Mehr als zwei Monate nach der Vorlage steckt der Referentenentwurf zum Bundesalimentationsgesetz weiter in der Ressortabstimmung. Ein Kabinettstermin steht weiterhin nicht fest, die Gewerkschaften halten das geplante fiktive Partnereinkommen für verfassungswidrig. Ob die Reform in dieser Form kommt, ist offen.
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat den Entwurf eines Bundesalimentationsgesetzes (BAlimentG) am 14. April 2026 in die Ressortabstimmung gegeben. Seitdem ruht das Vorhaben im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung. Auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News erklärte eine Sprecherin des BMI, das Ministerium habe parallel die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften nach § 118 Bundesbeamtengesetz beteiligt. Die Abstimmungen zu dem Referentenentwurf dauerten aktuell noch an.
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Damit liegt der Entwurf länger in der Regierung, als die Beteiligten erwartet hatten. Ein Termin für die Kabinettbefassung steht bislang nicht fest. Zuvor hatte das BMI eine Anhörung der Gewerkschaften kurzfristig abgesagt, wie ver.di mitteilt. Einen Ersatztermin gibt es aktuell nicht. Warum steckt das Vorhaben nun fest?
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Neue Bundesbesoldung: Viele Vorhaben in einem Gesetz
Der Entwurf bündelt drei große Aufgaben. Erstens überträgt er das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst des Bundes vom 6. April 2025 auf Beamte, Richter und Soldaten: 3,0 Prozent zum 1. April 2025, weitere 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026. Beide Stufen zahlt der Bund bereits als Abschlag aus.
Zweitens reagiert der Entwurf auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. September 2025 zur Besoldung der Berliner Beamten. Das Gericht knüpft die Mindestbesoldung der untersten Gruppe künftig an die sogenannte Prekaritätsschwelle: 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens. Drittens strukturiert der Entwurf die Grundgehaltstabellen neu, streicht die Erfahrungsstufe 1 und baut den bisherigen Familienzuschlag der Stufe 1 in das Grundgehalt ein. Die Verbindung dieser Ziele macht das Vorhaben komplex.
Öffentlicher Dienst: Fiktives Partnereinkommen verfassungsrechtlich zweifelhaft?
Im Zentrum der Kritik steht ein Systemwechsel. Der Entwurf unterstellt bei der Bemessung der Mindestbesoldung ein fiktives Partnereinkommen in Höhe der beihilferechtlichen Einkommensgrenze. Für 2026 sind das rund 22.648 Euro brutto im Jahr, für 2025 rund 21.832 Euro. Damit rückt der Bund vom bisherigen Alleinverdienermodell ab.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bewertet den Paradigmenwechsel in seiner Stellungnahme als verfassungsrechtlich zweifelhaft. 13 Bundesländer hätten sich bereits für das Doppelverdienermodell entschieden; entsprechende Vorlagebeschlüsse lägen dem BVerfG vor. Das Gericht habe die Frage in seinem Berliner Beschluss aber noch nicht beantwortet. Besonders die rückwirkende Anwendung des Modells bis 2021 hält der DGB für angreifbar.
Viel Kritik für Gesetzentwurf zur Bundesbesoldung
Auch der Beamtenbund lehnt diesen Schritt in seiner Stellungnahme als verfassungswidrig ab. Nach seiner Rechnung verfehlt ein Beamter der Gruppe A 3, Stufe 2, ohne das angerechnete Partnereinkommen die für 2026 ausgewiesene Prekaritätsschwelle von 54.727,64 Euro um 17.982,51 Euro. Der Dienstherr übernehme in diesem Beispiel nur noch rund 72 Prozent seiner Alimentationspflicht, den Rest müsse ein Partner beisteuern. Der dbb fordert, die Abkehr vom Alleinverdienermodell nicht weiterzuverfolgen und stattdessen die Grundgehaltstabellen anzuheben. In der Kritik stehen auch weitere Punkte aus dem Entwurf. So etwa die Absenkung des Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent auf 69,76 Prozent.
Bundesbesoldung: Parlament wartet auf die Endfassung des Gesetzesentwurfes
Öffentlicher Dienst News hat im Bundestag nachgefragt, wie die Fraktion mit dem bisher bekannten Entwurf umgehen werden und wann sie mit dem parlamentarischen Prozess rechnen. Die Antworten zeigen, dass sich die Fraktionen mit einer abschließenden Bewertung zurückhalten, solange keine finale Fassung vorliegt. Der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler teilte Öffentlicher Dienst News mit, der Entwurf liege seit geraumer Zeit bei der Bundesregierung. Welche Änderungen die Regierung noch vornehme, lasse sich nicht vorhersagen. Eine intensive Befassung des Parlaments erfolge erst, wenn die finale Fassung in die Beratung gelange. Im federführenden Innenausschuss sei eine Sachverständigenanhörung geplant, die das fiktive Partnereinkommen in den Blick nehme. Bestätige sich die Kritik, werde nachgebessert, so Fiedler.
Skeptischer äußert sich die Opposition. Der Grünen-Abgeordnete Marcel Emmerich nannte die Lage in den unteren Besoldungsstufen seit Jahren verfassungswidrig. Die Vorschläge der Bundesregierung verharrten derzeit in einem Referentenentwurf, sagte er, „und es ist offen, ob dieser auch zum Abschluss kommt“. Im Gesetzgebungsverfahren werde seine Fraktion auf eine verfassungskonforme und gerechte Ausgestaltung dringen.
Auch die Linksfraktion will sich zu den genannten Kritikpunkten deutlich positionieren. Sie kündigte gegenüber Öffentlicher Dienst News an, kritischen Sachverstand in eine Anhörung des Innenausschusses einzubringen. Ob es dazu komme, hänge aber von der Koalition ab. Zwischen BMI und Koalitionsfraktionen gebe es nach Einschätzung der Linksfraktion einen regen Austausch in den sogenannten Berichterstattergesprächen. Die Koalition halte die Oppositionsfraktionen im Innenbereich aber konsequent aus diesem Austausch heraus, kritisiert die Linke. Das begrenze ihre Möglichkeiten, auf das Verfahren einzuwirken.
Kanzleramtsminister Frei antwortet auf Leserfrage, das BMI bestätigt kein Aus
Auch aus dem Regierungslager kommen Signale, dass sich das gesamte Verfahren noch länger ziehen könnte. Auf eine Leserfrage bei abgeordnetenwatch antwortete Bundeskanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) am 16. Juni 2026, es handele sich um ein komplexes Verfahren, bei dem rechtliche, finanzielle und praktische Fragen rechtssicher zu klären seien. Das dauere länger als gewünscht, „auch mir wäre ein schnellerer Abschluss lieber“. Die Umsetzung habe die Ampel zu lange verschleppt. Das BMI habe inzwischen einen Entwurf vorgelegt, der sich in der Ressortabstimmung befinde. Frei äußerte die Hoffnung, das Gesetz möglichst zügig im Bundestag beschließen zu können.
Im Netz kursiert zudem das Gerücht, etwa auf der Debattenplattform Reddit, der Entwurf werde in dieser Form nicht weiterverfolgt. Belegen lässt sich das aktuell nicht. Weder die Auskunft des BMI noch die Antwort Freis bestätigen einen Abbruch des Gesetzvorhabens, beide sprechen von einer laufenden internen Abstimmung. Wann aber das Gesetz nun das Kabinett erreicht, bleibt damit unklar. Sicher ist nur, dass die Bundesregierung sechs Jahre nach den ersten einschlägigen BVerfG-Entscheidungen weiter an einer verfassungsfesten Lösung arbeitet und dass der zentrale Streitpunkt, das fiktive Partnereinkommen, vor der Kabinettbefassung juristisch sauber gelöst sein muss.
Quellen:
- Bundesinnenministerium (Sprecherin, Anfrage ÖD News)
- Sebastian Fiedler, MdB (Beitrag für ÖD News)
- Marcel Emmerich, MdB (Antwort an ÖD News)
- Thorsten Frei, Antwort auf abgeordnetenwatch vom 16.06.2026
- Beteiligungsgespräch abgesagt, Meldung auf ver.di-Webseite Ende Mai 2026
- Stellungnahme dbb beamtenbund und tarifunion vom 07.05.2026
- Stellungnahmen zum Gesetzentwurf von ver.di, DGB und dbb
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