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Öffentlicher Dienst: Das bringt der Juli 2026 für Angestellte und Beamte

Öffentlicher Dienst Juli 2026
Der Ferienbeginn naht - auch im öffentlichen Dienst / Copyright: picture alliance / Fotostand | Michael Gründel

Im Juli 2026 steigen die Renten und der Pflegemindestlohn, in fast allen Bundesländern beginnen die Sommerferien. Hessen hebt die Beamtenbesoldung an, beim Bund stockt die Reform weiter. Zugleich startet die neue Grundsicherung, und der Handel mit Punkten in Flensburg wird teuer. Die Monatsvorschau für den öffentlichen Dienst.

Öffentlicher Dienst Juli 2026: Das steht für Angestellte und Beamte an

Die Reformvorhaben der Bundesregierung bedeuten auch für die Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst viele Neuerungen. So treibt die Bundesregierung zentrale große Projekte voran: Die Rentenkommission hat 33 Empfehlungen zur Altersvorsorge vorgelegt, die Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vollständig umsetzen wollen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) arbeitet an einem Steuerkonzept, das noch vor der politischen Sommerpause erscheinen und mittlere Einkommen entlasten soll. Im Gesundheitswesen plant Ministerin Nina Warken (CDU) eine Sparreform. Alle drei Felder berühren Beschäftigte des Staates unmittelbar. Zudem steigen im Juli die Renten und der Pflegemindestlohn, Hessen hebt die Besoldung an, beim Bund stockt das Bundesalimentationsgesetz, und die neue Grundsicherung startet.

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Länder-Besoldung im öffentlichen Dienst: Hessen erhöht zum 1. Juli, anderswo läuft die Gesetzgebung

Besoldungsrunde 2026: Die Übertragung des Tarifergebnisses TV-L auf die Landesbeamten läuft weiter. Die meisten Länder haben ihre Besoldung bereits zum 1. April 2026 angehoben, überwiegend wirkungsgleich zum Tarifabschluss um rund 2,8 Prozent. Einzelne Länder zahlen mehr: Nordrhein-Westfalen 3,36 Prozent, Berlin 3,8 Prozent, Rheinland-Pfalz 3,3 Prozent. Bayern folgt erst zum 1. Oktober. Hessen hebt die Bezüge als einziges Land zum 1. Juli an, und zwar um 3,02 Prozent (zur Besoldungstabelle Hessen 2026). Der Mindesterhöhungsbetrag liegt dort bei 110 Euro. Hessen wendet den TV-H an und gehört nicht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder an.

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In mehreren Ländern läuft das Gesetzgebungsverfahren noch. Berlin, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben ihre Anpassung beschlossen oder verkündet. In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen liegen Gesetzentwürfe vor. Für Aufsehen sorgt Hamburg: Der Senat will die wöchentliche Arbeitszeit der Beamten zum 1. Januar 2027 von 40 auf 41 Stunden anheben. Im Gegenzug führt Hamburg eine jährliche Sonderzahlung von 27,5 Prozent eines Monatsgehalts ein.

Bundesbesoldung: Die Reform steckt fest

Beim Bund kommt die Besoldungsreform nicht voran. Der Referentenentwurf zum Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) liegt seit dem 14. April 2026 in der Ressortabstimmung. Ein Termin für die Kabinettssitzung steht weiter aus. Im Zentrum der Kritik steht unter anderem ein fiktives Partnereinkommen, das der Bund bei der Mindestbesoldung anrechnen will. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und der dbb haben bei diesem verfassungsrechtliche Bedenken. Auf eine Leserfrage erklärte Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) Mitte Juni, das Verfahren sei komplex und dauere länger als gewünscht. Ein Aus des Gesetzes bestätigten weder er noch das Bundesinnenministerium. Beide sprachen von einer laufenden internen Abstimmung.

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Renten steigen um 4,24 Prozent

Zum 1. Juli steigt die gesetzliche Rente um 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert klettert von 40,79 auf 42,52 Euro. Davon profitieren nach Angaben der Bundesregierung rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Grund für die Erhöhung ist die gute Lohnentwicklung in den vergangenen Monaten. Das Rentenniveau bleibt bei 48 Prozent. Die Anpassung betrifft auch viele ehemalige Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren oder sind.

Pflegemindestlohn: Mehr Geld für Beschäftigte

Ebenfalls zum 1. Juli steigt der Pflegemindestlohn, gestaffelt nach Qualifikation. Pflegehilfskräfte erhalten künftig mindestens 16,52 Euro pro Stunde, bisher waren es 16,10 Euro. Qualifizierte Hilfskräfte bekommen 17,80 Euro statt 17,35 Euro, Pflegefachkräfte 21,03 Euro statt 20,50 Euro. Die Werte gelten bundesweit. Der Anspruch auf neun zusätzliche Urlaubstage bleibt bestehen. Rund 1,3 Millionen Beschäftigte fallen unter den Pflegemindestlohn. Die Verordnung der Bundesregierung gilt bis zum 30. September 2028.

Sommerferien: Großteil der Länder startet in die Sommerferien

In den meisten Bundesländern beginnen im Juli die Sommerferien. Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland starten bereits am 29. Juni, Bremen und Niedersachsen am 2. Juli. Bis Mitte Juli folgen Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Baden-Württemberg zieht zum 30. Juli nach. Nur Bayern beginnt erst am 3. August.

Neue Grundsicherung löst das Bürgergeld ab

Zum 1. Juli tritt die neue Grundsicherung schrittweise in Kraft. Aus dem Bürgergeld wird das Grundsicherungsgeld. Der Bundesrat billigte das Gesetz Ende März 2026.

Grundsätzlich gilt wieder der Vermittlungsvorrang: Die Jobcenter prüfen zuerst, ob eine sofortige Vermittlung in Arbeit möglich ist. Wer Pflichten verletzt, muss mit schärferen Kürzungen rechnen. Der Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate sinken. Die einjährige Karenzzeit beim Vermögen entfällt. Für die kommunalen Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit bringt die Reform zusätzlichen Umsetzungsaufwand.

Straßenverkehr: Punktehandel wird teuer

Zum 1. Juli tritt eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft. Wer Punkte oder Fahrverbote von einem „Strohmann“ übernehmen lässt oder solche Dienste anbietet, macht sich künftig strafbar. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Der ADAC begrüßt die Regelung als Beitrag zur Verkehrssicherheit. Zudem tritt zum 1. Juli eine neue Verjährungsfrist bei Bußgeldbescheiden. Die Dauer verdoppelt sich von drei auf sechs Monate.

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Quellen:

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