Beihilfe erklärt: ein Beratungsgesprächs in moderner Arztpraxis.

Gut versorgt durch die Beihilfe im öffentlichen Dienst

Mit der Beihilfe beteiligt sich der Arbeitgeber an Gesundheitskosten von Beamte im öffentlichen Dienst. Welche Kosten genau übernommen werden, hängt auch vom Dienstherrn ab.

Wer in den Staatsdienst eintritt, kann sich sicher sein, dass der Dienstherr einen Teil der Versorgung übernimmt. Das gilt auch für Kosten im Krankheitsfall, bei Geburt und Pflege. Hier beteiligt sich der Arbeitgeber mit der sogenannten Beihilfe an den entstehenden Kosten. Grundlage dafür ist das Bundesbeamtengesetz (§80, Abs. 6). Anspruch haben alle Richter, Beamtinnen und Beamten im aktiven Dienst und während der Elternzeit. Auch Versorgungsempfänger und unter Umständen Familienmitglieder sind beihilfeberechtigt. Wie hoch genau diese Beihilfe ausfällt, kommt darauf an, wo jemand beschäftigt ist.

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Wie viel Beihilfe gibt es?

Grundlage für die genauen Bestimmungen ist die jeweils geltende Verordnung. Beamte beim Bund erhalten laut Bundesbeihilfeverordnung standardmäßig 50 Prozent der Kosten als Beihilfe. Haben sie mindestens zwei Kinder, kann der Zuschuss auf 70 Prozent steigen, sofern sie für diese beiden den Familienzuschlag beziehen. Achtung Stolperfalle: Sind beide Eltern verbeamtet und bezieht jeder lediglich für ein Kind den Zuschlag, erhält keiner den Beihilfesatz in Höhe von 70 Prozent.

Auch während der Elternzeit oder in Pension beträgt die Beihilfe 70 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Kinder und Ehe- oder Lebenspartner können unter Umständen ebenfalls beihilfeberechtigt sein. Für den Nachwuchs zahlt die Beihilfestelle 80 Prozent, sofern der Familienzuschlag für das Kind gewährt wird. Das hängt in der Regel davon ab, ob das Elternteil für dieses Kind auch Kindergeld bezieht. Ob Ehepartner Beihilfe erhalten, hängt von ihrem Einkommen vor zwei Jahren ab. Für 2025 sind also die Einkünfte von 2023 relevant. Diese dürfen die Grenze von 21.832 Euro nicht überschritten haben und sollten auch in diesem Jahr absehbar darunter liegen. Dann erhalten Ehe- und Lebenspartner 70 Prozent an Beihilfe.

Was wird von der Beihilfe übernommen?

Die Beihilfe kommt anteilig für festgelegte Krankheitskosten auf, die sich oft an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen orientieren. Auch Medikamente oder Hilfsmittel werden bezahlt. Voraussetzung ist immer, dass es wissenschaftlich anerkannte Methoden und notwendige Behandlungen sind. Beamte müssen allerdings oft auch einen Eigenanteil übernehmen.

In den einzelnen Bundesländern kann die Beihilfeverordnung von der des Bundes abweichen. So erstattet Berlin seinen Beamtinnen und Beamten im Gegensatz zum Bund keine Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmerzuschläge. Nordrhein-Westfalen verlangt keine Zuzahlungen zu Arzneimitteln. Das Saarland hat eine Kostendämpfungspauschale ab einer gewissen Besoldungsgruppe. Das bedeutet, die Beihilfe wird um einen bestimmten Betrag gekürzt. Andere Länder verzichten darauf.

Was geschieht mit den restlichen Kosten?

Der Dienstherr übernimmt mit der Beihilfe nur einen Teil der Gesundheitskosten seiner Bediensteten. Gegen die restlichen Kosten müssen sie sich selbst absichern – und sind deshalb seit einigen Jahren dazu verpflichtet, dafür eine Krankenversicherung abzuschließen. Private Krankenversicherungen bieten genau dafür Beihilfetarife an, die in der Regel die geltende Beihilfeverordnung ergänzen. Wer darüber hinaus Leistungen absichern möchte, muss Zusatztarife abschließen.

Wie teuer die private Krankenversicherung ist, hängt maßgeblich von den versicherten Leistungen, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten ab. In der Regel sind die Beamten-Tarife jedoch deutlich erschwinglicher als normale PKV-Tarife. Außerdem gibt es eine Selbstverpflichtung, die viele Krankenversicherungen unterschrieben haben. Mit der Öffnungsklausel sagen sie zu, für bestehende Vorerkrankungen nur einen begrenzten Risikoaufschlag bei den Beiträgen zu verlangen. Außerdem werden keine Leistungen vom Versicherungsschutz ausgenommen, sofern die Versicherung innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung abgeschlossen wird. Das heißt, der Anbieter wird die Behandlungskosten auch für bestehende Erkrankungen oder Behinderungen übernehmen.

Bei der Erstattung der Kosten gilt grundsätzlich, dass Beamte in Vorleistung gehen müssen. Ihre Arztrechnungen können sie dann später bei ihrer Beihilfestelle und der Krankenversicherung einreichen, um die Auslagen erstattet zu bekommen.

Pauschale Beihilfe in neun Bundesländern

Wer verbeamtet wird, ist nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die meisten Staatsbediensteten zählt das zu den Vorteilen des Beamtentums. Gelten doch die Leistungen der PKV als besser. Außerdem erhalten Privatversicherte in der Regel schneller einen Termin bei Fachärzten.

In manchen Fällen kann es aber sinnvoll sein, weiterhin Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben. Etwa, wenn der angebotene Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung durch bestehende Vorerkrankungen oder späte Verbeamtung sehr teuer ist. Bei sehr niedrigem Verdienst oder für kinderreiche Familien kann eine Absicherung in der GKV ebenfalls vorteilhaft sein. Wer sich früher dafür entschied, wurde finanziell benachteiligt. Denn die individuelle Beihilfe erstattet nur anfallende Kosten anteilig. Das ist in der gesetzlichen Krankenversicherung aber nicht möglich, da Patienten dort in der Regel sofort die Sachleistung erhalten. Eine Übernahme von Versicherungsbeiträgen war durch die Beihilfestelle nicht möglich.

Seit einigen Jahren räumen aber immer mehr Bundesländer (aktuell Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen) ihren Beamtinnen und Beamten das Recht ein, eine pauschale Beihilfe zu beantragen. Der Arbeitgeber zahlt dann einen monatlichen Zuschuss von 50 Prozent der Krankenversicherungskosten – egal ob die einer privaten oder der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist allerdings unwiderruflich, deshalb sollten die Vor- und Nachteile der Entscheidung gut überlegt werden. Außerdem gibt es durch diese Wahl keinen Anspruch auf einen Wechsel von der PKV in die GKV. Zusätzlich müssen Beamte vorsichtig sein beim Jobwechsel. Ziehen sie in ein Bundesland um, das die pauschale Beihilfe nicht ermöglicht, müssen sie die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse alleine tragen. Oder sie wechseln im neuen Bundesland doch noch zur individuellen Beihilfe. Allerdings ist dann der Abschluss einer privaten Beihilfeversicherung durch das höhere Alter deutlich teurer.