Mehr Geld für Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Baden-Württemberg: Nach dem Tarifabschluss für die Länder steigen die Gehälter ab April 2026. Die Beamten im Südwesten müssen sich noch gedulden. Die Fakten.
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg können sich 2026 über deutlich mehr Gehalt freuen. Nach der Tarifeinigung für die Länder steht eine Gehaltserhöhung nach dem TV-L an, und auch für Kommunalbeschäftigte nach dem TVöD folgt im Mai eine weitere Erhöhung. Die Landesregierung hat zudem angekündigt, das Tarifergebnis auf die Beamtenbesoldung zu übertragen – allerdings verzögert die Landtagswahl am 8. März 2026 das Verfahren.
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Öffentlicher Dienst Baden-Württemberg: TV-L bringt 5,8 Prozent mehr Gehalt
Am 14. Februar 2026 haben sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften auf einen neuen Tarifvertrag für die Länder (TV-L) geeinigt. Das Ergebnis sieht eine gestaffelte Entgelterhöhung von insgesamt 5,8 Prozent über 27 Monate vor. Ab dem 1. April 2026 steigen die Gehälter um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Die zweite Stufe folgt am 1. März 2027 mit weiteren 2,0 Prozent, die dritte Erhöhung um 1,0 Prozent tritt am 1. Januar 2028 in Kraft.
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Diese Gehaltserhöhung steht allen Landesbeschäftigten in Baden-Württemberg zu – allerdings noch unter einem Vorbehalt: Der Tarifabschluss vom 14. Februar 2026 steht noch bis zum 13. März 2026 unter einem Erklärungs- beziehungsweise Widerrufsvorbehalt der einzelnen Tarifvertragsparteien. Die TdL, in der das Land Baden-Württemberg Mitglied ist, hat dem Tarifabschluss arbeitgeberseitig bereits vorbehaltlos zugestimmt, wie uns ein Sprecher des Finanzministeriums mitteilte. ver.di ruft seine Mitglieder aktuell zu einer Abstimmung über den Tarifvertrag auf. Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst entscheidet dann final. Anschließend würden die Redaktionsgespräche zur Umsetzung der Tarifeinigung in einen Änderungstarifvertrag zwischen den Gewerkschaften und der TdL beginnen.
Besonders Auszubildende profitieren von dem Tarifabschluss: Sie erhalten insgesamt 150 Euro mehr über die Laufzeit des Tarifvertrags. Eine Verwaltungsfachangestellte im ersten Ausbildungsjahr verdient ab April 2026 bereits 1.296 Euro statt bisher 1.236 Euro. Zudem wurden Verbesserungen bei der Übernahme und beim Stufenaufstieg bei guter Abschlussnote vereinbart.
Öffentlicher Dienst Baden-Württemberg: Beamtenbesoldung wird angepasst – aber erst nach der Landtagswahl
Baden-Württemberg plant, den Tarifabschluss zeitgleich und systemgerecht auf Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter zu übertragen. Das Finanzministerium arbeitet derzeit einen Gesetzentwurf aus, der dann in die Ressortabstimmung geht. Details zum Übertrag können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden, wie der Sprecher mitteilte.
Der Grund für die Verzögerung liegt in der Landtagswahl: Am 8. März wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. Das Finanzministerium hält eine Befassung im dann neu konstituierten Ministerrat im Juni für realistisch. Danach würde das reguläre Verfahren im neu gewählten Landtag beginnen, denn der Übertrag muss durch den Landtag beschlossen werden.
Baden-Württemberg: schnelle und vorgriffsweise Auszahlung der Besoldung für Beamte
Trotz dieser formalen Hürden gibt es eine gute Nachricht für die Beamtinnen und Beamten im Südwesten: Das Finanzministerium strebt eine möglichst schnelle und damit eine vorgriffsweise Auszahlung der anzuhebenden Besoldung und Versorgung an. Das Finanzministerium kann das allerdings nicht einfach allein entscheiden. Hierfür braucht es einen Beschluss im dann neu konstituierten Ministerrat und die Zustimmung des Finanzausschusses im neu gewählten Landtag. Das Finanzministerium strebt an, dass eine vorgriffsweise Auszahlung möglichst vor der Sommerpause erfolgen kann.
Die Erhöhungen betreffen Beamtinnen und Beamte des Landes sowie der Kommunen in Baden-Württemberg. Diese zeit- und systemgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung ist in vielen Bundesländern gängige Praxis und wird von den Gewerkschaften stets gefordert.
Öffentlicher Dienst Baden-Württemberg: Verfassungsgericht sorgt für Unsicherheit
Zusätzliche Brisanz erhält das Thema Beamtenbesoldung durch ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Beamtenbesoldung. Das Finanzministerium Baden-Württemberg bezeichnet dies als Grundsatzbeschluss, der unter vielen Gesichtspunkten eine Fortentwicklung und teilweise deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung darstellt. Das Ministerium prüft und analysiert derzeit den Beschluss. Die Frage, ob die Besoldung in den vergangenen Jahren verfassungskonform war, steht damit auch in Baden-Württemberg im Raum. Wir berichten dazu in unserem Newsletter.
Öffentlicher Dienst Baden-Württemberg: Kommunalbeschäftigte im TVöD erhalten Erhöhung im Mai
Neben den Landesbeschäftigten profitieren auch die Angestellten der Kommunen in Baden-Württemberg von Gehaltsverbesserungen. Für sie gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der bereits im April 2025 zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und den Gewerkschaften abgeschlossen wurde. Die erste Erhöhung um 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro, erfolgte bereits zum 1. April 2025. Am 1. Mai 2026 folgt nun die zweite Stufe mit einer weiteren Erhöhung um 2,8 Prozent. Diese Regelung gilt für alle TVöD-Beschäftigten bei Bund und Kommunen und betrifft damit auch eine beträchtliche Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Baden-Württembergs. Auch die Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst erhalten die 2,8-Prozent-Erhöhung zum Mai 2026. Zusätzlich wurde ab 2027 ein weiterer Urlaubstag für alle TVöD-Beschäftigten vereinbart. Die Jahressonderzahlung wird ab 2026 ebenfalls erhöht, mit der Möglichkeit, diese in zusätzliche freie Tage umzuwandeln.
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