TVöD-Weihnachtsgeld Rechner 2026: Ermitteln Sie Ihre Jahressonderzahlung für die Kommunen (VKA) – inklusive Abzug bei Tauschtagen nach § 29a.
Von Sebastian Henneke – erstellt am 26. Oktober 2026
Wie funktioniert der Weihnachtsgeldrechner für die TVöD-Jahressonderzahlung 2026?
Für den Weihnachtsgeldrechner reichen drei Angaben: die Bruttomonatsentgelte für Juli, August und September, der Arbeitgeber und bei Bundesbeschäftigten die Entgeltgruppe am 1. September. Wer seine Monatsentgelte nicht zur Hand hat, findet sie in der TVöD-Tabelle VKA für Kommunen und in der TVöD-Tabelle Bund. Der Rechner dient nur zur Orientierung und ist aktuell noch in einer Testphase.
Ihre aktuellen Gehälter können Sie in den Entgelttabellen TVöD VKA und TVöD Bund ermitteln.
Wie hoch ist die TVöD‑Jahressonderzahlung 2026 bei den Kommunen (VKA)?
Bei den kommunalen Arbeitgebern beträgt die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD einheitlich 85 Prozent des durchschnittlichen Monatsentgelts aus Juli bis September. Beim Bund gilt eine Staffel nach Entgeltgruppen: 95 Prozent in den Entgeltgruppen 1 bis 8, 90 Prozent in 9a bis 12 und 75 Prozent in 13 bis 15. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erhalten die unteren Entgeltgruppen 90 Prozent, Sparkassen zahlen eine eigene Sondervergütung. Diese lässt sich mit unserem Rechner nicht darstellen.
Wer hat Anspruch auf das Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst?
Anspruch hat, wer am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht. Für jeden Kalendermonat ohne Entgeltanspruch sinkt die Zahlung um ein Zwölftel, etwa bei Elternzeit nach dem Geburtsjahr des Kindes oder unbezahltem Sonderurlaub. Keine Kürzung gibt es für Mutterschutz, Elternzeit im Geburtsjahr und Monate mit Krankengeldzuschuss. Teilzeitbeschäftigte tragen ihre tatsächlichen Entgelte ein, eine eigene Kürzung gibt es für sie nicht.
Wie wirken sich Tauschtage auf die Jahressonderzahlung aus?
Neu ab 2027 sind die Tauschtage nach § 29a TVöD. Wer Tauschtage nach § 29a TVöD bis zum 1. September 2026 beantragt hat, bekommt 2027 bis zu drei freie Tage und verzichtet dafür auf einen Teil der Jahressonderzahlung. Ein Tauschtag kostet bei einer Fünf-Tage-Woche laut GEW rund 5,4 Prozent der Jahressonderzahlung. Die Tauschtage sind ab 2027 neu. Der Rechner zeigt den Abzug für ein bis drei Tage. Nicht genommene Tauschtage verfallen, bei den Kommunen ohne Geld zurück, beim Bund mit Auszahlung bis 31. März des Folgejahres.
Alle Werte sind Bruttobeträge. Die Jahressonderzahlung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Quellen:
- TVöD Allgemeiner Teil, Lesefassung Stand 1. Januar 2026, § 20 und § 29a: VKA, Lesefassung TVöD-AT (PDF)
- GEW: So kannst du deine Tauschtage in Anspruch nehmen
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