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Beamtenbesoldung: Bremer Beamte dürfen sich über mehr Geld freuen

Bremer Beamte bekommen einen höheren Sold. @picture alliance / SZ Photo | Wolfgang Filser
Bremer Beamte bekommen einen höheren Sold. @picture alliance / SZ Photo | Wolfgang Filser

Bremen hebt die Bezüge seiner Beamtinnen und Beamten rückwirkend zum 1. Januar 2024 um zusätzliche 2,5 Prozent an. Der Senat beschloss am 4. August 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Nachzahlungen für 2024 bis 2026 kosten das Land 120 Millionen Euro und machen einen Nachtragshaushalt nötig.

Bremen erhöht Beamtenbesoldung rückwirkend um 2,5 Prozent

Gute Nachrichten für Beamte: Die Freie Hansestadt Bremen erhöht die Dienst-, Beamtenversorgungs- und Anwärterbezüge rückwirkend zum 1. Januar 2024 um zusätzliche 2,5 Prozent. Damit setzt das Land die geänderte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zum Berliner Landesbesoldungsrecht um. Diese Leitentscheidung gilt nach Angaben des Senators für Finanzen nicht nur für Berlin, sondern für alle Länder und den Bund.

Zur neuen Besoldungstabelle für Bremen 2026 (Prognose)

Den Gesetzentwurf beschloss der Senat am 4. August 2026. Er geht nun zunächst an die Gewerkschaften und den Richterbund zur förmlichen Beteiligung. Geregelt wird darin auch die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses vom 14. Februar 2026 für die Angestellten der Länder auf Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfangende. Die Senatorinnen und Senatoren nimmt Bremen von den Nachzahlungen dauerhaft aus.

Finanzsenator Björn Fecker erklärte, das Land setze die bindenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation konsequent um. Er verwies auf Polizeibeamte, Lehrkräfte und Steuerbeamte, die den Staat für die Bürgerinnen und Bürger am Laufen hielten. Mit der auf 41 Stunden erhöhten Wochenarbeitszeit trügen die Beamtinnen und Beamten ebenfalls zur Haushaltskonsolidierung bei. Trotz Sparkurs stehe die Übertragung des Tarifergebnisses für den Senat außer Frage.

Bremer Besoldung: Die Steigerungsschritte auf einen Blick

Die vorgesehenen Anpassungsschritte sehen nun so aus:

01.01.2024: +2,5 % (rückwirkend zur Sicherung der Mindestalimentation)
01.10.2024: +200 € Sockelbetrag
01.12.2024: +3,8 % (bereits unter Vorbehalt ausgezahlt)
01.04.2026: +2,8 % (Übernahme Tarifergebnis)
2027/2028: weitere Anpassungen mit +2,0 % und +1,0 %

Quelle: DGB Bremen

Bundesverfassungsgericht fordert neue Prüfmethodik

Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, seinen Beamtinnen und Beamten lebenslang eine Alimentation zu gewährleisten. Diese muss einen hinreichenden Abstand zu einem realen Armutsrisiko wahren und dem jeweiligen Amt angemessen sein. Mit der Entscheidung vom 17. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht die Methodik dieser Prüfung neu bestimmt.

Die wichtigste Änderung betrifft die unterste Besoldungsgruppe. Sie wird nicht mehr am Grundsicherungsniveau gemessen. Stattdessen muss sie mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens des jeweiligen Landes für eine vierköpfige Alleinverdienerfamilie erreichen. Hinzu kommt eine fortlaufende Anpassung an die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung. Dafür gleicht Bremen die Besoldung mit dem Tariflohnindex des öffentlichen Dienstes, dem Nominallohnindex und dem Verbraucherpreisindex ab, jeweils ab dem Basisjahr 1996. Verfassungsrechtlich geboten ist außerdem der Abstand zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen. Ein für alle gleich hoher Festbetrag wahrt diesen Abstand nicht. Nur eine lineare prozentuale Anhebung erfüllt die Vorgabe.

Besoldung Bremen: Finanzierungslücke von 76 Millionen Euro

Die Reparatur der Alimentation ab 2024 und die Übertragung des TV-L-Ergebnisses schlagen 2026 mit rund 153 Millionen Euro zu Buche. Für die Angestellten kommen aus dem Tarifvertrag vom 14. Februar 2026 weitere 18,3 Millionen Euro hinzu.

Gegenrechnen kann Bremen die Jahressonderzahlung, die das Land im Dezember 2025 unter Vorbehalt ausgezahlt hat. Sie betrug jeweils 625 Euro für das erste und das zweite Kind. Nach der neuen Rechtsprechung ist sie nicht mehr erforderlich und wird mit den Nachzahlungen verrechnet. Zusätzlich setzt das Land zentrale Vorsorgemittel ein. Im Landesetat bleibt dennoch eine Lücke von rund 76 Millionen Euro. Sie macht einen Nachtragshaushalt erforderlich.

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