Die Digitalisierung im öffentlichen Dienst

Die Digitalisierung im öffentlichen Dienst hat gerade erst begonnen. Big Data, Chat Bots, Künstliche Intelligenz, Selbstlernende Software - das alles bietet ungeahnten Nutzen für den Öffentlichen Dienst und die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Auf dieser Seite berichten wir über die digitale Transformation des öffentlichen Dienstes.

Newsletter zur Digitalisierung im öffentlichen Dienst

netzpolitik.org-Recherche: So unsicher ist die IT deutscher Rathäuser

Ein Beitrag der Internetseite netzpolitik.org zeigt, wie bedenklich es in vielen Kommunen um die IT-Sicherheit bestellt ist. So stehen vertrauliche Informationen frei im Netz, Passwörter sind leicht zu erraten und es gibt eklatante Sicherheitslücken. Unser Lese-Tipp…

Kommune 5.0: Wenn Algorithmen regieren und verwalten

Nicht nur Facebook, Twitter, Google & Co. nutzen die Macht der Algorithmen, um ihre Nutzer zu analysieren. Auch Verwaltungen und Regierungen machen sie sich zu Nutze. Welche Chancen und Risiken darin stecken, erläutern im Video der Verwaltungswissenschaftler Dr. Mike Weber (Fraunhofer FOKUS) und Informatikerin Dr. Constanze Kurz (Chaos Computer Club, FAZ-Kolumne "Aus dem Maschinenraum"). Quelle: Das Video "Kommune 5.0: Wenn Algorithmen regieren und verwalten" gibt es im youtube-Account von heise online.

Meldungen

E-Government: Digitale Verwaltung und Open Data, Co. – die Digitalisierung im öffentlichen Dienst hat gerade erst begonnen. Big Data, Chat Bots, Künstliche Intelligenz, Selbstlernende Software – das alles bietet ungeahnten Nutzen für den Öffentlichen Dienst und die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Auf diese Seite berichten wir über die digitale Transformation des öffentlichen Dienstes.

E-Government: Stand der digitalen Verwaltung in Deutschland

Deutschland hat noch viel zu tun, damit die öffentliche Verwaltung digitaler wird. Gerade in der Corona-Krise hat sich gezeigt, wo die großen Hürden zu mehr digitalen Staat liegen. Es geht dabei um die technische Ausstattung, die Ausbildung der MitarbeiterInnen, die Zusammenarbeit zwischen Behörden, der Austausch über alle föderalen Ebenen hinweg. Dabei ist E-Government ein Vorhaben mit vielen Vorteilen – für Bürger, Unternehmen, den Staat und die Beschäftigten.

Was ist E-Government?

Mit den Möglichkeiten der Digitalisierung und des Internets hat das Thema E-Government beachtlich an Fahrt aufgenommen. Darunter verstanden wird die elektronische Abwicklung von Regierungs- und Verwaltungsprozessen mit dem Ziel, diese effizienter zu gestalten und für alle Beteiligten deutlich zu beschleunigen. Zum Einsatz kommen dafür verschiedene digitale Informations- und Kommunikationstechnologien.

E-Government: Digitale Verwaltung und Open Data

Unkompliziert miteinander zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten, entspricht dem realen Bedürfnis vieler Bürger, Unternehmer sowie dem der Kommunen und Gemeinden. Die einen möchten ihre Behördengänge elektronisch erledigen, die anderen ihre Verwaltungsangelegenheiten. Denn das spart Zeit, Papier sowie Kosten und steigt zudem die Effizienz. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Serviceleistungen der Verwaltung digitalisiert und optimiert werden und für jeden zugänglich sind.

Digitale Verwaltung: Welche Vorteile hat E-Government?

E-Government hat verschiedene Vorteile, abhängig davon, aus welcher Perspektive das Ganze betrachtet wird. Aus der Perspektive des Bürgers bedeutet E-Government eine zeitliche Flexibilisierung. So wird die Möglichkeit einer orts- und zeitunabhängigen Erledigung von Behördengängen als deutliche Entlastung empfunden. Darüber hinaus begrüßen es Bürger, wenn sie einfach und direkt mit den entsprechenden Behörde online in Kontakt treten können und Zugang zu hilfreichen Informationen genießen.

E-Government: Win-Win für Bürger und Verwaltung

Aus Sicht der Behörden hingegen stellt E-Government die technischen Möglichkeiten, viele Abläufe deutlich zu vereinfachen und zu automatisieren. Die dadurch frei werdenden Kapazitäten erlauben es den Mitarbeitern von Behörden, sich anderen Aufgaben und komplizierten Fällen zu widmen. Dies wiederum kommt den Bürgern zugute, die mit einer schnelleren Bearbeitung ihrer Anträge rechnen dürfen. In der Schnittstelle zwischen Bürgern und Behörden ist es vor allem die durch die digitale Zugänglichkeit gewonnene Transparenz, von der die Bürger profitieren. Denn online können sie die einzelnen Bearbeitungsschritte einsehen und erhalten vielerlei Informationen. Dies beugt der Korruption vor, unterstützt die politische Willensbildung und stärkt die Demokratie. Ein Beispiel dafür ist zum Beispiel das Abhalten von Online-Wahlen.

Digitale Verwaltung: Schnelle Vorgänge, weniger Formulare

Aus der Perspektive der Wirtschaft bringt E-Government vor allem einen geringeren Verwaltungsaufwand mit sich. Denn das Einreichen von Daten und Anträgen bei Behörden auf dem elektronischen Weg spart Kosten und Zeit. Das trifft auf die Steuer genauso zu wie auf das Weiterleiten von Angestelltendaten durch die Personaler. Die damit verbundenen zeitlichen und finanziellen Einsparungen wiederum beleben das Geschäft.

Vorteile der digitalen Verwaltung für die Bürger

  • besserer Kontakt mit den Behörden
  • neue Kommunikations- und Interaktionswege
  • Informationen der Behörden stehen „rund um die Uhr“ zur Verfügung
  • zeitaufwändige Wege entfallen
  • Behörden können viele Abläufe vereinfachen
  • Anträge können automatisiert werden
  • mehr Kapazitäten für Sonderfälle
  • die Transparenz der Behörde wird erhöht
  • Informationswege sind für den Bürger besser erkennbar
  • politische Willensbildungsprozess wird unterstützt
  • bessere Beteiligung der Bürger
  • niedrigere Schwelle etwa durch Online-Wahlen
  • Stärkung der Demokratie
  • E-Government entlastet Unternehmen
  • Effektivierung von Behördengängen spart Geld
  • Warenverkehrsfreiheit und Niederlassungsfreiheit wird gefördert
  • E-Government führt zu Kostenersparnis

Was sind die Nachteile des E-Governments?

Frei von Kritik ist das Modell des E-Governments nicht, wobei auch hier zwischen den verschiedenen Positionen zu unterscheiden ist. Aus Sicht der Bürger ist es vor allem die Wahrung des Datenschutzes, der ihnen Sorgen bereitet. Viele befürchten, dass ihre persönlichen Daten nicht genug geschützt sind, ihre Privatsphäre nicht ausreichend respektiert wird und sie schlichtweg zum gläsernen Menschen werden. Sie haben Angst, dass ihre Daten missbraucht werden oder sie der Willkür der Behörden ausgesetzt sein könnten. Problematisch ist das Prinzip des E-Governments auch für die, die nicht auf einen persönlichen Ansprechpartner in den Behörden verzichten möchten und für all jene, die keinen Computer, keinen Zugang zum Internet und keine entsprechenden Kenntnisse im Umgang mit diesen Technologien haben.

Datensicherheit und Datenschutz

Aus der Perspektive der Behörden hingegen zeigen sich ganz andere Probleme. Sie nämlich müssen den Schutz der Daten gewährleisten und dafür Sorge tragen, dass die Privatsphäre der Bürger und Antragssteller gewahrt ist. Damit ist ein zusätzlicher Sicherheitsaufwand verbunden, der wiederum Kosten verursacht. Darüber hinaus stehen Behörden der verschiedenen Verwaltungsebenen vor der Herausforderung, wie sie ihre unterschiedlichen Systeme miteinander synchronisieren können. So hat sich bereits gezeigt, dass es gar nicht so einfach ist, die verschiedenen Systeme der Bundes- und Länderebene sowie die zwischen den einzelnen Behörden miteinander zu verbinden und kompatibel zu machen. Strittig ist etwa auch der Einsatz von Social Media durch Bundesbehörden.

Was ist das E-Government-Gesetz?

Trotz aller Bedenken und Schwierigkeiten, E-Government birgt ungemeines Potenzial. Um diese Entwicklung voranzutreiben, wurde im August 2013 auf Bundesebene das E-Government-Gesetz (EGovG) beschlossen. Dieses soll es dem Bund sowie den Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Doch nicht nur das. Das Gesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen sogar dazu, Bürgern und Unternehmen einen elektronischen Zugang zu ihnen zu gewährleisten, bestimmte Nachweise elektronisch entgegenzunehmen und die elektronische Bezahlung in Verwaltungsverfahren zu erleichtern. Darüber hinaus wurden Grundsätze der elektronischen Aktenführung festgelegt und neben der qualifizierten elektronischen Signatur weitere sichere Technologien zugelassen, die die Schriftform elektronisch ersetzen sollen. Daraus folgt, dass weder das übliche Zusenden von Formularen und Dokumenten per Post noch eine persönliche Vorsprache in Behörden der Verwaltung mehr nötig sind.

Ein Blick nach Berlin: E-Government-Gesetz (EgovG)

Aus den Medien ist wohl allgemeinen bekannt, dass Berlin im Hinblick auf die Serviceleistungen der Verwaltung schon häufig in der Kritik stand und große Probleme hat. Auch die Berliner selbst wissen davon ein Lied zu singen: Eine Ummeldung kann mitunter Monate dauern und auch das Ausstellen einer Geburtsurkunde erfordert viel Geduld. Dass es an der Zeit ist, daran etwas zu ändern, ist mehr als offensichtlich.
Um die Beschlüsse und Bestimmungen des E-Government-Gesetzes (EgovG) in Berlin umzusetzen, wurde im Mai 2016 das E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) erlassen. Mit ihm sollen zukünftig alle Verfahren, Prozesse, Ebenen und Bereiche der Berliner Verwaltung unter Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien umgestellt werden. Das große erklärte Ziel ist es, unter Einsatz digitaler Techniken und Möglichkeiten unnötige Bürokratie abzubauen und die Modernisierung voranzutreiben. Das Gesetz erkennt, dass dafür nicht nur eine rechtliche Basis geschaffen werden muss, sondern auch ein technische. Dementsprechend legt es fest, dass für den Erfolg des Vorhabens elektronische, fachübergreifende und medienbruchfreie Prozesse geschaffen werden müssen. Um das Projekt in Angriff zu nehmen, wurde die Steuerung der Informations- und Kommunikationstechniken im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport verankert und eine zentrale sowie grundlegende Finanzierung dieser für alle Behörden etabliert.

Berlin: Herauforderung durch E-Government-Gesetz

Das Land Berlin ist sich durchaus der Größe des Vorhabens bewusst. In Deutschland gibt es kein anderes Land und keine andere Kommune, die vor so einer großen Herausforderung steht. Das liegt zum einen sicherlich an der Anzahl der Einwohner Berlins, für die nun die Serviceleistungen der Verwaltung digital und online, und zwar sicher und zuverlässig zur Verfügung gestellt werden müssen. Zum anderen gilt es, um die 80.000 Arbeitsplätze in mehr als hundert Dienststellen barrierefrei onlinefähig zu machen, zu modernisieren und den Betrieb zu vereinheitlichen. Ganz zu schweigen davon, dass die zukünftigen Verwaltungssysteme und -prozesse kompatibel und synchronisierbar sein müssen mit denen anderer Länder und mit denen des Bundes.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG)

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zu mehr digitaler Verwaltung. Das Gesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Diese Verwaltungsportale von Bund und Ländern sollen zu einem Portalverbund miteinander verknüpft werden. Dadurch sollen Nutzer über alle Verwaltungsportale von Bund und Ländern einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen dieser Verwaltungsträger erhalten. Die Zeit läuft also.

E-Government: Digitale Verwaltung und Open Data