Anfang September endet die politische Sommerpause. Die Liste der Reformvorhaben für Bund und Länder ist lang. Im öffentlichen Dienst geht es unter anderem um die Anpassung der Bundesbesoldung. Zudem werden in drei Ländern neue Dienstherren gewählt. Und in Karlsruhe warten drei Besoldungsverfahren auf eine Entscheidung durch das Verfassungsgericht.
Heißer Herbst im öffentlichen Dienst?
Rentenreform, Gesundheitsreform, schwache Konjunktur, Krisen und Kriege: Die Bundesregierung hat im Herbst viele große Baustellen. Auch der öffentliche Dienst wird nach der parlamentarischen Sommerpause mehrfach im Fokus der politischen Debatten stehen. Neun Sitzungswochen des Deutschen Bundestages bleiben der Bundesregierung, um etwa die amtsangemessene Alimentation der eigenen Beamten, Richter und Soldaten endlich auf den Weg zu bringen. Doch das ist nicht das einzige Thema für einen heißen Herbst im öffentlichen Dienst. Eine Übersicht.
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Öffentlicher Dienst: Das Besoldungsgesetz des Bundes hängt seit April fest
Der wichtigste offene Punkt für den öffentlichen Dienst auf Bundesebene trägt einen sperrigen Namen: das Bundesalimentationsgesetz. Der Gesetzentwurf soll eigentlich zwei Aspekte auf einmal zusammenbringen. Er überträgt den Tarifabschluss vom April 2025 auf Beamte, Soldaten, Richter und Versorgungsempfänger des Bundes. Und er setzt zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation um.
Der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums trägt den Bearbeitungsstand 14. April 2026. Nach der Verbändeanhörung und den Stellungnahmen der Gewerkschaften herrscht Stille. Die Arbeitnehmervertreter haben den Entwurf an einigen Stellen massiv kritisiert. Umstritten ist vor allem das „fiktive Partnereinkommen”. Mit dieser neuen Rechengröße wollte der Dienstherr die Kosten der amtsangemessenen Alimentation dämpfen. Die Gewerkschaften sehen dies als zentralen Konstruktionsfehler. Aktuell liegt die Vermutung nahe, dass das BMI den Entwurf noch einmal substanziell überarbeitet.
Das Geld für das Tarifergebnis aus dem vergangenen Jahr wird bereits gezahlt. Das Kabinett hatte im September 2025 Abschlagszahlungen beschlossen. Seit Dezember 2025 fließen drei Prozent rückwirkend zum 1. April 2025, seit Mai 2026 weitere 2,8 Prozent. Beides steht unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung. Betroffen sind rund 200.000 aktive Bundesbeamte und 180.000 Soldaten, dazu Hunderttausende Versorgungsempfänger.
Bundesbesoldung: Wann kommt der neue Entwurf?
Wann der neue Entwurf konkret veröffentlicht wird, steht bisher noch nicht fest. Dabei hatten bereits 2020 die Verfassungsrichter in Karlsruhe eine Reform der Bundesbesoldung gefordert. Seit mehr als sechs Jahren ist diese Baustelle nicht abgeräumt. Die Gewerkschaften machen Druck. Der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer nannte die Verzögerung „ohne jede inhaltliche Begründung” und „nicht zu rechtfertigen”. dbb-Fachvorstand Heini Schmitt verwies auf Fälle, in denen die Alimentation inzwischen unter das Niveau der Grundsicherung gefallen sei.
Wir berichten im Newsletter, sobald der überarbeitete Entwurf vorliegt.
Karlsruhe hat drei Länderverfahren auf der Liste, aber keine Termine
Die Besoldung wird auch weiterhin vor den Gerichten in Deutschland verhandelt. Alleine das Bundesverfassungsgericht führt drei Besoldungsverfahren in seiner Vorausschau für 2026 auf. Das erste betrifft Bremen. Das dortige Verwaltungsgericht legte die Besoldungsordnungen A, C und R für die Jahre 2013 und 2014 vor, Aktenzeichen 2 BvL 2/16 bis 2 BvL 6/16. Das zweite betrifft das Saarland, dort geht es um die Besoldungsordnungen A und R in den Jahren 2011 bis 2016, Aktenzeichen 2 BvL 11/18, 12/18 und 14/18. Das dritte kommt aus Schleswig-Holstein und betrifft die Besoldungsordnung A im Jahr 2007, Aktenzeichen 2 BvL 13/18 und 2 BvL 4/21.
Das Gericht nennt in keinem der drei Fälle einen Verhandlungs- oder Verkündungstermin. Wie viel Dynamik solche Entscheidungen entfalten können, zeigt der Beschluss zur Berliner Besoldung vom 17. September 2025. Er erging ohne mündliche Verhandlung, wurde erst zwei Monate später veröffentlicht und sorgte dann für enorme Hektik in den Finanzministerien von Bund und Ländern. Karlsruhe erklärte die Berliner Besoldung der Gruppen A 7 bis A 13 für die Jahre 2008 bis 2020 weitgehend für verfassungswidrig. Die Richter haben eine neue Prüfungsreihenfolge vorgelegt. Die Mindestalimentation muss künftig 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen. Der alte Maßstab, ein Abstand von 15 Prozent zur Grundsicherung, ist damit abgelöst. Nach der neuen Rechnung sind die unteren Besoldungsgruppen in mehreren Ländern unteralimentiert.
Relevant ist außerdem eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Mai 2026, Aktenzeichen 2 B 5.26. Danach wirkt die Rüge einer nicht amtsangemessenen Alimentation grundsätzlich fort. Wer bereits geklagt hat, muss nicht in jedem Haushaltsjahr erneut widersprechen. Für reine Widerspruchsführer bleibt die Lage unsicher.
Besoldungsrunde im Herbst: Diese Länder müssen ihre Gesetze noch durchbringen
Die Tarifrunde der Länder ist seit dem 14. Februar 2026 abgeschlossen. Vereinbart sind 2,8 Prozent ab dem 1. April 2026, zwei Prozent ab dem 1. März 2027 und ein Prozent ab dem 1. Januar 2028. Die Laufzeit endet am 31. Januar 2028. Die Übertragung auf die Landesbeamten läuft dagegen in sehr unterschiedlichem Tempo.
Zuletzt hat Bremen einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Senat beschloss am 4. August einen Entwurf, der die Bezüge rückwirkend zum 1. Januar 2024 um zusätzliche 2,5 Prozent anhebt. Die Nachzahlungen für 2024 bis 2026 summieren sich auf rund 120 Millionen Euro. Insgesamt kostet das Paket 2026 etwa 153 Millionen Euro. Rund 76 Millionen Euro sind nicht gedeckt, Bremen braucht dafür einen Nachtragshaushalt. Finanzsenator Björn Fecker spricht von einer konsequenten Umsetzung der Karlsruher Vorgaben. Senatorinnen und Senatoren bleiben ausgenommen. Der Gesetzentwurf geht zunächst an Gewerkschaften und Richterbund, danach in die Bürgerschaft.
Bayern: Der Freistaat hat die Übertragung um sechs Monate verschoben. Die 2,82 Prozent kommen erst zum 1. Oktober 2026, die zwei Prozent erst im September 2027. Gezahlt wird auf Grundlage eines Ministerratsbeschlusses vom 19. Mai 2026, also im Vorgriff auf ein Gesetz, das der Landtag erst noch beschließen muss. Der Bayerische Beamtenbund nennt den Bruch mit der Tradition zeitgleicher Übertragung einen einmaligen Vorgang. Ein Reparaturgesetz hält der Freistaat für entbehrlich, er sieht die Karlsruher Vorgaben von 2020 bereits 2023 umgesetzt.
Baden-Württemberg hat seit dem 13. Mai eine grün-schwarze Regierung unter Ministerpräsident Cem Özdemir. Die Besoldungserhöhung wird seit Juli im Vorgriff ausgezahlt, das Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte folgen. Nachzahlungen für zurückliegende Jahre klammert das Land bewusst aus. Dafür ist ein eigenes Gesetz vorgesehen, einen Zeitplan gibt es nicht.
Nordrhein-Westfalen: Der Landtag beschloss die Anpassung am 15. Juli. Die Grundgehälter steigen um 3,36 Prozent und damit über dem Tarifergebnis, um das Abstandsgebot zu wahren. Zum 1. August wurden alle verbeamteten Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I nach A 13 überführt. Offen bleibt auch hier das Reparaturgesetz. Mitte September bringt die Landesregierung ihren Haushalt 2027 in den Landtag ein, Volumen rund 115,5 Milliarden Euro.
Berlin hat die Tarifübertragung am 17. Juni verkündet, inklusive vorgezogener Erhöhungsstufe und damit 3,8 Prozent rückwirkend zum 1. April. Das eigentliche Problem liegt daneben. Bis zum 31. März 2027 muss das Land die Karlsruher Vorgaben umsetzen. Auf eine schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus antwortete der Senat, ein Fertigstellungstermin sei nicht verlässlich abschätzbar. Zurückgestellt sind bislang 493 Millionen Euro. Nach Angaben von Finanzsenator Stefan Evers haben rund 40.000 Beamte Widerspruch eingelegt, insgesamt zählten die Behörden rund 100.000 Widersprüche für die Jahre 2008 bis 2024.
Niedersachsen hat bisher nur die Stufe 2026 gesetzlich geregelt. Finanzminister Gerald Heere will im Herbst ein neues Modell für die künftige Besoldungstabelle vorlegen. Mecklenburg-Vorpommern hat die Tarifübertragung am 2. Juli beschlossen und die Alimentationsreform ausdrücklich auf die Zeit nach der Wahl verschoben. Brandenburg hat sich am 1. Juli im Spitzengespräch geeinigt, das Gesetz steht aus. Gegenfinanziert wird dort über eine längere Wochenarbeitszeit ab März 2027. In Thüringen, Hamburg, Sachsen und im Saarland sollen die Beschlüsse im vierten Quartal anstehen.
Heißer Herbst im öffentlichen Dienst: Drei Wahlsonntage im September
Der September bringt drei Wahlsonntage, die für den öffentlichen Dienst mehr bedeuten als nur die Besetzung der Ministerien. Am 6. September wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Am 13. September stehen in Niedersachsen die Kommunalwahlen an. Am 20. September wählt Berlin sein Abgeordnetenhaus, Mecklenburg-Vorpommern seinen Landtag. In Berlin gilt erstmals das Wahlrecht ab 16.
In Sachsen-Anhalt steht der öffentliche Dienst nach der Wahl voraussichtlich besonders im Fokus. Der AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat angekündigt, bei einem Wahlerfolg seiner Partei 150 bis 200 Spitzenpositionen im Landesdienst neu zu besetzen. Daraufhin gab es Kritik von Verbänden, Gewerkschaften und aus der Wissenschaft. Rechtlich geht das kaum, schreibt etwa der Verwaltungswissenschaftler Dominik Vogel im Verfassungsblog. Direkt entlassen ließen sich nur rund 20 politische Beamte. Alle anderen schützt die Ernennung auf Lebenszeit oder der Tarifvertrag. Wirksam sei aber schon die Drohung. Wer Widerstand leiste, riskiere ausbleibende Beförderungen, schlechte Beurteilungen oder eine Versetzung. In den USA verließen unter Präsident Trump 322.000 Bundesbedienstete ihre Stellen. Viele Kündigungen kassierten Gerichte später, da war das Personal längst weg. Vogel betont: „Das Berufsbeamtentum wird, trotz gegenläufiger Hoffnungen, die Demokratie nicht retten. Dies muss im demokratischen Prozess geschehen.”
Acht Prozent weniger Stellen beim Bund
Die Modernisierungsagenda Bund vom 1. Oktober 2025 sieht acht Prozent weniger Personal und zehn Prozent weniger Sachkosten in der Bundesverwaltung vor. Der Koalitionsausschuss bekräftigte das Ziel am 2. Juli. Berichten zufolge geht es um rund 25.000 Stellen bis 2029, überwiegend durch Nichtwiederbesetzung. Die Gewerkschaften kritisieren den pauschalen Abbau von Stellen. Auch an dieser Stelle droht dem öffentlichen Dienst ein heißer Herbst.
Die wichtigsten Termine im Überblick
- 1. September: Frist für die Umwandlung der TVöD-Jahressonderzahlung in freie Tage
- 6. September: Landtagswahl Sachsen-Anhalt
- 7. September: Erste Sitzungswoche des Bundestages nach der Sommerpause
- 13. September: Kommunalwahlen in Niedersachsen
- Mitte September: Einbringung des NRW-Haushalts 2027 in den Landtag
- 20. September: Abgeordnetenhauswahl Berlin und Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern
- 25. September: Erste Bundesratssitzung nach der Sommerpause
- 1. Oktober: Besoldungserhöhung in Bayern um 2,82 Prozent
- November: Erhöhte Jahressonderzahlung im TVöD
- 11. und 12. November: Schöneberger Forum in Berlin zum Thema Personalräte und Modernisierungsagenda
- 31. Dezember: Frist für Widersprüche gegen die Besoldung des Jahres 2026
Quellen:
- BMI, Gesetzgebungsverfahren Bundesalimentationsgesetz (Verfahrensstand, Referentenentwurf vom 14.4.2026)
- BVerfG, Geplante Entscheidungen 2026, Zweiter Senat (die drei Länderverfahren)
- BVerfG, Beschluss vom 17.9.2025, 2 BvL 20/17 u.a. (Berliner Besoldung, neuer Maßstab)
- BVerwG, Beschluss vom 7.5.2026, 2 B 5.26 (Fortwirkung der Rüge)
- Senatspressestelle Bremen, 4.8.2026 (jüngster Landesgesetzentwurf)
- Dominik Vogel, Verfassungsblog, 16.6.2026 (Analyse zum Verwaltungsumbau)
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