In vielen Versorgungsunternehmen wie Stadtwerken, Energieversorgern oder Wasserwerken gilt der Tarifvertrag TV-V. Das betrifft Beschäftigte bei Stadtwerken, Energieversorgern, Wasser- und Abwasserbetrieben sowie anderen kommunalen Infrastrukturdienstleistern. Die neue TVV-Entgelttabelle 2026.
TV-V Entgelttabellen 2026: Zweistufige Entgelterhöhung
Achtung: Für den Bereich TV-V liegt seit 2025 eine Neufassung der Entgelttabellen vor. Den aktuellen Tarifvertrag gibt es auf der Webseite der VKA als PDF.
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TV-V Entgelttabelle 2026
| TVV Engelttabelle 2026 - Prognose | ||||||
| Gültig: 01.06.2026 - 31.03.2027 | ||||||
| Euro | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| 1 | 2604,51 | |||||
| 2 | 2922,27 | 3059,02 | 3178,31 | 3282,48 | 3348,76 | 3386,63 |
| 3 | 3095,47 | 3216,19 | 3339,27 | 3443,47 | 3514,69 | 3651,77 |
| 4 | 3314,22 | 3469,13 | 3604,43 | 3718,07 | 3824,60 | 3997,77 |
| 5 | 3505,59 | 3669,68 | 3812,80 | 3935,88 | 4011,65 | 4134,75 |
| 6 | 3742,59 | 3924,87 | 4077,93 | 4210,50 | 4286,28 | 4352,58 |
| 7 | 3988,65 | 4180,08 | 4343,10 | 4485,12 | 4579,84 | 4674,55 |
| 8 | 4280,31 | 4480,84 | 4672,27 | 4863,65 | 5053,33 | 5195,39 |
| 9 | 4618,93 | 5009,05 | 5282,91 | 5488,94 | 5583,64 | 5725,69 |
| 10 | 4911,53 | 5360,15 | 5693,02 | 5915,05 | 6113,92 | 6255,93 |
| 11 | 5252,83 | 5730,72 | 6085,01 | 6367,50 | 6615,84 | 6862,07 |
| 12 | 5594,19 | 6111,10 | 6604,50 | 7005,53 | 7287,88 | 7572,11 |
| 13 | 5984,29 | 6569,45 | 7135,05 | 7588,81 | 7916,96 | 8245,12 |
| 14 | 6374,40 | 6998,53 | 7603,17 | 8172,16 | 8646,11 | 9120,06 |
| 15 | 6813,22 | 7544,64 | 8246,81 | 8883,08 | 9402,58 | 9922,08 |
| Alle Angaben ohne Gewähr |
Was ist der TV-V?
Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in rechtlich selbständigen Versorgungsunternehmen der kommunalen Energie- und Wasserwirtschaft. Vertragsparteien sind die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf der einen sowie die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf der anderen Seite.
Der Tarifvertrag gilt für Unternehmen, die in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen und deren Schwerpunkt, also mindestens 90 Prozent des Personals, auf der Energie- oder Wasserversorgung liegt. Nicht erfasst sind leitende Angestellte, Auszubildende sowie bestimmte weitere Beschäftigtengruppen. Im Tarifvertrag heißt es: “Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmer in rechtlich selbständigen Versorgungsbetrieben, die dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen, in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen und Mitglieder der Arbeitgeberverbände sind, die der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) angehören.”
Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) liegt in einer aktualisierten Lesefassung vor, die den Stand vom 1. Januar 2026 wiedergibt. Das Regelwerk, das zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion vereinbart wurde, definiert die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in rechtlich selbständigen Versorgungsbetrieben der Energie- und Wasserwirtschaft.
Vergütung: 15 Entgeltgruppen und 6 Stufen
Das Entgeltsystem des TV-V ist in 15 Entgeltgruppen unterteilt, die sich nach der ausgeübten Tätigkeit richten. Innerhalb dieser Gruppen steigen die Beschäftigten nach dem Prinzip der Betriebszugehörigkeit in insgesamt sechs Stufen auf. Ein Aufstieg von Stufe 1 bis zur Endstufe 6 dauert in der Regel 15 Jahre. Für besondere Leistungen können Leistungszulagen oder Leistungsprämien gewährt werden, über die jährlich neu entschieden wird. Ab Juni 2026 sieht die Entgelttabelle beispielsweise für die Gruppe 1 (Stufe 1) ein monatliches Grundentgelt von 2.604,51 Euro vor, während in der Gruppe 15 (Stufe 6) bis zu 9.922,08 Euro erreicht werden können.
Arbeitszeit im TV-V: 39 Stunden und flexible Modelle
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im TV-V beträgt durchschnittlich 39 Stunden. Arbeitgeber und Beschäftigte können einvernehmlich eine befristete Erhöhung auf bis zu 42 Stunden pro Woche vereinbaren, etwa in Phasen mit erhöhtem Betriebsbedarf. Der Vertrag sieht umfassende Ausgleiche für Sonderformen der Arbeit vor. Dazu gehören Zeitzuschläge für Überstunden, Nachtarbeit sowie Sonntags- und Feiertagsarbeit. Für Schicht- und Wechselschichtarbeit werden monatliche Zulagen gezahlt, die sich ab Juni 2026 weiter erhöhen. Der Urlaubsanspruch liegt bei einer Fünf-Tage-Woche bei 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Ein besonderes Extra ist die jährliche Sonderzahlung im November: Diese beträgt mindestens 100 Prozent des Oktober-Entgelts. Beschäftigte haben zudem die Option, Teile dieser Sonderzahlung in bis zu drei freie „Tauschtage“ umzuwandeln.
TV-V: Zuschläge, Urlaub und Sonderzahlung
Zeitzuschläge
Der TV-V sieht umfangreiche Zeitzuschläge für besondere Arbeitszeiten vor. Für Überstunden werden 30 Prozent gezahlt, für Nachtarbeit 25 Prozent. Sonntags- und Feiertagsarbeit ist ebenfalls tariflich geregelt und wird entsprechend vergütet. Für Schicht- und Wechselschichtarbeit werden monatliche Zulagen gezahlt, die mit dem TV-V 2026 ebenfalls angehoben wurden.
Urlaub
Bei einer Fünf-Tage-Woche haben Beschäftigte Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub pro Kalenderjahr.
Jährliche Sonderzahlung
Im November erhalten Beschäftigte eine Sonderzahlung in Höhe von mindestens 100 Prozent des Oktober-Entgelts. Wer möchte, kann Teile dieser Sonderzahlung in bis zu drei freie Tauschtage umwandeln.
Leistungszulagen und Prämien
Neben dem Grundentgelt können Beschäftigte Leistungszulagen oder Leistungsprämien erhalten. Über deren Gewährung wird jährlich neu entschieden. Die Kriterien werden betrieblich festgelegt.
Soziale Absicherung: Krankheit und Kündigung
Im Krankheitsfall
Der TV-V garantiert eine Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen im Krankheitsfall. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht zudem Anspruch auf einen Krankengeldzuschuss bis zur 39. Krankheitswoche.
Probezeit und Kündigung
Neue Arbeitsverhältnisse beginnen mit einer dreimonatigen Probezeit, die vertraglich auf bis zu sechs Monate verlängert werden kann. Die Kündigungsfristen sind nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt. Nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Frist bis zu sieben Monate zum Quartalsende. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf des Monats, in dem das gesetzliche Rentenalter erreicht wird.
Arbeitgeber und Gewerkschaften: Wer schließt den TV-V ab?
Der TV-V wird zwischen der VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) und den Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion verhandelt und abgeschlossen. Die aktualisierte Lesefassung des TV-V gibt den Stand vom 1. Januar 2026 wieder. Die neuen Entgelte gelten ab 1. Juni 2026.
TV-V 2026 – Neufassung der Tabellen
Versorgungsunternehmen stellen im öffentlichen Auftrag technische Dienstleistungen und Versorgungsleistungen, insbesondere im Bereich der Grundversorgung und der Daseinsvorsorge der Bevölkerung bereit. Für Beschäftigte bei öffentlichen Versorgungsunternehmen gilt in der Regel der TV-V. Es gibt in der Branche aber auch noch weitere Tarifverträge.
Versorgungsbetriebe in Deutschland
Versorgungsbetriebe kümmern sich auf kommunaler Ebene um zentrale Bereiche der öffentlichen Darseinsvorsorgen. Dazu gehört etwa die Versorgung mit Wasser, Strom, Gas oder Fernwärme. Durch eine Privatisierungswelle in den 1990er und 2000er Jahren sind viele Versorgungsunternehmen in privater Hand. Zu den Versorgungsunternehmen gehören unter anderem Betriebe in den folgenden Bereichen:
- Energieversorgung (einschließlich Energiedienstleistungen und -beratung):
- Stromversorgung (Lieferung von Strom, Messstellenbetrieb, Betrieb von Verteilnetzen, teilweise auch von Kraftwerken)
- Gasversorgung (Lieferung von Gas, Messstellenbetrieb, Betrieb von Verteilnetzen, früher auch von Gaswerken)
- Fernwärmeversorgung (Betrieb von Verteilnetzen und Heizwerken)
- Wasserwirtschaft:
- Wasserversorgung (Betrieb von Verteilnetzen, Speichern und Wasserwerken)
- Abwasserentsorgung (Betrieb von Sammelnetzen und Kläranlagen)
- Industrielle und private Abwässer
- Regenwassersammlung und -rückhaltung (s. u. Gewässerregulierung)
Quelle: Den TV-V- Tarifvertrag gibt es auf der Internetseite der VKA…
Foto: ChatGPT / KI-generiert
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