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Sabbatical: Auszeit für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst

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Ein Sabbatjahr ist das Licht am Ende des Tunnels, auf das sich viele Arbeitnehmer freuen. Das Sabbatical findet auch im öffentlichen Dienst immer mehr Zuspruch. Dabei gilt es einiges zu beachten.

Die Bezeichnung Sabbatjahr, oder englisch Sabbatical, kommt vom hebräischen Wort šabat. Es bedeutet innehalten oder mit etwas aufhören. Laut anderen Interpretationen stammt Sabbatical vom Hebräischen Wort šeba ab, das sieben“ bedeutet. Gemeint ist damit die Ruhezeit der Felder im siebten Jahr, nachdem diese sechs Jahre bestellt wurden. In der Tora, dem Grundstein des jüdischen Glaubens, handelt es sich dabei um ein göttliches Gebot. Die Moral: Erholung ist wichtig!

Das ist ein Sabbatical

Mit dem modernen Sabbatical ist eine unbezahlte Pause von der Arbeit gemeint. Die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz mit unveränderten Rechten und Pflichten gehört zur Vereinbarung.

In einer Welt, die immer schnelllebiger ist und nie innehält, wäre ein von höherer Macht verordnetes Ruhejahr vielleicht ein Segen. Noch ist das Sabbatjahr aber eher eine Ausnahme, denn viele Personalchefs bekommen Schnappatmung, wenn sie das Wort Sabbatical hören. Dabei hat die unbezahlte Auszeit von der Arbeit durchaus ihre Daseinsberechtigung.

Als Instrument der flexiblen Arbeitszeitgestaltung hält die befristete Freistellung in Unternehmen Einzug, die junge Fachkräfte für sich gewinnen wollen. Gerade die Generation Z misst der Work-Life-Balance hohen Stellenwert zu. Für sie ist das Sabbatical der neue Dienstwagen. Dabei spricht man zwar von Sabbatjahr, die tatsächliche Freistellung von der Arbeit kann aber, je nach persönlicher Vereinbarung, einen Monat bis zu einem Jahr dauern.

Laut einer Viking-Umfrage mit 514 Teilnehmern wünschen sich 87,9 Prozent der Arbeitnehmenden aus allen Branchen ein Sabbatical. Bei den Frauen waren es sogar 88,9 Prozent, während die Männer mit 82,4 Prozent etwas weniger enthusiastisch gegenüber der unbezahlten Auszeit von der Arbeit waren. Einige der Befragten waren sich unsicher und nur zwei Prozent lehnten das Sabbatjahr vollkommen ab.

Dabei muss es nicht unbedingt gleich ein Jahr sein. Etwa die Hälfte der Befragten gibt sich mit einem Sabbatical von drei bis sechs Monaten zufrieden.

Gründe für das Sabbatjahr

Die Motivationen für die Auszeit können vielfältig sein. Oft ist es aber nicht die lange erträumte Weltreise, sondern es geht um praktische Gründe, Gesundheit und familiäre Belange.

Psychische Gesundheit

Die Leistungsgesellschaft fordert ihre Opfer. 15 Prozent der Deutschen leiden unter Burn-out oder Depressionen. 30 bis 35 Tage melden sich die Betroffenen durchschnittlich im Jahr krank und fehlen damit öfter als diejenigen, die an Rückenschmerzen oder Atemwegserkrankungen leiden.

Der Psychologe Tobias Stächele von der Universität Freiburg rät dazu, sich selbst zu schützen: „Wer wartet, ob der Chef mitbekommt, dass es einem schlecht geht, oder ständig Angst hat, dass der Chef merken könnte, dass es gerade nicht so gut läuft, setzt sich selber unter Druck.“

Zu viel Stress bei der Arbeit macht sich auch körperlich bemerkbar. Tinnitus, ständige Müdigkeit, Magenschmerzen, Kopfschmerzen und Antriebslosigkeit auch bei Aktivitäten, die sonst Spaß machen, sollten die Allarmglocken zum Schrillen bringen. Ob die Symptome der Arbeit geschuldet sind, ist einfach herauszufinden. Psychologin Bettina Löhr erklärt: „Oft höre ich von Patientinnen und Patienten, dass die Beschwerden plötzlich verschwunden sind, sobald sie mal ein, zwei Wochen frei haben.“

Sabbathjahr als Ausweg: Belastung frühzeitig erkennen

Wenn es einmal zum Burn-out gekommen ist, reicht ein kurzer Urlaub aber oft nicht mehr, um sich wieder zu erholen. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt! Ein Sabbatical kann eine gute Lösung für alle Seiten sein, meinen die Experten. Das Unternehmen oder die Behörde muss nach einer Kündigung nicht für immer auf einen geschätzten Mitarbeiter verzichten und lediglich einen unbezahlten Urlaub gewähren. Motiviert und voller Kreativität geht es nach dem Sabbatical dann wieder zurück an die Arbeit.

Fast die Hälfte der von Viking Befragten gab als Grund für ein Sabbatjahr die Erholung vom stressigen Job und den Wunsch nach Umorientierung an.

Zeit für Selbstverwirklichung

Über 60 Prozent der Teilnehmer an der Viking-Umfrage wollten das Sabbatical nutzen, um zu reisen. Auch persönliche Entfaltung und Weiterentwicklung, das Verfolgen von Hobbys oder akademischen Zielen, wie der Beginn eines Studiums oder das Schreiben einer Doktorarbeit, sind gute Gründe für ein Sabbatjahr.

Die gesammelte Erfahrung und die persönliche Entwicklung kommen auch dem Arbeitgeber beim Wiedereintritt des Arbeitnehmers zugute.

Mehr Platz für Familie

Nur vier Prozent der Befragten wollten ein Sabbatical, um mehr Zeit für die Familie zu haben. Dabei ist gerade mit Blick auf Gleichberechtigung und Teilung der Care-Arbeit in der Familie ein Sabbatical auch eine gute Möglichkeit für Männer, um mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Wer sich Kinder wünscht, kann nämlich auch auf die Zeit mit ihnen sparen, so wie man das für eine Reise tun würde. Das sagt zumindest die österreichische Journalistin, Autorin und Moderatorin Mari Lang in ihrem Podcast Frauenfragen – Männer antworten.

Das braucht es für ein Sabbatical

Überraschend ist, dass sich so viele Arbeitnehmer zwar ein Sabbatical wünschen, doch nur wenige sich auch eines nehmen.

Einerseits liegt das an den Arbeitgebern. Arbeitsverdichtung ist wenig zuträglich für flexibles Arbeiten. Langfristig gesehen wird sich das jedoch vielleicht ändern, denn die qualifizierten Neueinsteiger der Generation Z fordern Rücksichtnahme auf ihre persönlichen Bedürfnisse.

Noch eine Problematik, die dem Sabbatical im Wege steht, ist das Geld. Egal ob selbst angespart, durch Lohnverzicht, Teilzeitmodell oder gar die Kündigung erlangt: ein Sabbatical muss finanziert werden.

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Ratgeber und Nachrichten

Sabbatical bei privaten Unternehmen

Bei privaten Unternehmen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für das Sabbatjahr. Individuell ist es möglich, Vereinbarungen zu treffen, die gut zu den Bedürfnissen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer passen. Aktuell bieten etwa 10 bis 20 Prozent der privaten Arbeitgeber die Möglichkeit für eine Auszeit (Quelle: sabbatjahr.org).

Klare Regelungen oder gar Verpflichtungen, die einheitlich gelten, gibt es nicht. Dementsprechend unterschiedlich sehen die möglichen Lösungen aus.

Unbezahlter Sonderurlaub

Beim unbezahlten Sonderurlaub wird der Arbeitsvertrag zeitlich befristet stillgelegt. Der Vorteil ist, dass es dafür keine großen Vorbereitungen braucht, der Arbeitgeber muss auch keine Kosten durch die weiterlaufende Buchhaltung auf sich nehmen. Das bedeutet aber auch, dass der Arbeitnehmer während der Freistellung nicht über den Arbeitgeber versichert ist. Es gilt die einmonatige Nachversicherungsfrist, danach ist der Mitarbeiter für seine Kranken- und Rentenversicherung selbst zuständig.

Langzeitarbeitskonto

Auf dem Langzeitarbeitskonto sammelt der Arbeitnehmer seine Überstunden, die er dann im Sabbatjahr beansprucht. Der Vorteil ist, dass Renten- und Sozialversicherung so auch während des Sabbaticals bestehen bleiben. Nachteil ist, dass die Zeit für die Auszeit zuerst angespart werden muss und dass das Sabbatical für den Arbeitgeber mit laufenden Kosten durch die Kontoführung und die Versicherungen verbunden ist.

Teilzeitmodell: Arbeitnehmer geht in Vorleistung

Beim Teilzeitmodell lässt sich der Arbeitnehmer nur 20 oder 30 von 40 geleisteten wöchentlichen Arbeitsstunden ausbezahlen. Während des Sabbaticals wird dann der angesparte Lohn ausgezahlt. Vorteil sind die weiterlaufenden Renten- und Sozialversicherungen, Nachteil der bürokratische Aufwand für den Arbeitgeber. Hier handelt es sich um eine Wertguthaben-Vereinbarung. Der Arbeitgeber muss sich entsprechend der gesetzlichen Vorgabe gegen Insolvenz absichern, da der Arbeitnehmer mit der geleisteten Arbeitszeit in Vorleistung geht.

Das Sabbatjahr im Arbeitsvertrag

Nach einigen Jahren intensivem Einsatz im Beruf reift der Wunsch nach Zeit für sich. Die Karriere auf Eis legen, sich eine Auszeit gönnen und dann wieder da anfangen, wo man aufgehört hat: ein Traum für viele. Wichtig ist es dabei, die Dinge mit dem Arbeitgeber von Anfang an schriftlich festzulegen. Dazu gehören einige wichtige Punkte:

  • Beim Lohnverzichtsmodell schriftliche Wertgutvereinbarung, Verzinsung der Vorleistung und Versicherung gegen Insolvenz
  • Laufzeit des Sabbatjahres und bei Entgeltfortzahlung genaue Aufstellung der Zahlungen
  • Festlegen von eventuellen Bonusansprüchen
  • Details zur Wiedereingliederung nach der Rückkehr
  • Eventuelle weiterlaufende freie Leistungen des Arbeitgebers wie beispielsweise eine betriebliche Altersvorsorge
  • Vereinbarungen zu einer möglichen Arbeitsunfähigkeit während der Anspar- oder Freistellungsfase
  • Vereinbarungen zu einer zeitlichen Verschiebung im Falle von geänderten betrieblichen Situationen von Seiten des Unternehmens
  • Urlaubsansprüche
  • Genaues Festlegen der möglichen Gründe für eine Kündigung während der Freistellung und der entsprechende Umgang mit den Ansprüchen des Arbeitnehmers

Sabbatical im öffentlichen Dienst

Auch im öffentlichen Dienst haben viele Beschäftigte den Wunsch, eine Auszeit zu nehmen. Das zeigen Zahlen einer Umfrage von oeffentlicher-dienst-news.de. So würden 51 Prozent der Befragten aus dem öffentlichen Dienst ein Sabbatjahr nehmen.

Dieser Wert ist allerdings deutlich geringer als in der freien Wirtschaft. Zum Vergleich: Bei der schon zitierten Viking-Umfrage unter Mitarbeitern aller Branchen wollten 87,9 Prozent ein Sabbatical.

Was die gewünschte Länge angeht, ist der öffentliche Dienst wieder auf einer Linie mit anderen Arbeitnehmern. Für gut die Hälfte muss das Sabbatjahr nicht gleich ein ganzes Jahr lang sein. Drei bis sechs Monate würden schon ausreichen.

Nur wenige Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst hatten schon ein Sabbatjahr

Obwohl auch im öffentlichen Dienst über 50 Prozent der befragten Personen gerne ein Sabbatical hätten, haben bisher wenige von ihnen den Schritt gewagt. 98,9 Prozent der Befragten aus dem öffentlichen Dienst haben noch nie ein Sabbatical genommen. Dabei ist im öffentlichen Dienst, im Gegensatz zu den privaten Arbeitgebern, klar vorgegeben wie der Weg zum Sabbatjahr aussehen kann.

Allerdings gilt: „Beamtinnen und Beamten ‚kann‘ ein Sabbatical über eine Teilzeitregelung ermöglicht werden, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Für Tarifbeschäftigte ‚kann‘ ein Langzeitkonto in Kombination mit befristeter Teilzeitarbeit zur Ermöglichung eines Sabbaticals eingerichtet werden. Der Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG ist nicht anwendbar. Hierdurch können nur die Verringerung der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit und die Verteilung innerhalb des vereinbarten Arbeitszeitmodells, zum Beispiel Wochen- oder Monatsarbeit, nicht aber eine Aufteilung in monatliche Phasen voller Arbeitsleistung und Phasen gänzlicher Arbeitsbefreiung beansprucht werden“, wie ver.di auf der Webseite schreibt. „Zwar dürfen dienstliche Belange nicht entgegenstehen, aber grundsätzlich haben die meisten Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte einen Anspruch auf den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung.“

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Ein Sabbatical im öffentlichen Dienst beantragen

Verbeamtete und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst können davon profitieren, dass es in vielen Bereichen schon Vorgaben für die Beantragung des Sabbatjahrs gibt.

So gibt es etwa ein Ansparmodell, das sich für Beamte und Tarifbeschäftigte unterscheidet. In der Ansparphase wird ein Arbeitszeitguthaben aufgebaut, das dann in der Freistellungsphase genossen wird. Für Verbeamtete gibt es dafür ein dem gewidmetes Teilzeitmodell. Das Arbeitszeitguthaben wird hier in Kombination mit einer Teilzeitvereinbarung auf einem Langzeitkonto angespart.

Die Regelungen unterscheiden sich aber nicht nur zwischen Verbeamteten und Tarifbeschäftigten, sondern sind auch bei Bund und den Ländern unterschiedlich. Zusätzlich hat jedes einzelne Land seine eigenen Vorgaben rund ums Sabbatjahr, für das Lehrpersonal gibt es oft noch gesonderte Regelungen.

Wichtig für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst: Frühzeitig Rücksprache mit den Vorgesetzten, der Personalstelle und dem Personal- oder Betriebsrat! Wenn die nicht weiterwissen, kann auch die Gewerkschaften helfen.

Sabbatical beim Bund

Beamte

Verbeamtete beim Bund können eine befristete Teilzeitbeschäftigung von 50 Prozent beantragen, während der sie aber Vollzeit arbeiten. Die Freistellung, während der vom angesparten Zeitguthaben profitiert wird, kann zwischen drei Monaten und einem Jahr dauern.

Tarifbeschäftigte

Für Tarifbeschäftigte beim Bund ist es mit dem Sabbatical etwas komplizierter als für Beamte. Auch hier wird ein Arbeitszeitkonto angelegt, es muss aber der Personalrat beteiligt werden. Ist der Arbeitgeber insolvenzfähig, muss er außerdem eine Versicherung zur Insolvenzsicherung abschließen. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Sabbatical als Sonderurlaub zu gewähren, dann ist aber für die Zeit der Freistellung eine eigene Sozialversicherung notwendig.

Sabbatjahr in den Bundesländern

Jedes der Länder hat seine eigenen Bestimmungen, Berlin war schon 1987 Vorreiter mit der ersten Regelung zum Sabbatjahr im öffentlichen Dienst. Eine Liste mit der detaillierten Aufstellung der Sabbatical-Regelungen in den verschiedenen Bundesländern ist bei sabbatjahr.org zu finden.

Das Sabbatical im öffentlichen Dienst liegt im Ermessen des Arbeitgebers

Trotz der klaren Vorgaben zur Form und der theoretischen Möglichkeit bleibt es in der Praxis im „pflichtgemäßen Ermessen“ des Arbeitgebers, ober er dem beantragten Sabbatical zustimmt. Die Entscheidung ist also keineswegs willkürlich.

Rechtlich gleichgestellt wird die Erlaubnis für das Sabbatjahr mit einem Sonderurlaub. Das BAG hat so schon mehrmals entschieden, dass der Sonderurlaub für die Aufnahme eines Studiums zu gewähren war. Ein Bundeswehrsoldat, der sich für eine Weltumsegelung drei Jahre lang unbezahlt beurlauben lassen wurde, wurde aber nicht freigestellt. Auch die Klage eines Schulleiters in Rheinland-Pfalz, der nach dem Sabbatjahr-Modell die vorgesehene Teilzeit mit anschließender einjähriger Freistellung anforderte, wurde abgewiesen. Die ordnungsmäßige Leitung der Schule konnte nämlich nicht gewährleistet werden.

Sabbatjahr im öffentlichen Dienst: Entscheidung von Fall zu Fall

An den Beispielen ist zu sehen, dass der öffentliche Dienst durchaus gute Chancen auf ein Sabbatical bietet, solange die Ansprüche nachvollziehbar und praktisch realisierbar bleiben. Konkret bleibt immer die Frage der persönlichen Situation und der individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mehr Infos gibt es hier…

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