Die Rentenkommission legt 33 Vorschläge vor. Bei der Systemfrage können Beamte aufatmen, doch der Druck auf die Pensionen steigt – genauso wie das Rentenalter. Eine Übersicht.
Am Ende sind es 33 Vorschläge, verteilt auf 80 Seiten, geworden, die die Rentenreformkommission erarbeitet hat. Bei der Übergabe nennt Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) es liebevoll ein „Gesamtkunstwerk“. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erklärt begeistert: „Wir sind uns in der Koalition einig, dass wir dieses Paket vollständig umsetzen werden.“ Doch was bedeutet das für den öffentlichen Dienst? Schließlich tobte eine wochenlange Debatte darüber, ob Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung mit aufgenommen werden sollen. Und die Modernisierungsagenda schwebt wie ein Damoklesschwert über den Beschäftigten.
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Wie ist die Rentenreform 2026 zustande gekommen?
Unabhängig von diesen Störfeuern ist das Zustandekommen dieser Vorschläge durchaus bemerkenswert für diese Regierung. Das Gremium war paritätisch besetzt, was bedeutet, dass beide Regierungsparteien zu gleichen Teilen vertreten waren. Dennoch wurden die 33 Vorschläge mit breiten Mehrheiten von rund 70 Prozent beschlossen, berichtet das Handelsblatt. Eine ungewohnte Einigkeit, die für ein solches Mammutprojekt enorm wichtig, aber längst nicht selbstverständlich ist.
Erstaunlich auch, dass diese Geschlossenheit (zumindest bisher) über das Rentenreformgremium greift. „Wir können es uns nicht erlauben, einzelne Maßnahmen herauszunehmen oder abzuberufen“, so Merz. Ein „Rosinenpicken“ oder die Nutzung des Berichts als freies Buffet, aus dem sich die Fraktionen nach Belieben bedienen können, sei von der Regierungsspitze ausdrücklich unerwünscht.
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Warum hat es die Koalition mit der Rentenreform so eilig?
Wie groß der politische Druck hinter den Kulissen ist, zeigt auch der beschleunigte Zeitplan. Auf ausdrückliche Bitte der Bundesregierung musste die Kommission ihre Ergebnisse sogar eine Woche früher als ursprünglich geplant vorlegen, so das Handelsblatt. Auch die Koalition wolle noch vor der Sommerpause ein Gesamtpaket vorlegen, das neben der Rente auch die Einkommensteuer und den Arbeitsmarkt umfassend reformieren soll. Geht es nach dem Willen von Merz, passiert das ohne längere Debatten. Bereits beim anstehenden Koalitionsausschuss am 1. Juli sollen nur noch letzte Feinheiten diskutiert werden.
Öffentlicher Dienst: Werden Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen?
Das vielleicht wichtigste Ergebnis der Kommission ist, dass die Beamtinnen und Beamte auch zukünftig nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Was eine Kernforderung von Arbeitsministerin Bas und weiten Teilen der SPD war, ist vom Tisch. Der finanzielle Nutzen für die Versicherten sei unklar und die rechtlichen Hürden hoch. Für die Bundesländer würde der Wechsel außerdem zu einer Doppelbelastung führen. Schließlich müssten sie gleichzeitig die bereits laufenden Pensionen zahlen und die Rentenbeiträge für die noch aktiven Beamtinnen und Beamten abführen.
Was bedeutet die „wirkungsgleiche Übertragung” für die Beamtenversorgung für den öffentlichen Dienst?
Allerdings knüpft die Kommission diesen Systemerhalt an eine „wirkungsgleiche Übertragung“ aller Rentenreformen auf die Beamtenversorgung. Das bedeutet konkret, dass jede (schmerzhafte) Stellschraube im Rentenrecht eins zu eins im Beamtenrecht gespiegelt werden soll. Ein Beispiel dafür ist das steigende Renteneintrittsalter. Das wird ab dem Jahr 2032 nämlich an die Lebenserwartung gekoppelt. Damit steigt automatisch auch die Altersgrenze im öffentlichen Dienst. Zudem empfiehlt der Bericht, die Pensionen der Beamten stärker an das gesetzliche Rentenniveau anzugleichen (und sie damit effektiv zu begrenzen). Der dbb beamtenbund sieht darin erst einmal kein größeres Problem. Der Bundesvorsitzende Volker Geyer erklärte in einer Mitteilung, dass Reformen systemgerecht übertragen werden würden, sei „bereits heute im Wesentlichen gängige Praxis“.
Dadurch entstehe, so die Kommission, allerdings Kürzungsbedarf. Sie rechnet vor, dass seit dem Jahr 2000 das gesetzliche Rentenniveau um rund zehn Prozent reduziert wurde. Der für Beamtenpensionen maßgebliche Ruhegehaltshöchstsatz sank aber lediglich um fünf Prozent. Die Kommission fordert, dass dieser Unterschied ausgeglichen wird.
Öffentlicher Dienst: Welche Einschnitte drohen bei der Beamtenpension?
Zwar bleibt den Beamtinnen und Beamten mit dem Verzicht auf eine Eingliederung in die gesetzliche Rente die ganz große Revolution erspart, dennoch muss der Berufsstand einige Einschnitte hinnehmen. Dazu gehört unter anderem die Beförderungsbremse. Bisher bemisst sich die Pension nach den Bezügen des letzten Amtes, wenn man dieses mindestens zwei Jahre vor dem Ruhestand innehatte. Geht es nach der Kommission, wird diese Wartezeit auf fünf bis zehn Jahre verlängert. Das soll verhindern, dass Beamte kurz vor der Pensionierung noch schnell befördert werden, um ihre Pension dauerhaft nach oben zu schrauben.
Wer wird künftig überhaupt noch im öffentlichen Dienst verbeamtet?
Generell fordert die Kommission, die Zahl der Verbeamtungen „deutlich einzuschränken“. Einen Beamtenstatus soll es künftig ausschließlich dort geben, wo staatlicher „Zwang” ausgeübt wird (sog. Eingriffsverwaltung). Das betrifft im Wesentlichen nur noch Polizei, Justizvollzug, Zoll und die Bundeswehr. Für weite Teile des öffentlichen Dienstes bedeutet das einen Kurswechsel. Wer künftig in der allgemeinen Verwaltung oder als Lehrkraft an Schulen arbeitet, kann sich kaum noch Hoffnung auf eine Verbeamtung machen.
Zusätzlich soll die Beamtenversorgung in die digitale Rentenübersicht eingegliedert werden. In der Praxis bedeutet das, dass Dienstherren zukünftig eine jährliche Standmitteilung versenden und die Daten digital bereitstellen.
Was ändert sich für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst durch die Rentenreform?
Der Handlungsbedarf bei der Rente ist real. Das Statistische Bundesamt rechnet vor, dass der Arbeitsmarkt durch das Ausscheiden der Babyboomer bis zum Jahr 2040 rund ein Drittel der Erwerbspersonen verliert – also 13,3 Millionen Menschen. Einige Stellschrauben, an denen die Regierung deswegen drehen will, sind auch für die Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Sektor besonders wichtig:
- 2:1-Formel für das Rentenalter: Die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre steht bis 2031 fest. Ab 2032 greift dann eine automatische Koppelung an die steigende Lebenserwartung. Gewonnene Lebenszeit wird im Verhältnis 2:1 zwischen Arbeit und Rente aufgeteilt. Für die Beschäftigten bedeutet das konkret: Die Altersgrenze steigt um etwa ein halbes Jahr pro Jahrzehnt. Im Jahr 2042 wird der reguläre Ruhestand erst mit 67,5 Jahren erreicht; die Grenze von 70 Jahren würde rechnerisch im Jahr 2092 fällig.
- Anhebung des Mindestalters auf 64 Jahre: Wer nach mindestens 35 Beitragsjahren als „langjährig Versicherter“ vorzeitig in den Ruhestand gehen möchte, muss dies künftig später tun. Die Altersgrenze für diese Rentenart wird zeitnah von 63 auf 64 Jahre angehoben. Danach soll sie parallel zur Regelaltersgrenze steigen, sodass das Renteneintrittsfenster dauerhaft auf maximal drei Jahre vor der Regelarbeitszeit gedeckelt bleibt.
- Keine Rente mehr nach Beitragsjahren: Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt, der sich ausschließlich nach den gearbeiteten Jahren richtet, abzuschaffen. Auch die Option für „besonders langjährig Versicherte“ (nach 45 Jahren) soll entfallen und durch eine „gesundheitliche Härtefallregelung“ ersetzt werden.
- Gesetzliche Kapitalrente: Dieser Punkt ist einer der Kerne der Reform. Ein Teil der gesetzlichen Rente soll zukünftig am Kapitalmarkt angelegt werden. Das Geld soll aus einem Zusatzbeitrag stammen, der schrittweise um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr auf insgesamt zwei Prozent des Bruttolohns ansteigt. Das soll jährlich etwa 30 Milliarden Euro einbringen. Kommissionsmitglied Tabea Bucher-Koenen rechnete dem Spiegel gegenüber vor: „Laut unseren Vorausberechnungen könnte der sogenannte Eckrentner im Mittel nach 20 Jahren Ansparzeitraum in der Kapitalrente auf 150 Euro mehr Rente monatlich kommen, nach 45 Jahren sogar auf über 770 Euro mehr.“
- Ende des Sonderstatus für Minijobs: Bislang sind Minijobs zwar formal rentenversicherungspflichtig, doch die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten nutzt die Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen („Opt-out“). Dieses Schlupfloch will die Kommission nun konsequent schließen. Geringfügige Beschäftigungen werden ohne Widerspruchsmöglichkeit in die gesetzliche Rente einbezogen. Ausnahmen soll es nur noch für Schülerinnen und Schüler geben.
Welche Kritik gibt es an der Rentenreform 2026?
Die Vorschläge sollen noch im Sommer auf den Weg gebracht werden, falls sich nicht noch Widerstand regt. Dbb-Bundesvorsitzender Volker Geyer sieht etwa die Kapitalrente kritisch. Sie sei zwar eine „interessante Idee“, erhöhe aber die Lohnnebenkosten. „Die Regierung spricht dauernd davon, die Belastungen für Beschäftigte und Wirtschaft senken zu wollen. Das Gegenteil würde aber beim angedachten Kapitaldeckungsmodell passieren. Für unsere Kolleginnen und Kollegen würde das also bedeuten, dass noch weniger netto vom brutto bleibt. So geht das nicht.“
Verwendete Quellen
- Eigene Einschätzung und Analyse von unserem Autor Christian Domke Seidel
- Handelsblatt
- Der Spiegel
- dbb beamtenbund (Mitteilung Volker Geyer)
- Statistisches Bundesamt
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