Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket geeinigt. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bedeutet das unter anderem: Steuerentlastung ab 2027, Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag, höhere steuerfreie Zuschläge. Allerdings soll in der Bundesverwaltung massiv gespart werden.
Nach monatelangem Ringen haben sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket verständigt. Bundeskanzler Friedrich Merz, CSU-Chef Markus Söder sowie die SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil und Bärbel Bas stellten die Beschlüsse am Donnerstagmorgen im Garten des Kanzleramts vor. Das Programm „für Aufschwung und Beschäftigung” reicht von der Rente über Steuern und Arbeitsmarkt bis zum Bürokratieabbau. Viele Punkte betreffen Beschäftigte im öffentlichen Dienst unmittelbar: als Steuerzahler, als Beschäftigte und auf dienstlicher Ebene als direktes Sparziel.
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Steuerentlastung ab 2027: die unteren und mittleren Entgeltgruppen im öffentlichen Dienst profitieren
Zum 1. Januar 2027 senkt die Koalition die Einkommensteuer. Das Paket umfasst einen höheren Grundfreibetrag, einen höheren Kinderfreibetrag, mehr Kindergeld, einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag und eine abgeflachte zweite Progressionszone. Die Schwelle für den Spitzensteuersatz verschiebt sich nach oben. Die volle Wirkung entfaltet die Reform ab 2028. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro spart dann laut Beschlusspapier mehr als 600 Euro im Jahr. Von den Maßnahmen werden im öffentlichen Dienst vor allem Angestellte und Beamte profitieren in den unteren und mittleren Gehalts- und Besoldungsgruppen.
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Spitzensteuersatz spielt im öffentlichen Dienst kaum eine Rolle
Zur Gegenfinanzierung steigt die sogenannte Reichensteuer: auf 45 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro und auf 47 Prozent ab 280.000 Euro. Tarifbeschäftigte und Beamte trifft das praktisch nicht. Selbst die höchsten Besoldungsgruppen bleiben mit ihrem zu versteuernden Einkommen in aller Regel unter der Schwelle von 250.000 Euro. Betroffen sind hohe Regierungsmitglieder oder Spitzenkräfte im Umfeld des öffentlichen Sektors, etwa Intendantinnen und Intendanten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, die teils deutlich mehr als 200.000 Euro verdienen. Sie zählen jedoch nicht zum öffentlichen Dienst im engeren Sinne. Zwei kleinere Punkte wirken dagegen in den Alltag hinein: Der Pauschalsteuersatz für Minijobs steigt von zwei auf fünf Prozent, was Nebenjobs verteuert. Und die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sinkt von maximal 1.200 auf 900 Euro pro Jahr.
Öffentlicher Dienst: Diese Berufe sind von der Reichensteuer betroffen
Wie exklusiv der Kreis der Betroffenen ist, zeigt ein Blick ins Bundesministergesetz. Nach dessen Paragraf 11 erhält der Bundeskanzler ein Amtsgehalt in Höhe von einzweidritteln des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11, Bundesminister in Höhe von eineindrittel des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11. Das ist die höchste Stufe der Beamtenbesoldung im Bund. B-11-Beamte sollen nach dem Entwurf des Bundesalimentationsgesetzes ab Mai 2026 ein monatliches Grundgehalt von 17.030,76 Euro erhalten. Allerdings steckt der Entwurf aktuell im Bundesinnenministerium fest.
Rechnerisch ergibt das für den Bundeskanzler ein Amtsgehalt von rund 28.400 Euro im Monat oder gut 340.000 Euro im Jahr. Dazu kommen Ortszuschlag, Dienstaufwandsentschädigung und eine gekürzte Abgeordnetenentschädigung, da er auch im Deutschen Bundestag sitzt. Der Kanzler landet damit in der neuen 47-Prozent-Zone ab 280.000 Euro. Bundesminister kommen rechnerisch auf rund 22.700 Euro im Monat oder etwa 272.500 Euro im Jahr. Ihr Amtsgehalt allein fällt damit in die 45-Prozent-Zone ab 250.000 Euro. Wer zusätzlich im Bundestag sitzt und die halbe Abgeordnetenentschädigung von rund 5.900 Euro monatlich erhält, überschreitet auch die 280.000-Euro-Schwelle. Allerdings greifen die neuen Sätze erst oberhalb dieser Einkommensgrenzen.
Wen die neue Reichensteuer treffen dürfte:
- Bundeskanzler: rechnerisch gut 340.000 Euro Amtsgehalt pro Jahr, plus Zulagen und Abgeordnetenbezüge – 47-Prozent-Zone
- Bundesminister: rechnerisch rund 272.500 Euro Amtsgehalt pro Jahr – 45-Prozent-Zone; mit halber Abgeordnetenentschädigung darüber hinaus 47 Prozent
Wen sie eher nicht trifft:
- Beamtete Staatssekretäre (B 11): rund 204.400 Euro Grundgehalt pro Jahr – unter der Schwelle
- Bundestagsabgeordnete: Abgeordnetenentschädigung von 11.833,47 Euro monatlich, rund 142.000 Euro im Jahr bleiben in der Regel deutlich unter der Schwelle
- Alle übrigen Besoldungsgruppen der Bundes- und Landesbesoldung sowie sämtliche Entgeltgruppen nach TVöD und TV-L sind unterhalb der Schwelle
Tabelle: Intendanten der ARD-Rundfunkanstalten
Hinweis: Intendanten der Rundfunkanstalten gehören nicht zum öffentlichen Dienst
| Position | Gesamteinkommen 2024 |
|---|---|
| Intendanz Westdeutscher Rundfunk (WDR) | 453.500 € |
| Intendanz Südwestrundfunk (SWR) | 403.146 € |
| Intendanz Norddeutscher Rundfunk (NDR) | 375.672 € |
| Intendanz Bayerischer Rundfunk (BR) | 347.571 € |
| Intendanz Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) | 298.411 € |
| Intendanz Deutsche Welle (DW) | 296.367 € |
| Intendanz Radio Bremen | 293.620 € |
| Intendanz Hessischer Rundfunk (hr) | 267.315 € |
| Intendanz Saarländischer Rundfunk (SR) | 246.801 € |
| Intendanz Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) | 233.925 € |
| Gesamteinkommen 2024 inklusive Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen. Quelle: Angaben der Rundfunkanstalten. | |
Quelle: ARD
Krankschreibung ab dem ersten Tag: Gewerkschaften sehen Misstrauen
Für Arbeitnehmer wird die Krankmeldung strenger geregelt. Die Koalition schafft die telefonische Krankschreibung ab und führt die Pflicht ein, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen. Bisher ist ein Attest gesetzlich erst ab dem vierten Tag vorgeschrieben, sofern der Arbeitgeber es nicht früher verlangt. Falsch ausgestellte Bescheinigungen sollen nach Paragraf 278 Strafgesetzbuch härter bestraft werden. Im Gegenzug verspricht die Koalition eine „Termingarantie Fachärzte”. Für Tarifbeschäftigte nach TVöD und TV-L gilt die Neuregelung unmittelbar, denn ihre Nachweispflichten richten sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Beamtinnen und Beamte melden sich dagegen nach dienstrechtlichen Vorgaben krank. Viele Dienstherren verlangen ein Attest bislang erst nach mehreren Tagen. Ob Bund und Länder ihre Regelungen anpassen, ist bisher offen.
Die Gewerkschaften reagieren an diesem Punkt deutlich. Der DGB hält die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Attestpflicht ab dem ersten Tag für kontraproduktiv und will die Folgen für Beschäftigte und Arztpraxen beobachten. ver.di wertet die Maßnahme als Ausdruck von „Misstrauen gegen Beschäftigte”.
Höhere steuerfreie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit
Wer im Krankenhaus, im Rettungsdienst, in der Pflege oder im Nahverkehr regelmäßig sonntags und feiertags arbeitet, kann von einer weiteren Änderung profitieren: Zum 1. Januar 2027 soll die Obergrenze für steuerbegünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge auf einen Stundenlohn von bis zu 75 Euro steigen. Tarifvertraglich geregelte Zuschläge werden zudem vollständig beitragsfrei gestellt. Für die tarifgebundenen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bleibt damit netto mehr vom Zuschlag übrig.
Befristungen: 48 Monate ohne Sachgrund möglich
Deutlich umstrittener ist die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung. Für bis Ende 2030 eingestellte Arbeitnehmer sind künftig Befristungen ohne Sachgrund bis zu 48 Monate möglich, mit bis zu sechs Verlängerungen. Das ist doppelt so lange wie bisher. Auch eine erneute Ersteinstellung beim selben Arbeitgeber wird zulässig. Das Schriftformerfordernis bei Befristungen entfällt zum 1. Januar 2027. Das betrifft den öffentlichen Dienst in besonderem Maße, denn der Staat gehört vor allem im Wissenschaftsbereich seit Jahren zu den größten Nutzern befristeter Verträge.
Öffentlicher Dienst: Acht Prozent weniger Personal in Bundesbehörden
Gut für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind die Vorhaben zum Bürokratierückbau. Denn in der öffentlichen Debatte wird häufig unterschlagen, dass die vielen Regeln und Vorgaben des Staates durch seine Bediensteten eingehalten und durchgesetzt werden müssen. Umfragen zeigen, dass sich auch viele Angestellte und Beamte deutlich weniger Regeln wünschen.
Die Bundesregierung plant allerdings einen deutlichen Einschnitt beim eigenen Personal. So sollen alle Bundesbehörden und die mittelbare Bundesverwaltung acht Prozent ihres Personals einsparen. Ausnahmen soll es nur in sehr begrenztem Umfang geben, etwa für kritische Infrastruktur und Sicherheitsbehörden. Selbst dort soll die Verwaltung sparen, geschützt bleibt nur der Vollzug. Verbunden wird der Stellenabbau mit Umbauplänen auf Bundesebene: Aufgaben sollen zentralisiert, Geschäftsbereichsbehörden zusammengelegt oder abgeschafft und das Laufbahnrecht für Bundesbeamte flexibilisiert werden. Behörden sollen prüfen, wo sie gemeinsame Dienstleistungen etwa im Personalmanagement nutzen können. Mehr Druck erzeugt zudem die neue Genehmigungsfiktion: Anträge gelten künftig vier Monate nach Eingang vollständiger Unterlagen automatisch als genehmigt, wenn die Behörde keinen besonderen Prüfbedarf anmeldet.
Rente und Pensionen: Gesetzespaket bis Ende 2026
Die Koalition will die Empfehlungen der Alterssicherungskommission in einem Gesetzespaket umsetzen, das der Bundestag bis Ende 2026 verabschieden soll. Die Kommission hatte unter anderem vorgeschlagen, das Pensionsniveau abzuschmelzen, Rückstellungen für Pensionen verpflichtend zu machen und künftig weniger Beschäftigte zu verbeamten. Eine Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung ist demnach vorerst nicht vorgesehen.
Was sonst noch relevant für den öffentlichen DIenst ist
Drei weitere Beschlüsse berühren den öffentlichen Dienst am Rande. Bibliotheken dürfen ab dem 1. Januar 2027 sonntags länger öffnen. Das betrifft die Arbeitszeiten kommunaler Bibliotheksbeschäftigter. Beim Informationsfreiheitsgesetz will die Koalition die Namen von Behördenmitarbeitenden künftig schwärzen, um Beschäftigte vor Anfeindungen und Drohungen zu schützen. Und der Bund sagt zu, Steuerausfälle der Länder und Kommunen auszugleichen, soweit sie über die verfassungsrechtlich gebotenen Anhebungen hinausgehen. Dieser Punkt dürfte mit Blick auf die Finanzlage der kommunalen Arbeitgeber vor der TVöD-Tarifrunde 2027 an Bedeutung gewinnen. Alle Beschlüsse müssen noch den Bundestag passieren. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind möglich.
Quellen:
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- Das Papier der Bundesregierung mit den Punkten zu den Reformen
- Pressemeldung des DGB
- Pressemeldung von ver.di
- Das Bundesministergesetz
- Bezüge der ARD-Intendanten 2024
- Umfrage von Öffentlicher Dienst News zu Bürokratie und öffentlichem Dienst
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