Ob Altersvorsorge oder Krankenversicherung: Vorsorge ist im öffentlichen Dienst wichtig, sie sollten bestimmte Risiken absichern. Wir zeigen, was für Beamte und Angestellte wichtig ist.
Der Staat als Arbeitgeber ist beliebt. Denn der öffentliche Dienst bietet vergleichsweise viel Sicherheit. Trotzdem müssen auch Beamte und Angestellte bei Bund, Länder oder Kommunen zusätzlich für ihre Absicherung sorgen. Gerade bei Beamten gibt es einige Besonderheiten, etwa was die Krankenversicherung betrifft. Wir geben einen Überblick* über die wichtigsten Punkte zum Thema Vorsorge im öffentlichen Dienst.
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Altersvorsorge für Beamte
Es wird zwar immer wieder diskutiert, die Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung einzugliedern. Aber bisher gibt es von der Politik keine nennenswerten Initiativen, das wirklich umzusetzen. So können wohl auch angehende Beamte weiterhin darauf hoffen, die vergleichsweise auskömmliche Pension im Alter zu erhalten. Die Höhe des Ruhegehalts bemisst sich nach der Anstellungsdauer im öffentlichen Dienst und nach der Höhe der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge mindestens der letzten zwei Jahre vor Pensionsbeginn. Beamte erhalten höchstens 71,75 Prozent ihrer letzten Bezüge als Pension.
Das Ruhegehalt fällt in der Regel deutlich höher aus als die gesetzliche Rentenversicherung. Beamte sollten dennoch zusätzlich für ihr Alter vorsorgen. Denn den Höchstbetrag des Ruhegehalts erreichen sie nur, wenn sie auf mindestens 40 Dienstjahre in Vollzeit kommen. Bei allen anderen fällt die Pension, gemessen am letzten Einkommen, also niedriger aus. Um den Lebensstandard auch im Alter zu sichern, braucht es deshalb zusätzliche Quellen.
Eine Möglichkeit ist, freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Das lohnt sich insbesondere für Menschen, die bereits Rentenpunkte dort gesammelt haben. Etwa durch eine frühere Beschäftigung oder durch die Aufteilung von Rentenansprüchen nach einer Scheidung. Wie das geht und wie viel Rente solche Beiträge bringen, lesen Sie im Artikel freiwillige Rentenversicherung für Beamte.
Wer flexibler bleiben möchte, kann sein Geld an der Börse anlegen. Auch für Anfänger geeignet sind sogenannte ETFs. Wie die funktionieren, steht hier. Weitere Möglichkeiten sind zum Beispiel geförderte Verträge wie ein Riester-Vertrag.
Altersvorsorge für Angestellte im öffentlichen Dienst
Wer im öffentlichen Dienst angestellt ist, zahlt zusammen mit dem Arbeitgeber in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Zusätzlich gibt es eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge über die VBL. In diese Kasse zahlen die Arbeitgeber den größten Teil der Beiträge ein. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, dort zusätzlich eine freiwillige Versicherung abzuschließen.
Neben der Altersvorsorge über den Arbeitgeber sollten Angestellte privat vorsorgen. Auch sie können zusätzlich in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Möglich ist das ab 50 Jahren. Insbesondere wer in Frührente gehen möchte, sollte diese Möglichkeit einmal durchrechnen lassen. Denn so lassen sich Einbußen durch Rentenkürzungen vermindern. Doch selbst wer bis zum gesetzlichen Rentenalter arbeiten möchte, kann mit zusätzlichen Beiträgen seine spätere Rente erhöhen. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wann sich das lohnen kann, lesen Sie im Artikel Rentenpunkte kaufen.
Auch Angestellte haben außerdem die Möglichkeit, privat mit Aktien für das Alter vorzusorgen. Experten empfehlen für die langfristige Geldanlage ETFs. Welche sich eignen, lesen Sie im Artikel ETF Indexfonds. Daneben gibt es weitere Vorsorge-Möglichkeiten wie zum Beispiel eine Riester-Rentenversicherung.
Vermögenswirksame Leistungen
Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Die Arbeitgeber zahlen laut Tarifvertrag zwar nur wenige Euro pro Monat. Dennoch sollten sich Angestellte und Beamte dieses Geld nicht entgehen lassen. Denn mit der Zeit lässt sich auch mit diesen kleinen Beträgen ein kleines Vermögen ansparen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Geld anzulegen. Nötig sind dafür besondere VL-Verträge. Die größten Renditechancen versprechen VL-Sparpläne, die die Summe in kostengünstigen ETFs anlegen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Anlage stellen wir im Artikel Vermögenswirksame Leistungen vor.
Krankenversicherung für Angestellte
Angestellte sind in der Regel bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Erst wer viel verdient, kann sich von der sogenannten Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Wie hoch dieser Verdienst sein muss, ändert sich von Jahr zu Jahr. 2025 liegt die dafür maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 73.800 Euro.
Bei der Wahl ihrer gesetzlichen Krankenkasse sind Versicherte frei. Die meisten Leistungen aller Kassen sind gleich. Doch sie können sich bei einigen Zusatzleistungen wie Reiseimpfungen oder Erstattung für alternative Heilmethoden unterscheiden. Außerdem legt jede GKV ihren Zusatzbeitrag individuell fest. Dieser fällt zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz an. Wer von einer teuren zu einer günstigeren Kasse wechselt, kann einiges sparen.
Krankenversicherung für Beamte
Beamte sind auch bei Gesundheitsleistungen über ihren Dienstherrn abgesichert. Dieser zahlt seinen Bediensteten einen Zuschuss, die sogenannte Beihilfe. Diese beträgt in der Regel 50 Prozent der Gesundheitskosten. Auch für Ehepartner und Kinder kann der Dienstherr Beihilfe leisten. Nur für den restlichen Teil der Kosten schließen Beamte einen PKV-Tarif ab. Diesen Tarif können sie frei wählen.
Beamte und Beamtinnen sind allerdings nicht gezwungen, sich privat zu versichern. Sie können sich auch für die gesetzliche Krankenkasse entscheiden. Nicht in allen Bundesländern erhalten sie dann allerdings auch die Beihilfe.
Vorsorge im öffentlichen Dienst: Berufsunfähigkeitsversicherung/Dienstunfähigkeitsversicherung
Ob Rückenbeschwerden oder psychische Belastungen: Viele Erwerbstätige werden in ihrem Arbeitsleben für einen längeren Zeitraum aus dem Beruf gerissen. Nach einer gewissen Zeit enden die Lohnfortzahlungen des Arbeitgebers. Gesetzlich Versicherte erhalten dann nur noch das Krankengeld – und auch das nur für einen begrenzten Zeitraum. Wer absehbar längere Zeit nicht mehr arbeiten kann, erhält dann lediglich die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Angestellte im öffentlichen Dienst beziehen zusätzlich Leistungen aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Diese Zahlungen reichen in der Regel aber nicht, um den Lebensstandard zu halten. Damit Krankheiten nicht die Existenz bedrohen, sollten Angestellte deshalb zusätzlich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen. Diese greift in der Regel schon früher als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und zahlt eine vereinbarte monatliche Summe aus. Worauf Sie dabei achten sollten, lesen Sie im Artikel Berufsunfähigkeitsversicherung.
Beamte sind über ihren Dienstherrn abgesichert, sollten sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr dienstfähig sein. Dann erhalten sie ihr Ruhegehalt. Anspruch darauf haben allerdings nur Beamte auf Lebenszeit und in den ersten Jahren sind ihre Bezüge noch sehr niedrig. Deswegen ist es bei Eintritt in den Staatsdienst durchaus sinnvoll, zusätzlich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Werden Beamte auf Widerruf oder auf Probe dienstunfähig, dann werden diese entlassen und erhalten lediglich die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Eine Zusatzpolice ist für sie deshalb besonders wichtig. Details zur Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es hier.
Weitere Versicherungen zur Vorsorge im öffentlichen Dienst
Zur weiteren Absicherung sollten Beschäftigte im öffentlichen Dienst einige Versicherungen abschließen. Welche sinnvoll sind, unterscheidet sich oft nach den individuellen Lebensumständen. Für alle ein Muss, wenn auch keine Pflicht, ist eine private Haftpflichtversicherung. Diese bezahlt den Schaden, falls der Versicherte einer anderen Person zufügen. Es geht dabei weniger um kleine Sachschäden. Insbesondere Unfälle, bei denen Personen verletzt werden, können teure Folgekosten verursachen, die mitunter zum finanziellen Ruin des Verursachers führen können.
Sinnvoll für alle, die ins Ausland reisen, ist auch eine Auslandsreisekrankenversicherung. Sie bezahlt Behandlungen im Ausland, für die die gesetzlichen Krankenkassen nicht immer aufkommen. Auch die Kosten für einen Rücktransport in die Heimat übernehmen solche Policen.
Wer eine Familie oder einen Immobilienkredit absichern muss, sollte außerdem eine Risikolebensversicherung abschließen. Sie zahlt im Todesfall eine vorher vereinbarte Summe aus. Damit können Hinterbliebene zum Beispiel ihren Lebensunterhalt sichern oder einen Immobilienkredit abbezahlen.
Viele Haushalte können außerdem über eine Hausratversicherung nachdenken. Diese ersetzt den Schaden am Mobiliar und anderen Dingen, wenn es zum Beispiel durch einen Brand oder eine Überschwemmung beschädigt wird. Hausbesitzer benötigen außerdem eine Wohngebäudeversicherung.
* Hinweis: Dieser Text dient der Information und Orientierung und kann eine persönliche Beratung durch einen professionellen Berater nicht ersetzen.