Im Öffentlichen Dienst stehen Anfang 2025 die TVöD-Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen an. Wir berichten über aktuelle Forderungen und Themen der anstehenden Tarifrunde.
Inhalt
- Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst 2025
- Termine für die Tarifverhandlungen
- Vor den Tarifverhandlungen: Umfrage zeigt Krise und Probleme im öffentlichen Dienst
- Aktuelle Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst
- TVöD-Tarifforderungen im Herbst
- Wann beginnen die Tarifverhandlungen?
- ver.di-Befragung zu Tarifforderungen läuft
- Beamtenbund berät Forderungen im September
- Entgelterhöhung im Fokus
- Verkürzung der Arbeitszeit?
- Tarifverhandlungen TVöD Bund
- Tarifverhandlungen TVöD Kommunen
- TVöD Sozial- und Erziehungsdienste
- TVöD Pflege
- Tarifverhandlungen TVV Versorgung
- Umfrage zur Arbeitsbelastung
- Grundlagen: Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst
- Zahlen und Daten zu den Tarifverhandlungen
- 10 Fakten über die Tarifverhandlungen
- Rückblick: TVöD-Tarifverhandlungen 2023
- Rückblick: TVöD-Tarifverhandlungen 2020
Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst: Nächste TVöD-Runde ab Anfang 2025
Die nächsten Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst stehen Anfang 2025 an. Im Herbst werden die Gewerkschaften ihre Forderungen vorstellen. Um die Verhandlungen vorzubereiten, hat ver.di die Beschäftigten im öffentlichen Dienst befragen, welche Themen sie wichtig finden. Wir berichten fortlaufend auf dieser Seite und in unserem Newsletter über alle Fakten und Forderungen zur TVöD-Tarifverhandlung 2025. Diese beginnt voraussichtlich im Januar 2025 für die rund 2,3 Millionen Angestellten bei Bund und Kommunen. Der im letzten Jahr abgeschlossene TVöD endet am 31. Dezember 2024. Der Tarifvertrag ist neben dem Tarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie die größte tarifliche Vereinbarung in Deutschland. Bis zu 2,8 Millionen Menschen profitieren von einem Tarifabschluss. Im Anschluss an die Tarifverhandlungen wird in der Regel die Besoldung der Bundesbeamten per Gesetz angepasst. Diese folgte in der Vergangenheit stets dem Tarifergebnis.
Newsletter zur Tarifrunde 2025: Keine News verpassen!
Allerdings verhandeln Arbeitgeber und Gewerkschaften auch noch über andere Tarifverträge, die vor allem kommunal relevant sind. Dadurch sind von den TVöD-Tarifverhandlungen fast 2,8 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst betroffen. Der TVöD hat zudem einen großen Einfluss auf andere Bereiche, da dieser auch in vielen privaten Einrichtungen etwa im Sozial- und Erziehungsdienst angewendet wird. Dazu gehören zum Beispiel private Kitas oder Pflegeeinrichtungen.
Tarifrunde 2025: Die Fakten im Überblick
- Interne Debatte über Tarifforderungen für Bund und Kommunen startet im Juni 2024
- ver.di und Co. veröffentlichen am 9. Oktober 2024 die Tarifforderungen für den öffentlichen Dienst
- Beginn der Tarifverhandlungen voraussichtlich Januar 2025
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- Vorteile für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Termine für die TVöD-Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen
Termin | Anlass |
27. September 2024 | Ende der Beschäftigten-Befragung im öffentlichen Dienst durch die Gewerkschaften |
9. Oktober 2024 | Bekanntgabe der Forderungen durch die Gewerkschaften |
24. Januar 2025 | Erste TVöD-Verhandlungsrunde im öffentlichen Dienst |
17. –18. Februar 2025 | Zweite Verhandlungsrunde im öffentlichen Dienst |
14. –16. März 2025 | Dritte Verhandlungsrunde |
Vor den Tarifverhandlungen: Personalmangel, Überlastung, Bürokratiefrust
Der Frust unter den Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist groß. Eine Umfrage unter 7500 Beschäftigten aus dem Bundes-, Landes und dem kommunalen Dienst zeigt, wo der Schuh drückt. Vor allem der mittlerweile große Personalmangel belastet die Beschäftigten, da sie die Arbeit für nicht besetzte Stellen mitübernehmen müssen. Fast drei Viertel (5481) stellen fest, dass in ihrer Behörde, ihrer Kita oder ihrem Krankenhaus – um nur einige Bereiche zu nennen – ausgeschriebene Stellen nicht zeitnah oder gar nicht mehr besetzt werden können. Eine katastrophale Bilanz mit Folgen.
Personalnot, Überlastung, Überstunden: Jobfrust im öffentlichen Dienst
Eine Studie der Bertelsmann Stiftung im Kitabereich zeigt exemplarisch: Der Personalmangel in Kitas führt zu einer hohen Arbeitsbelastung der verfügbaren Beschäftigten, dadurch steigen die Ausfallzeiten durch Krankheit – was wiederum die Belastung für die anwesenden Angestellten. Der Krankenstand unter Kitamitarbeitenden ist überdurchschnittlich hoch – und er ist zuletzt stark angestiegen. Häufigster Grund für eine Krankschreibung waren im Vorjahr Atemwegsinfekte, gefolgt von psychischen Erkrankungen. Diese nehmen allerdings deutlich zu im Kitabereich. Das Problem scheint weiterhin nicht in der Politik anzukommen.
Neben dem Personalmangel sehen die Beschäftigten die hohe Arbeitsbelastung und zu viele Bürokratie als belastende Faktoren in ihrem Arbeitsalltag an. Fast 40 Prozent der Befragten sehen die schleppende Digitalisierung und regelmäßige Überstunden als großes Problem. Zu denken gibt, dass 58 Prozent der Befragten über zu viel Bürokratie klagen. An diesem Thema werden auch die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst nichts ändern können. Allerdings geben die 7500 Befragten ein deutliches Votum für Forderungsschwerpunkte in der TVöD-Tarifrunde ab.
Umfrage zeigt Erwartungen an die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst
Die überwiegende Mehrheit der Befragten fordert für die 2025 anstehenden TVöD-Tarifverhandlungen eine deutliche Gehalts- und Besoldungssteigerung. Zudem wünschen sich rund 63 Prozent, dass im Rahmen der Tarifrunde auch über eine Arbeitszeit-Reduzierung verhandelt wird. Auch Entlastungen etwa durch Wahlmodelle „Mehr Urlaub, statt Geld“ wie es in anderen Branchen vorgesehen ist, wünschen sich 42 Prozent. Eine Erhöhung der Zulagen sowie eine erneute Prämienzahlung wird von etwas mehr als einem Viertel als Thema in den Tarifverhandlungen gefordert.
Aktuelle Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, bei kirchlichen Arbeitgebern und in öffentlich-privaten Unternehmen
Der öffentlichen Dienst umfasst nicht nur den Kernbereich aus Kommunen, Ländern und Bund, sondern auch viele öffentliche Unternehmen, kirchliche Arbeitgeber und Bereiche, die ebenfalls die Grundlagen öffentlicher Dienstleistungen bereitstellen. Hier berichten wir über alle aktuellen Tarifverhandlungen.
- Aktuell laufen Tarifverhandlungen für die ca. 61.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern. Der Marbuger Bund fordert 8,5 Prozent Gehalt. Die erste Verhandlungsrunde blieb ohne Ergebnis. Die kommunalen Arbeitgeber lehnen die Forderungen als zu hoch ab. Hier gibt es mehr zu den kommunalen Krankenhäusern …
- Tarifergebnis 2024 bei der Deutschen Telekom AG. Nach einer harten Tarifrunde bei der Telekom, steht nun ein Tarifergebnis fest. Mehr zum Tarifvertrag bei der Deutschen Telekom …
Öffentlicher Dienst: TVöD-Tarifforderungen im Herbst?
Mit Spannung blicken die Angestellten (und auch Bundesbeamte und Soldaten) von Bund und Kommunen auf die Vorbereitung der Tarifrunde. Nach dem letzten starken Ergebnis, das allerdings erst durch eine Schlichtung zustande kam, wollen die Gewerkschaften am 9. Oktober 2024 ihre Tarifforderung veröffentlichen. Zuvor wollen sie in einer großen Umfrage unter den Beschäftigte die großen Themen abgefragt. Die Ergebnisse der Befragung soll in Kürze erfolgen. Auch wir werden über die Umfrageergebnisse und die Tarifforderungen berichten.
Wann beginnen die TVöD-Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst?
Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst beginnen im Januar 2025. In der Regel folgen zwei weitere Verhandlungsrunden. In der Regel wurden in der Vergangenheit ein Tarifergebnis innerhalb von drei Verhandlungsrunden erreicht. Allerdings nicht bei der letzten TVöD-Tarifrunde, dort musste eine Schlichtung einberufen werden, deren Vorschlag wurde dann von den Tarifpartnern angenommen. Vieles wird davon abhängen, ob und wann die Arbeitgeber ein Angebot vorlegen. Dies geschah in der Vergangenheit häufig erst zur zweiten oder dritten Verhandlungsrunde.
Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst Bund und Kommunen: Von Bayern, über NRW bis Schleswig-Holstein
Die Tarifverhandlungen sind relevant für alle Angestellte bei Bund und Kommunen – also unabhängig, in welchem Bundesland sie arbeiten. Wichtig ist allerdings, dass ihre Gemeinde oder Gemeindeverband Mitglied im Arbeitgeberverband ist. Deshalb wird der Tarifvertrag auch als TVöD VKA bezeichnet. VKA bedeutet: Bundesvereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Zudem sind alle Angestellten des Bundes von den TVöD-Tarifverhandlungen betroffen.
TVöD-Verhandlungen 2025: ver.di startet Befragung der Beschäftigten
Am 31. Dezember endet die Laufzeit des aktuell gültigen TVöD. Anfang 2025 beginnen deshalb die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen. Nachdem im vergangenen Jahr ein gutes Tarifergebnis mit einem Mix aus Inflationsausgleichsprämie, einem Sockelbetrag und einer prozentualen Entgeltsteigerung verhandelt wurde, gilt es nun für die Gewerkschaften um ver.di, eine neue Forderung aufzustellen. Dazu befragt ver.di gerade die Beschäftigten.
ver.di startet Umfrage: Was ist den Beschäftigten wichtig?
Bereits im Frühjahr hat ver.di in einer Befragung die Schwerpunkte der Beschäftigten abgefragt. Vor allem das Thema Arbeitszeit spielte für viele der Angestellten eine große Rolle. In der nun aktuell laufenden Befragung geht es nun darum, das Meinungsbild im öffentlichen Dienst einzuholen und zu einer konkreten Forderung zu kommen.
So wird in der Onlinebefragung konkret gefragt „Zu welchen Themenbereichen sollen wir Forderungen stellen?“. Folgende Antworten gibt es zu Auswahl, eine Mehrfachantwort ist möglich:
- Mehr Geld für besondere Erschwernisse (z. B. höhere Zuschläge für Schichtarbeit, bessere Vergütung von Rufbereitschaft, bezahlte Pausen bei Wechselschicht, Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte ab der ersten Stunde)
- Maßnahmen zur Entlastung (z. B. 4-Tage-Woche, mehr Urlaubstage, Altersteilzeit, Reduzierung von geteilten Diensten, Arbeitszeitverkürzung)
- Attraktivere Arbeitsbedingungen im Öffentlichen Dienst (z. B. Wahlmöglichkeit zwischen Vergütungserhöhungen und geringere Arbeitszeit bzw. zusätzliche freie Tage, Sabbatical, Homeoffice, Angebote zur Gesundheitsvorsorge/Prävention)
Streik und Aktionen: ver.di befragt Beschäftigte zu ihrer Bereitschaft
Zudem fragt ver.di ab, wie sich die Teilnehmer der Befragung an der Tarifrunde beteiligen wollen. Wollen Sie an Aktionen teilnehmen? Oder, wenn nötig, auch streiken? In den vergangenen Tarifrunden war die Bereitschaft zum Streik stets hoch. Allerdings stand im letzten Jahr auch nach der letzten Verhandlungsrunde kein Ergebnis fest. Dies konnte erst im Rahmen einer Schlichtung gefasst werden. So haben Arbeitgeber (VKA und Bund) und die Gewerkschaften den Schlichterspruch als Grundlage für das Tarifergebnis angenommen. Knackpunkt war unter anderem die Laufzeit des Tarifvertrags. Während Gewerkschaften die Laufzeit gerne auf ein Jahr begrenzen, wollen Arbeitgeber stets eine deutlich längere Laufzeit.
Beamtenbund berät Forderungen vor Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst: dbb-Regionalkonferenzen September
Der Deutsche Beamtenbund und Tarifunion lädt seine Mitglieder zur Debatte über die Forderungen in den Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst Bund und Kommunen ein. Der stellvertretende dbb-Vorsitzende Volker Geyer sagte: „Die Belastung der Kolleginnen und Kollegen wächst: Bei der Arbeit, weil Politik ihnen ständig zusätzliche Aufgaben auflädt, während immer mehr unserer erfahrenen Leute in den Ruhestand gehen. Gleichzeitig sind die Lebenshaltungskosten weiterhin hoch und steigen weiter – man denke nur an die steigenden Mieten in vielen Ballungszentren. Deshalb brauchen wir dringend Entlastung. Sowohl durch höhere Einkommen, als auch durch attraktive und flexible Arbeitszeitmodelle. So kann der öffentliche Dienst gleichzeitig auch interessanter für Nachwuchskräfte werden. Denn gerade für junge Menschen ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oft das entscheidende Kriterium bei der Jobwahl. Das alles werden wir mit Bund und Kommunen besprechen müssen.“
Zeitplan der dbb-Regionalkonferenzen:
- 02. September 2024: Düsseldorf
- 03. September 2024: Hamm / Westfalen
- 05. September 2024: Fulda
- 09. September 2024: Nürnberg
- 24. September 2024: Mannheim
- 30. September 2024: Berlin
- 01. Oktober 2024: Hamburg
Beschluss der Forderungen:
- 09. Oktober: Berlin
Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst: Entgelterhöhung steht im Fokus
Der letzte Tarifabschluss für die Angestellten bei Bund und Kommunen war gut und umfangreich. Allerdings waren nicht alle Komponenten tabellenwirksam. Denn der Inflationsausgleich von insgesamt 3000 Euro war zwar ein wichtiger finanzieller Baustein, allerdings hatte diese Zahlung keine Auswirkung auf die Entgelttabellen. Im Tarifergebnis war nur eine tabellenwirksame Entgelterhöhung zum 1. März 2024 vorgesehen. Diese sah einen Sockelbetrag von 200 Euro, sowie eine prozentuale Erhöhung der Tabellenentgelte von 5,5 Prozent vor. Von diesem Niveau ausgehend beginnen dann die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst 2025. Den Beschäftigten bei Bund und Kommunen wird es deshalb wieder um eine deutliche Steigerung der Tabellenentgelte gehen. Zumal die vorletzte Tarifrunde während der Corona-Pandemie den Umständen gezollt, ein schwaches Ergebnis geliefert hat. So gesehen gibt es mit Blick auf die letzten zwei TVöD-Tarifverhandlungen einen klaren Bedarf nach einer prozentualen und tabellenwirksamen Gehaltserhöhung.
TVöD-Tarifverhandlungen 2025: Debatte über Verkürzung der Arbeitszeit
Neben einer Erhöhung der Tabellenentgelte kann es in den TVöD-Tarifverhandlungen auch um das Thema Verkürzung der Arbeitszeit gehen. Das Thema wird aktuell heiß diskutiert. Während die Gewerkschaften die Arbeitszeit bei gleichem Lohn verkürzen möchten, fordern Politiker aus Union und FDP, dass Beschäftigte länger arbeiten sollen.
Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst: Forderung zur Arbeitszeit kommt
In den anstehenden Tarifrunden für den öffentlichen Dienst in Deutschland will die Gewerkschaft Verdi neben höheren Einkommen vor allem Entlastungen für die Beschäftigten erreichen. Ver.di-Chef Frank Werneke kündigte eine Forderung zur Arbeitszeit an. Worum es sich dabei konkret handelt, ließ er offen. Die gewerkschaftlichen Forderungen zu den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst werden am 9. Oktober 2024 verkündet. Erste TVöD-Verhandlungsrunde ist am 24. Januar.
Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst TVöD Bund 2025
Im Bundesbereich gilt für die Angestellten der TVöD. Dieser wird je nach Laufzeit des Tarifvertrags alle zwei Jahre verhandelt. Zuletzt wurden die Tarifverhandlungen 2023 abgeschlossen. Die nächste Tarifrunde TVöD Bund beginnt Anfang 2025. Einige Monate zuvor, am 9. Oktober 2024, geben die Gewerkschaften die Forderungen bekannt. Zu den aktuellen TVöD-Entgelttabellen. Die Tarifverhandlungen betrifft etwa 134.330 Tarifbeschäftigte in der unmittelbaren Bundesverwaltung und weitere 44.000 Angestellte etwa in Forschungseinrichtungen des Bundes.
Zudem gelten ähnliche Regelungen für rund 238.000 Beschäftigte im Bereich der Sozialversicherung, die unter Bundesaufsicht stehen. In den Tarifverhandlungen 2025 wird es vor allem um die Entgelt gehen, diese setzen sich aus Tabellenentgelten, ggbf. Zulagen, Zuschlägen, Leistungsentgelten und einer Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) zusammen.
Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst TVöD Kommunen (VKA) 2025
Große Bedeutung haben die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst für die Kommunen. Hier arbeiten die meisten Angestellten im öffentlichen Dienst von Gemeinden, Städten oder Gemeindeverbänden. Insgesamt 1,6 Millionen Beschäftigte sind dort in Bürgerämtern, auf Bauhöfen, in Museen, in Schulsekretariaten usw. tätig. Der Zusatz VKA macht deutlich, dass von den Tarifverhandlungen Beschäftigte der Kommunen betroffen sind, die Mitglied in dem Arbeitgeberverband „Bundesvereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände“ (VKA) sind.
Mit Blick auf die Statistik arbeiten in den Kommunen sehr viele Menschen in der Verwaltung, rund 150.000. Der größte Bereich ist allerdings laut destatis „Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik“. Dort arbeiten fast 450.000 Personen im kommunalen Dienst. Neben den Kitas zählen auch andere Jugendeinrichtungen zu diesem Bereich. Der TVöD gliedert sich zudem in mehrere besondere Teile, die wiederum spezifische Aspekte des jeweiligen Aufgabenbereichs im öffentlichen Dienst berücksichtigen. Allen voran steht der TVöD für den Sozial- und Erziehungsdienst.
Tarifverhandlungen Sozial- und Erziehungsdienste (TVöD SuE) 2025
Im Rahmen der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst wird auch der besondere Teil TVöD SuE verhandelt. Denn für die Angestellten bei kommunalen Kitas, in Sozialdiensten gilt zum Beispiel eine eigenständige Entgelttabelle sowie eine Entgeltordnung. In den vergangenen 10 Jahren haben die Gewerkschaft für diese Berufsgruppen viel erreicht. Vor allem deswegen, weil der Fachkräftemangel hier besonders groß ist und die Entgelte vor 10 Jahren in keinem Verhältnis zur geleisteten Arbeit standen. Aktuell fehlen mehr als 125.000 Erzieherinnen und Erzieher im gesamten Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen. Ein Grund, warum in den kommenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst auf dem SuE-Bereich ein starker Fokus liegen muss.
Tarifverhandlungen TVöD Pflege 2025
Ein weiterer zentraler Bereich des kommunalen öffentlichen Dienstes wird mit dem TVöD Pflege abgedeckt. Hier geht es vor allem Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Auch hier gibt es eine separate Entgelttabelle, die im Rahmen der TVöD-Tarifverhandlungen verhandelt wird. Die Gehaltstarifverhandlungen für die Pflege im öffentlichen Dienst hat ebenfalls eine große Bedeutung, da sich viele private oder kirchliche Arbeitgeber am TVöD Pflege orientieren.
Zudem steht der Bereich auch mit Blick auf die Fachkräftesicherung stetig unter Druck. Damit mehr Menschen einen Beruf in der Kranken- oder Altenpflege aufnehmen, müssen die Gehälter weiter steigen und die enorme Belastung im Beruf gesenkt werden. ver.di kämpft neben den Entgelttarifverhandlungen auch in Sondertarifrunden für mehr Entlastungen von Pflegepersonal. Für mehrere private Klinikbetreiber gab es in den vergangenen Jahren Verbesserungen. Die Kampagne läuft unter dem Motto „Tarifbewegung für Entlastung“.
Tarifverhandlungen TVV Versorgung 2025
Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) regelt die Arbeitsbedingungen und Entgelte für Beschäftigte in Versorgungsunternehmen des öffentlichen Dienstes. Der Tarifvertrag ist eigenständig und wird im Rahmen der TVöD-Tarifverhandlungen mitverhandelt. Dazu gehören Betriebe der Energie- und Wasserversorgung, der Abwasser- und Abfallentsorgung sowie der Fernwärmeversorgung.
Unter den TV-V fallen kommunale Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe wie Stadtwerke, Wasserwerke, Klärwerke und Müllentsorgungsbetriebe. Auch Beschäftigte in Regiebetrieben von Kommunen und Landkreisen für diese Aufgaben sind vom TV-V erfasst. Der TV-V enthält neben den TVV-Entgelttabellen auch Regelungen zu Themen wie Eingruppierung, Entgeltfortzahlung, Jahressonderzahlung, Arbeitszeit, Rufbereitschaft, Urlaub und vieles mehr für die Beschäftigten in Versorgungsbetrieben des öffentlichen Dienstes.
Umfrage vor Tarifverhandlungen: Überlastung, Überstunden, Stress
Eine aktuelle Umfrage der Gewerkschaft ver.di zeigt die enormen Belastungen und gesundheitlichen Risiken, denen Beschäftigte im öffentlichen Dienst ausgesetzt sind. Überstunden, Verzicht auf Pausen und unbesetzte Stellen führen zu einem Teufelskreis von Überarbeitung und Personalmangel. Die Ergebnisse unterstreichen die dringende Notwendigkeit von Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und mehr Entlastung für die Beschäftigten. Eine umfangreiche Umfrage der Gewerkschaft ver.di hat gravierende Belastungen im öffentlichen Dienst aufgedeckt. Fast die Hälfte der Befragten kann Überstunden nicht ausgleichen, während 42 Prozent oft auf Pausen verzichten, um das Arbeitspensum zu bewältigen. Besonders betroffen sind Pflegekräfte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Musikschullehrer.
Die gesundheitlichen Folgen sind alarmierend: 66,9 Prozent der Befragten fühlen sich regelmäßig leer und ausgebrannt, und 65,6 Prozent können sich in ihrer Freizeit nicht erholen. Fast 40 Prozent arbeiten nur in Teilzeit aufgrund der hohen Belastungen. Zudem glauben 56 Prozent der Befragten nicht, bis zum gesetzlichen Rentenalter arbeiten zu können, insbesondere junge Beschäftigte und Fachkräfte in Kitas und Krankenhäusern.
Unbesetzte Stellen verstärken Überlastung
Die Umfrage zeigt auch, dass unbesetzte Stellen und Personalmangel die Belastungen weiter verschärfen. 62,5 Prozent berichten von unbesetzten Stellen in ihrem Arbeitsbereich, was den Druck auf die verbleibenden Mitarbeiter*innen erhöht und sie zu zusätzlichen Arbeitsstunden zwingt.
- Hohe Arbeitsbelastung besonders bei Wechselschicht, Schichtarbeit, abends, nachts, am Wochenende, an Feiertagen, Bereitschaftsdiensten und in Rufbereitschaft.
- 47 Prozent der Befragten können Überstunden gar nicht oder nur selten ausgleichen. Darunter:
- Fahrer*innen in Nahverkehrsunternehmen: 80 Prozent
- Musikschullehrer*innen: 79 Prozent
- Pflegekräfte in Krankenhäusern und Kliniken: 68 Prozent
- Fachkräfte in Kitas: 60 Prozent
Viele verzichten auf Pausen, um Arbeit zu schaffen
- 42 Prozent der Befragten verzichten sehr häufig oder oft auf Pausen.
- Pflegekräfte in Krankenhäusern und Kliniken: 67 Prozent
- Beschäftigte in Sozialer Arbeit (ohne Kita): 59 Prozent
- Musikschullehrer*innen: 57 Prozent
- 66,9 Prozent fühlen sich sehr häufig bis oft nach der Arbeit leer und ausgebrannt.
- 65,6 Prozent können sich in der arbeitsfreien Zeit nicht richtig erholen.
- Fast 40 Prozent arbeiten nur in Teilzeit wegen zu hoher Belastungen.
Öffentlicher Dienst: Rente kaum gesund erreichbar
56 der Befragten glauben, dass sie unter den aktuellen Bedingungen nicht bis zum gesetzlichen Rentenalter arbeiten können. Auch hier stehen einige Bereiche besonders schlecht da.
- Fachkräfte in Kitas: 86 Prozent
- Pflegekräfte in Krankenhäusern und Kliniken: 83 Prozent
- Beschäftigte mit medizinisch-therapeutischen Tätigkeiten in Krankenhäusern und Kliniken: 68 Prozent
- Fahrdienstbeschäftigte in Nahverkehrsunternehmen: 68 Prozent
Dabei setzt die Sorge schon früh ein. Rund 60 Prozent der jungen Beschäftigten (bis 34 Jahre) glauben ebenfalls nicht, dass sie bis zum Rentenalter arbeiten können.
Fachkräftemangel: Mehr als 60 Prozent berichten von unbesetzten Stellen
62,5 Prozent der Umfrage-Teilnehmer berichten von unbesetzten Stellen in ihrem Arbeitsbereich. Sie sehen im Fachkräftemangel einen Grund für ihre Überlastung und Arbeitsverdichtung, da sie die Arbeit für die unbesetzten Stellen mitübernehmen müssen. Die fatale Nachricht für die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst: Mehrheit der Beschäftigten würde ihren Betrieb/Dienststelle nicht weiterempfehlen.
In der Umfrage wollte ver.di wissen, wie Lösungsvorschläge der Beschäftigten aussehen. Ihre Hinweise lauten:
- Höhere Zuschläge für Schichtarbeit
- Bezahlte Pause bei Wechselschicht
- Altersteilzeitregelungen
- Wahlmodell Zeit gegen Geld
- Genereller Wunsch nach Arbeitszeitverkürzung
Debatte über Forderungen für Tarifverhandlungen
Die internen Debatten zu den Forderungen beginnen bereits im Juni. Die Forderungen stellen die Gewerkschaften dann öffentlich am 9. Oktober 2024 vor. Rund 258.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Tarifbeschäftigte und Beamt*innen, tätig sowohl für Bund und Kommunen als auch für die Länder, aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, haben Anfang 2024 an der Umfrage teilgenommen. Ein enormer Datenschatz, den ver.di nun für die TVöD-Tarifverhandlungen nutzt.
Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst: Fachkräftemangel und die Folgen
Arbeitskräftemangel führt in den Augen der Betroffenen zu Arbeitsverdichtung. „Und das trifft übrigens nicht nur zu in den bekannten Bereichen (…) wie Kita, Pflege oder Fahrdienst, sondern es betrifft auch die Bereiche der Verwaltung bei Bund, Länder und Kommunen, aber auch (…) Bauhöfe, Sparkassen und die medizinisch-technischen, therapeutischen Bereiche“, sagte Verdi-Vizechefin Christine Behle. 57 Prozent sagten, dass das für sie zu hohen Beanspruchungen führe. Rund zwei Drittel arbeiten nach eigenen Angaben im Schnitt zwei Stunden länger pro Woche, um ihr Pensum zu schaffen, Klinik-Pflegekräfte sogar zu 67 Prozent. Fast jedem Zweiten Beschäftigten gelingt es nicht, solche Überstunden später mit Freizeit auszugleichen. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten geht nicht davon aus, bis zum Rentenalter durchzuhalten.
Tarifverhandlungen: Mögliche Lösungen für eine Arbeitszeitverkürzung
Wie können Lösungen aussehen? Blickt man auf die zurückliegenden Tarifverhandlungen, dann fällt vor allem die Eisen- und Stahlindustrie ins Auge. Die IG Metall forderte eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 35 auf 32 Stunden bei vollem Lohnausgleich, möglichst verteilt auf vier Arbeitstage. Im Ergebnis wurde ein neuer Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung vereinbart, der sowohl Möglichkeiten der kollektiven als auch der individuellen Arbeitszeitverkürzung enthält. „Schon vor der Corona-Pandemie ging es in vielen Branchen um die Einführung von Wahloptionen, die es Beschäftigten ermöglichen, zwischen mehr Entgelt, kürzerer Arbeitszeit und anderen Sozialleistungen zu wählen“, heißt es in einer Analyse des WSI-Archivs. Die Tarifrunde 2024 und 2025 werde aus mindestens zwei Gründen „im Zeichen deutlicherer Reallohnzuwächse stehen“, erwartet Tarifexperte Schulten. „Zum einen haben die Tarifbeschäftigten einen erheblichen Nachholbedarf, um die hohen Reallohnverluste der Jahre 2021 und 2022 auszugleichen.“
Tarifrunde 2025: Um welche TVöD-Bereiche geht es
Der TVöD ist nach dem Tarifvertrag in der Metall- und Elektrobranche der größte Flächentarifvertrag in Deutschland. Mit einem Vertrag werden die Gehälter von rund 2,3 Millionen Menschen geregelt. Kein Wunder, dass die Tarifverhandlungen auch medial umfassend begleitet werden. Doch, wer sind diese 2,3 Millionen Beschäftigten? Wo arbeiten sie und was sind ihre Jobs?
Beschäftigte im Bundesbereich
Im Dienst des Bundes stehen laut destatis aktuell 135.500 Angestellte. Sie arbeiten hauptsächlich in der Bundesverwaltung, etwa bei Bundesministerien, Bundesbehörden oder als Angestellte bei der Bundeswehr oder der Bundespolizei.
Beschäftigte im kommunalen Dienst
Die Mehrheit der Angestellten arbeitet im öffentlichen Dienst der Kommunen. Wissenswert: Der TVöD gilt dort, wo die Kommunen Mitglied in der VKA sind, das ist der Bundesverband der kommunalen Arbeitgeberverbände. Insgesamt sind im Kernbereich der Gemeinden und Gemeindeverbände 1,5 Millionen Menschen beschäftigt. Der größerer Teil ist weiblich – insgesamt 978.300. Männer arbeiten rund 534.900 bei den Kommunen. Der größere Frauenanteil erklärt sich vor allem durch die vielen Jobs in den Sozial- und Erziehungsdiensten sowie der kommunalen Pflege, wie folgende Grafik zeigt.
Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst
Im öffentlichen Dienst arbeiten etwas mehr als 5 Millionen Menschen. Rund 2,2 Millionen sind im Dienst bei Bund und Kommunen, 2,5 Millionen arbeiten im Dienst der Länder. Die Zahlen umfassen Angestellte und Beamte.
- Bundesbereich: 521.395
- Landesbereich: 2.541.470
- Kommunaler Bereich: 1.657.570
- Sozialversicherung: 375.145
- Insgesamt: 5.095.580
Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst finden seit fast 20 Jahren getrennt statt. So wird im Wechsel der TVöD (Bund und Kommunen) und der TVL (Länder) verhandelt. Im Rahmen der TVöD-Tarifrunde werden auch die Gehälter verschiedener kommunaler ÖPNV, sowie der Tarifvertrag Versorgung (TVV), der Sozialversicherungen und der Bundesagentur für Arbeit verhandelt.
Gehaltstarifverhandlungen und Besoldung
Wichtig: In diesen Tarifverhandlungen geht es um die Gehälter der Angestellten. Man nennt diese Tarifverhandlungen deshalb auch Gehaltstarifverhandlungen. Zudem gibt es im öffentlichen Dienst auch Tarifverhandlungen, wo es um Arbeitsbedingungen. Aktuell führt ver.di in verschiedenen Bereichen Verhandlungen über Entlastungsmaßnahmen – vor allem in der Pflege oder in Kitas.
Die Besoldung der Beamten erfolgt in der Regel im Anschluss an die Tarifverhandlungen. Diese wird durch die Landesregierungen in Form von Gesetzen erlassen. Im Fachjargon heißt es Besoldungsanpassung. In vergangenen Jahren wurden die Tarifergebnisse vom Bund und den Ländern häufig übernommen.
Grafik: Verteilung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Kommunen
In der Grafik zeigt sich, wo im öffentlichen Dienst der Kommunen die meisten Beschäftigten arbeiten. So sind 460.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bereich Soziales und Jugend tätig, viele unter anderem in den kommunalen Kitas, den Jugendämter oder der Kinder- und Jugendhilfe. Zudem ist ein weiterer Schwerpunkt im Bereich der inneren Verwaltung.
10 Fakten zu den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst
Vor rund 18 Jahren ist der TVöD im öffentlichen Dienst zum erstmals verhandelt worden. Ein paar Fakten zum zweitgrößten Flächentarifvertrag in Deutschland (nach dem Tarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie):
✅ Rund 2,8 Millionen Menschen werden nach den Konditionen des TVöD bezahlt. Der Tarifvertrag wird auch von vielen privaten Arbeitgebern übernommen, etwa von privaten Kita-Betreibern und Co.
✅ Neben den Entgelten für die kommunalen Verwaltungsangestellten werden auch die Grundsätze für Pflegebeschäftigte, Angestellte bei Sparkassen, an kommunalen Flughäfen oder in den Kitas geregelt.
✅ Insgesamt beinhaltet die Entgeltordnung zum TVöD Tätigkeitsmerkmale für mehr als 1000 Berufsbilder.
✅ Der TVöD gilt sowohl für die Kommunen als auch für den Bund. Allerdings nicht für Angestellte der Länder.
✅ Die letzten Gehaltssteigerungen gab es zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent.
✅ In der Regel ist das Tarifergebnis auch für die Bundesbeamten sowie die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr übernommen worden. Allerdings wird die Beamtenbesoldung per Gesetz nach den Tarifverhandlungen geregelt.
✅ Die nächste TVöD-Verhandlungsrunde beginnt Januar 2025.
✅ Neben ver.di verhandeln auf der Gewerkschaftsseite GEW, IG BAU, GdP und der Beamtenbund.
✅ Für die Arbeitgeber verhandeln die Bundesvereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und das Bundesinnenministerium.
✅ Seit 2005 hat es acht Tarifrunden im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen gegeben.
Öffentlicher Dienst: Tarifverhandlungen im Wechsel
Der TVöD gehört mit zu den mächtigsten Tarifverträgen in Deutschland, da er für rund 2,8 Millionen Beschäftigte Arbeits- und Entgeltbedingungen regelt. In den vergangenen Jahren haben sich die Verhandlungen für Bund und Kommunen (werden zusammen verhandelt) und der Länder abgewechselt. Laut Hans-Böckler-Stiftung betreffen die Tarifverhandlungen von Bund und Kommunen auch folgende öffentliche Institutionen, in denen der TVöD gilt:
- öffentlicher Dienst Bund und Gemeinden,
- Versorgungsbetriebe (TV-V),
- Bundesagentur für Arbeit,
- DRV Bund,
- TgDRV,
- Knappschaft-Bahn-See,
- Deutsche gesetzliche Unfallversicherung,
- Bundeseisenbahnvermögen,
- Sparten-TV „Nahverkehr“ Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern
- die Tarifverträge für die Bundesbank,
- den TV-Fleischuntersuchung und
- den TV-V sowie den
- TV-AVH.
Statistik: So werden die Angestellten im öffentlichen Dienst eingruppiert und bezahlt
Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, wie die Angestellten bei Bund, Kommunen und Sozialversicherungen aktuell eingruppiert sind. Im kommunalen Dienst sind es vor allem die Entgeltgruppen E2, E5, E6, E8, E9a und E9b, nach denen ein Großteil im öffentlichen Dienst bezahlt wird.
Arbeitnehmer | Bund | Kommunen | Sozialversicherungen |
Außertariflich, E15Ü | 510 | 6 475 | 2 325 |
E15 | 1 125 | 8 705 | 5 265 |
E14 | 5 465 | 18 840 | 3 765 |
E13 | 9 295 | 17 515 | 5 770 |
E12 | 6 220 | 27 565 | 8 215 |
E11 | 9 075 | 59 235 | 27 110 |
E10 | 4 770 | 64 810 | 14 420 |
E9c | 4 060 | 58 995 | 65 455 |
E9b | 5 660 | 105 345 | 15 430 |
E9a | 12 525 | 102 975 | 35 320 |
E8 | 11 170 | 253 260 | 34 640 |
E7 | 9 180 | 56 040 | 3 250 |
E6 | 24 565 | 152 240 | 52 960 |
E5 | 18 710 | 170 255 | 12 015 |
E4 | 5 240 | 64 305 | 765 |
E3 | 13 320 | 46 240 | 5 670 |
E2, E2Ü | 640 | 77 755 | 2 855 |
E1 | 10 | 25 470 | 485 |
Beschäftigte in der Pflege | 880 | 65 285 | 1 660 |
Sonstige | 6 520 | 31 455 | 37 975 |
in Ausbildung | 6 350 | 56 300 | 13 345 |
Arbeitnehmer zusammen | 155 285 | 1 469 060 | 348 700 |
Quelle: Statistisches Bundesamt 2023
Tariferhöhung im öffentlichen Dienst
Vor rund 17 Jahren ist der TVöD erstmals verhandelt worden. Seitdem hat es acht Tarifrunde gegeben mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. In der Tabelle werden die Erhöhungen bzw. Nullrunden dargestellt. Für das exakte Datum der Tariferhöhung beachten Sie bitte die Quelldaten, die aus der Grafik in Excel heruntergeladen werden können.
Tabelle mit den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst
Termin | Entgeltsteigerung |
01.10.2005 | 0 |
01.01.2008 | 3,10% |
01.01.2009 | 2,80% |
01.01.2010 | 1,20% |
01.01.2011 | 0,60% |
01.08.2011 | 0,50% |
01.03.2012 | 3,50% |
01.01.2013 | 1,40% |
01.08.2013 | 1,40% |
01.03.2014 | 3,00% |
01.03.2015 | 2,40% |
01.03.2016 | 2,40% |
01.02.2017 | 2,35% |
01.03.2018 | 2,85% |
01.04.2019 | 2,81% |
01.03.2020 | 0,96% |
01.09.2020 | 0 |
01.04.2021 | 1,40% |
01.04.2022 | 1,80% |
31.03.2024 | 5,5% |
Alle Angaben ohne Gewähr / Quelle: oeffentlicher-dienst.info / eigene Recherche
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Rückblick: TVöD-Tarifverhandlungen 2023 öffentlicher Dienst
Selten waren Tarifverhandlungen in den vergangenen Jahrzehnten härter als die vergangene TVöD-Runde. Erst nach einer Schlichtung haben sich Gewerkschaften, VKA und Bund auf ein umfassendes TVöD-Paket einigen können.
TVöD 2024: Wann kommt die Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst?
Dieses sieht neben den gestaffelten Auszahlungen eines Inflationsausgleichs eine Entgeltsteigerung zum 1. März 2024 für die Angestellten Bund und Kommunen (VKA ) in folgendem Umfang vor:
- Sockelbetrag von 200 Euro
- Zusätzlichen Gehaltserhöhung um 5,5 Prozent
- Die Ausbildungsentgelte steigen um 150 Euro
Ver.di hat ausgerechnet, dass der Abschluss ab März 2024 eine tabellenwirksame Erhöhung von bis zu 16,9 Prozent bedeutet. Die meisten Beschäftigten erhalten damit eine Erhöhung von über 11 Prozent. „Das ist eine nachhaltige Steigerung der Einkommen, die beachtlich ist“, sagt der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.
TVöD-Entgelttabelle 2024 Kommunen (VKA)
Rechnung: TVöD-Grundgehalt vom 31.12.2022 +200 Euro, + 5,5 Prozent mehr Gehalt
(Anmerkung: E1 alle Stufen bis E2 Stufe 1 = +340 Euro mehr)
Gültig: 01.03.2024 – 31.12.2024 / Alle Angaben ohne Gewähr
Euro | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
E 15 | 5504,00 | 5863,92 | 6265,40 | 6813,49 | 7377,29 | 7748,20 |
E 14 | 5003,84 | 5329,75 | 5755,37 | 6227,68 | 6754,16 | 7132,13 |
E 13 | 4628,76 | 4985,95 | 5392,57 | 5834,04 | 6353,53 | 6635,44 |
E 12 | 4170,32 | 4581,34 | 5061,67 | 5594,63 | 6220,01 | 6516,74 |
E 11 | 4032,38 | 4410,41 | 4765,62 | 5151,01 | 5678,44 | 5975,19 |
E 10 | 3895,33 | 4191,53 | 4528,25 | 4893,44 | 5300,10 | 5433,63 |
E 9c | 3787,84 | 4052,08 | 4339,43 | 4649,06 | 4981,91 | 5220,52 |
E 9b | 3566,89 | 3814,56 | 3969,97 | 4429,89 | 4702,42 | 5018,11 |
E 9a | 3448,96 | 3662,32 | 3869,96 | 4331,88 | 4436,39 | 4703,23 |
E 8 | 3281,44 | 3486,59 | 3628,68 | 3770,54 | 3922,69 | 3995,85 |
E 7 | 3095,23 | 3331,58 | 3472,38 | 3614,47 | 3748,49 | 3820,45 |
E 6 | 3042,04 | 3236,55 | 3372,94 | 3507,92 | 3640,49 | 3708,02 |
E 5 | 2928,99 | 3117,67 | 3245,11 | 3380,06 | 3505,47 | 3570,28 |
E 4 | 2802,62 | 2993,55 | 3153,75 | 3253,48 | 3353,20 | 3411,60 |
E 3 | 2762,69 | 2968,02 | 3017,99 | 3132,21 | 3217,92 | 3296,43 |
E 2 | 2582,16 | 2784,28 | 2834,67 | 2906,58 | 3064,63 | 3229,97 |
E 1 | 2355,52 | 2388,86 | 2430,55 | 2469,42 | 2569,47 |
Alle Angaben ohne Gewähr
Gehaltserhöhung öffentlicher Dienst: 3000 Euro Inflationsprämie, 200 Euro Sockelbetrag, 5,5 Prozent mehr Gehalt
Gewerkschaften und öffentliche Arbeitgeber (VKA und Bund) haben sich auf ein Gehaltserhöhung für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen geeinigt. Die Tarifparteien folgen weitestgehend dem Schlichtervorschlag.
Im März 2024 steht die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst an. Seit Juni erhalten die Angestellten in mehreren Raten eine Inflationsprämie. Erst ab März steigen laut TVöD-Tarifergebnis die Entgelte für die Angestellten bei Bund und Kommunen. Die letzte tabellenwirksame Tariferhöhung ist dann fast zwei Jahre. In der Zwischenzeit haben Gewerkschaften und Arbeitgeber (Bund und VKA) die Zahlung einer Inflationsprämie von insgesamt 3000 vereinbart. Auftakt war eine erste Rate von 1240 Euro im Juni, gefolgt monatlich 220 Euro von Juli bis Februar 2024.
Gehaltserhöhung öffentlicher Dienst Bund und Kommunen: Bis zu 16,9 Prozent mehr Gehalt ab März 2024
Die Tarifparteien sehen in ihrer Tarifeinigung mehrere Phasen für den öffentlichen Dienst vor: In der ersten Phase der Tarifeinigung erhalten alle Beschäftigten bei Bund und Ländern eine Inflationsprämie von insgesamt 3000 Euro. Die erste Zahlung von 1240 Euro erfolgt im Juni 2023, gefolgt von monatlichen Raten von 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024.
In der zweiten Phase, ab März 2024, werden die Entgelte aller Beschäftigten um 200 Euro erhöht – ein sogenannter Sockelbetrag, wobei Auszubildende eine Erhöhung von 150 Euro pro Monat erhalten.
Gehaltserhöhungen von mindestens 340 Euro
In der dritten Phase, auch ab März 2024, werden alle Entgelte um 5,5 Prozent erhöht. Diese Gehaltserhöhung betrifft die gesamte TVöD-Entgelttabelle, die die Grundlage für die Bezahlung im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen bildet.
Als Teil des Tarifabschlusses wurde festgelegt, dass die Gesamtsteigerung mindestens 340 Euro pro Monat betragen muss, wobei sich Erhöhungen zwischen 340 und 680 Euro pro Monat ergeben. Die durchschnittliche Lohnerhöhung beträgt 11,5 Prozent.
Zusätzlich wurde eine Erhöhung der tariflichen Zulagen um 11,5 Prozent ab März 2024 vereinbart. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten, was bedeutet, dass voraussichtlich ab Anfang 2025 Verhandlungen über den nächsten Tarifvertrag geführt werden.
Zu den neuen TVöD-Entgelttabellen 2023 und 2024 …
Gehaltserhöhung öffentlicher Dienst: Anpassung der Besoldung folgt dem Ergebnis
Die Anpassung der Besoldung des Bundes folgt dem Tarifergebnis im öffentlichen Dienst. So wird die Besoldung zum 1. März angepasst. Eine Inflationsausgleichsprämie wird in mehreren Raten an die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes erfolgen - allerdings erst im September oder Oktober.
Mehr zur Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie an Beamte...
Zu den neuen Besoldungstabellen Bund 2024...
Öffentlicher Dienst Bund und Kommunen: Bis zu 16,9 Prozent mehr Gehalt ab März 2024
Die Details der Tarifeinigung sehen folgendermaßen aus:
- die Beschäftigten erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro.
- Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023.
- In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto.
- Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent.
- Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie in der Zeit von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto.
- Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro erhöht.
- Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.
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Erste Auszahlung nach der Tarifeinigung: 1240 Euro Prämie für öffentlichen Dienst Juni 2023
Laut der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst soll im Juni 2023 die erste Auszahlung der Inflationausgleichsprämie an die Beschäftigten bei Kommunen und Bund erfolgen. Insgesamt erhalten die Angestellten, die nach dem TVöD bezahlt werden, eine steuer- und abgabenfreie Bonuszahlungen in Höhe von 3000 Euro. Ab Juli erfolgt dann eine monatsweise Zahlung in Höhe von 220 Euro. Diese werden bis Februar 2024 auf die Gehaltskonten überwiesen. Ab dem 1. März 2024 gilt dann die tabellenwirksame Gehaltserhöhung - mit einem Sockelbetrag von 200 Euro, plus 5,5 Prozent.
Inflationsausgleichszahlung öffentlicher Dienst: So läuft die Auszahlung ab
Im Rahmen der Tarifeinigung vom 22. April 2023 haben die Tarifvertragsparteien zeitgleich mit dem Einigungspapier den Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) unterzeichnet. Dieser bildet die Grundlage dafür, dass den Beschäftigten ein Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3.000 Euro gewährt werden kann. Dabei werden mit dem Entgelt für Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro (Inflationsausgleich 2023) und in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro gezahlt.
Der Tarifvertrag trat mit Wirkung vom 18. Mai 2023 in Kraft.
Auszahlung durch kommunale Arbeitgeber im öffentlichen Dienst
Die Umsetzung der Zahlbarmachung erfolgt durch den jeweiligen kommunalen Arbeitgeber. Vom Geltungsbereich des Tarifvertrages erfasst sind Personen, die unter einen der folgenden Tarifverträge fallen:
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD),
- Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V),
- Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung),
- Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil,
- Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD),
- Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVHöD) und
- Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)
Ausgenommen sind Beschäftigte, mit denen ein außertarifliches Entgelt oberhalb der Entgeltgruppe 15 TVöD vereinbart wurde als auch die Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrags Nahverkehr (TV-N) fallen.
Teilzeit öffentlicher Dienst: Inflationsprämie wird zeitanteilig gezahlt
Zudem erhalten Teilzeitbeschäftigte die einmalige Inflationsausgleichszahlung 2023 und die monatlichen Sonderzahlungen zeitanteilig in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.
Personen, die unter den Geltungsbereich des TVAöD, TVSöD, TVHöD oder TVPöD sowie unter den TV-Fleischuntersuchung fallen, erhalten die Inflationsausgleichzahlung hälftig. Beschäftigte in Altersteilzeit erhalten die Zahlungen hälftig bezogen auf ihre Arbeitszeit vor Eintritt in die Altersteilzeit.
Redaktionsverhandlungen öffentlicher Dienst: Aus der Einigung formales Tarifrecht machen
Nach der Zustimmung der Bundestarifkommissionen der Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion zur Tarifeinigung vom 22. April 2023 für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen am 17. Mai 2023 stehen nun die Redaktionsverhandlungen an.
Im Rahmen den Redaktionsverhandlungen wird das Tarifergebnis in Änderungstarifverträge übertragen, teilte eine Sprecherin der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf Anfrage mit. Dieser Schritt sei erforderlich, um aus der Einigung formales Tarifrecht zu machen. Anfang Juni 2023 kommen dafür VKA und Bund sowie die Gewerkschaften erstmals zusammen. Je nach Umfang des Einigungspakets ist dies ein Prozess, der erfahrungsgemäß mehrere Monate in Anspruch nehmen werde. Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen werden die finalen Tarifverträge auf der Webseite der VKA veröffentlicht.
Update: 17: Mai 2023
ver.di-Bundestarifkommission nimmt das Tarifergebnis an
Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK öD) hat Mitte Mai dem Tarifergebnis für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen mit großer Mehrheit zugestimmt. Zuvor hatten sich bereits knapp 66 Prozent der ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Einrichtungen und Unternehmen im Rahmen einer Mitgliederbefragung für das Verhandlungsergebnis vom 22. April 2023 ausgesprochen.
Auszahlung Gehaltserhöhung öffentlicher Dienst 2023
Damit ist die Tarifrunde im öffentlichen Dienst Bund und Kommunen abgeschlossen. Mit dem Juni-Gehalt soll den Angestellten bei Bund und Kommunen nun die Rate der Inflationsausgleichsprämie von 1.240 Euro netto ausgezahlt werden. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto. Die erste tabellenwirksame Gehaltserhöhung erfolgt dann zum 1. März 2024 um 200 Euro, plus 5,5 Prozent.
Update: 15. Mai 2023
Tarifeinigung Öffentlicher Dienst: Mehrheit der ver.di-Mitglieder stimmt zu – Ärger um Sächsische Arbeitgeber
Knapp 66 Prozent der ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Einrichtungen und Unternehmen haben dem Verhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst vom 22. April 2023 zugestimmt. Damit steht der Gehaltserhöhung ab dem 1. März 2024 nichts mehr im Weg.
Allerdings musste die ver.di Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK öD) ihre Entscheidung zum Tarifergebnis für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vertagen. Hintergrund ist ein Konflikt mit dem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Sachsen über die Übertragung des Tarifergebnisses auf den sächsischen Nahverkehr. Die BTK öD will am Mittwoch erneut zusammenkommen, teilte ver.di mit.
Die BTK öD machte deutlich, dass es eine Zustimmung nur geben werde, wenn eine Lösung im Konflikt mit dem KAV Sachsen erzielt wird. Die BTK öD erwarte, dass die Verhandlungsspitze – die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) aber auch der Bund – dafür ihren Einfluss geltend macht. Die Erklärungsfrist für die Einigung läuft noch bis zum Mittwoch (17. Mai 2023).
Öffentlicher Dienst 2023: Bis an die Schmerzgrenze
„Mit unserer Entscheidung, diesen Kompromiss einzugehen, sind wir an die Schmerzgrenze gegangen“, erklärt der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Werneke im Anschluss an die vierte Verhandlungsrunde. Positiv sei jedoch, dass der Abschluss ab März 2024 eine tabellenwirksame Erhöhung von bis zu 16,9 Prozent bedeuten würde - die allermeisten Beschäftigten würden damit eine Erhöhung von über 11 Prozent erhalten. „Das ist eine nachhaltige Steigerung der Einkommen, die beachtlich ist.“ ver.di startet nun eine Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis. Am 15. Mai 2023 entscheidet die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst final.
Übertragung der Gehaltserhöhung auf die Bundesbeamten
Die Gewerkschaften fordert zudem die Übertragung des Tarifergebnisses zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten. Zuständig ist dafür das Bundesinnenministerium (BMI). Ein Sprecher teilte oeffentlicher-dienst-news.de auf Anfrage mit: „Die Übertragung von Tarifergebnissen auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Bundes erfolgt beim Bund zeitgleich und systemkonform. Dabei werden prozentuale Steigerungsraten üblicherweise durch den parlamentarischen Gesetzgeber ohne gesonderten Berechnungsschlüssel gleichermaßen auf die Besoldung übertragen.“
Allerdings wird es eine Einschränkung geben: „Bis zum 31.12.2024 werden allerdings prozentuale Erhöhungen der Besoldung noch um 0,2 Prozentpunkte vermindert und die dadurch „freigesetzten“ Mittel der Versorgungsrücklage als Sondervermögen zugeführt. Über alle anderen monetären Bestandteile des Tarifvertrags wird üblicherweise einzelfallbezogen entschieden. Richtschnur ist insoweit eine systemkonforme Übertragung auf die Besoldung, üblicherweise im Rahmen einer Volumenadäquanz zum Tarifergebnis“, so der BMI-Sprecher.
Der Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes befinde sich derzeit noch in der Erarbeitung, sodass zu einzelnen Details derzeit keine Auskünfte möglich seien, so das BMI. Mehr zur Übertragung auf Bundesbeamte, Pensionäre und Versorgungsempfänger...
Wie werden die Inflationsausgleichzahlungen für Beschäftigte in Teilzeit ausgezahlt?
Für die Angestellten, die im öfffntlichen Dienst der kommunalen Arbeitgeber oder dem Bundes arbeiten, wird es eine Inflationsausgleichzahlung geben. Geregelt wird dies in einem Tarifvertrag, der im Rahmen der Einigung gefasst wurde. Doch wie wird die gestaffelte Auszahlung der Prämie geregelt. Auf Anfrage bei der VKA teilt eine Sprecherin mit: "Neben dem Einigungspapier haben die Tarifpartner den Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) abgeschlossen. Beschäftigte erhalten demnach ein Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3.000 Euro. Mit dem Entgelt für Juni 2023 wird ihnen eine Sonderzahlung in Höhe von 1.240,00 Euro (Inflationsausgleich 2023) und in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro ausgezahlt werden. Der Tarifvertrag regelt, dass u.a. § 24 Absatz 2 TVöD entsprechend gilt."
In diesem genannten Passus im TVöD (alte Fassung) heißt es konkret: "Soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, erhalten Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt (§ 15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht." Die VKA fasst das zusammen mit den Worten: "Die Zahlungen werden somit zeitratierlich ausgezahlt."
Tarifergebnis: Erzieher im öffentlichen Dienst erhalten mehr Geld
Für eine*n Erzieher*in in der Entgeltgruppe S 8a Stufe 5 bedeutet das eine langfristig wirkende Gehaltssteigerung um 11,1 Prozent. Für eine*n Sozialarbeiter*in in der Entgeltgruppe S 11b Stufe 4 sind es 10,6 Prozent. Eine Kitaleitung in Entgeltgruppe 13 Stufe 4 hat dann 10,5 Prozent mehr.
GEW-Tarifchef Daniel Merbitz zum Tarifabschluss: "Das Ergebnis ist ein guter Kompromiss. Gegenüber den Angeboten der Arbeitgeber in drei Verhandlungsrunden haben wir kräftig zulegen können und Gegenforderungen der Arbeitgeberseite abgewehrt. Klar bauen künftige Tariferhöhungen nicht auf der Inflationsausgleichsprämie auf. Aber sie bringt den Kolleg*innen dringend benötigtes Geld aufs Konto."
Zu den Entgelttabellen für Erzieher 2024 ...
Tarifeinigung öffentlicher Dienst Pflege
Das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst gilt auch für den Pflegebereich. Dort sind vor allem die kommunalen Beschäftigten von den Entgeltsteigerungen betroffen. Zudem wurden sehr detaillierte Änderungen bei der sogenannten Stufenvorweggewährung vorgenommen, so dass diese nun auch für Gruppen von Beschäftigten möglich ist, schreibt ver.di. Außerdem soll es möglich sein, Zulagen und Zuschläge in Betriebs-/Dienstvereinbarungen für Dienste zu ungünstigen Zeiten zu vereinbaren. Eine Konkretisierung wird in der Redaktion im Juni/ Juli 2023 erfolgen.
Mehr dazu und die aktuellen Entgelttabellen nach dem TVöD Pflege 2024…
Tarifeinigung öffentlicher Dienst Altersteilzeit
In der Tarifrunde im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen 2023 ist keine Verlängerung des TV FlexAZ, zur Altersteilzeit, vereinbart worden. „Beschäftigte, die bis zum 31. Dezember 2022 die tarifvertraglichen Voraussetzungen erfüllt haben und deren Altersteilzeitverhältnis oder deren flexible Arbeitszeit vor dem 1. Januar 2023 begonnen hat, gilt der TV FlexAZ weiterhin“, schreibt ver.di. Für diese Beschäftigten ändere sich nichts.
Öffentlichen Dienst 2023 / 2024: Sind die Zulagen erhöht worden?
Tarifliche Zulagen, für die die Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden ab dem 1. März 2024 einheitlich um 11,5 Prozent erhöht, schreibt ver.di. Dazu zählen etwa die allgemeine Krankenhauszulage und die Pflegezulage oder die Zulage für Vorarbeiter*innen, die Ausbildungszulage sowie die Entgeltgruppenzulage beim Bund.
Nicht dynamisch sind die Wechselschicht- und Schichtzulage. Auch die 2022 neu vereinbarten Zulagen im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes in Höhe von 130 Euro und 180 Euro sind nicht dynamisch. Diese Zulagen werden nicht erhöht.
TVöD-Tarifergebnis im öffentlichen Dienst mit Schwächen
Das Ergebnis habe jedoch auch Schwächen, teilte ver.di mit. Dazu gehöre die lange Laufzeit und die relativ späte tabellenwirksame Erhöhung. Der geforderte Mindestbetrag sei mit den Arbeitgebern nicht machbar gewesen. „In der heutigen Verhandlung haben wir jedoch noch einige Verbesserungen gegenüber der Schlichtungsempfehlung erzielen können. So haben wir zum Beispiel die von den Arbeitgebern geforderten Sonderopfer für Beschäftigte im Gesundheitsbereich und bei den Sparkassen abgewehrt.“ Auch die bestehende Regelung zur Übernahme der Auszubildenden konnte verlängert werden.
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VKA: Teuerster Tarifabschluss im öffentlichen Dienst aller Zeiten
Die kommunalen Arbeitgeber teilen zur Tarifeinigung mit: „Hierbei handelt es sich für die kommunalen Arbeitgeber mit rund 17 Milliarden Euro zwar um den teuersten Tarifabschluss aller Zeiten“, so die VKA-Präsidentin Karin Welge. Auf die kommunalen Arbeitgeber kämen mit der Tarifeinigung dauerhafte Kosten von rund 13 Milliarden Euro zu.
Sie betonte: „Für die kommunalen Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen wurde vereinbart, zuzüglich zum regulären Entgelt ein um bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise gewähren zu können – unabhängig von der eigentlichen Stufenlaufzeit der Beschäftigten.“ Ziel sei die Verbesserung der Möglichkeiten zur Personalgewinnung und Personalbindung.
Öffentlicher Dienst: VKA will höhere Entgeltgruppen fördern
Den kommunalen Arbeitgeber war es wichtig, dass vor allem die höheren Entgeltgruppen von dem Tarifergebnis profitieren, um so die dringend benötigten Fach- und Führungskräfte gewinnen zu können. Die VKA nennt folgende Beispiele, wie die höheren Entgeltgruppen profitieren:
- „Ein Jurist in der Entgeltgruppe 14, Stufe 6 erhält danach eine Entgelterhöhung von rund 572 Euro, was einer Erhöhung des Entgelts um 8,7 Prozent entspricht. Einschließlich des Inflationsausgleichsgelds von 3.000 Euro beträgt die prozentuale Steigerung während der Laufzeit 12,5 Prozent.
- Eine Pflegefachkraft in der Entgeltgruppe P7, Stufe 6 profitiert von einem Plus von rund 426 Euro, was einschließlich der 3.000 Euro Inflationsausgleichsgeld während der Laufzeit einem Plus von insgesamt rund 18 Prozent entspricht.“
Rückblick Tarifverhandlungen 2020: Öffentlicher Dienst Bund & Kommunen
In der TVöD-Tarifrunde für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben die Tarifparteien einen Abschluss erzielt. Dadurch steigen die Einkommen tabellenwirksam um 4,5 Prozent in der niedrigsten Entgeltgruppe und -stufe und noch um 3,2 Prozent in der höchsten Eingruppierung.
Streit ums Jobrad - TVöD-Redaktionsverhandlungen stocken
Offenbar geht es bei dem Streit zwischen ver.di und den Arbeitgebern um das Thema Jobrad. „Im Rahmen der Redaktionsverhandlungen seien bis auf die ergänzende Vereinbarung zum Fahrradleasing alle strittigen Punkte geeint. Und auch zum Thema Jobrad sei eigentlich verabredet, losgelöst vom erfolgreichen Abschluss der Redaktionsverhandlungen zuerst offene steuerliche Fragen zu klären, um dann zu einer Lösung zu kommen. „Die Regelungen zum Fahrradleasing jetzt zur Vorbedingung für den Abschluss der Redaktionsverhandlungen zu machen, ist völlig absurd. Wir fordern die Arbeitgeber auf: Halten Sie Wort und zahlen Sie die Erhöhung fristgemäß aus“, appellierte Behle. Die VKA teilte mit: Dass die erhöhten Entgelte erst zur Auszahlung freigegeben werden, sobald alle Beteiligten sämtliche strittigen Themen ausgeräumt und geeint haben, sei seit Jahr und Tag ein ganz normaler Prozess in den Tarifrunden des öffentlichen Dienstes. In der kommenden Woche werden die Parteien weiterverhandeln.
Pflege: Steigerung 8,7 Prozent und in der Spitze für Intensivkräfte rund zehn Prozent
In der Pflege beträgt die Steigerung 8,7 Prozent und in der Spitze für Intensivkräfte rund zehn Prozent. Alle Beschäftigten erhalten zusätzlich noch in diesem Jahr eine Corona-Prämie, für die unteren Entgeltgruppen (1-8) 600 Euro, die mittleren (9-12) 400 Euro, die oberen Lohngruppen (13-15) 300 Euro, für Auszubildende 225 Euro (Bund 200 Euro). Die Tarifvereinbarung läuft bis zum 31. Dezember 2022.
"Das ist unter den derzeitigen Bedingungen ein respektabler Abschluss, der für unterschiedliche Berufsgruppen, die im Fokus der Tarifrunde standen, maßgeschneidert ist", sagte Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). „Besonders erfreulich ist, dass es uns gelungen ist, deutliche Verbesserungen für untere und mittlere Einkommensgruppen sowie für den Bereich Pflege und Gesundheit durchzusetzen“, betonte Werneke.
- Die Löhne und Gehälter werden zunächst zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro
- sowie zum 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent angehoben.
- Auszubildende bekommen jeweils 25 Euro mehr.
- Für die Pflegekräfte wurden gesonderte Gehaltssteigerungen vereinbart.
- Ab März 2021 wird eine Pflegezulage von 70 Euro gezahlt
- die ein Jahr später auf 120 Euro erhöht wird.
- Die Zulage in der Intensivmedizin wird mehr als verdoppelt auf 100 Euro monatlich,
- Die Wechselschichtzulage steigt von 105 auf 155 Euro monatlich.
- In den Betreuungseinrichtungen wie Altenheimen wird die Pflegezulage mit einem Plus von 25 Euro auf Gleichstand mit den kommunalen Krankenhäusern gebracht.
- Ärzte in den Gesundheitsämtern erhalten ab März 2021 eine Zulage von 300 Euro monatlich.
- Einen Durchbruch gab es in der Arbeitszeitangleichung Ost/West. Ab dem 1. Januar 2023 sinkt die Ost-Arbeitszeit auf Westniveau.
Damit ist ein wesentliches Ziel der Gewerkschaft ver.di erreicht. „Das außergewöhnlich hohe Engagement der Beschäftigten in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes und die Warnstreiks der letzten Wochen haben die Dringlichkeit einer schnellen Einigung aufgezeigt. Sie waren kurz, für manche in der Bevölkerung schmerzhaft, aber auch notwendig, wie sich gezeigt hat. Ohne Warnstreiks hätte es die notwendige Bewegung in den Tarifverhandlungen nicht gegeben", sagte Werneke weiter.
TVöD-Tarifergebnis: Sparkassen, Abgruppierung, Altersteilzeit
Bei den Tarifverhandlungen spielten auch viele andere Themen eine große Rolle. Auf folgende Punkte konnten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber laut ver.di einigen:
- Die von den Arbeitgebern geforderten Regelungen zur Abgruppierung in vielen Bereichen konnten abgewendet werden.
- Für Flughäfen können künftig Notlagen-Tarifverträge vereinbart werden, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.
- Die tarifvertraglichen Regelungen zur Sicherstellung der Übernahme der Auszubildenden wird ebenso fortgeschrieben wie der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit.
- In den unteren Einkommensgruppen 1 bis 8 wird zudem die Jahressonderzahlung 2022 um fünf Prozent erhöht.
- Bei den Angestellten der Sparkassen wird künftig ein Teil der Sparkassensonderzahlung in freie Tage umgewandelt.
TVöD Sozial- und Erziehungsdienst: Mehr Gehalt für ErzieherInnen und Co.
Das TVöD-Ergebnis gilt auch für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Auch sie profitieren von den nun verhandelten Gehaltserhöhungen von 1,4 Prozent, mindestens 50 Euro ab 1.4.2021 und 1,8 Prozent ab 1.4.2022 sowie der Corona-Sonderzahlung in Höhe von
- 600 Euro für die S 2 bis S 8b
- 400 Euro für die S 9 bis S 18
TVöD Flughäfen: Notlagentarifvertrag soll kommen
Für die Mitarbeiter gibt es Sonderregeln. Die Flughäfen sind in einer schweren Krise, weil wegen der Corona-Pandemie nur wenige Flugzeuge abheben. Die Mitarbeiter sind von den Gehaltserhöhungen ausgenommen, stattdessen soll für sie demnächst ein Notlagentarifvertrag ausgehandelt werden, der Personalkosten senkt und betriebsbedingte Kündigungen ausschließt.
TVöD Sparkasse: Sonderzahlung und Urlaub
Sparkassen sind in Zeiten der Niedrigzinsen in einer schwierigen Lage. Deshalb gibt es dort eine geringere Lohnerhöhung, sie liegt nicht wie bei den anderen Beschäftigten bei mindestens 3,2, sondern bei 2,4 Prozent. Außerdem wird die jährliche Sonderzahlung abgesenkt. Stattdessen erhalten die Mitarbeiter aber einen Ausgleich in Form von freien Tagen.
VKA: Verkraftbarer Abschluss
„Nach einem Verhandlungsmarathon von vier Tagen haben wir endlich ein Ergebnis erzielt. Dabei haben wir einen wirtschaftlich verkraftbaren Abschluss erreicht, der den kommunalen Arbeitgebern Planungssicherheit gibt“, sagte VKA-Präsident Ulrich Mädge, als Verhandlungsführer der Arbeitgeber.
Historie der Tarifverhandlungen und Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst: Bund & Kommunen TVöD und TV-L der Länder
Tarifrunde 2020 TVöD
TVöD-Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen
- 1,4 % mehr Gehalt ab 01.04.2021,
- 1,8 % mehr Gehalt ab 01.04.2022
- steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 300 bis 600 Euro,
- Pflegezulage 70 - 120 Euro
- Laufzeit: 28 Monate
TV-L 2019: Die wichtigsten Ergebnisse 8 Prozent, Erhöhung der Ausbildungsvergütung und der Pflegetabelle
- Anhebung der Tabellenentgelte in drei Schritten um 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Bis zum 1.1.2021 mindestens um insgesamt 240 Euro (Laufzeit 33 Monate)
- Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte in zwei Schritten um 50 Euro (1.1.2019) und 50 Euro (1.1.2020)
- Erhöhung der Pflegetabelle um zusätzlich 120 Euro
- Erhöhung der Angleichungszulage für Lehrkräfte um 75 auf 105 Euro
Tarifrunde 2019 TV-L
TV-L- Tarifverhandlungen der Länder
- Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
- um 3,2 Prozent (1.1.2019),
- 3,2 Prozent (1.1.2020) und
- 1,4 Prozent (1.1.2021).
- Bis zum 1.1.2021 mindestens um insgesamt 240 Euro (Laufzeit 33 Monate)
- Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte in zwei Schritten um 50 Euro (1.1.2019) und 50 Euro (1.1.2020)
- Erhöhung der Pflegetabelle um zusätzlich 120 Euro
- Erhöhung der Angleichungszulage für Lehrkräfte um 75 auf 105 Euro
- Laufzeit von 33 Monaten
Tarifrunde 2018 TVöD
- Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
- Rückwirkend 01. März 2018: 3,2 %
- zum 01. April 2019 rund 3,1 %
- um rund 1,06 % zum 01. März 2020
- Tarifergebnis allgemein: Einmalzahlung von 250 € bis EG 6
- Auszubildendenvergütung: Anhebung um 50 € zum 01.03.2018 und 50 € zum 01.03.2019
- Laufzeit insgesamt: 30 Monate
Tarifrunde 2017 TV-L
- Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
- 2017 um +2,0 % oder 75 €
- 2018 um +2,35 %
- Laufzeit: 24 Monate
Tarifrunde 2016 TVöD
- Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
- 2017 um +2,35 %
- 2016 um +2,4 %
Tarifrunde 2015 TV-L
- Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
- 2016 um +2,3 %, mindestens jedoch 75 €
- 2015 um +2,1 %
- Laufzeit: 24 Monate
Tarifrunde 2014 TVöD
- Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
- 2015 um +2,4 %
- 2014 um +3,0 %, mindestens jedoch 90 €
- Laufzeit: 24 Monate
Tarifrunde 2013 TV-L
- Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
- 2014 um +2,95 %
- 2013 um +2,65 %
- Laufzeit: 24 Monate
Tarifrunde 2012 TVöD
- Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
- 2013 um +2,8 %
- 2012 um +3,5 %
- Laufzeit: 24 Monate
Tarifrunde 2011 TV-L
- Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
- 2012 um +1,9 % +17 €
- 2011 um +1,5 %
- Laufzeit: 24 Monate
Tarifrunde 2010 TVöD
- Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
- 2011 um +1,1 %
- 2010 um +1,2 %
- Laufzeit: 26 Monate
Tarifrunde 2009 TV-L
- Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
- 2010 um +1,2 %
- 2009 um +3,0 % + 40 €
- Laufzeit: 24 Monate
Tarifrunde 2008 TVöD
- Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
- Tarifergebnis 2009: +2,8 %
- Tarifergebnis 2008: +3,1 % + 50 €
- Laufzeit: 24 Monate
Erste Tarifrunde 2006 TV-L
- Tarifergebnis Anhebung der Entgelte
- 2008 um +2,9 %
- 2007: Nullrunde
- 2006: Nullrunde
- Laufzeit: 30 Monate
Erste Tarifrunde 2005 TVöD
2007: Nullrunde
2006: Nullrunde
2005: Nullrunde
Laufzeit: 27 Monate
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