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Beamtenbesoldung: Bundesregierung passt Besoldung an – Ampel-Hängepartie beendet

Die Bundesregierung hat endlich einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Beamtenbesoldung und Versorgung der Bundesbeamten, Richter und Soldaten vorgelegt. Nötig war dies, da das Bundesverfassungsgericht 2020 das Alimentationsprinzip als missachtet ansah. Das Vorhaben war im fortwährenden Streit der Ampel-Koalition viele Monate liegen geblieben.

An vielen Stellen hat die Bundesregierung in den vergangenen Monaten Gesetzvorhaben verschleppt. Besonders zäh gestaltete sich auch die Anpassung der Beamtenbesoldung auf Bundesebene. Bereits Anfang 2023 hatte das Bundesinnenministerium einen Entwurf für die Anpassung vorgelegt, der dann aber im Streit der Parteien liegen blieb. Nötig war diese außerplanmäßige Anpassung, da das Bundesverfassungsgericht Bestandteile der Landesbesoldungsgesetze in Berlin und NRW als nicht verfassungskonform beurteilt hat. Die Landesregierungen hatten bereits Anpassungen vorgenommen.

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Beamtenbesoldung und Grundsicherungsniveau – Bundesregierung reagiert

Die Verfassungsrichter hatten dafür das Alimentationsprinzip (Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz) herangezogen. Danach muss der verfassungsrechtlich gebotene Mindestabstand der untersten Besoldungsgruppe zum Grundsicherungsniveau (als staatliche Sozialleistung) stets gewährleistet sein, um die verfassungsrechtlich geschuldete Mindestalimentation sicherzustellen. „Zugleich ist die Ausstrahlwirkung der verfassungsrechtlich geschuldeten Mindestalimentation auf das gesamte Besoldungsgefüge zu beachten, das von dem zwischen den Besoldungsgruppen geltenden Abstandsgebot als eigenständigem hergebrachten Grundsatz und in enger Anbindung zum Leistungsgrundsatz geprägt ist. Zudem hat der Gesetzgeber die Entwicklung der Lebensverhältnisse zu beobachten und die Höhe der Besoldung an diese Entwicklung kontinuierlich im gebotenen Umfang anzupassen“, heißt es im Papier.

Bundesregierung: Gesetzentwurf vorgelegt

Diese Vorgaben sollen nun mit dem Gesetz umgesetzt werden. Hierzu hat das Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) Ende August einen ressortweit abgestimmten Gesetzentwurf vorgelegt und den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften zugeleitet. Das Beteiligungsgespräch zu diesem Gesetzesentwurf findet am 11. Oktober 2024 statt, die Beschlussfassung des Kabinetts soll im Anschluss erfolgen, teilte das BMI auf Anfrage mit.

Mehr Geld für untere Besoldungsgruppen und Ergänzungszuschlag

Um den Vorgaben der Richter Folge zu leisten, werden mehrere Komponenten eingeführt. Laut Entwurf „werden die Einstiegsgrundgehälter im einfachen und mittleren Dienst angehoben. Zudem wird in Form eines alimentativen Ergänzungszuschlags (AEZ), der sich an den Mietenstufen nach der Wohngeldverordnung (WoGV) und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder orientiert, das unterschiedliche Wohnkostenniveau in Deutschland berücksichtigt und damit eine amtsangemessene Alimentation auch in Orten mit hohen Wohnkosten sichergestellt.“ Der für Besoldungsempfänger des Bundes gewährte AEZ soll auch den Versorgungsempfängern des Bundes gewährt werden.

„Mit dem AEZ soll eine auf der Grundlage einer Gegenüberstellung der Bedarfe und der Dienstbezüge festgestellte Unteralimentation vermieden werden. Die Unteralimentation wurde dabei überwiegend in Fällen festgestellt, in denen kindergeldberechtigende Kinder zur Familie der Beamtin oder des Beamten gehören“, heißt es im Gesetzentwurf.

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Anpassung Beamtenbesoldung und Versorgung im Detail

Die Anpassungen im Entwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG) im Details:

  • Einführung eines neuen alimentativen Ergänzungszuschlags, der an die Besoldungsempfänger abhängig vom Wohnort und der Anzahl der Kinder ausgezahlt wird.
  • Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Mietenstufe des Wohnorts gemäß der Wohngeldverordnung und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder.
  • Abschmelzung des Zuschlags: Mit steigender Besoldungsgruppe wird der Zuschlag reduziert.
  • Die Grundgehälter in den niedrigeren Besoldungsgruppen werden angehoben, um den Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau sicherzustellen.
  • Reform des Familienzuschlags
  • Einführung klarer Stufenregelungen für den Familienzuschlag, abhängig von Familienstand und Anzahl der Kinder.
  • Ledige und geschiedene Beamte, die Kinder haben und unterhaltsverpflichtet sind, können zusätzliche Beträge erhalten.

Familienzuschlag

Stufe Monatsbetrag (in Euro)
Stufe 1 (§ 40 Absatz 1) 171,28
Stufe 2 (§ 40 Absatz 2) 317,66

Der Familienzuschlag erhöht sich:

  • Für das zweite zu berücksichtigende Kind um 146,38 Euro
  • Für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 456,06 Euro

Alimentativer Ergänzungszuschlag (AEZ)

WP DataTables

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärter des einfachen Dienstes

Besoldungsgruppe Erhöhungsbetrag für das erste Kind (in Euro) Erhöhungsbetrag für jedes weitere Kind (in Euro)
A 3 bis A 5 5,37 26,84
A 4 21,47
A 5 16,10

Abschmelzbeträge

Besoldungsgruppe Abschmelzbetrag (in Euro)
A 5 5,00
A 6 16,00
A 7 32,00
A 8 48,00
A 9 69,00
A 10 90,00
A 11 135,00
A 12 161,00
A 13 219,00
A 14 232,00
A 15 314,00
A 16 373,00
B 1 314,00
B 2 348,00
B 3 397,00
B 4 448,00
B 5 507,00
B 6 563,00
B 7 617,00
B 8 674,00
B 9 744,00
B 10 964,00
B 11 1.008,00

Alle Angaben ohne Gewähr

Link zum Gesetzentwurf auf der Webseite des BMI …
Copyright Abbildung: DALL E / ÖDN

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