Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst können sich über Weihnachtsgeld bzw. eine Jahressonderzahlung freuen. oeffentlicher-dienst-news.de zeigt, wer wie viel bekommt.
Weihnachten steht vor der Tür. Rund 55 Prozent der Beschäftigten in Deutschland können sich über Weihnachtsgeld freuen. Das zeigt eine Analyse der Hans-Böckler-Stiftung (HBS). Doch wie sieht es im öffentlichen Dienst aus? Wieviel Jahressonderzahlung, so lautet die korrekte Bezeichnung, bekommen Angestellte im öffentlichen Dienst des Bundes, der Länder und bei den Kommunen?
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TVöD Jahressonderzahlung 2022
Aktualisierung ab 2022: Jahressonderzahlung wird angehoben
Alle Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst, die in den Entgeltgruppen 1 bis 8 eingruppiert sind, erhalten ab dem Jahr 2022 eine höhere Jahressonderzahlung. Das haben kommunale Arbeitgeber und Gewerkschaften in den TVöD-Tarifverhandlungen 2020 vereinbart. Die Jahressonderzahlung steigt im Tarifgebiet West um fünf Prozentpunkte auf fast 85 Prozent. Im Tarifgebiet Ost wird die Jahressonderzahlung in zwei Schritten angehoben: Ab dem Jahr 2022 erhöht sich diese zunächst auf rund 82 Prozent, ein Jahr später erreicht sie schließlich das Westniveau in Höhe von fast 85 Prozent. Monaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelt „Die Erhöhung der Jahressonderzahlung kostet die kommunalen Arbeitgeber insgesamt rund 300 Millionen Euro“, erklärte VKA-Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath.
Die Jahressonderzahlung 2022 nach § 20 TVöD beträgt für Beschäftigte nach
- TVöD (VKA)
- 84,51% für die Entgeltgruppen 1-8,
- 70,28% für die Entgeltgruppen 9a-12 und
- 51,78 % für die Entgeltgruppen 13-15
- Tarifgebiet Ost:
- 81,51% für die Entgeltgruppen 1-8,
- 70,28% für die Entgeltgruppen 9a-12 und
- 51,78% für die Entgeltgruppen 13-15)
- nach TVöD (Bund)
- 90% für die Entgeltgruppen 1-8,
- 80% für die Entgeltgruppen 9a-12 und
- 60% für die Entgeltgruppen 13-15
Alle Angaben ohne Gewähr
TV-L Jahressonderzahlung 2022
Die Jahressonderzahlung ist auch im Tarifvertrag der Länder (TV-L) vorgesehen. Sie ist geregelt im § 20 TV-L und wird im November ausgezahlt. Grundlage sind die in den Monaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelte. Die Staffelung sieht wie folgt aus:
- 87,43% für die Entgeltgruppen 1-4,
- 88,14% für die Entgeltgruppen 5-8,
- 74,35% für die Entgeltgruppen 9a-11,
- 46,47% für die Entgeltgruppen 12-13 und
- 32,53% für die Entgeltgruppen 14-15
Alle Angaben ohne Gewähr
Ältere Meldungen / Stand zum Thema
Kommunen: TVöD regelt Höhe des Weihnachtsgeldes / Jahressonderzahlung
Im öffentlichen Dienst (Gemeinden, West) beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe zwischen 60 und 90 Prozent. Die Jahressonderzahlung ist im Tarifvertrag geregelt.
Kommunen: Ost-West-Gefälle beim Weihnachtsgeld
Der Paragraph 20 des TVöD sieht vor, dass die Jahressonderzahlung für Beschäftigte im Tarifgebiet West in den Entgeltgruppen 1 bis 8 insgesamt 90 Prozent des in den Kalendermonaten Juli bis September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts beträgt. Nicht mit gerechnet werden Vergütung wie Überstunden, Leistungszulagen oder Erfolgsprämien. In der Entgeltgruppe 5 sind das für den Tarifbereich West laut HBS 2460 Euro.
In den Entgeltgruppen 9 bis 12 werden 80 Prozent als Jahressonderzahlung überwiesen. In den Entgeltgruppen 13 bis 15 sind es 60 Prozent. Deutlich weniger bekommen laut Hans-Böckler-Stiftung die Beschäftigten in Ostdeutschland. Die Angestellten in der kommunalen Verwaltung erhalten zwischen 45 und 67,5 Prozent. In der Entgeltgruppe 5 macht das im Tarifgebiet Ost 1845 Euro, über die sich Angestellte freuen können.
TV-L: Gestaffelte Jahressonderleistungen
Auch im Tarifvertrag der Länder TV-L (pdf-Datei der TdL) regelt der Paragraph 20 die Berechnungsgrundlage für die Jahressonderzahlung der Beschäftigten bei den Ländern. Für die Beschäftigten in den Entgeltgruppen E 1 bis E 8 sieht der TV-L in Westdeutschland 95 Prozent (Ost: 76,2 Prozent) des in den Monaten Juli bis September durchschnittlich verdienten Gehalts vor. In den Gruppen E 9 bis E 11 sind es 80 Prozent (Ost: 64 Prozent), in den Gruppen E 12 bis E 13 sind es 50 Prozent (Ost: 46 Prozent) und den Gruppen E 14 bis E 15 sind es 35 Prozent (Ost: 31 Prozent).
Bund: Weihnachtsgeld für Angestellte vorgesehen
Die Tarifbeschäftigten des Bundes erhalten ebenfalls eine Jahressonderzahlung. Die Berechnung ist in Paragraph 20 des TVöD (TVöD beim BMI) geregelt. Auf Basis der Regelung erhalten Beschäftigte im Tarifgebiet West zwischen 60 und 90 Prozent ihres in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten Entgelts. Die Staffelung richtet sich nach den unterschiedlichen Entgeltgruppen: 60 Prozent in den Entgeltgruppen 13-15, 80 Prozent in den Entgeltgruppen 9-12 bzw. 90 Prozent in den Entgeltgruppen 1-8.
Bund: Beschäftige in Ostdeutschland erhalten weniger
Im Tarifgebiet Ost erhalten die Tarifbeschäftigten des Bundes 45 Prozent (Entgeltgruppen 13-15), 60 Prozent (Entgeltgruppen 9-12) bzw. 67,5 Prozent (Entgeltgruppen 1-8) des ihnen in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten Entgelts.
Auch Azubis auf Bundesebene erhalten Jahressonderzahlung
Auszubildende erhalten aktuell eine Jahressonderzahlung von 67,5 Prozent (Tarifgebiet Ost) bzw. 90 Prozent (Tarifgebiet West). Die Besoldungsempfänger des Bundes (dies sind Beamten, Soldaten und Richter) erhalten als Folge einer Neuordnung der Gehaltsstruktur in 2009 neben ihrem monatlichen Gehalt keine jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld).
Die Analyse der Hans-Böckler-Stiftung gibt es hier…