Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent. Auch viele Pensionäre des öffentlichen Dienstes dürfen sich freuen: Die Bundesländer heben die Bezüge der früheren Beamten an. Doch wann das zusätzliche Geld auf dem Konto landet, hängt stark vom Wohnort ab. Ein Überblick über alle 16 Länder.
Millionen Menschen in Deutschland bekommen ab dem Sommer mehr Geld, darunter viele ehemaligen Tarifangestellte im öffentlichen Dienst. Die gesetzliche Rente steigt zum 1. Juli. Auch frühere Beamtinnen und Beamte rechnen mit höheren Bezügen. Für die Versorgungsempfänger gilt: Wann genau das Plus ankommt, entscheidet sich von Bundesland zu Bundesland, da die Besoldungsrunde 2026 noch nicht abgeschlossen. Wir haben den aktuellen Stand zusammen gestellt.
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Das Bundeskabinett hat den Weg frei gemacht. Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten um 4,24 Prozent. Davon profitieren rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Die Höhe der Anpassung legt die Bundesregierung in der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 fest. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Der aktuelle Rentenwert klettert von 40,79 auf 42,52 Euro. Dieser Wert zeigt, wie viel ein einzelner Entgeltpunkt bringt. Wer ein Jahr lang durchschnittlich verdient, sammelt genau einen solchen Punkt. Alle Punkte mal Rentenwert plus weitere Faktoren ergeben am Ende die monatliche Rente.
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Es ist die vierte Erhöhung über vier Prozent innerhalb von fünf Jahren. Der Grund liegt in den kräftig gestiegenen Löhnen, denn die Rente folgt der Lohnentwicklung. Zusätzlich sichert die Haltelinie ein Rentenniveau von 48 Prozent. Diese Linie gilt nach dem Rentenpaket 2025 bis zum Jahr 2031, schreibt die Bundesregierung.
Öffentlicher Dienst: Pensionäre profitieren – Besoldungsrunde läuft
Nicht nur Rentner bekommen mehr. Auch Pensionäre warten auf höhere Bezüge, also Beamtinnen und Beamte im Ruhestand. Fachleute sprechen hier von Versorgungsempfängern. Ihre Ruhegehälter hängen direkt an der Besoldung der aktiven Beamten. Im Februar 2026 einigten sich die Länder im Tarifstreit. Die Beschäftigten bekommen ab dem 1. April 2,8 Prozent mehr, mindestens aber 100 Euro. Dieses Ergebnis wollen die 15 Länder (Hessen verhandelt separat) nun unter anderen Parameter per Gesetz auf ihre Beamten übertragen. Erst dann fließt das Geld auch an die Pensionäre. Viele Länder haben dies mittlerweile auch getan. Hinzu kommt ein Urteil aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht stellte am 17. September 2025 strengere Regeln für eine angemessene Besoldung auf. Seitdem rechnen viele Länder neu, teils zurück bis ins Jahr 1996. Für manche Beamte und Pensionäre bedeutet das zudem Nachzahlungen. Die Länder gehen mit diesen Herausforderungen sehr unterschiedlich um. Wir haben bei den Landesregierungen nachgefragt, wie der Stand ist. Hier folgen die zusammengefassten Antworten, die wir mit weiteren Informationen ergänzt haben.
Eine Prognose für die neuen Besoldungstabellen 2026 gibt es hier
Besoldung und Ruhegehälter: Hier kommt das Geld schon im Sommer
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern geht es besonders schnell. Das Finanzministerium ordnete eine vorzeitige Zahlung an, rückwirkend zum 1. April und überwiesen mit den Junibezügen. Das gilt auch für die Versorgungsempfänger. Die zweite Lesung im Landtag ist für Anfang Juli geplant. Die strengeren Karlsruher Vorgaben packt das Land in ein zweites Gesetz, das erst nach der Landtagswahl im September kommt.
Baden-Württemberg
Auch Baden-Württemberg zahlt vor. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung will die höheren Bezüge noch vor der Sommerpause überweisen, rückwirkend zum 1. April. Pensionäre sind ausdrücklich eingeschlossen. Das passende Gesetz soll noch in diesem Jahr in den Landtag kommen. Landtagswahl und Koalitionsgespräche hatten den Zeitplan verzögert.
Saarland
Das Saarland zahlt früh. Mit der Bezügeabrechnung für Juni 2026 gibt es Abschlagszahlungen, rückwirkend zum 1. April. Die Monate April und Mai rechnet das Land gleich mit ab. Auch Versorgungsempfänger erhalten den Abschlag im Juni. Zuständig ist die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle des Landesamtes für Zentrale Dienste. Den Gesetzentwurf zur Tarifübertragung behandelte der Landtag schon am 20. Mai. Die verfassungsrechtliche Reparatur folgt in einem zweiten Gesetz in der zweiten Jahreshälfte.
Niedersachsen
Niedersachsen ist schon fertig. Am 27. Mai 2026 beschloss der Landtag das Anpassungsgesetz. Die Grundgehälter steigen um 2,8 Prozent, mindestens um 100 Euro, rückwirkend zum 1. April. Ausgezahlt wird das Plus mit den Bezügen für Juli 2026 – für aktive Beamte wie für Versorgungsberechtigte. Das bestätigte das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung.
NRW
Die Landesregierung in Düsseldorf geht proaktiv mit der komplexen Situation um. So werden die Bezüge über dem Tarifniveau um 3,36 Prozent angehoben. “Für verbeamtete Personen, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsberechtigte ist die abschlagsweise Auszahlung mit den Bezügen für Juli 2026 rückwirkend ab dem 01.04.2026 vorgesehen.” Dieser höhere Prozentsatz entspricht der prozentualen Erhöhung des Mindestbetrags in Höhe von 100 EUR bezogen auf das Anfangsgrundgehalt der niedrigsten Besoldungsgruppe der Landesbesoldungsordnung A. Damit die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt bleiben (Abstandsgebot), werden alle Grundgehälter daher einheitlich um 3,36 % angehoben, teil die Landesregierung mit.
Hessen
Hessen verhandelt seine Tarifverträge allein und schloss am 27. März 2026 ab. Die Beamten bekommen 3,02 Prozent mehr, mindestens 110 Euro. Das gilt ab dem 1. Juli, zeitgleich mit den Tarifbeschäftigten. Die Auszahlung erwartet das Land für Ende Juli. Bemerkenswert: Hessen setzt die Karlsruher Vorgaben für Gegenwart und Zukunft gleich mit um. Über Nachzahlungen für die Vergangenheit entscheidet ein eigenes Verfahren.
Sachsen
Sachsen nahm früh die parlamentarische Hürde. Am 12. Mai 2026 verabschiedete der Landtag das Anpassungsgesetz, rückwirkend zum 1. April. Eine Vorabzahlung gibt es nicht. Das zuständige Landesamt arbeitet aber an einer möglichst schnellen Überweisung. Ein Reparaturgesetz wegen der Karlsruher Vorgaben verschiebt Sachsen auf später. Der Zeitpunkt hängt von weiteren Urteilen ab.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt beschloss der Landtag das Gesetz am 20. Mai 2026. Ein konkretes Auszahlungsdatum nannte das Land nicht. Bei möglichen Nachzahlungen bleibt Magdeburg vorsichtig. Manche Neuberechnung reicht bis ins Jahr 1996 zurück, deshalb dauert die Prüfung an.
Berlin
Berlin steht unter besonderem Druck. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete genau dieses Land im September 2025 zur Korrektur. Entsprechend weit ist Berlin. Nach der zweiten Lesung Ende Mai könnte das Geld rückwirkend mit den Augustbezügen kommen. Für die verfassungsrechtliche Reparatur plant das Land ein eigenes Gesetz. Rund 493 Millionen Euro liegen dafür bereit. Offen ist noch, ob auch Beamte ohne Widerspruch eine Nachzahlung erhalten.
Öffentlicher Dienst und Pensionen: Diese Länder zahlen erst später im Jahr
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein prescht inhaltlich vor. Das Land überträgt das Ergebnis schon zum 1. Januar 2026 und legt sogar noch etwas drauf, weil die Karlsruher Vorgaben eine höhere Anpassung verlangen. Die Regierung wollte das Gesetz Anfang Juni auf den Weg bringen. Auszahlen will das Land noch in diesem Jahr. Für die Jahre 2007 bis 2021 sagte die Regierung eine Gleichbehandlung zu, ganz ohne Widerspruch.
Bremen
Bremen legte Ende Mai ein ganzes Paket vor. Das Finanzressort rechnet rückwirkend ab 2024 in mehreren Stufen, unter anderem mit einem Sockelbetrag von 200 Euro und der Tarifübernahme von 2,8 Prozent zum 1. April 2026. Insgesamt geht es um rund 12,7 Prozent plus Sockelbetrag. Das Geld soll im November 2026 fließen, rückwirkend zum 1. Januar 2024. Den Gesetzentwurf will der Senat am 4. August einbringen. „Endlich ist die Hängepartie vorbei”, sagte Christian Wechselbaum, Vorsitzender des DGB Bremen. (Quelle: GEW Bremen)
Hamburg
Hamburg braucht länger. Das Personalamt arbeitet an einem Gesetz, das den Tarifabschluss und die neuen Vorgaben zugleich aufgreift. Der Senat soll sich im Juni damit befassen, die Bürgerschaft danach. Das parlamentarische Verfahren endet voraussichtlich erst im vierten Quartal. Dann aber zahlt Hamburg rückwirkend zum 1. April.
Thüringen
Thüringen plant ein umfassendes Gesetz in einem Schritt, für Gegenwart und Vergangenheit. Der Landtag soll es im Juni einbringen und im vierten Quartal beschließen. Eine Vorabzahlung gibt es nicht. Besonders weit geht das Land bei den Nachzahlungen. Für 2025 sollen alle Beamten, Richter und Versorgungsempfänger Geld bekommen. Für die Jahre 2008 bis 2024 zahlt Thüringen nur an jene, die Widerspruch eingelegt haben.
Bayern
Bayern wählt einen Sonderweg. Der Freistaat überträgt das Tarifergebnis erst mit sechs Monaten Verspätung. Die höheren Bezüge fließen ab dem 1. Oktober 2026, ein halbes Jahr später als anderswo. Das gehört zu einem Sparkonzept für den Haushalt. Ein Reparaturgesetz hält Bayern für überflüssig und sieht seine Besoldung weiter als verfassungskonform an.
Ohne festen Termin: Hier müssen Beamte und Pensionäre noch Geduld haben
Brandenburg
Brandenburg kann noch keinen Termin nennen. Die Landesregierung berät weiter mit Gewerkschaften und Verbänden. Sicher ist nur eines: Das Tarifergebnis soll systemgerecht übertragen werden. Die Mehrkosten durch die Karlsruher Vorgaben schätzt Potsdam grob auf 300 bis 600 Millionen Euro pro Jahr.
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz sortiert sich nach der Landtagswahl neu. Der Landtag konstituierte sich erst Mitte Mai. Einen Zeitplan gibt es deshalb noch nicht. Die Regierung will das Ergebnis aber zeitgleich übertragen und danach über eine Vorabzahlung entscheiden.
Beamtenbesoldung: Warum noch nicht alles entschieden ist
Über allem schwebt Karlsruhe. Für das erste Halbjahr 2026 hat das Bundesverfassungsgericht eine weitere Entscheidung zur Bremer Besoldung angekündigt. Sie könnte bundesweit wirken. Viele Länder warten deshalb ab, bevor sie über Nachzahlungen für vergangene Jahre entscheiden. Für die laufende Erhöhung gilt das aber nicht. Die kommt, Land für Land, im Lauf des Jahres.
Quellen:
- Mitteilung der Bundesregierung zu den steigenden Renten 2026
- eigene Recherche, Antworten der zuständigen Landesministerien, der Text zur Besoldungsanpassung 2026
- zudem Pressemeldung Landesregierung NRW, GEW Bremen und der Landesregierung Niedersachsen
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