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Stand der Besoldungsrunde 2026: Drei Länder haben das Gesetz nun beschlossen

Besoldung öffentlicher Dienst 2026
Besoldung im Blick: Beamte demonstrieren für faire Bezahlung / Copyright: picture alliance / dpa | Boris Roessler

Bei der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten kommt Bewegung in die Länder. Niedersachsen und Sachsen haben ihr Gesetz fertig, Sachsen-Anhalt folgt dicht dahinter. Neun Länder arbeiten an einem Entwurf, vier kündigen bislang nur an. Der Stand der Besoldungsrunde im Juni 2026.

Stand der Besoldungsrunde 2026: drei Gesetze, zehn Entwürfe, vier im Wartestand

Grundlage für die Erhöhungen ist der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Er sieht drei Schritte vor: 2,8 Prozent zum 1. April 2026, zwei Prozent zum 1. März 2027 und ein Prozent zum 1. Januar 2028. Die meisten Länder übertragen dieses Ergebnis auf ihre Beamten. Einige zahlen mehr, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung umzusetzen. Dieses hatte im September 2025 eine neue Berechnungsgrundlage für die Alimentation eingeführt.

Tabelle: Übersicht Besoldungsrunde – Stand Juni

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Sachsen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt: Die Gesetze stehen

Der aktuelle Stand der Besoldungsrunde 2026: Drei Länder sind am weitesten. Sachsen verkündete sein Anpassungsgesetz am 30. Mai 2026. Das Land verzichtet auf den Mindestbetrag aus dem Tarifabschluss und hebt die Bezüge 2026 linear um 2,82 Prozent an. Niedersachsen zog am 2. Juni 2026 nach. Das niedersächsische Gesetz regelt allerdings nur das Jahr 2026 mit 2,8 Prozent und mindestens 100 Euro. Die Schritte 2027 und 2028 bleiben einem zweiten Gesetz vorbehalten. In Sachsen-Anhalt stimmte der Landtag bereits am 21. Mai 2026 zu. Dort steigt die Besoldung 2026 um 2,8 Prozent, 2027 um zwei und 2028 um ein Prozent.

Besoldung: Zehn Länder haben einen Gesetzentwurf vorgelegt

In neun Ländern liegt ein Entwurf vor, das Parlament hat aber noch nicht entschieden oder die Verbändeanhörung läuft noch. Die Bilanz bislang: Mehrere Länder zahlen mehr, als der Tarifabschluss vorgibt.

  • Nordrhein-Westfalen hebt die Grundgehälter rückwirkend zum 1. April 2026 um 3,36 Prozent an.
  • Berlin zieht einen späteren Tarifschritt vor und kommt so auf 3,8 Prozent zum 1. April 2026.
  • Rheinland-Pfalz legte am 9. Juni 2026 einen Entwurf vor und plant nun 3,3 Prozent zum 1. April 2026 statt der zunächst erwarteten 2,8 Prozent.
  • Hessen sieht 3,02 Prozent zum 1. Juli 2026 vor, mindestens aber 110 Euro.
  • Schleswig-Holstein liegt mit vier Prozent zum 1. Januar 2026 deutlich über dem Tarif.
  • Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland und Thüringen übernehmen das Ergebnis weitgehend eins zu eins, jeweils mit mindestens 100 Euro. Thüringen hat einen Entwurf am 30. Mai 2026 veröffentlicht.
  • Bayern bremst: Das Finanzministerium spricht von einer „zeitlichen Verschiebung der linearen Anpassungsschritte 2026 und 2027″. Die erste Erhöhung greift dort erst zum 1. Oktober 2026.

Hamburg legt Gesetzentwurf vor – Beamtenbund kritisiert die Alimentation

Im Juni hat Hamburg als bisher letztes Bundesland einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Senat brachte den Entwurf nun auf den Weg. Die Bezüge steigen rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber um 100 Euro. Zum 1. März 2027 folgen zwei Prozent, zum 1. Januar 2028 ein weiteres Prozent. Finanzsenator Andreas Dressel kündigte eine zeit- und wirkungsgleiche 1:1-Übertragung auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger an. Zusätzlich führt das Land ab 2026 eine Jahressonderzahlung ein und reagiert damit auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Der Beamtenbund dbb hamburg begrüßt die Übertragung, nennt die Pläne zur amtsangemessenen Alimentation aber „völlig unzureichend”. Landesvorsitzender Thomas Treff kritisiert, der Senat halte weiter am Partnereinkommen fest und rechne es nun rückwirkend bis 2007 an.

Drei Länder kündigen die Erhöhung bislang nur an

In vier Ländern gibt es noch keinen Entwurf. Sie haben die Übertragung des Tarifergebnisses aber zugesagt. In Baden-Württemberg bekräftigte das Finanzministerium eine systemgerechte 1:1-Übertragung. Das Geld soll mit dem Juli- oder Augustgehalt fließen, rückwirkend zum 1. April 2026. In Bremen verweist eine Gewerkschaftsmitteilung vom 27. Mai 2026 auf die geplante Übernahme. Auch Brandenburg will das Tarifergebnis übertragen – ein Gesetzentwurf fehlt bislang.

Quellen:

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