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Altersversorgung im öffentlichen Dienst: Diese Irrtümer kosten Sie besonders viel Geld

Altersvorsorge im öffentlichen Dienst
Ein gutes und auskömmliches Leben in Rente / Copyright: picture alliance / imageBROKER | Unai Huizi

Sie wollen auch etwas für Ihre zusätzliche Altersvorsorge tun, kommen damit aber einfach nicht voran? Vielleicht machen Sie es sich schwerer als nötig. Zehn häufige Irrtümer beim Sparen für den Ruhestand – und wie es leichter geht. Ein Ratgeber für den öffentlichen Dienst.

Von Thomas Öchsner

Die Erkenntnis ist bitter: Die gesetzliche Rente allein wird für ein finanziell sorgenfreies Leben im Ruhestand wohl nicht reichen. Im öffentlichen Dienst gibt es zwar in der Regel eine Zusatzrente wie etwa von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Doch allzu üppig fallen solche Betriebsrenten auch nicht aus: So belief sich die durchschnittliche Betriebsrente aus einer Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst monatlich auf rund 363 Euro brutto, so steht es im Alterssicherungsbericht 2024. Trotzdem fällt es vielen Menschen schwer, fürs Alter ausreichend vorzusorgen. „Ich habe ja noch Zeit“, heißt es dann. Oder: „Mir hilft ja keiner.“ Oder: „Ich warte noch auf den richtigen Zeitpunkt.“ Ein Ratgeber für den öffentlichen Dienst.

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Altersvorsorge im öffentlichen Dienst: Zehn häufige Irrtümer und wie man sie vermeidet

Dabei kann man nicht früh genug mit der Altersvorsorge anfangen, das gilt erst recht für Niedrigverdiener und Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst, bei denen das Risiko, im Alter unter einer Versorgungslücke zu leiden, besonders hoch ist. Verheiratete Frauen, die im öffentlichen Dienst oft teilzeitbeschäftigt sind, sollten sich auch nicht darauf verlassen, dass ihr Mann das schon regelt. Besser, sie orientieren sich an einem Spruch, der Titel eines Buches ist: „Ein Mann ist keine Altersvorsorge“. Unser Rentenexperte Thomas Öchsner erklärt Ihnen deshalb die gängigsten Irrtümer in Sachen Altersvorsorge.

Irrtum 1: „Ich habe noch viel Zeit, bis ich etwas für meine Altersvorsorge tun muss.“

Zeit ist Geld. Das schrieb bereits der US-Schriftsteller und Staatsmann Benjamin Franklin 1748 in seinem Buch Ratschläge für junge Kaufleute. Was Franklin auf die Arbeit bezog, gilt auch fürs Sparen für die Altersvorsorge. Menschen neigen zum Aufschieben. Lange nichts zu tun, kann aber gerade bei der Altersvorsorge viel Geld kosten. Das liegt am Faktor Zeit und am Zinseszinseffekt, dessen Bedeutung für den Sparerfolg häufig unterschätzt wird. Albert Einstein soll den Zinseszinseffekt sogar als „achtes Weltwunder“ bezeichnet haben.

Dabei funktioniert die Sache mit den Zinseszinsen ganz einfach. Jedes Mal, wenn bei einer Geldanlage Zinsen nicht ausgezahlt, sondern dem Anlagebetrag hinzugefügt und in den Folgejahren mitverzinst werden, vermehrt sich das Geld quasi von selbst. Dadurch werden Jahr für Jahr höhere Erträge erreicht, das angelegte Kapital wächst exponentiell. Ein vereinfachtes Rechenbeispiel:

Eine 30-Jährige will bis zum Eintritt in den Ruhestand mit 67 Jahren rund 100. 000 Euro zusammengespart haben. Ihre Anlage bringt jährlich vier Prozent Zinsen. Wenn sie 100 Euro im Monat anlegt, hätte sie mit 67 ziemlich genau 100.000 zusammen. Würde sie erst mit 45 Jahren anfangen, müsste sie schon 240 Euro pro Monat zurücklegen. Vor allem aber müsste sie mehr Geld selbst investieren. Im ersten Fall zahlt die 30-Jährige gut 44.000 selbst ein und kassiert fast 56.000 Euro an Zinsen und Zinseszinsen. Im zweiten Fall mit 45 müsste sie gut 63.000 selbst investieren, um mit den Zinsen mindestens 100.000 Euro zu erreichen. Merten Larisch, Experte für Altersvorsorge bei der Verbraucherzentrale Bayern, rät deshalb: „Mit dem Sparen für die Altersvorsorge möglichst früh beginnen, denn der Zinseszinseffekt entfaltet erst über lange Zeiträume seine Kraft.“

Irrtum 2: „Ich verdiene zu wenig, um etwas zurücklegen zu können.“

Gerade beim monatlichen Sparen gilt der Spruch: „Kleinvieh macht auch Mist.“ Die Faustregel von Experte Larisch lautet daher: „Lieber klein anfangen als gar nichts tun.“ Das gilt besonders für Geringverdiener, die jeden Euro umdrehen müssen. Sie können bei vielen Banken bereits mit 25 Euro im Monat regelmäßig in Investmentfonds beziehungsweise in die kostengünstigen Exchange Traded Funds investieren, kurz ETF, die die Kursentwicklung eines bestimmten Börsenindex widerspiegeln.

Ein Beispiel, wie sich monatliches Sparen mit kleinen Beträgen lohnen kann: Ein 25-Jähriger legt jeden Monat 25 Euro in einem ETF mit einer Rendite von durchschnittlich jährlich fünf Prozent an. Nach 25 Jahren, mit 50, hat er so fast 15.000 Euro zusammengespart – nicht viel, aber besser als nichts. Würde er zehn Jahre länger sparen und könnte jeden Monat 50 Euro vom Einkommen abknapsen, kämen knapp 56.000 Euro heraus. Bevor es damit losgehen kann, rät Larisch aber, zunächst für Notfälle auf dem Tagesgeldkonto eine Reserve von mindestens zwei bis drei Nettomonatsgehältern aufzubauen, etwa für teurere Reparaturen oder den Kauf eines Autos, falls nötig. Außerdem empfiehlt er gerade Jüngeren, den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu prüfen: „Wer eine solche Police in jungen Jahren und bei noch bester Gesundheit abschließt, zahlt noch deutlich geringere Beiträge.“

Irrtum 3: „Mir hilft sowieso niemand, dann fange ich erst gar nicht an.“

Das ist ebenfalls ein Trugschluss, weil Geringverdiener und inzwischen auch Durchschnittsverdiener Zuschüsse abgreifen können. Bei den vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL, kann es sogar zweimal Hilfe geben: Bis zu 40 Euro pro Monat können Arbeitnehmer vom Arbeitgeber als VL erhalten. Im öffentlichen Dienst sind es in der Regel nur 6,65 Euro, nicht viel, aber besser als nichts. Obendrauf gibt es vom Staat die sogenannte Arbeitnehmersparzulage, sofern das zu versteuernde Jahreseinkommen 40.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 80.000 Euro (Verheiratete) nicht überschreitet. Für das Sparen in Aktienfonds sind das bis zu 80 Euro im Jahr. Viele nutzen VL aber nicht, obwohl sie Ansprüche auf Zuschüsse vom Arbeitgeber und die Sparzulage hätten. Larisch rät, einfach mal im Personalbüro, bei der Chefin, beim Personal- oder Betriebsrat nachzufragen, ob der Arbeitgeber VL zahlt. Wenn das wie im öffentlichen Dienst tarifvertraglich geregelt ist, ist der Zuschuss ohnehin nur reine Formsache. Meistens ist dieser Zuschuss wie im öffentlichen Dienst geringer als die 40 Euro im Monat, der Zuschuss lässt sich aber aus eigener Tasche aufstocken.

Zuschüsse gibt es auch für die betriebliche Altersvorsorge. Alle Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber verlangen, einen Teil ihres Bruttogehalts oder des Weihnachts- und Urlaubsgelds in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung zu stecken und dabei Sozialabgaben und Steuern zu sparen (Entgeltumwandlung). Die Arbeitgeber müssen dafür einen Zuschuss von bis zu 15 Prozent bezahlen, sofern sie genauso wie der Arbeitnehmer Sozialabgaben sparen. Bei der VBL ist dies über eine freiwillige Versicherung (VBL Extra) möglich. In einem Merkblatt der VBL heißt es dazu: „Der Anspruch auf Entgeltumwandlung (…) besteht für alle Beschäftigten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.“ Allerdings sind gesetzlich jene Arbeitgeber von der 15-Prozent-Pflicht ausgenommen, die in einem Tarifvertrag sind, bei denen die Tarifpartner diese Zuschusspflicht ausgeschlossen haben. „Genau das gilt für die bekannten Tarifverträge im öffentlichen Dienst, vermutlich weil dort bereits eine voll oder weitestgehend vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente bezahlt wird“, sagt Larisch.

Diese Form der Vorsorge hat allerdings zwei gravierende Nachteile: Nutzer der Entgeltumwandlung zahlen weniger in die Rentenkasse ein und erwerben damit auch weniger Rentenansprüche. Und auf die Auszahlung im Ruhestand müssen gesetzlich Krankenversicherte oberhalb bestimmter Grenzen den vollen Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Merten Larisch rät deshalb sogar, solche Verträge nur abzuschließen, wenn der Arbeitgeber die Hälfte des Gesamtbeitrages für die Entgeltumwandlung übernimmt, was im öffentlichen Dienst so gut wie ausgeschlossen sein dürfte.

Die Riester-Rente wiederum, die staatlich geförderte private Altersvorsorge, kann vor allem für Geringverdiener mit Kindern attraktiv sein. Voraussetzung: Sie müssen nur fünf Euro im Monat einzahlen, erhalten aber jährlich 175 Euro Grundzulage plus jährlich 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind. Riester-Sparer mit Kindern und geringem Einkommen können so über die Jahre hinweg Zuschüsse von 10.000 Euro und mehr vom Staat bekommen, ohne selbst viel eingezahlt zu haben. Derzeit arbeitet die Bundesregierung aber an einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, die die als zu kompliziert geltende Förderung vereinfachen und die Verträge kostengünstiger machen soll. Der Grund: Die Riester-Rente gilt als zu teuer und wenig rentabel, erst recht in der Verrentungsphase. Das gilt vor allem für Verträge mit einem hohen Eigenanteil und einem niedrigen Förderanteil. Schon jetzt geht allerdings sowohl dem Bundesrat als auch den Verbraucherzentralen das Reformkonzept nicht weit genug.

Irrtum 4: „Ich warte noch auf den richtigen Zeitpunkt.“

Viele Anlegerinnen und Anleger haben gute Vorsätze. Sie wollen zum Beispiel mit einem ETF-Sparplan an der Börse einsteigen, so wie der Kollege oder die Freundin. Sie wissen aber nicht, wann sie damit loslegen sollen. Larisch hat darauf eine einfache Antwort: „Es gibt nie den richtigen Einstiegspunkt. Der Versuch, zum bestmöglichen Zeitpunkt einzusteigen, also wenn die Kurse an den Börsen weit unten sind, ist vergleichbar mit dem Versuch, in einem Verkehrsstau schneller zu sein als andere.“ Warten führe meistens zum Nichtstun, warnt Larisch.

Steigen die Kurse immer höher, hält die Angst vor einem Kurseinbruch einen davon ab, mit dem Investieren anzufangen. Sinken die Kurse tiefer und tiefer, ist die Sorge groß, nach dem Einstieg zusehen zu müssen, wie die eigenen Fondsanteile an Wert verlieren. „Irgendein Vorwand findet sich immer, um das Geld auf dem Girokonto unverzinst liegenzulassen und nicht in die Gänge zu kommen“, sagt der Experte. Sein Rat: Ohne auf den Zeitpunkt zu achten, gleich mit einem ETF-Sparplan anfangen. Denn je länger man Monat für Monat, Jahr für Jahr, Geld am Aktienmarkt anlegt, desto größer ist statistisch die Chance, gute Renditen zu erwirtschaften.

Irrtum 5: „Ich setze nur auf eine Karte.“

Wer fürs Alter vorsorgt, sollte dafür idealerweise mehrere Standbeine haben. Dazu zählt die gesetzliche Rente als Basis. Idealerweise kommen eine private und/oder betriebliche Altersvorsorge wie die VBL hinzu, eventuell angespartes Geldvermögen oder die eigene Immobilie. Auf so vielen Standbeinen den Ruhestand aufzubauen, ist aber für viele Menschen kaum möglich. Oft haben sie nur ein Standbein, nicht selten nur eine Lebensversicherung – weil das Geld für mehr fehlt, aber auch, weil sie alles auf eine Karte setzen oder falsch beraten wurden. Larisch trifft bei seinen Beratungen immer wieder auf Verbraucher mit einem sogenannten Klumpenrisiko: „Geht dann irgendwas schief, wird es nichts mit dem erhofften Wohlstand im Ruhestand“, sagt er. Beispiel Immobilie: „Manche Menschen stecken ihr gesamtes Geld in die eigene Immobilie und stellen dann im Alter fest, dass sie nicht genug Geld haben, um das Dach zu reparieren, oder zu wenig Geld für den Lebensunterhalt.“

Irrtum 6: „Ich vertraue der Empfehlung des Versicherungsvertreters, der Bankberaterin oder meiner Freundin.“

„Ob Wasserstoffaktien oder Kryptowährungen, es gibt immer wieder Modethemen. Darauf kann ich aber keine Altersvorsorge aufbauen“, sagt Larisch. Er empfiehlt deshalb, nicht nur die Tipps von Laien, sondern auch die Ratschläge von Bankberatern oder Versicherungsvertretern (die eigentlich Verkäufer von Finanz- und Versicherungsprodukten sind), kritisch zu prüfen. „Die meisten Geldanlageprodukte, die der Bank oder dem Vermittler eine Provision bringen, können für die Verbraucher nicht geeignet sein, weil Provisionen immer stark auf die Rendite drücken.“ Sein Tipp: Sich bei verschiedenen unabhängigen Quellen wie der Stiftung Warentest oder den Verbraucherzentralen informieren, einen persönlichen Vorsorgeplan entwickeln und sich daran halten.

Irrtum 7: „Ich verlasse mich auf die Altersvorsorge meines Partners/meiner Partnerin.“

Noch immer sind in Deutschland viele Frauen finanziell abhängig von ihrem Partner – obwohl drei Viertel der Frauen zwischen 20 und 65 Jahren arbeiten. Viele verdienen ihr Geld aber in Teilzeit, gerade auch im öffentlichen Dienst, in tendenziell schlechter bezahlten Branchen, in Minijobs, oder sie legen eine längere Pause vom Beruf ein, weil ein Kind gekommen ist, und haben noch Jahre später wegen eines Karriereknicks finanzielle Einbußen. Deshalb sind ihre Altersbezüge, ob gesetzlich, privat oder betrieblich vorgesorgt, meistens viel geringer als die von Männern. Merten Larisch rät Paaren deshalb, offen über einen finanziellen Ausgleich zu reden – damit die Person, die zuhause den größeren Sorgearbeits-Anteil übernimmt, keine finanziellen Nachteile im Alter hat.

So kann zum Beispiel der Hauptverdiener für die Partnerin oder den Partner in einen ETF-Sparplan einzahlen, um die Arbeit für die Familie finanziell anzuerkennen und ihre Renten- und Vorsorgelücke je nach entgangenem Verdienst zu füllen. Oder man einigt sich auf einen gemeinsamen Sparplan und legt fest, dass bei einer Trennung dem Hauptverdiener zum Beispiel nur 30 Prozent zustehen. Beschäftigte können bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erfragen, in wie weit sich ihre Rentenansprüche durch Familienzeiten oder Teilzeitarbeit voraussichtlich verringern werden, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie hoch ein adäquater Ausgleich aussehen könnte. Larisch sagt: „Paare sollten sich nicht darauf verlassen, dass alles glattgeht. Selbst wenn ein Paar in Freundschaft auseinandergeht, steht meistens die eine oder der andere finanziell schlechter da.“

Irrtum 8: „Ich komme im Alter auch mit wenig Geld klar.“

In den meisten Fällen trifft das nicht zu, weil viele Menschen ihr Alterseinkommen überschätzen und ihre Ausgaben im Ruhestand unterschätzen. Zwar fällt dann vieles weg, etwa die Beiträge für die Renten- oder Arbeitslosenversicherung, die Sparraten für die Altersvorsorge, der Zuschuss fürs Studium der Kinder, Zins und Tilgung für den Baukredit. Aber es ist gut möglich, dass neue Ausgaben hinzukommen: Haushaltshilfen, Pflegedienste, Medikamente, ein Treppenlift, Mieterhöhungen. Die Stiftung Warentest hielt es vor etlichen Jahren für geboten, 80 Prozent des Nettogehalts im Ruhestand zur Verfügung zu haben – eine Regel, die immer wieder angeführt wird. Larisch hält von solchen pauschalen Faustregeln gar nichts: Gutverdiener benötigten oft weniger als 80 Prozent, so der Finanzexperte. Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst etwa, die wegen ihrer reduzierten Arbeitszeit zu den Geringverdienern gehören, könnten 80 Prozent hingegen niemals reichen. Wer zum Beispiel nur 1800 Euro netto im Monat nach Hause bringe, könne nicht auf 20 Prozent oder 360 Euro verzichten.

Merten Larisch empfiehlt, auf jeden Fall zu prüfen, wie hoch das voraussichtliche Alterseinkommen ausfallen könnte, und dabei auch die Inflation und die Steuern zu berücksichtigen. Eine mögliche Vorsorgelücke seriös auszurechnen, ist allerdings ohne Rechenprogramme praktisch unmöglich. Die Stiftung Warentest stellt deshalb unter www.test.de/finanzbedarf verschiedene Rechner kostenlos zur Verfügung. Hier kann jeder und jede zumindest ermitteln, wie sich die Inflation auf die Kaufkraft im Ruhestand auswirkt und wie viel man sparen muss, um die Lücke zu schließen. Larisch rät, diese Lücke alle fünf Jahre neu zu errechnen.

Beispiel: Wer aus heutiger Sicht über 2000 Euro netto im Rentenalter verfügen will, müsste bei einer Inflationsrate von durchschnittlich zwei Prozent in 30 Jahren schon 3600 Euro haben. Und wem das alles zu kompliziert ist, kann sich an eine Faustregel halten: „Wer als junger Mensch 10 bis 15 Prozent des Nettoeinkommens spart, bewegt sich einigermaßen auf der sicheren Seite. Verändern sich die Lebensumstände, kann man dies ja wieder ändern“, sagt Larisch.

Sparplan: So entwickelt sich eine monatliche Einzahlung von 100 Euro

WP DataTables

Lesebeispiel: Bei einer jährlichen Rendite von durchschnittlich von 4,0 Prozent beläuft sich das Endguthaben bei einer Einzahlung von monatlich 100 Euro nach 20 Jahren auf 36.508 Euro. Guthaben sind auf- oder abgerundet. Steuern und Handelskosten sind nicht berücksichtigt.

 Irrtum 9: „Für mich lohnt es sich nicht mehr, Geld für die Altersvorsorge zurückzulegen.“

Wer mit 58, 60 oder 62 anfängt, kann nicht mehr so viel bis zum Renteneintritt sparen – man denke nur an den Zinseszinseffekt. Aber wer genug Geld hat, um auch größere Beträge zurückzulegen, kann sich auch binnen fünf oder zehn Jahren ein hübsches Vermögen zusammensparen. Beispiel: Eine leitende Angestellte legt fünf Jahre lang jeden Monat 500 Euro an, bei einem Zinssatz von drei Prozent. Heraus kommen am Ende immerhin mehr als 32.000 Euro. Hätte sie dafür noch zehn Jahre Zeit, wären es sogar fast 70.000 Euro. Immerhin.

 Irrtum 10: „Ich kann auch noch mit 70 oder länger arbeiten.“

Diese Vorstellung scheint vor allem unter Selbstständigen weit verbreitet zu sein – wohl auch deshalb, weil sie wissen, dass sie von ihrer Rente kaum werden leben können. Besonders Solo-Selbstständige mit geringem Einkommen haben ein hohes Risiko, in die Altersarmut zu geraten. Gar nichts zurückzulegen, hält Merten Larisch für einen äußerst riskanten Zukunftsplan. „Da müssen nur ein Unfall oder eine schwere Krankheit dazwischenkommen, oder wichtige Auftraggeber fallen auf einmal weg – und schon steht man im Alter schlimmstenfalls finanziell vor dem Nichts.“

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