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Tarifverhandlungen Öffentlicher Dienst: TVöD-Runde Anfang 2025 – Details und Fakten

Tarifverhandlung öffentlicher Dienst
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Im Öffentlichen Dienst stehen Anfang 2025 die TVöD-Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen an. Wir berichten über die Forderungen und Themen der anstehenden Tarifrunde.

Inhalt

Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst: Nächste TVöD-Runde ab Anfang 2025

Die nächsten Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst stehen Anfang 2025 an. Im Herbst werden die Gewerkschaften ihre Forderungen voraussichtlich vorstellen. Um die Verhandlungen vorzubereiten, wird ver.di im Lauf des Jahres die Beschäftigten im öffentlichen Dienst befragen, welche Themen sie wichtig finden. Wir berichten fortlaufend auf dieser Seite und in unserem Newsletter über alle Fakten und Forderungen zur TVöD-Tarifverhandlung 2025. Diese beginnt voraussichtlich im Januar 2025 für die rund 2,3 Millionen Angestellten bei Bund und Kommunen. Der letztes Jahr abgeschlossene TVöD endet am 31. Dezember 2024. Der Tarifvertrag ist neben dem Tarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie die größte tarifliche Vereinbarung in Deutschland. Bis zu 2,8 Millionen Menschen profitieren von einem Tarifabschluss. Im Anschluss an die Tarifverhandlungen wird in der Regel die Besoldung der Bundesbeamten per Gesetz angepasst. Diese folgte in der Vergangenheit stets dem Tarifergebnis.

Allerdings verhandeln Arbeitgeber und Gewerkschaften auch noch über andere Tarifverträge, die vor allem kommunal relevant sind. Dadurch sind von den TVöD-Tarifverhandlungen fast 2,8 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst betroffen. Der TVöD hat zudem einen großen Einfluss auf andere Bereiche, da dieser auch in vielen privaten Einrichtungen etwa im Sozial- und Erziehungsdienst angewendet wird. Dazu gehören zum Beispiel private Kitas oder Pflegeeinrichtungen.

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Öffentlicher Dienst: TVöD-Tarifforderungen im Herbst?

Mit Spannung blicken die Angestellten (und auch Bundesbeamte und Soldaten) von Bund und Kommunen auf die Vorbereitung der Tarifrunde. Nach dem letzten starken Ergebnis, das allerdings erst durch eine Schlichtung zustande kam, wollen die Gewerkschaften am 9. Oktober 2025 ihre Tarifforderung veröffentlichen. Zuvor wollen sie in einer großen Umfrage unter den Beschäftigte die großen Themen abgefragt. Die Ergebnisse der Befragung soll in Kürze erfolgen. Auch wir werden über die Umfrageergebnisse und die Tarifforderungen berichten.

Wann beginnen die TVöD-Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst?

Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst beginnen am 24. Januar 2025. In der Regel folgen zwei weitere Verhandlungsrunden. In der Regel wurden in der Vergangenheit ein Tarifergebnis innerhalb von drei Verhandlungsrunden erreicht. Allerdings nicht bei der letzten TVöD-Tarifrunde, dort musste eine Schlichtung einberufen werden, deren Vorschlag wurde dann von den Tarifopartnern angenommen.

Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst Bund und Kommunen: Von Bayern, über NRW bis Schleswig-Holstein

Die Tarifverhandlungen sind relevant für alle Angestellte bei Bund und Kommunen – also unabhängig, in welchem Bundesland sie arbeiten. Wichtig ist allerdings, dass ihre Gemeinde oder Gemeindeverband Mitglied im Arbeitgeberverband ist. Deshalb wird der Tarifvertrag auch als TVöD VKA bezeichnet. VKA bedeutet: Bundesvereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Zudem sind alle Angestellten des Bundes von den TVöD-Tarifverhandlungen betroffen.

Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst: Entgelterhöhung steht im Fokus

Der letzte Tarifabschluss für die Angestellten bei Bund und Kommunen war gut und umfangreich. Allerdings waren nicht alle Komponenten tabellenwirksam. Denn der Inflationsausgleich von insgesamt 3000 Euro war zwar ein wichtiger finanzieller Baustein, allerdings hatte diese Zahlung keine Auswirkung auf die Entgelttabellen. Im Tarifergebnis war nur eine tabellenwirksame Entgelterhöhung zum 1. März 2024 vorgesehen. Diese sah einen Sockelbetrag von 200 Euro, sowie eine prozentuale Erhöhung der Tabellenentgelte von 5,5 Prozent vor. Von diesem Niveau ausgehend beginnen dann die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst 2025. Den Beschäftigten bei Bund und Kommunen wird es deshalb wieder um eine deutliche Steigerung der Tabellenentgelte gehen. Zumal die vorletzte Tarifrunde während der Corona-Pandemie den Umständen gezollt, ein schwaches Ergebnis geliefert hat. So gesehen gibt es mit Blick auf die letzten zwei TVöD-Tarifverhandlungen einen klaren Bedarf nach einer prozentualen und tabellenwirksamen Gehaltserhöhung.

TVöD-Tarifverhandlungen 2025: Debatte über Verkürzung der Arbeitszeit

Neben einer Erhöhung der Tabellenentgelte kann es in den TVöD-Tarifverhandlungen auch um das Thema Verkürzung der Arbeitszeit gehen. Das Thema wird aktuell heiß diskutiert. Während die Gewerkschaften die Arbeitszeit bei gleichem Lohn verkürzen möchten, fordern Politiker aus Union und FDP, dass Beschäftigte länger arbeiten sollen.

Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst: Forderung zur Arbeitszeit kommt

In den anstehenden Tarifrunden für den öffentlichen Dienst in Deutschland will die Gewerkschaft Verdi neben höheren Einkommen vor allem Entlastungen für die Beschäftigten erreichen. Ver.di-Chef Frank Werneke kündigte eine Forderung zur Arbeitszeit an. Worum es sich dabei konkret handelt, ließ er offen. Die gewerkschaftlichen Forderungen zu den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst werden am 9. Oktober 2024 verkündet. Erste TVöD-Verhandlungsrunde ist am 24. Januar.

Öffentlicher Dienst: Weniger Stress, freie Zeit, höhere Zuschläge

Vorab hat ver.di fast 250.000 nach ihren Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst befragt. Relativ deutlich wird, dass viele Beschäftigte überlastet sind. Demnach ist heute nur gut jeder fünfte Beschäftigte des öffentlichen Dienstes zufrieden mit den eigenen Arbeitsbedingungen bezogen auf die Arbeitszeit. Rund ein Drittel ist unzufrieden. Fast 63 Prozent berichten von unbesetzte Stellen in ihrem unmittelbaren Arbeitsbereich – viele sogar von größerem Umfang und langer Dauer offener Stellen. Deshalb gibt sich ver.di kämpferisch: „Es wird Arbeitszeitforderungen geben in der Tarifrunde für das Jahr 2025“, so Werneke. Viele Beschäftigte wünschten sich gesicherte freie Zeit, um ihre Belastungen im Job zu senken, sowie höhere Zuschläge bei Schichtarbeit.

Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst: Fachkräftemangel und die Folgen

Arbeitskräftemangel führt in den Augen der Betroffenen zu Arbeitsverdichtung. „Und das trifft übrigens nicht nur zu in den bekannten Bereichen (…) wie Kita, Pflege oder Fahrdienst, sondern es betrifft auch die Bereiche der Verwaltung bei Bund, Länder und Kommunen, aber auch (…) Bauhöfe, Sparkassen und die medizinisch-technischen, therapeutischen Bereiche“, sagte Verdi-Vizechefin Christine Behle. 57 Prozent sagten, dass das für sie zu hohen Beanspruchungen führe. Rund zwei Drittel arbeiten nach eigenen Angaben im Schnitt zwei Stunden länger pro Woche, um ihr Pensum zu schaffen, Klinik-Pflegekräfte sogar zu 67 Prozent. Fast jedem Zweiten Beschäftigten gelingt es nicht, solche Überstunden später mit Freizeit auszugleichen. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten geht nicht davon aus, bis zum Rentenalter durchzuhalten.

Tarifverhandlungen: Mögliche Lösungen für eine Arbeitszeitverkürzung

Wie können Lösungen aussehen? Blickt man auf die zurückliegenden Tarifverhandlungen, dann fällt vor allem die Eisen- und Stahlindustrie ins Auge. Die IG Metall forderte eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 35 auf 32 Stunden bei vollem Lohnausgleich, möglichst verteilt auf vier Arbeitstage. Im Ergebnis wurde ein neuer Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung vereinbart, der sowohl Möglichkeiten der kollektiven als auch der individuellen Arbeitszeitverkürzung enthält. „Schon vor der Corona-Pandemie ging es in vielen Branchen um die Einführung von Wahloptionen, die es Beschäftigten ermöglichen, zwischen mehr Entgelt, kürzerer Arbeitszeit und anderen Sozialleistungen zu wählen“, heißt es in einer Analyse des WSI-Archivs. Die Tarifrunde 2024 und 2025 werde aus mindestens zwei Gründen „im Zeichen deutlicherer Reallohnzuwächse stehen“, erwartet Tarifexperte Schulten. „Zum einen haben die Tarifbeschäftigten einen erheblichen Nachholbedarf, um die hohen Reallohnverluste der Jahre 2021 und 2022 auszugleichen.“

Tarifrunde 2025: Um welche TVöD-Bereiche geht es

Der TVöD ist nach dem Tarifvertrag in der Metall- und Elektrobranche der größte Flächentarifvertrag in Deutschland. Mit einem Vertrag werden die Gehälter von rund 2,3 Millionen Menschen geregelt. Kein Wunder, dass die Tarifverhandlungen auch medial umfassend begleitet werden. Doch, wer sind diese 2,3 Millionen Beschäftigten? Wo arbeiten sie und was sind ihre Jobs?

Beschäftigte im Bundesbereich

Im Dienst des Bundes stehen laut destatis aktuell 135.500 Angestellte. Sie arbeiten hauptsächlich in der Bundesverwaltung, etwa bei Bundesministerien, Bundesbehörden oder als Angestellte bei der Bundeswehr oder der Bundespolizei.

Beschäftigte im kommunalen Dienst

Die Mehrheit der Angestellten arbeitet im öffentlichen Dienst der Kommunen. Wissenswert: Der TVöD gilt dort, wo die Kommunen Mitglied in der VKA sind, das ist der Bundesverband der kommunalen Arbeitgeberverbände. Insgesamt sind im Kernbereich der Gemeinden und Gemeindeverbände 1,5 Millionen Menschen beschäftigt. Der größerer Teil ist weiblich – insgesamt 978.300. Männer arbeiten rund 534.900 bei den Kommunen. Der größere Frauenanteil erklärt sich vor allem durch die vielen Jobs in den Sozial- und Erziehungsdiensten sowie der kommunalen Pflege, wie folgende Grafik zeigt.

Grafik: Verteilung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Kommunen

In der Grafik zeigt sich, wo im öffentlichen Dienst der Kommunen die meisten Beschäftigten arbeiten. So sind 460.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bereich Soziales und Jugend tätig, viele unter anderem in den kommunalen Kitas, den Jugendämter oder der Kinder- und Jugendhilfe. Zudem ist ein weiterer Schwerpunkt im Bereich der inneren Verwaltung.

10 Fakten zu den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst

Vor rund 18 Jahren ist der TVöD im öffentlichen Dienst zum erstmals verhandelt worden. Ein paar Fakten zum zweitgrößten Flächentarifvertrag in Deutschland (nach dem Tarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie):

✅ Rund 2,8 Millionen Menschen werden nach den Konditionen des TVöD bezahlt. Der Tarifvertrag wird auch von vielen privaten Arbeitgebern übernommen, etwa von privaten Kita-Betreibern und Co.

✅ Neben den Entgelten für die kommunalen Verwaltungsangestellten werden auch die Grundsätze für Pflegebeschäftigte, Angestellte bei Sparkassen, an kommunalen Flughäfen oder in den Kitas geregelt.

✅ Insgesamt beinhaltet die Entgeltordnung zum TVöD Tätigkeitsmerkmale für mehr als 1000 Berufsbilder.

✅ Der TVöD gilt sowohl für die Kommunen als auch für den Bund. Allerdings nicht für Angestellte der Länder.

✅ Die letzten Gehaltssteigerungen gab es zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent.

✅ In der Regel ist das Tarifergebnis auch für die Bundesbeamten sowie die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr übernommen worden. Allerdings wird die Beamtenbesoldung per Gesetz nach den Tarifverhandlungen geregelt.

✅ Die erste TVöD-Verhandlungsrunde findet am 24. Januar 2023 in Potsdam statt.

✅ Neben ver.di verhandeln auf der Gewerkschaftsseite GEW, IG BAU, GdP und der Beamtenbund.

✅ Für die Arbeitgeber verhandeln die Bundesvereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und das Bundesinnenministerium.

✅ Seit 2005 hat es acht Tarifrunden im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen gegeben.

Öffentlicher Dienst: Tarifverhandlungen im Wechsel

Der TVöD gehört mit zu den mächtigsten Tarifverträgen in Deutschland, da er für rund 2,8 Millionen Beschäftigte Arbeits- und Entgeltbedingungen regelt. In den vergangenen Jahren haben sich die Verhandlungen für Bund und Kommunen (werden zusammen verhandelt) und der Länder abgewechselt. Laut Hans-Böckler-Stiftung betreffen die Tarifverhandlungen von Bund und Kommunen auch folgende öffentliche Institutionen, in denen der TVöD gilt:

  • öffentlicher Dienst Bund und Gemeinden,
  • Versorgungsbetriebe (TV-V),
  • Bundesagentur für Arbeit,
  • DRV Bund,
  • TgDRV,
  • Knappschaft-Bahn-See,
  • Deutsche gesetzliche Unfallversicherung,
  • Bundeseisenbahnvermögen,
  • Sparten-TV „Nahverkehr“ Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern
  • die Tarifverträge für die Bundesbank,
  • den TV-Fleischuntersuchung und
  • den TV-V sowie den
  • TV-AVH.

Statistik: So werden die Angestellten im öffentlichen Dienst eingruppiert und bezahlt

Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, wie die Angestellten bei Bund, Kommunen und Sozialversicherungen aktuell eingruppiert sind. Im kommunalen Dienst sind es vor allem die Entgeltgruppen E2, E5, E6, E8, E9a und E9b, nach denen ein Großteil im öffentlichen Dienst bezahlt wird.

Arbeitnehmer Bund Kommunen Sozialversicherungen
Außertariflich, E15Ü   510  6 475  2 325
E15  1 125  8 705  5 265
E14  5 465  18 840  3 765
E13  9 295  17 515  5 770
E12  6 220  27 565  8 215
E11  9 075  59 235  27 110
E10  4 770  64 810  14 420
E9c  4 060  58 995  65 455
E9b  5 660  105 345  15 430
E9a  12 525  102 975  35 320
E8  11 170  253 260  34 640
E7  9 180  56 040  3 250
E6  24 565  152 240  52 960
E5  18 710  170 255  12 015
E4  5 240  64 305   765
E3  13 320  46 240  5 670
E2, E2Ü   640  77 755  2 855
E1   10  25 470   485
Beschäftigte in der Pflege   880  65 285  1 660
Sonstige  6 520  31 455  37 975
in Ausbildung  6 350  56 300  13 345
Arbeitnehmer zusammen  155 285 1 469 060  348 700

Quelle: Statistisches Bundesamt 2023

Tariferhöhung im öffentlichen Dienst

Vor rund 17 Jahren ist der TVöD erstmals verhandelt worden. Seitdem hat es acht Tarifrunde gegeben mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. In der Tabelle werden die Erhöhungen bzw. Nullrunden dargestellt. Für das exakte Datum der Tariferhöhung beachten Sie bitte die Quelldaten, die aus der Grafik in Excel heruntergeladen werden können.

Tabelle mit den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst

Termin Entgeltsteigerung
01.10.2005 0
01.01.2008 3,10%
01.01.2009 2,80%
01.01.2010 1,20%
01.01.2011 0,60%
01.08.2011 0,50%
01.03.2012 3,50%
01.01.2013 1,40%
01.08.2013 1,40%
01.03.2014 3,00%
01.03.2015 2,40%
01.03.2016 2,40%
01.02.2017 2,35%
01.03.2018 2,85%
01.04.2019 2,81%
01.03.2020 0,96%
01.09.2020 0
01.04.2021 1,40%
01.04.2022 1,80%
31.03.2024 5,5%

Alle Angaben ohne Gewähr / Quelle: oeffentlicher-dienst.info / eigene Recherche

Rückblick: TVöD-Tarifverhandlungen 2023 öffentlicher Dienst

Nach einer harten TVöD-Tarifrunde konnte erst eine Schlichtung ein Tarifergebnis ermöglichen. Diese sieht in mehreren Stufen die Zahlung eines Inflationsausgleichs vor, zudem einen Sockelbetrag und eine prozentuale Entgeltsteigerung. Alles in allem war es ein gutes Tarifergebnis. Mehr dazu: TVöD-Tarifergebnis steht: 3000 Euro Inflationsausgleichsprämie, 200 Euro Sockelbetrag, 5,5 Prozent mehr Gehalt

TVöD-Tarifverhandlungen: Besoldungsanpassung folgt Tarifergebnis

Die Anpassung der Bundesbesoldung folgte dem TVöD-Tarifverhandlungen 2023. So wird der Bund die Besoldung ebenfalls zum 1. März 2024 anheben. Zudem sollen Beamte des Bundes und Versorgungsempfänger eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3000 Euro in mehreren Raten erhalten. Die Auszahlung erfolgt allerdings erst im September oder Oktober, wie ein Sprecher des zuständigen Bundesinnenministeriums auf Anfrage dieser Seite mitteilte. Mehr zur Auszahlung der Inflationsprämie für Beamte...

Schlichtungsempfehlung für den öffentlichen Dienst

Die letzten Tarifverhandlungen 2023 blieben ohne Ergebnis. Da es eine Schlichtungsvereinbarung zwischen den Tarifparteien gibt, wurde eine Kommission angerufen. Die Schlichtungskommission um Hans-Henning Lühr und Georg Milbradt hat eine Empfehlung für eine möglich Einigung im öffentlichen Dienst vorgelegt. Die Details:

  • 2023: Nullrunde
  • März 2024: +200 € +5,5%, insgesamt mindestens 340 €
  • einkommensteuerfreie Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 3000 Euro
    • Juni 2023: 1240 €
    • Juli 2023 bis Februar 2024: 220 € pro Monat
  • Laufzeit: 24 Monate

Zur Empfehlung der Schlichtungskommission...

Nach der Schlichtung: ver.di geht kämpferisch in die Tarifverhandlungen am 22. April

Die Schlichtungskommission hat einen Vorschlag vorgelegt, wie eine Tarifeinigung im öffentlichen Dienst aussehen könnte. Ab dem 22. April werden Gewerkschaften und öffentliche Arbeitgeber über diesen Vorschlag verhandeln - die Tarifverhandlungen werden also fortgesetzt. Beide Seiten halten sich bis dahin voraussichtlich zurück mit öffentlichen Äußerungen.

Im Vorfeld der Schlichtung haben die Gewerkschaften um ver.di und den Beamtenbund stets betont, dass ihre Mitglieder streikbereit sind. Sie werden sich auf keinen Kompromiss einlassen, der ihrer Basis nicht passt. Denn ver.di-Chef Werneke hatte in seinem letzten Interview vor der Schlichtung gegenüber der Augsburger Allgemeinen gesagt: „Wir brauchen für einen Abschluss über eine Laufzeit von 24 Monaten, auf der die Arbeitgeber bestehen, deutliche Verbesserungen, sowohl bei der prozentualen Lohnerhöhung als auch besonders beim Mindestbetrag je Beschäftigten.“

Er gibt sich kämpferisch: „Wir machen keinen Bückling vor den Arbeitgebern und werden nicht einknicken.“ Wenn die Schlichtung und die danach stattfindende erneute Verhandlung keine Einigung erbring, „wäre es völlig normal, dass wir unsere Mitglieder im Rahmen einer Urabstimmung befragen, ob sie für einen Arbeitskampf bereit sind. Das möchte ich nicht als Drohung an die Arbeitgeber verstanden wissen. Aber jetzt gehen wir mit der notwendigen Zuversicht in die Schlichtung rein. Aber selbstverständlich sind wir auf alles vorbereitet“, so Werneke.

Tarifverhandlungen Öffentlicher Dienst: Vergleich Forderung, Angebot, Schlichtungsvorschlag

Gewerkschaftsforderung für den öffentlichen Dienst

  • 10,5 Prozent mehr Gehalt, mind. 500 Euro monatlich mehr
  • 200 Euro mehr für Azubis, Studierende, Praktikant*innen
  • Laufzeit: 12 Monate

Arbeitgeberangebot während 2. Verhandlungsrunde

  • +3 Prozent ab dem 1. Oktober 2023
  • +2 Prozent ab dem 1. Juni 2024
  • Kein Angebot zu Mindestbetrag
  • Mai 2023: 1.500 EUR Inflationsausgleichsgeld, 750 EUR für Azubis Inflationsausgleichsgeld
  • Januar 2024: 1.000 EUR Inflationsausgleichsgeld, 500 EUR für Azubis Inflationsausgleichsgeld
  • Laufzeit: 27 Monate

Schlichtungsempfehlung vom 15. April

  • +200 EUR, +5,5 Prozent ab 1. März 2024 (= laut ver.di durchschnittlich 11,2 Prozent Lohnerhöhung)
  • Juni 2023: 1.240 EUR Inflationsausgleichsgeld, 620 EUR für Azubis Inflationsausgleichsgeld
  • Juli 2023 – Februar 2024: 220 EUR monatlich Inflationsausgleichsgeld, 110 EUR monatlich für Azubis Inflationsausgleichgeld
  • Laufzeit: 24 Monate

Freie Stellen für den öffentlichen Dienst... 

Rückblick Tarifverhandlungen 2020: Öffentlicher Dienst Bund & Kommunen

In der TVöD-Tarifrunde für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben die Tarifparteien einen Abschluss erzielt. Dadurch steigen die Einkommen tabellenwirksam um 4,5 Prozent in der niedrigsten Entgeltgruppe und -stufe und noch um 3,2 Prozent in der höchsten Eingruppierung.

Streit ums Jobrad - TVöD-Redaktionsverhandlungen stocken

Offenbar geht es bei dem Streit zwischen ver.di und den Arbeitgebern um das Thema Jobrad. „Im Rahmen der Redaktionsverhandlungen seien bis auf die ergänzende Vereinbarung zum Fahrradleasing alle strittigen Punkte geeint. Und auch zum Thema Jobrad sei eigentlich verabredet, losgelöst vom erfolgreichen Abschluss der Redaktionsverhandlungen zuerst offene steuerliche Fragen zu klären, um dann zu einer Lösung zu kommen. „Die Regelungen zum Fahrradleasing jetzt zur Vorbedingung für den Abschluss der Redaktionsverhandlungen zu machen, ist völlig absurd. Wir fordern die Arbeitgeber auf: Halten Sie Wort und zahlen Sie die Erhöhung fristgemäß aus“, appellierte Behle. Die VKA teilte mit: Dass die erhöhten Entgelte erst zur Auszahlung freigegeben werden, sobald alle Beteiligten sämtliche strittigen Themen ausgeräumt und geeint haben, sei seit Jahr und Tag ein ganz normaler Prozess in den Tarifrunden des öffentlichen Dienstes. In der kommenden Woche werden die Parteien weiterverhandeln. Mehr zum Jobrad gibt es hier...

Pflege: Steigerung 8,7 Prozent und in der Spitze für Intensivkräfte rund zehn Prozent

In der Pflege beträgt die Steigerung 8,7 Prozent und in der Spitze für Intensivkräfte rund zehn Prozent. Alle Beschäftigten erhalten zusätzlich noch in diesem Jahr eine Corona-Prämie, für die unteren Entgeltgruppen (1-8) 600 Euro, die mittleren (9-12) 400 Euro, die oberen Lohngruppen (13-15) 300 Euro, für Auszubildende 225 Euro (Bund 200 Euro). Die Tarifvereinbarung läuft bis zum 31. Dezember 2022.

"Das ist unter den derzeitigen Bedingungen ein respektabler Abschluss, der für unterschiedliche Berufsgruppen, die im Fokus der Tarifrunde standen, maßgeschneidert ist", sagte Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). „Besonders erfreulich ist, dass es uns gelungen ist, deutliche Verbesserungen für untere und mittlere Einkommensgruppen sowie für den Bereich Pflege und Gesundheit durchzusetzen“, betonte Werneke.

  • Die Löhne und Gehälter werden zunächst zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro
  • sowie zum 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent angehoben.
  • Auszubildende bekommen jeweils 25 Euro mehr.
  • Für die Pflegekräfte wurden gesonderte Gehaltssteigerungen vereinbart.
  • Ab März 2021 wird eine Pflegezulage von 70 Euro gezahlt
  • die ein Jahr später auf 120 Euro erhöht wird.
  • Die Zulage in der Intensivmedizin wird mehr als verdoppelt auf 100 Euro monatlich,
  • Die Wechselschichtzulage steigt von 105 auf 155 Euro monatlich.
  • In den Betreuungseinrichtungen wie Altenheimen wird die Pflegezulage mit einem Plus von 25 Euro auf Gleichstand mit den kommunalen Krankenhäusern gebracht.
  • Ärzte in den Gesundheitsämtern erhalten ab März 2021 eine Zulage von 300 Euro monatlich.
  • Einen Durchbruch gab es in der Arbeitszeitangleichung Ost/West. Ab dem 1. Januar 2023 sinkt die Ost-Arbeitszeit auf Westniveau.

Damit ist ein wesentliches Ziel der Gewerkschaft ver.di erreicht. „Das außergewöhnlich hohe Engagement der Beschäftigten in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes und die Warnstreiks der letzten Wochen haben die Dringlichkeit einer schnellen Einigung aufgezeigt. Sie waren kurz, für manche in der Bevölkerung schmerzhaft, aber auch notwendig, wie sich gezeigt hat. Ohne Warnstreiks hätte es die notwendige Bewegung in den Tarifverhandlungen nicht gegeben", sagte Werneke weiter.

TVöD-Tarifergebnis: Sparkassen, Abgruppierung, Altersteilzeit

Bei den Tarifverhandlungen spielten auch viele andere Themen eine große Rolle. Auf folgende Punkte konnten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber laut ver.di einigen:

  • Die von den Arbeitgebern geforderten Regelungen zur Abgruppierung in vielen Bereichen konnten abgewendet werden.
  • Für Flughäfen können künftig Notlagen-Tarifverträge vereinbart werden, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.
  • Die tarifvertraglichen Regelungen zur Sicherstellung der Übernahme der Auszubildenden wird ebenso fortgeschrieben wie der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit.
  • In den unteren Einkommensgruppen 1 bis 8 wird zudem die Jahressonderzahlung 2022 um fünf Prozent erhöht.
  • Bei den Angestellten der Sparkassen wird künftig ein Teil der Sparkassensonderzahlung in freie Tage umgewandelt.

TVöD Sozial- und Erziehungsdienst: Mehr Gehalt für ErzieherInnen und Co.

Das TVöD-Ergebnis gilt auch für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Auch sie profitieren von den nun verhandelten Gehaltserhöhungen von 1,4 Prozent, mindestens 50 Euro ab 1.4.2021 und 1,8 Prozent ab 1.4.2022 sowie der Corona-Sonderzahlung in Höhe von

  • 600 Euro für die S 2 bis S 8b
  • 400 Euro für die S 9 bis S 18

TVöD Flughäfen: Notlagentarifvertrag soll kommen

Für die Mitarbeiter gibt es Sonderregeln. Die Flughäfen sind in einer schweren Krise, weil wegen der Corona-Pandemie nur wenige Flugzeuge abheben. Die Mitarbeiter sind von den Gehaltserhöhungen ausgenommen, stattdessen soll für sie demnächst ein Notlagentarifvertrag ausgehandelt werden, der Personalkosten senkt und betriebsbedingte Kündigungen ausschließt.

TVöD Sparkasse: Sonderzahlung und Urlaub

Sparkassen sind in Zeiten der Niedrigzinsen in einer schwierigen Lage. Deshalb gibt es dort eine geringere Lohnerhöhung, sie liegt nicht wie bei den anderen Beschäftigten bei mindestens 3,2, sondern bei 2,4 Prozent. Außerdem wird die jährliche Sonderzahlung abgesenkt. Stattdessen erhalten die Mitarbeiter aber einen Ausgleich in Form von freien Tagen.

VKA: Verkraftbarer Abschluss

„Nach einem Verhandlungsmarathon von vier Tagen haben wir endlich ein Ergebnis erzielt. Dabei haben wir einen wirtschaftlich verkraftbaren Abschluss erreicht, der den kommunalen Arbeitgebern Planungssicherheit gibt“, sagte VKA-Präsident Ulrich Mädge, als Verhandlungsführer der Arbeitgeber.

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