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Vermögenswirksame Leistungen (VL) im öffentlichen Dienst: Geschenktes Geld klug nutzen

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Viele Arbeitnehmer erhalten vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Chef. Im öffentlichen Dienst sind es nur wenige Euro pro Monat. Klug angelegt lässt sich das dennoch für den Vermögensaufbau nutzen.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) im öffentlichen Dienst

Es ist ein kleines Zubrot vom Arbeitgeber, das Beschäftigte im öffentlichen Dienst auf keinen Fall ungenutzt lassen sollten: vermögenswirksame Leistungen, kurz VL. Die meisten Beamten, Soldaten und Richter haben Anspruch darauf. Ebenso Angestellte (gemäß § 23 Abs.1 TVöD / TV-L). Sie erhalten in der Regel pro Monat 6,65 Euro an vermögenswirksamen Leistungen. Auszubildende oder Beamte, die maximal 971,45 Euro verdienen (inklusive Familienzuschlag Stufe 1), beziehen 13,29 Euro. Wer in Teilzeit arbeitet, erhält die VL-Leistungen entsprechend anteilig.

Es klingt nach wenig Geld, aber es kommt regelmäßig und bedingungslos. Wer es richtig anlegt, kann sich damit – wie der Name sagt – ein kleines Vermögen aufbauen.

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Arbeitnehmer müssen sich selbst um ihre VL bemühen und einen entsprechenden Vertrag abschließen. Erst wenn dieser vorliegt, kann der Arbeitgeber die Summe jeden Monat auf das entsprechende Konto überweisen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die vermögenswirksamen Leistungen zu investieren. In manchen Fällen schießt der Staat zusätzlich eine Förderung hinzu. VL-Verträge laufen in der Regel über sieben Jahre. Sechs davon wird eingezahlt, ein weiteres ist eine Wartezeit. Erst danach kann auf die angesparte Summe zugegriffen werden. Damit es mit der Beitragszahlung nahtlos weitergehen kann, sollten sich Beschäftigte rechtzeitig zum Ablauf der ersten sechs Jahre um einen neuen Vertrag bemühen.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) im öffentlichen Dienst: Fondssparen bringt die größten Renditechancen

Vermögenswirksame Leistungen sind geschenktes Geld, das dem Vermögensaufbau dienen soll. Am besten geht das, wenn Sparer eine Anlageform wählen, die die höchste Chance auf Rendite verspricht: Fondssparen. Sie eignen sich für alle, die nicht zum Ende der Laufzeit auf eine bestimmte Summe angewiesen sind. Denn die Chance auf Rendite ist an der Börse zwar höher als bei anderen Anlageformen. Gleichzeitig besteht aber immer auch die Gefahr von Verlusten.

Es gibt spezielle VL-Fondssparpläne, die einige Banken und Broker anbieten. Viele davon arbeiten mit aktiv gemanagten Fonds, manche aber auch mit kostengünstigen ETFs. Von den monatlichen Beiträgen werden regelmäßig Fondsanteile gekauft. Nach Ablauf der sieben Jahre können diese Anteile verkauft werden – oder sie bleiben einfach weiter im Depot liegen und gewinnen bestenfalls weiter an Wert. Sparer können sie auch später noch veräußern, etwa wenn sie das Geld wirklich brauchen oder die Kurse eventuell besser stehen.

Gefördertes Eigentum: VL im öffentlichen Dienst einsetzen

Wer plant, eine Immobilie zu kaufen oder zu sanieren, kann seine VL dafür verwenden. Denn die monatlichen Beiträge lassen sich in einen VL-Bausparvertrag stecken oder zur Tilgung eines Darlehens nutzen. Je höher der Kreditzins ist, desto höher ist bei der letzten Variante die Rendite auf den VL-Beitrag. Denn diese entspricht dann genau dem eingesparten Zins. Allerdings muss die kredit-gebende Bank der Einzahlung der vermögenswirksamen Leistungen zustimmen, wozu aber nicht alle bereit sind.

Klassische Anlage: Der Banksparplan und die vermögenswirksame Leistungen

Für Sicherheitsbewusste Anleger gibt es noch die Möglichkeit, ihre vermögenswirksamen Leistungen in einem Banksparplan anzulegen. Die Zinsen waren zuletzt eher niedrig, dafür ist das Geld sicher angelegt und Sparer wissen schon bei Vertragsschluss genau, welche Summe sie nach Ablauf der sieben Jahre erhalten werden.

Förderung vom Staat: Einkommensgrenzen der VL

Vermögenswirksame Leistungen werden zusätzlich vom Staat gefördert mit der Arbeitnehmersparzulage. Allerdings haben nur Geringverdiener Anspruch auf diese Leistungen. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt davon ab, welcher Vertrag gewählt wird. Banksparpläne werden nicht gefördert.

Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben Beschäftigte, die höchstens ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro haben. Für Ehepaare gilt die doppelte Summe. Den höchsten Zuschuss gibt es für die Investition in Aktienfonds. Bis zu 400 Euro (800 für Ehepaare) an Einzahlung werden mit 20 Prozent gefördert. Das heißt, wer 400 Euro an VL-Beiträgen pro Jahr einzahlt, erhält vom Staat zusätzlich 80 (160) Euro. Beim Bausparen oder der Tilgung eines Immobilienkredits für eine selbst genutzte Immobilie werden zwar Einzahlungen bis zu 470 Euro gefördert, allerdings gibt es nur einen Zuschuss von 9 Prozent (43 Euro). Für Ehepaare gilt die doppelte Summe.

Bausparer können außerdem Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben. Bis zu 700 Euro Einzahlung werden mit einem Zuschuss von maximal 70 Euro pro Jahr gefördert (10 Prozent). Allerdings darf das zu versteuernde Einkommen maximal 35.000 Euro betragen. Auch hier gilt für Ehepaare wieder die doppelte Summe.

Selber einzahlen kann sich lohnen und Arbeitgebersparzulage erhalten

Wer nur wenig verdient und deshalb Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat, kann überlegen, zusätzlich zur VL des Arbeitgebers selbst in den Vertrag einzuzahlen. Denn bei monatlich 6,65 Euro kommen pro Jahr nur knapp 80 Euro zusammen. Der Staat würde etwa bei einem VL-Fondssparplan dann noch 20 Prozent dazuschießen – das wären weitere knapp 16 Euro. Wer jedoch selbst noch etwas einzahlt und so die volle förderfähige Summe von 400 Euro ausschöpft, kann insgesamt 80 Euro Arbeitgebersparzulage erhalten. Die Wohnungsbauprämie gibt es sogar ausschließlich, wenn Sparer zusätzlich eigenes Geld einzahlen.

Wer sich dazu entscheidet, muss dafür den Umweg über seinen Arbeitgeber gehen. Denn vom eigenen Girokonto kann man nicht in einen VL-Vertrag einzahlen. Das Geld muss vom Arbeitgeber überwiesen werden. Arbeitnehmer müssen diesen also bitten, den gewünschten Betrag zusätzlich vom Nettogehalt abzuziehen und auf das VL-Konto zu überweisen.

Steuern und Abgaben bei VL

Vermögenswirksame Leistungen sind Teil des Bruttolohns. Wer sie erhält, hat also eine kleine Gehaltserhöhung bekommen. Deshalb werden auf die VL Steuern und Sozialabgaben fällig. Die staatlichen Zulagen sind dagegen von der Steuer befreit.

Auch die erwirtschafteten Zinsen müssen versteuert werden. Bei der Auszahlung wird die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 Prozent fällig. Allerdings haben Sparer jährlich einen Freibetrag v0n 1.000 Euro.

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