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Öffentlichen Dienst: Das sind die wichtigen Themen 2025

Öffentlicher Dienst 2025
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Im Jahr 2025 steht für den öffentlichen Dienst viel an: die TVöD-Tarifrunde im Frühjahr, die Länder-Tarifrunde im Herbst, die Bundestagswahl im Februar, Gehalts- und Besoldungserhöhungen und viele neue Gesetze. Ein Überblick.

Öffentlicher Dienst 2025

Ein spannendes Jahr liegt vor den Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Wir begleiten alle wichtigen Themen und bereiten Sie für Beamte und Angestellte auf. Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, abonniert unseren Newsletter zu den Tarif- und Besoldungsverhandlungen 2025.

Inhalt

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Bundestagswahl 2025: Neue Dienstherren für den öffentlichen Dienst

Die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist das politische Großereignis in Deutschland. Die kurzfristig angesetzte Wahl stellt vor allem die Kommunen vor große Herausforderungen, da sie für einen reibungslosen Ablauf sorgen müssen. Außerdem hat der Ausgang der Bundestagswahl einen großen Einfluss auf die Zukunft der öffentlichen Verwaltung, den Pflegebereich oder auf die innere Sicherheit, um nur einige zu nennen.

Die neue Bundesregierung muss die Digitalisierung der Verwaltung endlich substanziell auf den Weg bringen und die innere wie äußere Sicherheit stärker in den Fokus rücken. Zudem haben Politiker der CDU und FDP angekündigt, im öffentlichen Dienst sparen zu wollen. Auch wenn der CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) wieder zurückgerudert ist, wird eine neue Bundesregierung mit CDU-Beteiligung wohl etwas genauer hinschauen bei Ausgaben des Bundes.

So wird der oder die neue Bundesinnenministerin darüber entscheiden, ob und wie das kommende TVöD-Tarifergebnis für die Bundesbeamten, Richter und Soldaten umgesetzt wird. Die noch amtierende Innenministerin Nancy Faeser (SPD) wird die Tarifverhandlungen allerdings noch auf der Arbeitgeberseite als Verhandlungsführerin des Bundes bestreiten.

Weitere Wahlen in Deutschland 2025

  • Februar 2025: Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
  • März 2025: Bürgerschaftswahl in Hamburg
  • Herbst 2025: Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen

Öffentlicher Dienst 2025: Gehalts- und Besoldungserhöhung

Die gute Nachricht für die Angestellten der Länder und viele Beamte im Landesdienst: Die Gehälter steigen entsprechend der TVL-Tarifeinigung. So werden die Entgelte zum 1. Februar 2025 tabellenwirksam um +5,5 %, mindestens 140 Euro. Zu den TVL-Entgelttabellen 2025. Die Besoldung wird in den Ländern wie folgt angepasst.

TVöD-Tarifrunde 2025: 8 Prozent, mindestens 350 Euro

Die TVöD-Tarifverhandlungen finden sowohl durch die Bundestagswahl als auch durch die anhaltende Konjunkturschwäche in einer angespannten Situation statt. Ver.di und Co. fordern für die rund 2,8 Millionen Angestellten bei Kommunen und Bund 8 Prozent mehr Gehalt – mindestens aber 350 Euro pro Monat. Zudem soll es zur Entlastung drei zusätzliche Tage freigeben, sowie einen zusätzlichen Tag Urlaub für Gewerkschaftsmitglieder. Seit Wochen kritisieren Ökonomen, Journalisten, Bürgermeister und Politiker diese Forderungen der Gewerkschaften. Zuletzt hat der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, vor den Folgen gewarnt: „Acht Prozent – das ist völlig utopisch und unverantwortlich. Die öffentlichen Haushalte sind überall auf Kante genäht. Das sieht man an Ländern wie Berlin, die kürzen beim Sozialen, bei der Daseinsvorsorge, bei Kunst und Kultur. Wenn man da acht Prozent Lohnplus fordert, muss noch drastischer gespart werden.“

Öffentlicher Dienst in Personalnot: Beschäftigte erwarten mehr Gehalt

Allerdings zeigen Umfragen unter Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, dass sie eine deutliche Gehaltserhöhung erwarten. So sind viele Angestellte und Beamte stark belastet. Der Hauptgrund: Viele Stellen können langfristig nicht besetzt werden. Dadurch müssen die Beschäftigten die anfallenden Aufgaben zusätzlich mitübernehmen.

Auch ein Blick auf die Verteilung der Entgeltgruppen macht deutlich, warum viele Angestellte auf mehr Geld hoffen. Rund 320.000 kommunale Angestellte sind laut Statistischem Bundesamt in den unteren Entgeltgruppen E 5 und E 6 eingruppiert. Sie verdienen damit aktuell zwischen 2900 Euro (E 5 Stufe 1) und 3700 Euro (E 6 Stufe 6) brutto pro Monat. Nach Steuern und Sozialabgaben bleiben ihnen netto dann zwischen 1947 Euro (E 5 Stufe 1) und 2360 Euro (E 6 Stufe 6). Auch wenn die Inflation mittlerweile wieder gesunken ist, reichen diese Gehälter häufig kaum, um alle Ausgaben im Monat zu bezahlen. Vor allem die hohen Mietpreise und Energiekosten schlagen zu Buche.

Ein Mindestbetrag von 350 Euro würde den unteren Entgeltgruppen eine deutliche Tarifsteigerung bringen. Den kommunalen Arbeitgebern (VKA) hingegen ist genau das ein Dorn im Auge. Sie kritisieren die Höhe des Mindestbetrags und wollen vor allem die oberen Gruppen stärker finanziell fördern. Ihr Argument: In diesen Gruppen seien vor allem Fachkräfte etwa im IT-Bereich oder mit Führungsaufgaben eingruppiert. Vielmehr will die VKA so Geld sparen. Denn in den höheren Entgeltgruppen E 11 bis E 15 sind insgesamt rund 136.000 Beschäftigte tätig. Allerdings verteilt sich der Fachkräftemangel über viele Bereiche – auch Nachwuchs für Jobs in den unteren Gruppen ist häufig nicht zu finden.

Für den Bund ist die Finanzierung eines hohen Tarifergebnisses hingegen weniger ein Problem. Daher kommentiert die noch amtierende Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Forderungen der Gewerkschaften auch moderat: „Die Forderungen der Gewerkschaften sind sehr hoch. Die Haushaltslage ist und bleibt angespannt, insbesondere auch in den Kommunen. Jetzt geht es darum, dass wir ab Ende Januar 2025 am Verhandlungstisch gemeinsam mit den Gewerkschaften am Ende zu einer fairen Einigung kommen.“

Die Verhandlungstermine sind folgendermaßen gesetzt:

  • Verhandlungsrunde: 24. Januar 2025
  • Verhandlungsrunde: 17./18. Februar 2025
  • Verhandlungsrunde: 14.-16. März 2025

Wichtige Links

Besoldungsrunde 2025 im öffentlichen Dienst: Bund und Länder im Fokus

In der Besoldungsrunde 2025 geht es um die Anpassung der Besoldung für Beamte des Bundes nach dem Tarifergebnis. Zudem steht weiterhin die Erhöhung der Bundesbesoldung nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus. Bereits vor drei Jahren hatte das Bundesinnenministerium einen ersten Entwurf für das Gesetz vorgelegt, der aber in der Koalition abgelehnt wurde. Ein zweiter Anlauf in diesem Jahr passierte im November das Kabinett und liegt nun im Bundestag. Das BMI verweist auf Nachfrage deshalb auf die beteiligten Fraktionen im Parlament:

„Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG) am 6. November 2024 im Kabinett beschlossen. Damit befindet sich das Vorhaben im parlamentarischen Verfahren. Richten Sie Ihre Fragen also bitte an die Fraktionen im Deutschen Bundestag. Sollte dort keine Beschlussfassung über den Gesetzentwurf mehr erfolgen, wird das BMI dafür Sorge tragen, dass das Vorhaben in der neuen Legislaturperiode wieder aufgegriffen wird.“ (Antwort des BMI vom 20. Dezember 2024)

Nötig ist diese außerplanmäßige Anpassung, da das Bundesverfassungsgericht Bestandteile der Landesbesoldungsgesetze in Berlin und NRW als nicht verfassungskonform beurteilt hat. Die Landesregierungen hatten bereits Anpassungen vorgenommen.

Öffentlicher Dienst 2025: Tarif- und Besoldungsrunde der Länder im Herbst oder Winter 2025

Zum 31. Oktober 2025 läuft der aktuell geltende Tarifvertrag der Länder aus. Spätestens im Herbst wird also auch über einen neuen TVL verhandelt werden. Die Tarifforderungen werden die Gewerkschaften wahrscheinlich im Sommer debattieren und dann im Spätsommer öffentlich machen. Da die Länder den Großteil der Beamten beschäftigen, hat die TVL-Runde einen großen Einfluss auf die Anpassung von Lehrern, Polizeibeamten, verbeamteten Feuerwehrleuten, Justizvollzugsbeamten und Versorgungsempfängern der Länder. Wir berichten ab Sommer über die Tarif- und Besoldungsrunde. Abonnieren Sie dazu unseren Newsletter.

Das planen die Länder für ihre Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst 2025

Wir haben in den 16 Bundesländern angefragt, was sie für ihre Angestellten und Beamten im Jahr 2025 planen. Öffentlicher Dienst 2025: Wo stehen politische Vorhaben an? Welche Pläne gibt es neben den gesetzten Anpassung der Besoldung? (Anmerkung nicht alle Länder auf unsere Anfrage reagiert. Einige Länder haben mehrere Fragen beantwortet.)

Öffentlicher Dienst Baden-Württemberg

Antwort des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg

Gibt es 2025 politische Vorhaben in Ihrem Bundesland, die die Arbeits- und Gehaltsbedingungen (neben der Entgeltsteigerung laut TVL) der Landesangestellten betreffen?

„Im Jahr 2025 stehen neben den Entgeltsteigerungen um 5,5 Prozent auch die Umsetzung der weiteren tarifvertraglich vereinbarten Verbesserungen an, wie z. B. im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau.“

Gibt es 2025 politische Pläne, die die Arbeits- und Besoldungsbedingungen neben der Besoldungsanpassung für Landesbeamte betreffen?

„Es gibt aktuell keine hinreichend konkretisierten Pläne, die die Arbeits- und Besoldungsbedingungen neben der Besoldungsanpassung für Landesbeamte betreffen.“

„Im Bereich der Beihilfe streben wir als langfristige Maßnahmen unter anderem eine Novellierung der Beihilfeverordnung an, um die maschinelle Verarbeitung von Beihilfebelegen weiter auszubauen. Zudem planen wir eine personelle Stärkung des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV) und prüfen die Möglichkeit, einzelne Bearbeitungsbereiche in der Beihilfe extern zu vergeben.“

Öffentlicher Dienst Bayern

Antwort des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

Welche Themen mit Bezug zu Besoldung, Beihilfe oder Dienstrecht sollen 2025 angegangen werden?

„Die Tabellenentgelte der Angestellten des Freistaats Bayern werden gemäß der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 ab 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent erhöht. Des Weiteren wird ab 1. Januar 2025 die Eingruppierung der Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und im Straßenbau verbessert.

Der Freistaat Bayern passt seine dienstrechtlichen Regelungen und Rahmenbedingungen laufend und zielgruppenorientiert an die gesellschaftlichen Entwicklungen an und ist und bleibt auch zukünftig ein attraktiver Arbeitgeber. Beispielsweise ist für den Beihilfebereich im kommenden Jahr eine systemkonforme Anpassung der Beihilfevorschriften an die Anhebung des Leistungsrahmens des SGB XI zum 1. Januar 2025 geplant. Darüber hinaus werden auch die Themen Modernisierung, Vereinfachung und Bürokratieabbau weiterhin eine wesentliche Rolle in der Fortentwicklung des Dienstrechts spielen.“

Öffentlicher Dienst Berlin

Antwort der Senatsverwaltung des Inneren

Wie sieht die Anpassung der Beamtenbesoldung für 2025 aus? Wann wird diese angehoben?

„Nachdem ab dem 1. November 2024 die Besoldung angehoben werden soll, sollen auch in 2025 und 2026 weitere Anpassungen erfolgen. Ab dem 1. Februar 2025 wird die Besoldung um 5,9 Prozent linear angepasst werden. Ab 1. Januar 2026 erfolgt dann eine weitere lineare Anpassung um 0,4 Prozent. Über das Gesetz wird voraussichtlich am 19.12.2024 im Abgeordnetenhaus abgestimmt.“

Gibt es 2025 politische Pläne, die die Arbeits- und Besoldungsbedingungen neben der Besoldungsanpassung für Landesbeamte betreffen?

„Nach den Richtlinien der Regierungspolitik wird in der laufenden Legislaturperiode geprüft, die Hinzuverdienstgrenzen für pensionierte Beamtinnen und Beamte mit besonderen Altersgrenzen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze anzupassen.“

Welche Themen mit Bezug zu Besoldung, Beihilfe oder Dienstrecht sollen 2025 angegangen werden?

„Unterteilt in Personalvertretungs- und dienstrechtliche Änderungen sowie beihilferechtliche Änderungen lassen sich für das Jahr 2025 u.a. folgende Punkte anführen:

  • Eine partielle Änderung des Landesbeamtengesetzes, insbesondere zur Vereinfachung der Einstellungsprozesse im Hinblick auf Regelungen zur Stellenausschreibung, die Verkürzung der Probezeit bei Führungsämtern auf Probe nach § 97 LBG sowie zur Gesundheitsuntersuchung (künftig regelmäßig nur noch eine Untersuchung). Durch den Wegfall mehrerer Begutachtungen kann auch das Landesamt für Gesundheit und Soziales entlastet werden.
  • Die Neufassung der Ausführungsvorschriften über Rechtsschutzmaßnahmen in Zivil- und Strafsachen für Bedienstete des Landes Berlin (AV Rechtsschutz).“

Öffentlicher Dienst Brandenburg

Durch die Regierungsbildung in Brandenburg gibt es bisher keine konkreten Antworten auf unsere Anfrage.

Öffentlicher Dienst Bremen

Antwort der Senatsverwaltung für Finanzen

Wie sieht die Anpassung der Beamtenbesoldung für 2025 aus? Wann wird diese angehoben?

„Zum 1. Februar 2025 werden die Dienst- und Beamtenversorgungsbezüge um 3,65 Prozent und die Anwärtergrundbeträge um 50 Euro erhöht. Die vom Tarifergebnis abweichende Erhöhung der Dienstbezüge berücksichtigt, dass die Dienstbezüge rückwirkend zum 1. Oktober 2023 bereits um 1,85 Prozent erhöht wurden. Somit wird im Ergebnis ein Gleichklang mit dem Tarifergebnis im Bereich der TdL vom 9. Dezember 2023 hergestellt.“

Gibt es 2025 politische Pläne, die die Arbeits- und Besoldungsbedingungen neben der Besoldungsanpassung für Landesbeamte betreffen?

„Gleichwohl muss geprüft werden, welche Erfordernisse sich für das Jahr 2025 aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation (Beschlüsse vom 4. Mai 2020) ergeben. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, da die Wirtschafts- und Sozialdaten für 2024 (Nominallohnindex, Verbraucherpreisindex, Leistungen im Bereich des SGB II) erst im Laufe des Jahres 2025 und die Wirtschafts- und Sozialdaten für 2025 erst im Laufe des Jahres 2026 vorliegen werden. Die Besoldung ist aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und seiner Beschlüsse vom 4. Mai 2020 (vgl. BVerfG – 2 BvL 4/18, BVerfG – 2 BvL 6/17) vom jeweiligen Gesetzgeber laufend auf die Amtsangemessenheit zu überprüfen und anzupassen. Diese Vorgabe wird durch den bremischen Besoldungsgesetzgeber sichergestellt.“

Öffentlicher Dienst Hamburg

Antwort des Personalamts der Freien und Hansestadt Hamburg

Gibt es 2025 politische Pläne, die die Arbeits- und Besoldungsbedingungen neben der Besoldungsanpassung für Landesbeamte betreffen?

„Die Hamburgische Bürgerschaft hat am 13. November 2024 mit dem 13. Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (vgl. Drucksache 22/15945; Schwerpunkte: u. a. Abbau von Schriftformerfordernissen, Beurteilungswesen, Personalauswahlgesetz) und einer Änderung des Hamburgischen Reisekostenrechts (vgl. Drucksache 22/15426; Schwerpunkt: Umsetzung klimapolitischer Ziele des Senats) wichtige Änderungen der Arbeitsbedingungen beschlossen. Darüber hinaus liegt der Hamburgischen Bürgerschaft aktuell noch ein Gesetzentwurf zur Änderung disziplinarrechtlicher Vorschriften (vgl. Drucksache 22/16348) zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung in der zu Ende gehenden Legislaturperiode vor. Im Mittelpunkt steht hier eine Modernisierung des Disziplinarrechts, die insbesondere eine Überarbeitung der Instrumente, eine Straffung der Verfahren, eine Steigerung der Handlungssicherheit und eine Anpassung des Rechts an aktuelle Entwicklungen im Bundesgebiet umfasst. Zudem sollen Verbesserungen im Beihilferecht durch den Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung des Senats umgesetzt werden.“

Öffentlicher Dienst Hessen

Zurzeit liegen keine Informationen vor.

Öffentlicher Dienst Mecklenburg-Vorpommern

Antwort des Finanzministeriums MV

Welche Themen mit Bezug zu Besoldung, Beihilfe oder Dienstrecht sollen 2025 angegangen werden?

„Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes sollen die wesentlichen Regelungen zum Beurteilungswesen vom Verordnungsrang in das Landesbeamtengesetz aufgenommen werden. Darüber hinaus ist der Erlass einer Beurteilungsverordnung geplant, in die die Regelungen aus den bestehenden allgemeinen Beurteilungsrichtlinien aufgenommen werden sollen.“

Öffentlicher Dienst Niedersachsen

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport

Gibt es 2025 politische Vorhaben in Ihrem Bundesland, die die Arbeits- und Gehaltsbedingungen (neben der Entgeltsteigerung laut TVL) der Landesangestellten betreffen?

„Neben der tariflich vereinbarten allgemeinen Entgeltsteigerung in Höhe von 5,5 Prozent zum 1.2.2025 sind im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau des Landes in Umsetzung der Tarifeinigung vom 9.12.2023 ab dem 1.1.2025 höhere Eingruppierungen für einzelne Tätigkeiten möglich.“

Gibt es 2025 politische Pläne, die die Arbeits- und Besoldungsbedingungen neben der Besoldungsanpassung für Landesbeamte betreffen?

„Die Niedersächsische Landesregierung hat am 14.05.2024 ein umfassendes Maßnahmenbündel zur Sicherung einer angemessenen Personalausstattung der Landesverwaltung in Bezug auf den demografischen Wandel beschlossen. Die vereinbarten Eckpunkte betreffen die Bereiche Personalgewinnung, Personalentwicklung und Personalbindung. Neben spezifischen Maßnahmen im Hinblick auf diese Handlungsfelder sind auch Maßnahmen zur allgemeinen Steigerung der Attraktivität des Landesdienstes enthalten.“

Öffentlicher Dienst Nordrhein-Westfalen

Antwort des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen

„Die Landesregierung hat sich vorgenommen, ein Konzept zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes zu erarbeiten. In einem ersten Schritt wird das Laufbahnrecht modernisiert. Der Gesetzentwurf wurde bereits mit den Verbänden abgestimmt und wird 2025 im parlamentarischen Verfahren beraten. Mit den beabsichtigten Änderungen soll die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Arbeitsmarkt gefördert werden. Den Personalstellen soll mehr Flexibilität und Eigenverantwortung eingeräumt, rechtliche Hindernisse bei der Karriereentwicklung sollen reduziert und das Leistungsprinzip gestärkt werden. Auch soll die Durchlässigkeit und der Quereinstieg in die Laufbahnen gefördert werden. Als weiteren Baustein zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes plant das Land, den Landesbeschäftigten künftig die Möglichkeit eines Fahrrad-Leasings anzubieten. Die aktuellen Überlegungen basieren auf einem Entgeltumwandlungsmodell. Es bietet den Beschäftigten eine finanzielle und praktische Erleichterung, um umweltfreundlich und gesundheitsbewusst den Arbeitsweg oder private Wege zurückzulegen. Das Angebot soll sich an die Beamten und Tarifbeschäftigten des Landes und der Hochschulen richten.

Darüber hinausgehende Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit den Verbänden und Gewerkschaften erarbeitet. In den laufenden und 2025 andauernden Gesprächen werden mögliche Maßnahmen zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes diskutiert und geprüft.

Daneben ist im Bereich der Besoldung beabsichtigt, einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Folgeanpassungsbedarfe zu erarbeiten, die sich aus der bis zum 01.08.2026 schrittweise erfolgenden Anhebung der Einstiegsbesoldung der bislang nach A 12 besoldeten Lehrkräfte ergeben. Den Bereich der Beihilfe betreffend stehen im kommenden Jahr Anpassungen der Beihilfenverordnung NRW an. Hierbei geht es um die Übernahme der Leistungsverbesserungen im Recht der sozialen Pflegeversicherung, Vereinfachungen des Antragsverfahrens oder die Einführung der Blankoverordnung im Bereich der Physiotherapie.“

Öffentlicher Dienst Rheinland-Pfalz

Antwort des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz

Welche Themen mit Bezug zu Besoldung, Beihilfe oder Dienstrecht sollen 2025 angegangen werden?

„Im Tarifbereich wird derzeit die Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 weiter umgesetzt, in der neben der Anhebung der Entgelte u. a. auch strukturelle Verbesserungen z. B. für die Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und im Straßenbau vereinbart wurden. Ende 2025 wird die nächste Lohnrunde für die Tarifbeschäftigten der Länder beginnen.

Im Besoldungsbereich wurde mit dem LBVAnpG 2024/2025 bereits gesetzlich festgelegt, dass die dynamischen Beamtenbezüge zum 1. Februar 2025 um 5,5 % steigen sollen. Gegenwärtig gibt es zum Besoldungsrecht des Landes keinen über das LBVAnpG 2024/2025 hinausgehenden Regelungsbedarf. Selbstverständlich werden wichtige Themenkreise auch insofern fortlaufend überprüft.“

Öffentlicher Dienst Saarland

Zurzeit liegen keine Informationen vor.

Öffentlicher Dienst Sachsen

Antwort des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen

Wie sieht die Anpassung der Beamtenbesoldung für 2025 aus? Wann wird diese angehoben?

„Gemäß Artikel 3 des Fünften Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 2. Mai 2024 (SächsGVBl. S. 454) erfolgt zum 1. Februar 2025 eine lineare Besoldungsanpassung um 5,5 %. Beamte auf Widerruf erhalten zum gleichen Zeitpunkt einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro.“

Öffentlicher Dienst Sachsen-Anhalt

Zurzeit liegen keine Informationen vor.

Öffentlicher Dienst Schleswig-Holstein

Zurzeit liegen keine Informationen vor.

Öffentlicher Dienst Thüringen

Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales

Gibt es 2025 politische Pläne, die die Arbeits- und Besoldungsbedingungen neben der Besoldungsanpassung für Landesbeamte betreffen?

„Bislang liegen keine politischen Pläne, die die Besoldungsbedingungen von Landesbeamten betreffen, vor.

Zum Thüringer Besoldungsgesetz

„Danach ist eine den Maßstäben des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz entsprechende Alimentation unabhängig von der Übertragung der regelmäßigen Tarifanpassungen zu gewährleisten. Daher ist mit Blick auf die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Pflicht zur Beobachtung der tatsächlichen Lebensverhältnisse die Alimentation kontinuierlich auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Aufgrund der tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2025 kann es daher noch erforderlich werden, dass weitere besoldungsrechtliche Maßnahmen zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Besoldungsrecht implementiert werden müssen.“

Gesetze und Änderungen zum 1. Januar 2025

Zudem treten im Jahr 2025 viele Gesetze und Verordnungen in Kraft. Einen Teil dieser Neuerung habe wir hier zusammengefasst.

Sozialpolitik und Arbeitsmarkt

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde, eine Erhöhung um 41 Cent im Vergleich zu 2024.

Minijob-Grenze

Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt von 538 Euro auf 556 Euro brutto pro Monat.

Midijob-Grenze

Die Midijob-Untergrenze liegt bei 556,01 Euro, die Obergrenze bleibt bei 2.000 Euro brutto monatlich.

Kurzarbeitergeld

Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird auf 24 Monate verlängert, die Regelung gilt bis Ende 2025.

Künstlersozialabgabe

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt 2025 stabil bei 5,0 Prozent.

Wohngeld

Das Wohngeld steigt Anfang 2025 um durchschnittlich 15 Prozent oder etwa 30 Euro monatlich; die Anpassung erfolgt automatisch.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung steigen aufgrund der positiven Einkommensentwicklung.

Bürgergeld

Die Höhe des Bürgergeldes und der Sozialhilfe bleibt 2025 unverändert; Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro monatlich.

Rentenübersicht

Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet, an die Digitale Rentenübersicht angebunden zu sein.

Erwerbsminderungsrente

Die jährliche Hinzuverdienstgrenze steigt auf 19.661 Euro bei voller Erwerbsminderung und 39.322 Euro bei teilweiser Erwerbsminderung.

Rentenalter

Die reguläre Altersgrenze für den Jahrgang 1960 liegt bei 66 Jahren und 4 Monaten, für spätere Jahrgänge wird sie weiter schrittweise erhöht.

Kita-Qualität

Der Bund stellt in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt 4 Milliarden Euro für die Verbesserung der Kinderbetreuung bereit.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Ab dem 15. Januar 2025 müssen Krankenkassen die elektronische Patientenakte für gesetzlich Versicherte anbieten.

Krankenhausreform

Das Vergütungssystem für Kliniken wird angepasst, um ökonomischen Druck zu verringern und die Versorgungsqualität zu erhöhen.

Pflegeleistungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung steigen ab dem 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent.

Pflegebeiträge

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird um 0,2 Prozentpunkte erhöht.

Grundfreibetrag

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2025 auf 12.096 Euro und 2026 auf 12.348 Euro.

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag erhöht sich 2025 auf 9.600 Euro und 2026 auf 9.756 Euro.

Kindergeld

Das Kindergeld steigt ab Januar 2025 um 5 Euro monatlich.

Mobilität, Internet, Verbraucherschutz

Deutschlandticket

Der Preis für das Deutschlandticket erhöht sich ab Januar 2025 auf 58 Euro.

Lebensmittellieferkette

Größere Lieferanten, wie Molkereien, erhalten dauerhaft besseren Schutz vor unfairen Handelspraktiken.

EU-Agrarförderung

Die EU-Agrarförderung wird vereinfacht und stärker auf Umweltleistungen der Landwirtschaft ausgerichtet.

Grundsteuerwert

Ab 2025 wird bei der Vererbung von Höfen auf den Grundsteuerwert statt auf den Einheitswert abgestellt.

Einwegplastik

Hersteller müssen sich bis Ende 2024 registrieren und an den Kosten der Abfallbeseitigung beteiligen.

Amalgam-Füllungen

Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Zahnarztpraxen EU-weit keine neuen Amalgamfüllungen mehr verwenden.

Recyclingpflicht

Ab 2025 gelten neue EU-weite Vorschriften zur Entsorgung und Wiederverwertung von Altkleidern.

Kaminöfen

Ab dem 1. Januar 2025 müssen ältere Öfen strengere Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten.

Biozidprodukte

Ab 2025 benötigen Verkäufer von biozidhaltigen Produkten spezielle Sachkunde und müssen Abgabegespräche führen.

Mobilfunk-Minderungsrecht

Internetnutzer können Verträge kündigen oder Rechnungen kürzen, wenn die zugesagte Bandbreite nicht erreicht wird.

Echtzeitüberweisungen

Ab dem 9. Januar 2025 werden Euro-Überweisungen innerhalb von zehn Sekunden europaweit ausgeführt.

Restschuldversicherung

Ab 2025 dürfen Verträge frühestens eine Woche nach Abschluss eines Darlehensvertrags unterzeichnet werden.

Für mehr Informationen gibt es auf der Webseite der Bundesregierung

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