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Merz’ Regierungserklärung: Reform hat Auswirkungen auf Ämter und Gehalt im öffentlichen Dienst

Friedrich Merz Regierungserklärung
Regierungserklärung von Kanzler Merz. Copyright: picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat in seiner Regierungserklärung das Leitbild eines dienenden Staates entworfen. Die Bürger sollen den Staat nicht als „bevormundend und belehrend“, sondern als „hilfreich und dienend“ empfinden. Der Kanzler zog eine Zwischenbilanz nach rund 14 Monaten Schwarz-Rot und verwies auf die wichtigen Verabredungen des Koalitionsausschusses aus der vergangenen Woche. Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst steckt in der Rede weit mehr als Symbolik.

Regierungserklärung von Bundeskanzler Merz: Öffentlicher Dienst im Fokus

In den rund 25 Minuten seiner Regierungserklärung, hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mehrfach Themen skizziert, die den öffentlichen Dienst direkt betreffen. Neben dem Bürokratieabbau ging es auch um die finanzielle Entlastung der Kommunen, die Bund und Länder vereinbart haben. Dies könnte mit Blick auf die Tarifrunde im öffentlichen Dienst im kommenden Jahr eine wichtige Rolle spielen.

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Berichtspflichten fallen: Die Beweislast liegt künftig bei den Ministerien

Merz betont: Bürger und Unternehmen sollen von unnötigen Regeln und Vorgaben befreit werden. Kernstück ist die Umkehr der Beweislast bei Berichtspflichten. „Wir werden grundsätzlich alle Berichtspflichten aufheben“, sagte Merz. Wolle ein Ministerium eine solche Pflicht beibehalten, müsse es dies neu begründen. Nicht mehr die Abschaffung von Bürokratie ist begründungspflichtig, sondern ihr Fortbestand. Merz nannte das Vorhaben im Vergleich zu allen bisherigen Vereinfachungsgesetzen einen „wirklichen Befreiungsschlag“. Für die Verwaltung bedeutet das Entlastung, so die Hoffnung der Koalition.

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Als Vorbild dient Nordrhein-Westfalen. Dort will die Landesregierung von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) zum 1. Januar 2027 allen Berichts- und Dokumentationspflichten des Landes zulasten der Wirtschaft die rechtliche Grundlage entziehen. Nur was die Fachverwaltungen bis dahin per Rechtsverordnung als zwingend notwendig feststellen, bleibt bestehen. Für den Bund nannte die Koalition bislang keinen Zeitplan. In der Rede nicht erwähnt, aber Ziel der Koalitionsbeschlüsse, auf die sich Merz bezog, ist eine zweite Neuerung: Viele Anträge sollen künftig als genehmigt gelten, wenn die Behörde nicht binnen vier Monaten reagiert. Diese Genehmigungsfiktion verschiebt das Risiko vom Antragsteller zur Verwaltung. Wer die Frist reißt, genehmigt automatisch.

Längere sachgrundlose Befristung: Signal gegen die Interessen der Beschäftigten

Auf dem Arbeitsmarkt will die Koalition mehr Dynamik erreichen. Merz kündigte an, die sachgrundlose Befristung von Beschäftigungsverhältnissen für einen längeren Zeitraum zu ermöglichen, um Arbeitgebern „Mut zur Einstellung zu machen“. Bislang erlaubt das Teilzeit- und Befristungsgesetz sachgrundlose Befristungen für höchstens zwei Jahre, nach den Koalitionsbeschlüssen soll die Grenze vorübergehend auf bis zu 48 Monate steigen. Für die Beschäftigten ist das ein zweischneidiges Signal: Öffentliche Arbeitgeber befristen Neueinstellungen häufig, die Gewerkschaften fordern seit Jahren weniger Befristung und mehr Planbarkeit.

Kommunale Entlastung bietet Chancen für die TVöD-Tarifrunde 2027

Besonderes Gewicht legte Merz in seiner Erklärung auf die vereinbarte Entlastung der Kommunen. In Absprache mit den Ministerpräsidenten soll der Bund Landesleistungsgesetze künftig dann beschließen, wenn er die Kosten für die Gemeinden „zu einem sehr hohen Prozentsatz ausgleicht“. Die bisherige Praxis habe die Städte und Gemeinden an den Rand ihrer Handlungsfähigkeit gebracht und damit das Fundament der Demokratie gefährdet. Die Dörfer, Städte und Kreise seien die wichtigste politische Ebene, auf der Bürger der Politik begegnen.

Für die Beschäftigten der Kommunen reicht die Ankündigung weit über die Haushaltspolitik hinaus. Die Städte und Gemeinden verbuchten 2025 ein Rekorddefizit von 31,9 Milliarden Euro, das höchste seit der Wiedervereinigung. Mit dieser Finanznot argumentieren die kommunalen Arbeitgeber der VKA traditionell in Tarifverhandlungen. Greift die Entlastung durch den Bund, verliert das Argument der leeren Kassen an Gewicht. Das verändert die Ausgangslage für die Tarifrunde 2027, in der Bund und Kommunen mit ver.di und dbb über einen neuen TVöD verhandeln.

Steuerentlastung für untere und mittlere Einkommen

Direkt im Geldbeutel sollen die Steuerpläne ankommen. In der Einkommensteuer will die Koalition untere und mittlere Einkommen sowie Familien entlasten und dafür höchste Einkommen etwas höher belasten. Merz nannte das einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit. Nach den Koalitionsbeschlüssen soll die Reform zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, das Entlastungsvolumen beziffert die Koalition auf rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Merz rechnet mit bis zu 600 Euro pro Jahr für einen Durchschnittshaushalt. Laut Beschlusspapier gilt dieser Wert allerdings erst in voller Wirkung ab 2028 und für eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Da der Großteil der Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes in den mittleren Entgeltgruppen liegt, profitiert diese Gruppe dennoch überdurchschnittlich.

Bis Herbst will die Regierung zudem mit den Ländern Vorschläge für eine Vereinfachung des Steuerrechts vorlegen. Als ersten Schritt kündigte Merz die vorausgefüllte digitale Steuererklärung durch die Finanzämter an. Sie entlastet Arbeitnehmer, verlagert die Arbeit aber zunächst in die Verwaltung. Die Steuerverwaltung ist Ländersache, die Finanzämter müssen die IT-Umstellung stemmen.

Was in den kommenden Monaten ansteht

  • Schon am Freitag, 10 Juli 2026: Bundestag und Bundesrat sollen die gesetzliche Krankenversicherung auf eine neue finanzierbare Grundlage stellen, um einen drohenden Beitragssatzanstieg zu verhindern. Der Bundesrat kann zudem das Zukunfts-Infrastruktur-Gesetz für schnellere Genehmigungsverfahren beschließen.
  • Berichtspflichten: Ein Gesetzentwurf des Bundes steht aus, ein Zeitplan fehlt. NRW prescht zum 1. Januar 2027 vor.
  • Steuerrecht: Bis Herbst wollen Bund und Länder Vorschläge zur Vereinfachung vorlegen. Die Entlastungen sollen nach den Koalitionsbeschlüssen zum 1. Januar 2027 greifen.
  • Rentenreform: Nach den Koalitionsbeschlüssen soll das Gesetzespaket bis Ende 2026 den Bundestag passieren. Merz nannte die Pläne die tiefgreifendste Veränderung, die in der Alterssicherung jemals vorgeschlagen worden ist.
  • WissZeitVG: Der Referentenentwurf zur Wissenschaftsbefristung ist in der Verbändebeteiligung, die parlamentarische Beratung steht bevor.
  • Tarifrunde TVöD 2027: Bund und Kommunen verhandeln ab Anfang 2027. Die kommunale Finanzlage wird zum Schlüsselargument.
  • Bundesverfassungsgericht: Die Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation aus Bremen, dem Saarland und Schleswig-Holstein sind weiter beim Zweiten Senat anhängig.

Quellen