise lauten:

  • Höhere Zuschläge für Schichtarbeit
  • Bezahlte Pause bei Wechselschicht
  • Altersteilzeitregelungen
  • Wahlmodell Zeit gegen Geld
  • Genereller Wunsch nach Arbeitszeitverkürzung

Tarifrunde 2025: Um welche TVöD-Bereiche geht es

Der TVöD ist nach dem Tarifvertrag in der Metall- und Elektrobranche der größte Flächentarifvertrag in Deutschland. Mit einem Vertrag werden die Gehälter von rund 2,3 Millionen Menschen geregelt. Kein Wunder, dass die Tarifverhandlungen auch medial umfassend begleitet werden. Doch, wer sind diese 2,3 Millionen Beschäftigten? Wo arbeiten sie und was sind ihre Jobs?

Beschäftigte im Bundesbereich

Im Dienst des Bundes stehen laut destatis aktuell 135.500 Angestellte. Sie arbeiten hauptsächlich in der Bundesverwaltung, etwa bei Bundesministerien, Bundesbehörden oder als Angestellte bei der Bundeswehr oder der Bundespolizei.

Beschäftigte im kommunalen Dienst

Die Mehrheit der Angestellten arbeitet im öffentlichen Dienst der Kommunen. Wissenswert: Der TVöD gilt dort, wo die Kommunen Mitglied in der VKA sind, das ist der Bundesverband der kommunalen Arbeitgeberverbände. Insgesamt sind im Kernbereich der Gemeinden und Gemeindeverbände 1,5 Millionen Menschen beschäftigt. Der größerer Teil ist weiblich – insgesamt 978.300. Männer arbeiten rund 534.900 bei den Kommunen. Der größere Frauenanteil erklärt sich vor allem durch die vielen Jobs in den Sozial- und Erziehungsdiensten sowie der kommunalen Pflege, wie folgende Grafik zeigt.

Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst arbeiten etwas mehr als 5 Millionen Menschen. Rund 2,2 Millionen sind im Dienst bei Bund und Kommunen, 2,5 Millionen arbeiten im Dienst der Länder. Die Zahlen umfassen Angestellte und Beamte.

  • Bundesbereich: 521.395
  • Landesbereich: 2.541.470
  • Kommunaler Bereich: 1.657.570
  • Sozialversicherung: 375.145
  • Insgesamt: 5.095.580

Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst finden seit fast 20 Jahren getrennt statt. So wird im Wechsel der TVöD (Bund und Kommunen) und der TVL (Länder) verhandelt. Im Rahmen der TVöD-Tarifrunde werden auch die Gehälter verschiedener kommunaler ÖPNV, sowie der Tarifvertrag Versorgung (TVV), der Sozialversicherungen und der Bundesagentur für Arbeit verhandelt.

Gehaltstarifverhandlungen und Besoldung

Wichtig: In diesen Tarifverhandlungen geht es um die Gehälter der Angestellten. Man nennt diese Tarifverhandlungen deshalb auch Gehaltstarifverhandlungen. Zudem gibt es im öffentlichen Dienst auch Tarifverhandlungen, wo es um Arbeitsbedingungen. Aktuell führt ver.di in verschiedenen Bereichen Verhandlungen über Entlastungsmaßnahmen – vor allem in der Pflege oder in Kitas.

Die Besoldung der Beamten erfolgt in der Regel im Anschluss an die Tarifverhandlungen. Diese wird durch die Landesregierungen in Form von Gesetzen erlassen. Im Fachjargon heißt es Besoldungsanpassung. In vergangenen Jahren wurden die Tarifergebnisse vom Bund und den Ländern häufig übernommen.

Grafik: Verteilung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Kommunen

In der Grafik zeigt sich, wo im öffentlichen Dienst der Kommunen die meisten Beschäftigten arbeiten. So sind 460.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bereich Soziales und Jugend tätig, viele unter anderem in den kommunalen Kitas, den Jugendämter oder der Kinder- und Jugendhilfe. Zudem ist ein weiterer Schwerpunkt im Bereich der inneren Verwaltung.

10 Fakten zu den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst

Vor rund 18 Jahren ist der TVöD im öffentlichen Dienst zum erstmals verhandelt worden. Ein paar Fakten zum zweitgrößten Flächentarifvertrag in Deutschland (nach dem Tarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie):

✅ Rund 2,8 Millionen Menschen werden nach den Konditionen des TVöD bezahlt. Der Tarifvertrag wird auch von vielen privaten Arbeitgebern übernommen, etwa von privaten Kita-Betreibern und Co.

✅ Neben den Entgelten für die kommunalen Verwaltungsangestellten werden auch die Grundsätze für Pflegebeschäftigte, Angestellte bei Sparkassen, an kommunalen Flughäfen oder in den Kitas geregelt.

✅ Insgesamt beinhaltet die Entgeltordnung zum TVöD Tätigkeitsmerkmale für mehr als 1000 Berufsbilder.

✅ Der TVöD gilt sowohl für die Kommunen als auch für den Bund. Allerdings nicht für Angestellte der Länder.

✅ Die letzten Gehaltssteigerungen gab es zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent.

✅ In der Regel ist das Tarifergebnis auch für die Bundesbeamten sowie die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr übernommen worden. Allerdings wird die Beamtenbesoldung per Gesetz nach den Tarifverhandlungen geregelt.

✅ Die nächste TVöD-Verhandlungsrunde beginnt Januar 2025.

✅ Neben ver.di verhandeln auf der Gewerkschaftsseite GEW, IG BAU, GdP und der Beamtenbund.

✅ Für die Arbeitgeber verhandeln die Bundesvereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und das Bundesinnenministerium.

✅ Seit 2005 hat es acht Tarifrunden im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen gegeben.

Öffentlicher Dienst: Tarifverhandlungen im Wechsel

Der TVöD gehört mit zu den mächtigsten Tarifverträgen in Deutschland, da er für rund 2,8 Millionen Beschäftigte Arbeits- und Entgeltbedingungen regelt. In den vergangenen Jahren haben sich die Verhandlungen für Bund und Kommunen (werden zusammen verhandelt) und der Länder abgewechselt. Laut Hans-Böckler-Stiftung betreffen die Tarifverhandlungen von Bund und Kommunen auch folgende öffentliche Institutionen, in denen der TVöD gilt:

  • öffentlicher Dienst Bund und Gemeinden,
  • Versorgungsbetriebe (TV-V),
  • Bundesagentur für Arbeit,
  • DRV Bund,
  • TgDRV,
  • Knappschaft-Bahn-See,
  • Deutsche gesetzliche Unfallversicherung,
  • Bundeseisenbahnvermögen,
  • Sparten-TV „Nahverkehr“ Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern
  • die Tarifverträge für die Bundesbank,
  • den TV-Fleischuntersuchung und
  • den TV-V sowie den
  • TV-AVH.

Statistik: So werden die Angestellten im öffentlichen Dienst eingruppiert und bezahlt

Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, wie die Angestellten bei Bund, Kommunen und Sozialversicherungen aktuell eingruppiert sind. Im kommunalen Dienst sind es vor allem die Entgeltgruppen E2, E5, E6, E8, E9a und E9b, nach denen ein Großteil im öffentlichen Dienst bezahlt wird.

Arbeitnehmer Bund Kommunen Sozialversicherungen
Außertariflich, E15Ü   510  6 475  2 325
E15  1 125  8 705  5 265
E14  5 465  18 840  3 765
E13  9 295  17 515  5 770
E12  6 220  27 565  8 215
E11  9 075  59 235  27 110
E10  4 770  64 810  14 420
E9c  4 060  58 995  65 455
E9b  5 660  105 345  15 430
E9a  12 525  102 975  35 320
E8  11 170  253 260  34 640
E7  9 180  56 040  3 250
E6  24 565  152 240  52 960
E5  18 710  170 255  12 015
E4  5 240  64 305   765
E3  13 320  46 240  5 670
E2, E2Ü   640  77 755  2 855
E1   10  25 470   485
Beschäftigte in der Pflege   880  65 285  1 660
Sonstige  6 520  31 455  37 975
in Ausbildung  6 350  56 300  13 345
Arbeitnehmer zusammen  155 285 1 469 060  348 700

Quelle: Statistisches Bundesamt 2023

Tariferhöhung im öffentlichen Dienst

Vor rund 17 Jahren ist der TVöD erstmals verhandelt worden. Seitdem hat es acht Tarifrunde gegeben mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. In der Tabelle werden die Erhöhungen bzw. Nullrunden dargestellt. Für das exakte Datum der Tariferhöhung beachten Sie bitte die Quelldaten, die aus der Grafik in Excel heruntergeladen werden können.

Tabelle mit den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst

Termin Entgeltsteigerung
01.10.2005 0
01.01.2008 3,10%
01.01.2009 2,80%
01.01.2010 1,20%
01.01.2011 0,60%
01.08.2011 0,50%
01.03.2012 3,50%
01.01.2013 1,40%
01.08.2013 1,40%
01.03.2014 3,00%
01.03.2015 2,40%
01.03.2016 2,40%
01.02.2017 2,35%
01.03.2018 2,85%
01.04.2019 2,81%
01.03.2020 0,96%
01.09.2020 0
01.04.2021 1,40%
01.04.2022 1,80%
31.03.2024 5,5%

Alle Angaben ohne Gewähr / Quelle: oeffentlicher-dienst.info / eigene Recherche

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Rückblick: TVöD-Tarifverhandlungen 2023 öffentlicher Dienst

Selten waren Tarifverhandlungen in den vergangenen Jahrzehnten härter als die vergangene TVöD-Runde. Erst nach einer Schlichtung haben sich Gewerkschaften, VKA und Bund auf ein umfassendes TVöD-Paket einigen können.

TVöD 2024: Wann kommt die Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst?

Dieses sieht neben den gestaffelten Auszahlungen eines Inflationsausgleichs eine Entgeltsteigerung zum 1. März 2024 für die Angestellten Bund und Kommunen (VKA ) in folgendem Umfang vor:

  • Sockelbetrag von 200 Euro
  • Zusätzlichen Gehaltserhöhung um 5,5 Prozent
  • Die Ausbildungsentgelte steigen um 150 Euro

Ver.di hat ausgerechnet, dass der Abschluss ab März 2024 eine tabellenwirksame Erhöhung von bis zu 16,9 Prozent bedeutet. Die meisten Beschäftigten erhalten damit eine Erhöhung von über 11 Prozent. „Das ist eine nachhaltige Steigerung der Einkommen, die beachtlich ist“, sagt der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

TVöD-Entgelttabelle 2024 Kommunen (VKA)

Rechnung: TVöD-Grundgehalt vom 31.12.2022 +200 Euro, + 5,5 Prozent mehr Gehalt
(Anmerkung: E1 alle Stufen bis E2 Stufe 1 = +340 Euro mehr)
Gültig: 01.03.2024 – 31.12.2024 / Alle Angaben ohne Gewähr

Euro 1 2 3 4 5 6
E 15 5504,00 5863,92 6265,40 6813,49 7377,29 7748,20
E 14 5003,84 5329,75 5755,37 6227,68 6754,16 7132,13
E 13 4628,76 4985,95 5392,57 5834,04 6353,53 6635,44
E 12 4170,32 4581,34 5061,67 5594,63 6220,01 6516,74
E 11 4032,38 4410,41 4765,62 5151,01 5678,44 5975,19
E 10 3895,33 4191,53 4528,25 4893,44 5300,10 5433,63
E 9c 3787,84 4052,08 4339,43 4649,06 4981,91 5220,52
E 9b 3566,89 3814,56 3969,97 4429,89 4702,42 5018,11
E 9a 3448,96 3662,32 3869,96 4331,88 4436,39 4703,23
E 8 3281,44 3486,59 3628,68 3770,54 3922,69 3995,85
E 7 3095,23 3331,58 3472,38 3614,47 3748,49 3820,45
E 6 3042,04 3236,55 3372,94 3507,92 3640,49 3708,02
E 5 2928,99 3117,67 3245,11 3380,06 3505,47 3570,28
E 4 2802,62 2993,55 3153,75 3253,48 3353,20 3411,60
E 3 2762,69 2968,02 3017,99 3132,21 3217,92 3296,43
E 2 2582,16 2784,28 2834,67 2906,58 3064,63 3229,97
E 1 2355,52 2388,86 2430,55 2469,42 2569,47

Alle Angaben ohne Gewähr

Gehaltserhöhung öffentlicher Dienst: 3000 Euro Inflationsprämie, 200 Euro Sockelbetrag, 5,5 Prozent mehr Gehalt

Gewerkschaften und öffentliche Arbeitgeber (VKA und Bund) haben sich auf ein Gehaltserhöhung für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen geeinigt. Die Tarifparteien folgen weitestgehend dem Schlichtervorschlag.

Im März 2024 steht die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst an. Seit Juni erhalten die Angestellten in mehreren Raten eine Inflationsprämie. Erst ab März steigen laut TVöD-Tarifergebnis die Entgelte für die Angestellten bei Bund und Kommunen. Die letzte tabellenwirksame Tariferhöhung ist dann fast zwei Jahre. In der Zwischenzeit haben Gewerkschaften und Arbeitgeber (Bund und VKA) die Zahlung einer Inflationsprämie von insgesamt 3000 vereinbart. Auftakt war eine erste Rate von 1240 Euro im Juni, gefolgt monatlich 220 Euro von Juli bis Februar 2024.

Gehaltserhöhung öffentlicher Dienst Bund und Kommunen: Bis zu 16,9 Prozent mehr Gehalt ab März 2024

Die Tarifparteien sehen in ihrer Tarifeinigung mehrere Phasen für den öffentlichen Dienst vor: In der ersten Phase der Tarifeinigung erhalten alle Beschäftigten bei Bund und Ländern eine Inflationsprämie von insgesamt 3000 Euro. Die erste Zahlung von 1240 Euro erfolgt im Juni 2023, gefolgt von monatlichen Raten von 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024.

In der zweiten Phase, ab März 2024, werden die Entgelte aller Beschäftigten um 200 Euro erhöht – ein sogenannter Sockelbetrag, wobei Auszubildende eine Erhöhung von 150 Euro pro Monat erhalten.

Gehaltserhöhungen von mindestens 340 Euro

In der dritten Phase, auch ab März 2024, werden alle Entgelte um 5,5 Prozent erhöht. Diese Gehaltserhöhung betrifft die gesamte TVöD-Entgelttabelle, die die Grundlage für die Bezahlung im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen bildet.

Als Teil des Tarifabschlusses wurde festgelegt, dass die Gesamtsteigerung mindestens 340 Euro pro Monat betragen muss, wobei sich Erhöhungen zwischen 340 und 680 Euro pro Monat ergeben. Die durchschnittliche Lohnerhöhung beträgt 11,5 Prozent.

Zusätzlich wurde eine Erhöhung der tariflichen Zulagen um 11,5 Prozent ab März 2024 vereinbart. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten, was bedeutet, dass voraussichtlich ab Anfang 2025 Verhandlungen über den nächsten Tarifvertrag geführt werden.

Zu den neuen TVöD-Entgelttabellen 2023 und 2024 …

Gehaltserhöhung öffentlicher Dienst: Anpassung der Besoldung folgt dem Ergebnis

Die Anpassung der Besoldung des Bundes folgt dem Tarifergebnis im öffentlichen Dienst. So wird die Besoldung zum 1. März angepasst. Eine Inflationsausgleichsprämie wird in mehreren Raten an die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes erfolgen - allerdings erst im September oder Oktober.
Mehr zur Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie an Beamte...
Zu den neuen Besoldungstabellen Bund 2024...

Öffentlicher Dienst Bund und Kommunen: Bis zu 16,9 Prozent mehr Gehalt ab März 2024

Die Details der Tarifeinigung sehen folgendermaßen aus:

  • die Beschäftigten erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro.
  • Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023.
  • In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto.
  • Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent.
  • Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie in der Zeit von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto.
  • Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro erhöht.
  • Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.
  • Zu den neuen TVöD-Entgelttabellen 2023 und 2024 ...

Erste Auszahlung nach der Tarifeinigung: 1240 Euro Prämie für öffentlichen Dienst Juni 2023

Laut der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst soll im Juni 2023 die erste Auszahlung der Inflationausgleichsprämie an die Beschäftigten bei Kommunen und Bund erfolgen. Insgesamt erhalten die Angestellten, die nach dem TVöD bezahlt werden, eine steuer- und abgabenfreie Bonuszahlungen in Höhe von 3000 Euro. Ab Juli erfolgt dann eine monatsweise Zahlung in Höhe von 220 Euro. Diese werden bis Februar 2024 auf die Gehaltskonten überwiesen. Ab dem 1. März 2024 gilt dann die tabellenwirksame Gehaltserhöhung - mit einem Sockelbetrag von 200 Euro, plus 5,5 Prozent.

Inflationsausgleichszahlung öffentlicher Dienst: So läuft die Auszahlung ab

Im Rahmen der Tarifeinigung vom 22. April 2023 haben die Tarifvertragsparteien zeitgleich mit dem Einigungspapier den Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) unterzeichnet. Dieser bildet die Grundlage dafür, dass den Beschäftigten ein Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3.000 Euro gewährt werden kann. Dabei werden mit dem Entgelt für Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro (Inflationsausgleich 2023) und in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro gezahlt.

Der Tarifvertrag trat mit Wirkung vom 18. Mai 2023 in Kraft.

Auszahlung durch kommunale Arbeitgeber im öffentlichen Dienst

Die Umsetzung der Zahlbarmachung erfolgt durch den jeweiligen kommunalen Arbeitgeber. Vom Geltungsbereich des Tarifvertrages erfasst sind Personen, die unter einen der folgenden Tarifverträge fallen:

  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD),
  • Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V),
  • Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung),
  • Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil,
  • Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD),
  • Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVHöD) und
  • Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)

Ausgenommen sind Beschäftigte, mit denen ein außertarifliches Entgelt oberhalb der Entgeltgruppe 15 TVöD vereinbart wurde als auch die Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrags Nahverkehr (TV-N) fallen.

Teilzeit öffentlicher Dienst: Inflationsprämie wird zeitanteilig gezahlt

Zudem erhalten Teilzeitbeschäftigte die einmalige Inflationsausgleichszahlung 2023 und die monatlichen Sonderzahlungen zeitanteilig in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.

Personen, die unter den Geltungsbereich des TVAöD, TVSöD, TVHöD oder TVPöD sowie unter den TV-Fleischuntersuchung fallen, erhalten die Inflationsausgleichzahlung hälftig. Beschäftigte in Altersteilzeit erhalten die Zahlungen hälftig bezogen auf ihre Arbeitszeit vor Eintritt in die Altersteilzeit.

Tarifeinigung öffentlicher Dienst Altersteilzeit

In der Tarifrunde im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen 2023 ist keine Verlängerung des TV FlexAZ, zur Altersteilzeit, vereinbart worden. „Beschäftigte, die bis zum 31. Dezember 2022 die tarifvertraglichen Voraussetzungen erfüllt haben und deren Altersteilzeitverhältnis oder deren flexible Arbeitszeit vor dem 1. Januar 2023 begonnen hat, gilt der TV FlexAZ weiterhin“, schreibt ver.di. Für diese Beschäftigten ändere sich nichts.

Öffentlichen Dienst 2023 / 2024: Sind die Zulagen erhöht worden?

Tarifliche Zulagen, für die die Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden ab dem 1. März 2024 einheitlich um 11,5 Prozent erhöht, schreibt ver.di. Dazu zählen etwa die allgemeine Krankenhauszulage und die Pflegezulage oder die Zulage für Vorarbeiter*innen, die Ausbildungszulage sowie die Entgeltgruppenzulage beim Bund.

Nicht dynamisch sind die Wechselschicht- und Schichtzulage. Auch die 2022 neu vereinbarten Zulagen im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes in Höhe von 130 Euro und 180 Euro sind nicht dynamisch. Diese Zulagen werden nicht erhöht.

Rückblick Tarifverhandlungen 2020: Öffentlicher Dienst Bund & Kommunen

In der TVöD-Tarifrunde für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben die Tarifparteien einen Abschluss erzielt. Dadurch steigen die Einkommen tabellenwirksam um 4,5 Prozent in der niedrigsten Entgeltgruppe und -stufe und noch um 3,2 Prozent in der höchsten Eingruppierung.

Streit ums Jobrad - TVöD-Redaktionsverhandlungen stocken

Offenbar geht es bei dem Streit zwischen ver.di und den Arbeitgebern um das Thema Jobrad. „Im Rahmen der Redaktionsverhandlungen seien bis auf die ergänzende Vereinbarung zum Fahrradleasing alle strittigen Punkte geeint. Und auch zum Thema Jobrad sei eigentlich verabredet, losgelöst vom erfolgreichen Abschluss der Redaktionsverhandlungen zuerst offene steuerliche Fragen zu klären, um dann zu einer Lösung zu kommen. „Die Regelungen zum Fahrradleasing jetzt zur Vorbedingung für den Abschluss der Redaktionsverhandlungen zu machen, ist völlig absurd. Wir fordern die Arbeitgeber auf: Halten Sie Wort und zahlen Sie die Erhöhung fristgemäß aus“, appellierte Behle. Die VKA teilte mit: Dass die erhöhten Entgelte erst zur Auszahlung freigegeben werden, sobald alle Beteiligten sämtliche strittigen Themen ausgeräumt und geeint haben, sei seit Jahr und Tag ein ganz normaler Prozess in den Tarifrunden des öffentlichen Dienstes. In der kommenden Woche werden die Parteien weiterverhandeln.

Pflege: Steigerung 8,7 Prozent und in der Spitze für Intensivkräfte rund zehn Prozent

In der Pflege beträgt die Steigerung 8,7 Prozent und in der Spitze für Intensivkräfte rund zehn Prozent. Alle Beschäftigten erhalten zusätzlich noch in diesem Jahr eine Corona-Prämie, für die unteren Entgeltgruppen (1-8) 600 Euro, die mittleren (9-12) 400 Euro, die oberen Lohngruppen (13-15) 300 Euro, für Auszubildende 225 Euro (Bund 200 Euro). Die Tarifvereinbarung läuft bis zum 31. Dezember 2022.

"Das ist unter den derzeitigen Bedingungen ein respektabler Abschluss, der für unterschiedliche Berufsgruppen, die im Fokus der Tarifrunde standen, maßgeschneidert ist", sagte Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). „Besonders erfreulich ist, dass es uns gelungen ist, deutliche Verbesserungen für untere und mittlere Einkommensgruppen sowie für den Bereich Pflege und Gesundheit durchzusetzen“, betonte Werneke.

  • Die Löhne und Gehälter werden zunächst zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro
  • sowie zum 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent angehoben.
  • Auszubildende bekommen jeweils 25 Euro mehr.
  • Für die Pflegekräfte wurden gesonderte Gehaltssteigerungen vereinbart.
  • Ab März 2021 wird eine Pflegezulage von 70 Euro gezahlt
  • die ein Jahr später auf 120 Euro erhöht wird.
  • Die Zulage in der Intensivmedizin wird mehr als verdoppelt auf 100 Euro monatlich,
  • Die Wechselschichtzulage steigt von 105 auf 155 Euro monatlich.
  • In den Betreuungseinrichtungen wie Altenheimen wird die Pflegezulage mit einem Plus von 25 Euro auf Gleichstand mit den kommunalen Krankenhäusern gebracht.
  • Ärzte in den Gesundheitsämtern erhalten ab März 2021 eine Zulage von 300 Euro monatlich.
  • Einen Durchbruch gab es in der Arbeitszeitangleichung Ost/West. Ab dem 1. Januar 2023 sinkt die Ost-Arbeitszeit auf Westniveau.

Damit ist ein wesentliches Ziel der Gewerkschaft ver.di erreicht. „Das außergewöhnlich hohe Engagement der Beschäftigten in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes und die Warnstreiks der letzten Wochen haben die Dringlichkeit einer schnellen Einigung aufgezeigt. Sie waren kurz, für manche in der Bevölkerung schmerzhaft, aber auch notwendig, wie sich gezeigt hat. Ohne Warnstreiks hätte es die notwendige Bewegung in den Tarifverhandlungen nicht gegeben", sagte Werneke weiter.

TVöD-Tarifergebnis: Sparkassen, Abgruppierung, Altersteilzeit

Bei den Tarifverhandlungen spielten auch viele andere Themen eine große Rolle. Auf folgende Punkte konnten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber laut ver.di einigen:

  • Die von den Arbeitgebern geforderten Regelungen zur Abgruppierung in vielen Bereichen konnten abgewendet werden.
  • Für Flughäfen können künftig Notlagen-Tarifverträge vereinbart werden, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.
  • Die tarifvertraglichen Regelungen zur Sicherstellung der Übernahme der Auszubildenden wird ebenso fortgeschrieben wie der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit.
  • In den unteren Einkommensgruppen 1 bis 8 wird zudem die Jahressonderzahlung 2022 um fünf Prozent erhöht.
  • Bei den Angestellten der Sparkassen wird künftig ein Teil der Sparkassensonderzahlung in freie Tage umgewandelt.

TVöD Sozial- und Erziehungsdienst: Mehr Gehalt für ErzieherInnen und Co.

Das TVöD-Ergebnis gilt auch für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Auch sie profitieren von den nun verhandelten Gehaltserhöhungen von 1,4 Prozent, mindestens 50 Euro ab 1.4.2021 und 1,8 Prozent ab 1.4.2022 sowie der Corona-Sonderzahlung in Höhe von

  • 600 Euro für die S 2 bis S 8b
  • 400 Euro für die S 9 bis S 18

TVöD Flughäfen: Notlagentarifvertrag soll kommen

Für die Mitarbeiter gibt es Sonderregeln. Die Flughäfen sind in einer schweren Krise, weil wegen der Corona-Pandemie nur wenige Flugzeuge abheben. Die Mitarbeiter sind von den Gehaltserhöhungen ausgenommen, stattdessen soll für sie demnächst ein Notlagentarifvertrag ausgehandelt werden, der Personalkosten senkt und betriebsbedingte Kündigungen ausschließt.

TVöD Sparkasse: Sonderzahlung und Urlaub

Sparkassen sind in Zeiten der Niedrigzinsen in einer schwierigen Lage. Deshalb gibt es dort eine geringere Lohnerhöhung, sie liegt nicht wie bei den anderen Beschäftigten bei mindestens 3,2, sondern bei 2,4 Prozent. Außerdem wird die jährliche Sonderzahlung abgesenkt. Stattdessen erhalten die Mitarbeiter aber einen Ausgleich in Form von freien Tagen.

VKA: Verkraftbarer Abschluss

„Nach einem Verhandlungsmarathon von vier Tagen haben wir endlich ein Ergebnis erzielt. Dabei haben wir einen wirtschaftlich verkraftbaren Abschluss erreicht, der den kommunalen Arbeitgebern Planungssicherheit gibt“, sagte VKA-Präsident Ulrich Mädge, als Verhandlungsführer der Arbeitgeber.

Historie der Tarifverhandlungen und Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst: Bund & Kommunen TVöD und TV-L der Länder

Tarifrunde 2020 TVöD

TVöD-Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen

  • 1,4 % mehr Gehalt ab 01.04.2021,
  • 1,8 % mehr Gehalt ab 01.04.2022
  • steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 300 bis 600 Euro,
  • Pflegezulage 70 - 120 Euro
  • Laufzeit: 28 Monate

TV-L 2019: Die wichtigsten Ergebnisse 8 Prozent, Erhöhung der Ausbildungsvergütung und der Pflegetabelle

  • Anhebung der Tabellenentgelte in drei Schritten um 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Bis zum 1.1.2021 mindestens um insgesamt 240 Euro (Laufzeit 33 Monate)
  • Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte in zwei Schritten um 50 Euro (1.1.2019) und 50 Euro (1.1.2020)
  • Erhöhung der Pflegetabelle um zusätzlich 120 Euro
  • Erhöhung der Angleichungszulage für Lehrkräfte um 75 auf 105 Euro

Tarifrunde 2019 TV-L

TV-L- Tarifverhandlungen der Länder

  • Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
  • um 3,2 Prozent (1.1.2019),
  • 3,2 Prozent (1.1.2020) und
  • 1,4 Prozent (1.1.2021).
  • Bis zum 1.1.2021 mindestens um insgesamt 240 Euro (Laufzeit 33 Monate)
  • Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte in zwei Schritten um 50 Euro (1.1.2019) und 50 Euro (1.1.2020)
  • Erhöhung der Pflegetabelle um zusätzlich 120 Euro
  • Erhöhung der Angleichungszulage für Lehrkräfte um 75 auf 105 Euro
  • Laufzeit von 33 Monaten

Tarifrunde 2018 TVöD

  • Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
  • Rückwirkend 01. März 2018: 3,2 %
  • zum 01. April 2019 rund 3,1 %
  • um rund 1,06 % zum 01. März 2020
  • Tarifergebnis allgemein: Einmalzahlung von 250 € bis EG 6
  • Auszubildendenvergütung: Anhebung um 50 € zum 01.03.2018 und 50 € zum 01.03.2019
  • Laufzeit insgesamt: 30 Monate

Tarifrunde 2017 TV-L

  • Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
  • 2017 um +2,0 % oder 75 €
  • 2018 um +2,35 %
  • Laufzeit: 24 Monate

Tarifrunde 2016 TVöD

  • Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
  • 2017 um +2,35 %
  • 2016 um +2,4 %

Tarifrunde 2015 TV-L

  • Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
  • 2016 um +2,3 %, mindestens jedoch 75 €
  • 2015 um +2,1 %
  • Laufzeit: 24 Monate

Tarifrunde 2014 TVöD

  • Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
  • 2015 um +2,4 %
  • 2014 um +3,0 %, mindestens jedoch 90 €
  • Laufzeit: 24 Monate

Tarifrunde 2013 TV-L

  • Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
  • 2014 um +2,95 %
  • 2013 um +2,65 %
  • Laufzeit: 24 Monate

Tarifrunde 2012 TVöD

  • Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
  • 2013 um +2,8 %
  • 2012 um +3,5 %
  • Laufzeit: 24 Monate

Tarifrunde 2011 TV-L

  • Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
  • 2012 um +1,9 % +17 €
  • 2011 um +1,5 %
  • Laufzeit: 24 Monate

Tarifrunde 2010 TVöD

  • Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
  • 2011 um +1,1 %
  • 2010 um +1,2 %
  • Laufzeit: 26 Monate

Tarifrunde 2009 TV-L

  • Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
  • 2010 um +1,2 %
  • 2009 um +3,0 % + 40 €
  • Laufzeit: 24 Monate

Tarifrunde 2008 TVöD

  • Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
  • Tarifergebnis 2009: +2,8 %
  • Tarifergebnis 2008: +3,1 % + 50 €
  • Laufzeit: 24 Monate

Erste Tarifrunde 2006 TV-L

  • Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
  • 2008 um +2,9 %
  • 2007: Nullrunde
  • 2006: Nullrunde
  • Laufzeit: 30 Monate

Erste Tarifrunde 2005 TVöD

2007: Nullrunde

2006: Nullrunde

2005: Nullrunde

Laufzeit: 27 Monate

Mehr zur Geschichte der vorherigen TVöD...

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