Monatsvorschau Öffentlicher Dienst: Das bringt der Juni 2026
Der Juni 2026 wird für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst spannend. Wer im kommunalen Versorgungsbereich arbeitet, bekommt mehr Geld. Wer Beamter ist, schaut gespannt auf seinen Dienstherrn: Die Besoldungsrunde läuft, doch die Länder sind in sehr unterschiedlichen Stadien. Einige zahlen bereits im Juni, andere lassen ihre Beamten noch bis in den Herbst warten. Und beim Bundesalimentationsgesetz melden sich die Gewerkschaften mit massiver Kritik zu Wort.
- Wir zeigen in unserer Monatsvorschau, welche Länder konkrete Auszahlungstermine genannt haben und wo es noch dauern wird.
- Wir fassen zusammen, was ver.di, DGB und dbb am Gesetzentwurf zur Bundesbesoldung stört.
- Wir erklären, was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ab 7. Juni auch für öffentliche Arbeitgeber bedeutet.
- Und wir haben neue Gesetze, spannende Stellenangebote und einen Blick auf den WM-Start am 11. Juni für Sie zusammengestellt.
TV-V Gehaltserhöhung: Mehr Geld für kommunale Versorgungsunternehmen zum 1. Juni
Neben Besoldung und TV-L gibt es im Juni einen klaren Stichtag für einen wichtigen Bereich kommunaler Daseinsvorsorge: Zum 1. Juni 2026 tritt im Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) eine Entgelterhöhung um 1,25 Prozent in Kraft. Der TV-V betrifft unter anderem Stadtwerke und kommunale Energie- und Versorgungsunternehmen, also Arbeitgeber, die im Alltag vieler Kommunen unsichtbar wirken, aber zentrale Infrastruktur betreiben. Gerade in Zeiten hoher Transformationsaufgaben (Netzausbau, Wärmewende, Digitalisierung) ist jede Entgeltbewegung auch ein Standortthema: für Fachkräftegewinnung in der Konkurrenz mit der Privatwirtschaft.
Stand der Besoldungsrunde der Länder
Die Besoldungsrunde der Länder läuft. Allerdings ist der Stand in den jeweiligen Bundesländern sehr unterschiedlich. Öffentlicher Dienst News hat darum bei den Landesfinanzministerien nachgefragt. Die Lage: Sachsen und Sachsen-Anhalt haben ihre Gesetze bereits beschlossen. Mecklenburg-Vorpommern zahlt bereits mit den Junibezügen aus. NRW die Auszahlung der Bezüge ab Juli 2026, Berlin mit den Augustbezügen. Hamburg und Thüringen rechnen erst im vierten Quartal mit einer Auszahlung. Bayern verschiebt die Anpassung für Beamte bewusst um sechs Monate auf Oktober 2026. Brandenburg und Rheinland-Pfalz haben noch keinen konkreten Zeitplan. Bremen und das Saarland haben auf Anfragen gar nicht geantwortet.
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Viele Länder prüfen zudem, ob sie ein gesondertes Reparaturgesetz für verfassungswidrig zu niedrige Besoldung vergangener Jahre benötigen. Schleswig-Holstein hat bereits eine Gleichbehandlungszusage für Nachzahlungen ab 2025 ohne Widerspruchspflicht ausgesprochen. Die meisten anderen Länder halten sich bei dieser Frage noch bedeckt. Mehr zum Stand der Besoldungsauszahlung.
Tabelle: Übersicht zu Auszahlung und Reparationsgesetz
| Bundesland | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | Status |
| Baden-Württemberg | – | 1. April: +2,82 % (mind. 100 Euro) | 1. März: +2,0 % | 1. Januar: +1,0 % | Gesetzentwurf |
| Bayern | – | 1. Oktober: +2,82 % | 1. September: +2,0 % | 1. Januar: +1,0 % | Referentenentwurf |
| Berlin | – | 1. April: +3,8 % | 1. März: +2,0 % | keine Regelung | Gesetz verabschiedet |
| Brandenburg* | – | 1. Januar: Neufestsetzung der Grundgehälter, +7,14 % bis +17,94 % | 1. März: Arbeitszeit von 40 auf 41 Stunden (befristet bis 31. Juli 2032) | kA | Referentenentwurf |
| Bremen* | – | 1. April: +2,8 % (mind. 100 Euro), 1. Juli: Arbeitszeit auf 41 Stunden | 1. März: +2,0 % | 1. Januar: +1,0 % | Gesetz verabschiedet |
| Hamburg* | – | 1. April: +2,8 % (mind. 100 Euro), Sonderzahlung 27,5 % ab 2026 | 1. Januar: Arbeitszeit auf 41 Stunden, 1. März: +2,0 % (mind. 100 Euro) | 1. Januar: +1,0 % | Gesetzentwurf |
| Hessen | – | 1. Juli: +3,02 % (mind. 110 Euro) | 1. Oktober: +2,8 % | keine Regelung | Gesetzentwurf |
| Mecklenburg-Vorpommern | – | 1. April: +2,8 % (mind. 100 Euro) | 1. März: +2,0 % | 1. Januar: +1,0 % | Gesetz verabschiedet |
| Niedersachsen | – | 1. April: +2,8 % (mind. 100 Euro) | keine Regelung | keine Regelung | Gesetz verabschiedet |
| Nordrhein-Westfalen | – | 1. April: +3,36 % auf die Grundgehälter, Zulagen +2,8 % | 1. März: +2,0 % | 1. Januar: +1,0 % | Gesetz verabschiedet |
| Rheinland-Pfalz | – | 1. April: +3,3 % (mind. 100 Euro) | 1. März: +2,0 % | 1. Januar: +1,0 % | Gesetzentwurf |
| Saarland | – | 1. April: +2,8 % (mind. 100 Euro) | 1. März: +2,0 % | 1. Januar: +1,0 % | Gesetzentwurf |
| Sachsen | – | 1. April: +2,82 % | 1. März: +2,0 % | 1. Januar: +1,0 % | Gesetz verabschiedet |
| Sachsen-Anhalt | – | 1. April: +2,8 % (mind. 100 Euro) | 1. März: +2,0 % | 1. Januar: +1,0 % | Gesetz verabschiedet |
| Schleswig-Holstein | 1. Januar: +3,2 % (mind. 125 Euro), rückwirkend | 1. Januar: +4,0 % | 1. Januar: +3,8 % | keine Regelung | Gesetzentwurf |
| Thüringen | – | 1. April: +2,8 % (mind. 100 Euro) | 1. März: +2,0 % | 1. Januar: +1,0 % | Gesetzentwurf |
| Quelle: Angaben auf Anfrage Landesregierung / oeffentlicher-dienst.info / Alle Angaben ohne Gewähr | |||||
| Bremen, Brandenburg, Hamburg: Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden in Bremen zum 01.07.2026 in Hamburg zum 01.01.2027 in Brandenburg zum 01.03.2027 befristet bis zum 31.07.2032 entspricht einer Kürzung der Besoldung um ca. 2,5% | Bremen, Brandenburg, Hamburg: Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden in Bremen zum 01.07.2026 in Hamburg zum 01.01.2027 in Brandenburg zum 01.03.2027 befristet bis zum 31.07.2032 entspricht einer Kürzung der Besoldung um ca. 2,5% | Bremen, Brandenburg, Hamburg: Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden in Bremen zum 01.07.2026 in Hamburg zum 01.01.2027 in Brandenburg zum 01.03.2027 befristet bis zum 31.07.2032 entspricht einer Kürzung der Besoldung um ca. 2,5% | Bremen, Brandenburg, Hamburg: Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden in Bremen zum 01.07.2026 in Hamburg zum 01.01.2027 in Brandenburg zum 01.03.2027 befristet bis zum 31.07.2032 entspricht einer Kürzung der Besoldung um ca. 2,5% | Bremen, Brandenburg, Hamburg: Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden in Bremen zum 01.07.2026 in Hamburg zum 01.01.2027 in Brandenburg zum 01.03.2027 befristet bis zum 31.07.2032 entspricht einer Kürzung der Besoldung um ca. 2,5% | Bremen, Brandenburg, Hamburg: Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden in Bremen zum 01.07.2026 in Hamburg zum 01.01.2027 in Brandenburg zum 01.03.2027 befristet bis zum 31.07.2032 entspricht einer Kürzung der Besoldung um ca. 2,5% |
Öffentlicher Dienst: Gewerkschaften kritisieren Gesetzentwurf zur Bundesbesoldung
Das Bundesalimentationsgesetz stößt auf breiten Widerstand der Gewerkschaften. In eigenen Stellungnahmen kritisieren ver.di, DGB und dbb vor allem den geplanten Wechsel vom Allein- zum Doppelverdienermodell: Der Bund will künftig ein fiktives Partnereinkommen von rund 22.000 Euro bei der Berechnung der Mindestbesoldung anrechnen – was alle drei Verbände für verfassungswidrig halten. Auch die unvollständige Übernahme des Tarifabschlusses 2025 sorgt für Unmut: Mindestbetrag, Jahressonderzahlung und Zusatzurlaub fehlen im Entwurf. Die unbefristete Wiedereinführung der Versorgungsrücklage, bei der Beamten bei jeder Besoldungsanpassung 0,2 Prozentpunkte abgezogen werden sollen, nennt der DGB einen Vertrauensbruch. Besonders scharf fällt die Kritik an der rechnerischen Absenkung des Höchstruhegehaltssatzes von 71,75 auf 69,76 Prozent aus. Auch wenn der Gesetzgeber betont, dass das Ergebnis für die Betroffenen gleich bleibe, sprechen DGB und ver.di von einer „Absenkung auf dem Papier” mit verheerender Signalwirkung und von einem Gesamtsystem, das für Versorgungsberechtigte völlig intransparent geworden sei.
Darüber hinaus haben alle drei Organisationen eigene Schwerpunkte in ihren umfangreichen Stellungnahmen. ver.di fordert unter anderem die Angleichung der abgesenkten Besoldungstabelle für Beschäftigte der Postnachfolgeunternehmen und warnt vor Einbußen bei der Altersteilzeit von bis zu 90 Euro monatlich. Der DGB vermisst einen Regionalausgleich für teure Metropolregionen wie München oder Berlin, verlangt automatische Nachzahlungen ohne individuelle Antragspflicht und kritisiert, dass der neue ergänzende Familienzuschlag nicht ruhegehaltfähig sein soll. Für Alleinerziehende oder Beamte ohne Partnereinkommen, die im aktiven Dienst auf diesen Zuschlag angewiesen sind, drohe beim Renteneintritt ein erheblicher Einkommensverlust. Der dbb wiederum sieht in den komplizierten Nachweispflichten zum Partnereinkommen ein bürokratisches Chaos und fordert digitale Lösungen, um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.
Politische Debatte über den öffentlichen Dienst
Entgelttransparenz: Umsetzung wird fällig
Zum 7. Juni 2026 läuft die EU-Frist zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie ab. Kern der Reform: Beschäftigte erhalten einen Auskunftsanspruch darüber, was Kolleginnen und Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit im Schnitt verdienen. Arbeitgeber müssen in Stellenanzeigen künftig Gehaltsspannen ausweisen. Große Betriebe ab 250 Beschäftigten sind zur jährlichen Berichterstattung verpflichtet, kleinere Unternehmen profitieren von gestaffelten Übergangsfristen bis 2031.
Zwar sind Gehälter im öffentlichen Dienst durch Tarifverträge wie TVöD und TV-L sowie Besoldungsgesetze grundsätzlich transparenter als in der Privatwirtschaft, doch die Richtlinie schafft auch hier neue Pflichten. Behörden und öffentliche Arbeitgeber müssen Stellenausschreibungen anpassen und Gehaltsstrukturen systematisch dokumentieren und kommunizieren. Gleichzeitig stärkt der Auskunftsanspruch die Position von Beschäftigten, die etwa Zulagen, Höhergruppierungen oder Beförderungen einfordern wollen. Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes wiederum betrifft den öffentlichen Dienst besonders in Bereichen mit Schicht- und Bereitschaftsdienst, etwa Polizei, Feuerwehr, Pflege und Justizvollzug, wo flexible Tagesarbeitszeiten schon heute Realität sind, aber neue gesetzliche Spielräume auch neue Aushandlungsprozesse in den Tarifverhandlungen auslösen dürften.
Parallel dazu hat Arbeitsministerin Bärbel Bas angekündigt, im Juni einen Gesetzentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes vorzulegen. Statt des täglichen Acht-Stunden-Tages soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden gelten, einzelne Arbeitstage könnten damit auf bis zu 13 Stunden ausgedehnt werden. Neben diesen Vorhaben, arbeitet die Bundesregierung auch an einer Reform der GKV. Warum das auch Angestellte und Beamte betrifft, lesen Sie hier (Reform der GKV).
Neue Gesetze und Verordnungen ab Juni 2026
14. Juni: Honig muss Herkunft offenlegen
Ab 14. Juni 2026 wird Honig transparenter: Auf dem Etikett müssen alle Herkunftsländer angegeben werden – inklusive Prozentanteilen und in absteigender Reihenfolge nach Gewichtsanteil. Sammelangaben wie „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ entfallen. Ziel ist mehr Klarheit für Verbraucher und ein fairerer Wettbewerb für heimische Imkereien.
19. Juni: Widerrufsbutton für Online-Verträge
Am 19. Juni 2026 kommt eine Änderung, die viele Internetnutzer kennenlernen werden: Anbieter müssen eine klar erkennbare Widerrufsfunktion („Widerruf erklären“) bereitstellen. Der Widerruf läuft in zwei Schritten ab, um Fehlklicks zu vermeiden. Zugleich werden manipulative Gestaltungsmuster („Dark Patterns“) stärker begrenzt.
30. Juni: Tankrabatt endet
Zum Monatsende wird es für viele Haushalte wieder teurer: Der zeitlich befristete Tankrabatt läuft am 30. Juni 2026 aus. Damit steigt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel wieder an; in der Größenordnung können rund 17 Cent brutto je Liter wieder auf den Preis aufschlagen. Wie schnell sich das an der Zapfsäule zeigt, hängt auch von Marktmechanismen und Abrechnungsregeln ab.
Fußball-WM: Start am 11. Juni
Und dann ist da noch die große Bühne: Am 11. Juni 2026 startet die Fußball-WM in Kanada, Mexiko und den USA. Für den öffentlichen Dienst bedeutet das unter Umständen Sonderschichten bei Polizei, Rettungsdiensten, Krankenhäusern oder der Stadtreinigung, um etwa Public Viewing abzusichern und im Anschluss aufzuräumen.
Top-News:
TVöD Pflege: So viel Weihnachtsgeld gibt es für kommunale Pflegekräfte 2026
TVöD SuE: Weihnachtsgeld für Erzieher und Co.
Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst 2026
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Ausbildung im öffentlichen Dienst: Das müssen Bewerber wissen
Besoldungserhöhung im öffentlichen Dienst: Wer zahlt frühzeitig – wie steht es um Nachzahlungen ohne Widerspruch?
Besoldungsrunde 2026: Der lange Weg zur amtsangemessenen Alimentation
Stellenbörse für den öffentlichen Dienst: Lukrative Jobs im Staatsdienst
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