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Besoldung im öffentlichen Dienst: So planen die Länder Auszahlung – Stand zu Reparationsgesetzen

Besoldung öffentlicher Dienst 2026
Besoldung im Blick: Beamte demonstrieren für faire Bezahlung / Copyright: picture alliance / dpa | Boris Roessler

Die Besoldungsrunde 2026 läuft: Beamte, Richter und Versorgungsempfänger der Bundesländer warten auf die Auszahlung erhöhter Bezüge, doch die Länder sind in sehr unterschiedlichen Stadien. Mehrere Landesregierungen prüfen, ob ein eigenes Reparationsgesetz notwendig ist. Eine Übersicht.

Nach dem Tarifabschluss vom 14. Februar 2026 im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) müssen die 16 Bundesländer die vereinbarten Lohnerhöhungen per Gesetz auf den Beamtenbereich übertragen. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 17. September 2025 (2 BvL 5/18 u. a.) die Maßstäbe für eine verfassungskonforme Alimentation grundlegend neu ausgerichtet – und damit für viele Länder zusätzlichen Handlungsbedarf erzeugt.

Besoldung im öffentlichen Dienst: So planen die Länder Auszahlung und mögliche Reparationsgesetze

Eine Abfrage bei den Landesfinanzministerien zeigt: Während einige Länder die Auszahlung bereits vorbereiten oder sogar vollzogen haben, ringen andere noch um einen konkreten Zeitplan. Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, abonniert unseren Newsletter.

Öffentlicher Dienst vor Reformen: Besoldung und die Prekaritätsschwelle

Der Tarifabschluss sieht als ersten Schritt eine Erhöhung um 2,8 Prozent (mindestens 100 Euro) zum 1. April 2026 vor. Für die Umsetzung im Beamtenbereich bedarf es jeweils eines Landesgesetzes. Hinzu kommt die Frage, ob und wie die Länder auf das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagieren, das eine neue Berechnungsgrundlage für die amtsangemessene Alimentation eingeführt hat, darunter eine sogenannte Prekaritätsschwelle (80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens der jeweiligen Region) und das Basisjahr 1996 als Ausgangspunkt für die Besoldungsentwicklung. Einige Länder prüfen nun, ob sie zusätzliche Gesetze erlassen müssen, um die entstandenen Versäumnisse per Reparationsgesetze auszubessern.

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Besoldung Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ist eines der Länder, das zumindest für die laufende Besoldungsanpassung konkrete Schritte angekündigt hat. Das Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses befindet sich in Vorbereitung und soll noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht werden. Durch die Landtagswahl und die Koalitionsverhandlungen gab es einige Verzögerungen. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung plant eine vorgriffsweise Auszahlung rückwirkend zum 1. April 2026 noch vor der Sommerpause, das gilt ausdrücklich auch für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, wie ein Sprecher auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News mitteilte.

Komplizierter ist die Lage beim Thema verfassungsrechtliche Reparatur: Das Land will die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation für das Jahr 2026 zwar im laufenden Gesetzgebungsverfahren prüfen und darstellen, für vergangene Zeiträume soll jedoch ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Wann das sein wird, lässt das Finanzministerium offen – unter anderem, weil bereits ein Gerichtsverfahren zur Besoldung bis Oktober 2024 anhängig ist und das Bundesverfassungsgericht für das erste Halbjahr 2026 eine weitere Entscheidung zur Besoldung in Bremen angekündigt hat. Dieses könnte auch wieder bundesweite Auswirkungen haben.

Besoldung Bayern

Der Freistaat Bayern geht einen Sonderweg: Das Tarifergebnis wird zwar übertragen, aber mit einer zeitlichen Verschiebung von sechs Monaten – als Teil eines umfassenden Haushaltskonsolidierungskonzepts, wie eine Sprecherin auf Anfrage erklärte. Der Entwurf des Bezügeanpassungsgesetzes 2026/2027/2028 wurde vom Kabinett im ersten Durchgang beschlossen und befindet sich im Anhörungsverfahren. Vorgriffszahlungen der erhöhten Bezüge sind ab 1. Oktober 2026 geplant – also ein halbes Jahr später als in den meisten anderen Ländern.

Beim Thema Verfassungskonformität zeigt sich Bayern selbstbewusst: Das Land habe die BVerfG-Entscheidung von 2020 bereits 2023 vollumfänglich umgesetzt und sehe auch nach dem neuen Beschluss vom September 2025 keinen Handlungsbedarf – die Besoldung sei nach eigenen Berechnungen weiterhin verfassungskonform. Ein Reparaturgesetz plant Bayern demnach nicht.

Besoldung Berlin

Berlin ist das Bundesland, das das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 17. September 2025 direkt zur Besoldungskorrektur verpflichtet hat und entsprechend weit ist das Land im Gesetzgebungsverfahren. Das Berliner Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027 (BerlBVAnpG) wurde als Fraktionsantrag ins Abgeordnetenhaus eingebracht (Drucksache 19/3188). Die erste Lesung fand am 7. Mai 2026 statt, die zweite Lesung war für den 21. Mai 2026 vorgesehen. Sofern das Gesetz noch im Juni verkündet wird, ist eine rückwirkende Auszahlung ab April 2026 mit den Augustbezügen realistisch.

Für die verfassungsrechtliche Reparatur plant Berlin ein gesondertes Reparaturgesetz. Rund 493 Millionen Euro stehen dafür bereit – 213 Millionen bereits in der Versorgungsrücklage, weitere 280 Millionen im Haushalt 2026. Politisch ist noch offen, ob auch Beamtinnen und Beamte ohne eingelegten Widerspruch Nachzahlungen erhalten sollen. Das wäre eine deutliche finanzielle Belastung für den Haushalt Berlins.

Besoldung Brandenburg

Brandenburg ist eines der Länder, die noch keinen konkreten Zeitplan vorlegen können. Die Meinungsbildung der Landesregierung sei noch nicht abgeschlossen, heißt es aus Potsdam. Mögliche Maßnahmen zur Übertragung des Tarifabschlusses sowie zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben befänden sich in Prüfung und im Dialog mit Verbänden und Gewerkschaften. Zwischen Landesregierung und Gewerkschaften wurde zwar am 12. November 2025 vereinbart, das Tarifergebnis systemgerecht zu übertragen. Wann und in welcher Form bleibt jedoch offen.

Die finanziellen Dimensionen sind erheblich: Nach ersten überschlägigen Prognosen könnten durch die BVerfG-Anforderungen zwischen 300 und 600 Millionen Euro an Mehrbelastungen pro Haushaltsjahr in Brandenburg entstehen. Konkrete Berechnungen laufen noch, teilte ein Sprecher mit. Zu Nachzahlungen für vergangene Jahre äußert sich Brandenburg ebenfalls zurückhaltend: Die Auswirkungen der Rechtsprechung werden geprüft, für weitergehende Aussagen sei es zu früh.

Besoldung Hamburg

Das Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg arbeitet an einem Gesetz, das sowohl das Tarifergebnis als auch die neuen BVerfG-Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation aufgreifen soll. Vor einer ersten Senatsbefassung – geplant für Juni 2026 – sind jedoch aufwendige Prüfungen notwendig, insbesondere zur neuen Prekaritätsschwelle und zum Basisjahr 1996, teilte das Personalamt mit. Die Zuleitung an die Hamburgische Bürgerschaft ist für Anfang des dritten Quartals 2026 geplant, der Abschluss des parlamentarischen Verfahrens wird im vierten Quartal 2026 erwartet.

Zahlungen an Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger werden erst nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen – voraussichtlich also ebenfalls im vierten Quartal 2026, dann aber rückwirkend ab 1. April 2026. Hamburg hat bereits 2020 Rückstellungen in Höhe von 460,6 Millionen Euro gebildet und die Bürgerschaft umfassend informiert. Die neue BVerfG-Entscheidung erfordert nun eine Neubewertung dieser Risikoabschätzung.

Besoldung Hessen

Hessen ist eines der am weitesten fortgeschrittenen Länder. Das Land verhandelt Tarifverträge eigenständig (TV-H) und hat am 27. März 2026 einen eigenen Abschluss erzielt. Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für 2026 und 2027 befindet sich bereits im Hessischen Landtag; die erste Lesung fand am 19. Mai 2026 statt. Das Gesetz soll das Tarifergebnis zeitgleich mit den Tarifbeschäftigten ab 1. Juli 2026 auf den Beamtenbereich übertragen – eine Erhöhung um 3,02 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro. Eine Vorauszahlung ist nicht erforderlich, da die Auszahlung voraussichtlich Ende Juli 2026 erfolgt. Hessen überträgt mit diesem Gesetz auch die neuen BVerfG-Vorgaben zur Alimentation für Gegenwart und Zukunft in einem einzigen Gesetzgebungsverfahren. Für vergangene Zeiträume soll in einem eigenständigen Verfahren entschieden werden, wann und wie Nachzahlungen erfolgen.

Besoldung Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hat ein zweistufiges Verfahren gewählt. Der Regierungsentwurf zur Übertragung des TV-L-Ergebnisses (Landtagsdrucksache 8/6466) wurde am 6. Mai 2026 in erster Lesung behandelt und befindet sich in den Ausschussberatungen. Die zweite Lesung ist für Anfang Juli 2026 geplant. Bereits per Abschlagserlass vom 21. April 2026 hat das Finanzministerium eine vorgriffsweise Auszahlung rückwirkend zum 1. April 2026 mit den Junibezügen angeordnet, unter Vorbehalt der parlamentarischen Verabschiedung. Das gilt auch für Versorgungsempfänger.

Die Umsetzung der BVerfG-Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation bleibt einem zweiten Gesetzgebungsvorhaben vorbehalten – das jedoch aufgrund der Komplexität der Materie erst nach den Landtagswahlen im September 2026 eingebracht werden kann. Rückstellungen bildet das Land nicht. Nachzahlungen für Zeiträume vor 2025 sind nur in offenen Verfahren geplant, heißt es auf unsere Anfrage.

Besoldung Niedersachsen

Niedersachsen verfolgt einen zweigleisigen Ansatz: Ein erster Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen zur Übertragung der ersten Stufe der Tarifsteigerung (2,8 Prozent) sollte beim Mai-Plenum am 27./28. Mai 2026 beschlossen werden. Ein zweiter Gesetzentwurf der Landesregierung – der auch die BVerfG-Vorgaben aufgreift – soll nach der Sommerpause folgen. Eine Vorauszahlung ist nicht vorgesehen; die Auszahlung erfolgt erst nach parlamentarischem Beschluss durch das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung.

Zur verfassungsrechtlichen Reparatur verweist das Land auf eine Novellierung der Besoldung zum 1. Januar 2023, die die damaligen BVerfG-Vorgaben berücksichtigt habe. Für frühere Zeiträume bleiben anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht abzuwarten. Rückstellungen hält Niedersachsen derzeit für nicht praktikabel, hat aber Mittel in der allgemeinen Vorsorge des Landeshaushalts eingeplant.

Besoldung Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen hat zur Übertragung des Tarifabschlusses auf das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW verwiesen, das entsprechende Informationen veröffentlicht hat. Zur verfassungsrechtlichen Lage gibt sich Düsseldorf hingegen bedeckt: Seit der Veröffentlichung des BVerfG-Beschlusses im November 2025 werden die Auswirkungen auf die NRW-Besoldung intensiv geprüft. Die Prüfung sei sehr aufwendig, da aufgrund der grundlegenden Neuausrichtung der Systematik nicht auf vorhandene Daten zurückgegriffen werden könne. In einer Mitteilung hat die Landesregierung bereits den Auszahlungstermin mitgeteilt: “Für verbeamtete Personen, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsberechtigte ist die abschlagsweise Auszahlung mit den Bezügen für Juli 2026 rückwirkend ab dem 01.04.2026 vorgesehen.”

Besoldung Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz ist nach der Landtagswahl noch in einer Phase der Neusortierung: Der rheinland-pfälzische Landtag hat sich zum 18. Mai 2026 neu konstituiert, weshalb noch keine aktuellen Sitzungstermine und damit kein konkreter Zeitplan für ein Gesetzgebungsverfahren vorliegen. Die Landesregierung beabsichtigt, den TV-L-Abschluss zeitgleich und systemgerecht zu übertragen, kann aber noch keine Aussagen zu Auszahlungszeitpunkten machen. Es entspreche jedoch guter Tradition, nach einem Kabinettsbeschluss auch über Vorgriffszahlungen zu befinden, wurde auf Anfrage mitgeteilt.

Zur verfassungsrechtlichen Reparatur verweist die Landesregierung auf laufende Vorlageverfahren rheinland-pfälzischer Gerichte beim Bundesverfassungsgericht. Deren Ergebnis bleibe abzuwarten. Eine eigenständige Stellungnahme zur Frage von Rückstellungen oder Nachzahlungen gibt das Ministerium derzeit nicht ab.

Besoldung Sachsen

Sachsen hat als eines der ersten Länder die parlamentarische Hürde genommen: Der Sächsische Landtag hat am 12. Mai 2026 das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 beschlossen. Das Gesetz sieht eine Anpassung rückwirkend zum 1. April 2026 vor. Das Landesamt für Steuern und Finanzen arbeitet nun an der programmtechnischen Umsetzung im Bezügeabrechnungsverfahren, Ziel sei eine schnellstmögliche Auszahlung. Eine vorgriffsweise Auszahlung ist nicht vorgesehen.
Mögliche Auswirkungen des BVerfG-Beschlusses werden umfangreich geprüft. Die Landesregierung betont, dass entscheidende Rechtsfragen noch ungeklärt seien und das Gericht selbst auf ausstehende Entscheidungen hinweise. Zudem liegen dem Bundesverfassungsgericht sächsische Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Besoldung vor. Ein Reparaturgesetz ist einem gesonderten Gesetzgebungsvorhaben vorbehalten, der Zeitpunkt hänge von weiterer Rechtsprechung ab, teilte das Finanzministerium auf unsere Anfrage mit.

Besoldung Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt ist ebenfalls weit im Verfahren: Das Kabinett hat am 14. April 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Der Landtag hat das Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 am 20. Mai 2026 beschlossen. Details zu den Auszahlungszeitpunkten wurden im Antwortschreiben auf interne Anmerkungen verwiesen, ohne dass konkrete Daten genannt wurden.

Zur verfassungsrechtlichen Reparatur zeigt sich Magdeburg vorsichtig: Es sei derzeit nicht möglich einzuschätzen, ob es zu Nachzahlungen in einzelnen Besoldungsgruppen für einzelne Jahre kommen werde. Das Land habe bereits 2015, 2016 und 2021 Besoldungsanpassungen aufgrund von BVerfG-Entscheidungen vorgenommen. Die Analyse des aktuellen Beschlusses dauere an, da Neuberechnungen teilweise bis ins Jahr 1996 zurückreichen müssten. Zudem seien Verfahren zur sächsisch-anhaltinischen Besoldung beim BVerfG anhängig.

Besoldung Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein geht in die Offensive und verfolgt einen Ansatz, der über die bisher vorgelegten Anpassungsgesetze hinaus geht: Das Land überträgt das Tarifergebnis systemgerecht zum 1. Januar 2026 auf die Besoldung und geht dabei sogar über die Tarifeinigung hinaus, weil die BVerfG-Vorgaben eine höhere Anpassung erfordern. Nach einer geplanten Beschlussfassung der Landesregierung am 2. Juni 2026 soll der Gesetzentwurf dem Landtag zugeleitet werden. Ziel ist die Auszahlung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen für 2025 und 2026 noch in diesem Jahr. Eine Vorauszahlung ohne gesetzliche Grundlage ist nicht vorgesehen.

Die vorgesehenen Anpassungen belasten den Kernhaushalt mit rund 460 Millionen Euro, wovon rund 385 Millionen durch Rücklagen und Vorsorgen gedeckt werden können. Für Zeiträume ab 2007 wartet Schleswig-Holstein auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu landesspezifischen Vorlagebeschlüssen. Für den Zeitraum 2007 bis 2021 hat die Landesregierung eine Gleichbehandlungszusage ausgesprochen – Nachzahlungen 2025 erfolgen ohne Widerspruchserfordernis.

Besoldung Thüringen

Thüringen plant ein umfassendes Gesetz, das sowohl das Tarifergebnis als auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG – für Vergangenheit und Zukunft – in einem Schritt umsetzt. Der Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2026 bis 2028 befindet sich in der Ressortabstimmung. Einbringung im Landtag ist für Juni 2026 geplant, der Gesetzesbeschluss im vierten Quartal 2026. Eine Vorauszahlung ist nicht vorgesehen; die Auszahlung erfolgt nach Inkrafttreten des Gesetzes, zeitgleich für aktive Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger.

Bei der verfassungsrechtlichen Reparatur zeigt Thüringen Transparenz: Das Land prüft mögliche Korrekturen rückwirkend ab 2008. Für die Jahre 2008 bis 2024 sollen Nachzahlungen ausschließlich an Kläger und Widerspruchsführer geleistet werden, die ihren Anspruch im jeweiligen Haushaltsjahr geltend gemacht haben. Für das Jahr 2025, da der BVerfG-Beschluss aus diesem Jahr stammt, sind Nachzahlungen an alle Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter und Versorgungsempfänger vorgesehen. Rückstellungen bildet Thüringen aktuell nicht.

Tabelle Übersicht zu Anpassung, Reparation und Auszahlung

Die folgende Tabelle fasst zusammen, welche Länder ein eigenständiges Reparaturgesetz zur Umsetzung der BVerfG-Vorgaben planen, welche davon ausgehen, keines zu benötigen, und wie der Stand der Auszahlung der erhöhten Bezüge ist. (Stand: 26. Mai 2026)

WP DataTables

Anmerkung
Zwei Bundesländer haben auf die Anfrage bisher noch nicht geantwortet: Bremen und das Saarland. Bremen ist in diesem Kontext besonders relevant, da das Bundesverfassungsgericht für das erste Halbjahr 2026 eine weitere Entscheidung zur Bremer Besoldung angekündigt hat.

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