In vielen Versorgungsunternehmen wie Stadtwerken, Energieversorgern oder Wasserwerken gilt der Tarifvertrag TV-V. Das betrifft Beschäftigte bei Stadtwerken, Energieversorgern, Wasser- und Abwasserbetrieben sowie anderen kommunalen Infrastrukturdienstleistern. Die neue TVV-Entgelttabelle für 2025 und 2026 liegen nun als Prognose vor.
TVV-Entgelttabellen 2025 und 2026: Zweistufige Entgelterhöhung laut Schlichterempfehlung
Achtung: Für den Bereich TV-V liegt eine Neufassung der Entgelttabellen vor. Die nachfolgenden Tabellen sind eine Prognose. Die Laufzeit beginnt am 1. Juni 2025.
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TVV-Entgelttabelle 2025 Prognose
TVV Entgelttabelle 2025 - Prognose | ||||||
Gültig: 01.06.2025 - 31.05.2026 | ||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
1 | 2572,36 | |||||
2 | 2886,19 | 3021,25 | 3139,07 | 3241,96 | 3307,42 | 3344,82 |
3 | 3057,25 | 3176,48 | 3298,04 | 3400,96 | 3471,30 | 3606,69 |
4 | 3273,30 | 3426,30 | 3559,93 | 3672,17 | 3777,38 | 3948,41 |
5 | 3462,31 | 3624,38 | 3765,73 | 3887,29 | 3962,12 | 4083,70 |
6 | 3696,39 | 3876,41 | 4027,59 | 4158,52 | 4233,36 | 4298,84 |
7 | 3939,41 | 4128,47 | 4289,48 | 4429,75 | 4523,30 | 4616,84 |
8 | 4227,47 | 4425,52 | 4614,59 | 4803,60 | 4990,94 | 5131,25 |
9 | 4561,91 | 4947,21 | 5217,69 | 5421,18 | 5514,71 | 5655,00 |
10 | 4850,89 | 5293,98 | 5622,74 | 5842,02 | 6038,44 | 6178,70 |
11 | 5187,98 | 5659,97 | 6009,89 | 6288,89 | 6534,16 | 6777,35 |
12 | 5525,13 | 6035,65 | 6522,96 | 6919,04 | 7197,91 | 7478,63 |
13 | 5910,41 | 6488,35 | 7046,96 | 7495,12 | 7819,22 | 8143,33 |
14 | 6295,70 | 6912,13 | 7509,30 | 8071,27 | 8539,37 | 9007,47 |
15 | 6729,11 | 7451,50 | 8145,00 | 8773,41 | 9286,50 | 9799,59 |
Alle Angaben ohne Gewähr |
TVV-Entgelttabelle 2026 als Prognose
TVV Engelttabelle 2026 - Prognose | ||||||
Gültig: 01.06.2026 - 31.03.2027 | ||||||
Euro | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 | 2604,51 | |||||
2 | 2922,27 | 3059,02 | 3178,31 | 3282,48 | 3348,76 | 3386,63 |
3 | 3095,47 | 3216,19 | 3339,27 | 3443,47 | 3514,69 | 3651,77 |
4 | 3314,22 | 3469,13 | 3604,43 | 3718,07 | 3824,60 | 3997,77 |
5 | 3505,59 | 3669,68 | 3812,80 | 3935,88 | 4011,65 | 4134,75 |
6 | 3742,59 | 3924,87 | 4077,93 | 4210,50 | 4286,28 | 4352,58 |
7 | 3988,65 | 4180,08 | 4343,10 | 4485,12 | 4579,84 | 4674,55 |
8 | 4280,31 | 4480,84 | 4672,27 | 4863,65 | 5053,33 | 5195,39 |
9 | 4618,93 | 5009,05 | 5282,91 | 5488,94 | 5583,64 | 5725,69 |
10 | 4911,53 | 5360,15 | 5693,02 | 5915,05 | 6113,92 | 6255,93 |
11 | 5252,83 | 5730,72 | 6085,01 | 6367,50 | 6615,84 | 6862,07 |
12 | 5594,19 | 6111,10 | 6604,50 | 7005,53 | 7287,88 | 7572,11 |
13 | 5984,29 | 6569,45 | 7135,05 | 7588,81 | 7916,96 | 8245,12 |
14 | 6374,40 | 6998,53 | 7603,17 | 8172,16 | 8646,11 | 9120,06 |
15 | 6813,22 | 7544,64 | 8246,81 | 8883,08 | 9402,58 | 9922,08 |
Alle Angaben ohne Gewähr |
Bestandteile der Schlichtungsempfehlung
Neben der Entgelterhöhung enthält die Schlichtungsempfehlung für den öffentlichen Dienst weitere Regelungen:
-
Erhöhung der Jahressonderzahlung ab dem Jahr 2026
-
Bis zu drei zusätzliche freie Tage durch freiwillige Umwandlung eines Teils der Sonderzahlung
(nicht anwendbar in Bereichen wie Pflege oder Krankenhausbetrieb) -
Ein zusätzlicher Urlaubstag ab 2027
-
Freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden möglich
-
Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulagen ab 1. Juli 2025:
– Schichtarbeit: 100 € pro Monat
– Wechselschichtarbeit: 200 € pro Monat
Diese Regelungen sollen Flexibilität schaffen – sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte .
TVV-Entgelttabellen 2025 und 2026 – Entscheidung fällt im April
Die dargestellten Inhalte zur TVV-Entgelttabelle 2025 und 2026 beruhen auf dem Schlichterspruch, sind aber noch nicht endgültig beschlossen. Die Tarifparteien müssen dem Vorschlag am 5. April 2025 in Potsdam zustimmen. Erst danach tritt das Ergebnis in Kraft. Kommt es zur Ablehnung, wären erneute Arbeitskämpfe – auch in Versorgungsunternehmen – nicht ausgeschlossen.
Versorgungsunternehmen stellen im öffentlichen Auftrag technische Dienstleistungen und Versorgungsleistungen, insbesondere im Bereich der Grundversorgung und der Daseinsvorsorge der Bevölkerung bereit. Für Beschäftigte bei öffentlichen Versorgungsunternehmen gilt in der Regel der TV-V.
TV-V: Versorgungsbetriebe in der VKA
In der durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Bereich der Versorgungsbetriebe ist geregelt, für welche Betriebe und damit auch für welche MitarbeiterInnen der TV-V gilt.
Im Tarifvertrag heißt es:
„Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmer in rechtlich selbständigen Versorgungsbetrieben, die dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen, in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen und Mitglieder der Arbeitgeberverbände sind, die der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) an-gehören. Rechtlich selbständige Versorgungsbetriebe sind solche Unternehmen, die nach Satzung oder Gesellschaftsvertrag Energie-und/oder Wasserversorgung einschließlich zugehöriger Dienstleistungen betreiben, wenn in den genannten Bereichen mindestens 90 v.H. des Gesamtpersonalbestandes eingesetzt sind. Ausgenommen sind Unternehmen, die in einen Konzern eingebunden sind, dem auch Unternehmen mit anderen Unternehmenszwecken angehören, wenn die hierfür eingesetzten Beschäftigten mindestens 10 v.H. des Gesamtpersonalbestandes des Konzerns ausmachen.“
Versorgungsbetriebe in Deutschland
Versorgungsbetriebe kümmern sich auf kommunaler Ebene um zentrale Bereiche der öffentlichen Darseinsvorsorgen. Dazu gehört etwa die Versorgung mit Wasser, Strom, Gas oder Fernwärme. Durch eine Privatisierungswelle in den 1990er und 2000er Jahren sind viele Versorgungsunternehmen in privater Hand. Zu den Versorgungsunternehmen gehören unter anderem Betriebe in den folgenden Bereichen:
- Energieversorgung (einschließlich Energiedienstleistungen und -beratung):
- Stromversorgung (Lieferung von Strom, Messstellenbetrieb, Betrieb von Verteilnetzen, teilweise auch von Kraftwerken)
- Gasversorgung (Lieferung von Gas, Messstellenbetrieb, Betrieb von Verteilnetzen, früher auch von Gaswerken)
- Fernwärmeversorgung (Betrieb von Verteilnetzen und Heizwerken)
- Wasserwirtschaft:
- Wasserversorgung (Betrieb von Verteilnetzen, Speichern und Wasserwerken)
- Abwasserentsorgung (Betrieb von Sammelnetzen und Kläranlagen)
- Industrielle und private Abwässer
- Regenwassersammlung und -rückhaltung (s. u. Gewässerregulierung)
Den TV-V- Tarifvertrag gibt es auf der Internetseite der VKA…
Foto: ChatGPT / KI-generiert
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