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Freiwillige Rentenversicherung für Beamte

Freiwillige Rentenversicheurng für Beamte

Wer sich als Beamter bei Bund, Ländern oder Kommunen nicht allein auf seine Pension verlassen möchte, kann zusätzlich mit der gesetzlichen Rentenversicherung für das Alter vorsorgen. Für Beamte hat das seinen Reiz.

Beamte sind mit ihrer Pension schon sehr gut im Alter abgesichert. Doch auch diese deckt allein in der Regel nicht den finanziellen Bedarf im Ruhestand. Denn die höchste Versorgung liegt bei 71,75 Prozent des letzten Einkommens. Wer erst spät verbeamtet worden ist oder in Teilzeit gearbeitet hat, erhält eine entsprechend niedrigere Pension. Auch Beamte müssen also zusätzlich vorsorgen, um ihre Versorgungslücke im Alter zu schließen. Eine Möglichkeit ist die gesetzliche Rentenversicherung. Staatsdiener können sich dort freiwillig versichern und so einen Anspruch auf Rente erhalten.

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Gesetzliche Rente als sicherer Baustein auch für Beamte

Wer Sicherheit sucht, für den ist eine zusätzliche Absicherung im gesetzlichen System attraktiv. Die gesetzliche Rente verheißt eine lebenslange Rentenzahlung bei gleichzeitig moderaten Renditeaussichten ohne Verlustrisiko. Die eingezahlten Beiträge sind sicher, außerdem steigt der Wert der Ansprüche mit künftigen Rentenerhöhungen. Auch die später ausgezahlte Rente wird wahrscheinlich regelmäßig erhöht. Die Bundesregierung rechnet im aktuellen Rentenversicherungsbericht damit, dass die Bezüge in den kommenden 15 Jahren jährlich durchschnittlich um 2,6 Prozent angehoben werden. Das sichert diese Form der Altersvorsorge zumindest in gewissem Maße gegen Wertverluste durch die Inflation ab.

Anders als eine gesetzliche Rente aus einem früheren Angestellten-Verhältnis, werden Ansprüche aus freiwilligen Beiträgen nicht mit der späteren Pension verrechnet. Jeder zusätzlich eingezahlte Euro erhöht im Alter also tatsächlich das Einkommen. Steuerliche Vorteile machen die Einzahlung zusätzlich attraktiv. Außerdem entstehen für Hinterbliebene Ansprüche auf Witwen- und Waisenrente. Dafür lassen sich einmal gezahlte Beiträge aber nicht mehr zurückfordern oder vorzeitig auszahlen.

Rente erhöhen oder Anspruch sichern

Nutzen lassen sich freiwillige Beiträge, um die spätere Versorgungslücke mit einer lebenslangen Rentenzahlung zu stopfen. Voraussetzung dafür ist, dass insgesamt für fünf Jahre Beiträge eingezahlt worden sind. Erst dann besteht ein Anspruch auf Auszahlung. Deshalb lohnt sich die freiwillige Rentenversicherung besonders für Beamte, die zwar irgendwann mal in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben, aber diese Wartezeit noch nicht erfüllen. Das kann zum Beispiel durch Beiträge während einer früheren Anstellung, durch Nebenjobs oder durch eine Aufteilung von Rentenpunkten im Versorgungsausgleich nach einer Scheidung der Fall sein. Mit freiwilligen Beiträgen lässt sich die erforderliche Versicherungszeit erfüllen, damit diese Zahlungen nicht verfallen. Wer unsicher ist, sollte eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung anfordern (Formular V0100). Dort werden alle bisher gezahlten Beiträge aufgelistet. So lässt sich klären, ob die Mindestversicherungszeit schon erreicht worden ist.

Freiwillige Rentenversicherung für Beamte: So hoch sind die Beiträge

Mit einer freiwilligen Rentenversicherung bleiben Beamte flexibel. Denn sie können selbst entscheiden, wie lange sie einzahlen. Nötig ist lediglich, einen entsprechenden Antrag (Formular V0060) bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu stellen. Mit einem weiteren Antrag lässt sich die freiwillige Versicherung jederzeit anpassen oder beenden. Auch die Höhe der Beiträge können freiwillig Versicherte weitgehend frei festlegen. Vorgegeben ist eine Spanne zwischen monatlichem Mindest- und Höchstbeitrag, die sich jedes Jahr verändert. Für 2024 liegt diese zwischen rund 100 Euro und 1.404 Euro im Monat. Wer lediglich seine Wartezeit erfüllen möchte, kann beispielsweise den Mindestbeitrag für die fehlenden Monate einzahlen. Wer sich dagegen eine nennenswerte Rente sichern möchte, sollte höhere Beiträge überweisen. Es ist möglich, die Summe monatlich oder auf einen Schlag einzuzahlen. Bis Ende März des Folgejahres können Beiträge außerdem noch nachgezahlt werden.

Wie hoch die spätere Rente ausfallen wird, ist heute bei der Zahlung der Beiträge noch nicht klar. Das hängt von den Rentenerhöhungen der kommenden Jahre ab. Es lässt sich lediglich abschätzen, wie viel Rente Beitragszahler damit heute erhalten würden. Wer in diesem Jahr zum Beispiel 200 Euro pro Monat einzahlt, hat dadurch Anspruch auf eine monatliche Rente von gut 11 Euro. Bei der Berechnung hilft der Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung.

Steuervorteil macht Rentenversicherung attraktiv

Die freiwilligen Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse lassen sich von der Steuer absetzen. Dadurch werden diese Zahlungen für viele deutlich attraktiver. Maximal 27.566 Euro können Alleinstehende an Altersvorsorgeaufwendungen beim Finanzamt geltend machen. Für Verheiratete gilt die doppelte Summe. Allerdings können Beamte nicht den kompletten Betrag in ihrer Steuererklärung angeben. Denn obwohl sie selbst keine Beiträge für ihre Pension bezahlen, tut der Fiskus so, als wäre das der Fall. 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens (das entspricht dem Beitrag eines Pflichtversicherten zur gesetzlichen Rentenversicherung) werden deshalb von dem Maximalbetrag abgezogen, derzeit maximal knapp 17.000 Euro. Berechnet wird das mit der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, die sich jedes Jahr ändert. Übrig bleiben also bis zu 10.000 Euro, die der Fiskus als freiwillige Rentenbeiträge pro Jahr anerkennt.

Vorteil für Beamte: Aufschlag zur privaten Krankenversicherung

Während die Einzahlung der Beiträge steuerlich gefördert wird, sind auf spätere Rentenansprüche Steuern fällig. Allerdings bleibt bislang ein Teil der Rente steuerfrei. Die genaue Höhe des Freibetrags hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Wer 2024 das erste Mal eine gesetzliche Rente bezieht, muss 83 Prozent seiner Bezüge versteuern. Pro Jahr steigt der Anteil um einen halben Prozentpunkt. Wer ab 2058 in Rente geht, muss die volle Zahlung versteuern.

Sozialabgaben fallen für privat Versicherte auf die gesetzliche Rente nicht an. Im Gegenteil: Die Rentenversicherung zahlt auf Antrag sogar einen Aufschlag von 7,3 Prozent, maximal aber die Hälfte der Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Das macht eine freiwillige Rentenversicherung für Beamte noch ein Stückchen attraktiver.

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