Wie sieht die Anpassung der Bezüge für die Beamten 2027 aus. Unsere Übersicht zeigt, wann in welchem Land die Erhöhung kommt und in welchen Bundesländern mit weiteren Gesetzen zur rechnen ist.
Auch im kommenden Jahr gibt es für die Beamten der Länder Grund zur Freude: Die Besoldung der Landesbeamten steigt 2027 in mehreren Stufen. Den größten Schritt bringt der 1. März: Zwölf Länder heben die Bezüge an diesem Tag an. Elf davon erhöhen um 2,0 Prozent, Niedersachsen plant 2,5 Prozent. Schleswig-Holstein legt schon zum 1. Januar 3,8 Prozent drauf. Bayern folgt am 1. September, Hessen am 1. Oktober. Brandenburg geht einen Sonderweg: Dort steigt zum 1. März die Wochenarbeitszeit von 40 auf 41 Stunden. Eine lineare Erhöhung sieht das Land für 2027 nicht vor.
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Tarifabschluss und das Bundesverfassungsgericht geben den Rahmen für Besoldung vor
Grundlage ist der Tarifabschluss für die Angestellten der Länder vom 14. Februar 2026. Er brachte im TV-L 2,8 Prozent zum 1. April 2026, mindestens 100 Euro. Es folgen 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Januar 2028. Beamte profitieren davon nicht automatisch. Jedes Land muss die Erhöhung per Gesetz beschließen. Zudem gibt das Bundesverfassungsgericht eine neue Berechnungsgrundlage vor. Mit seinem Beschluss vom 17. September 2025 zur Berliner A-Besoldung hat es die Maßstäbe für eine amtsangemessene Alimentation neu gefasst. Mehrere Länder legen deshalb über den Tarifabschluss hinaus drauf. Berlin zahlt seit April 2026 3,8 Prozent mehr, Nordrhein-Westfalen 3,36 Prozent auf das Grundgehalt, Rheinland-Pfalz 3,3 Prozent. Schleswig-Holstein hat sich ganz vom Tarifergebnis gelöst und erhöht 2026 um 4,0 Prozent. Die unterschiedliche Höhe der Anpassung hängt auch mit dem Versuch dieser Länder zusammen, die Bezüge verfassungsfest zu machen. In anderen Ländern, vor allem in Berlin, steht zudem ein Reparaturgesetz aus.
Der Stand Ende September 2026: Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben ihre Anpassungsgesetze verkündet. In Rheinland-Pfalz (16. September) und Schleswig-Holstein (18. September) hat der Landtag in zweiter Lesung zugestimmt. Bremens Senat beschloss sein Gesetz am 6. August. Niedersachsen hat per Gesetz bisher nur den Schritt für 2026 geregelt. In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg und Thüringen liegen Gesetzentwürfe vor.
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Wann die Erhöhung für 2026 auf dem Konto landet
Nicht alle Beamten haben die erste Stufe schon erhalten. Auf eine Anfrage von Öffentlicher Dienst News im August antworteten elf Finanzministerien. Im Saarland floss das Geld samt Nachzahlung mit den Bezügen für Juni, in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt mit den Bezügen für Juli. Sachsen zahlte Ende Juli zum Zahltag August, Berlin mit den Bezügen für August. Rheinland-Pfalz zahlt seit den Septemberbezügen als Vorgriffszahlung, einschließlich der Beträge ab April.
Andere Länder brauchen länger. Thüringen will das Gesetz im Oktober verabschieden und die Erhöhung samt Nachzahlung mit den Novemberbezügen auszahlen. Schleswig-Holstein plant die Auszahlung ebenfalls mit den Novemberbezügen, rückwirkend ab Januar 2025. In Brandenburg ist die Auszahlung mit der Dezemberabrechnung avisiert, vorausgesetzt, der Landtag stimmt zu. Bayern bereitet eine Vorgriffszahlung ab dem 1. Oktober 2026 vor. Versorgungsempfänger erhalten die Erhöhung in allen befragten Ländern zeitgleich mit den aktiven Beamten, wie die Finanzministerien auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News mitteilten. Welche Auszahlungstermine die Länder im Frühjahr genannt hatten, zeigt unsere Übersicht zur Auszahlung.
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Reparaturgesetze und Nachzahlungen: Die Baustellen für 2027
Für viele Länder ist die Besoldungsrunde mit dem Tarifabschluss nicht erledigt. Berlin muss nach dem Beschluss der Verfassungsrichter bis zum 31. März 2027 verfassungskonforme Regeln für die Jahre 2008 bis 2020 schaffen. Betroffen sind nach Angaben der Senatsverwaltung für Finanzen die Besoldungsgruppen A 4 bis A 13. Für die Nachzahlungen stellt das Land gut 490 Millionen Euro bereit, unter anderem aus der Versorgungsrücklage. Einen Widerspruch für 2026 müssen Berliner Beamte nicht einlegen, hat der Senat entschieden.
Das Saarland hat am 25. August Eckpunkte beschlossen: Nachzahlungen ab 2023, unabhängig von Widerspruch oder Klage, und ab 2027 eine strukturell höhere Besoldung. Das Plus soll im Schnitt 4,1 Prozent betragen und je nach Besoldungsgruppe unterschiedlich ausfallen. Nordrhein-Westfalen will laut einem Entwurf vom 8. September die Grundgehälter zum 1. Januar 2027 um 1,68 Prozent anheben. Der Verheiratetenzuschlag soll dafür entfallen.
Fakt ist, dass alle Anpassungen den Flickenteppich im Besoldungsbereich noch verstärkt, weil fast alle Länder unterschiedliche Wege gehen. Niedersachsen plant, den Familienzuschlag der Stufe 1 rückwirkend zum 1. Januar 2026 in das Grundgehalt einzurechnen. Thüringen sieht für 2025 eine Nachzahlung von 3 Prozent für alle Beamten, Richter und Versorgungsempfänger vor. Brandenburg kündigt für 2027 ein Korrekturgesetz für die Jahre 2004 bis 2025 an, Nachzahlungen sollen dort nur Kläger und Widerspruchsführer erhalten. Bayern sieht dagegen keinen Handlungsbedarf. In Bayern hat das Finanzministerium zehntausende Widersprüche zurückgewiesen, was Betroffene jetzt tun können, lesen Sie hier. Sachsen und Sachsen-Anhalt warten auf weitere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.
Besoldung 2027 und 2028: Alle Termine nach Bundesland
- Baden-Württemberg: 1. März 2027 plus 2,0 Prozent, 1. Januar 2028 plus 1,0 Prozent. Stand: Gesetzentwurf.
- Bayern: 1. Oktober 2026 plus 2,82 Prozent als Vorgriffszahlung, 1. September 2027 plus 2,0 Prozent, 1. Januar 2028 plus 1,0 Prozent. Die Schritte 2026 und 2027 kommen jeweils sechs Monate später als im TV-L. Stand: Gesetzentwurf im Landtag.
- Berlin: 1. März 2027 plus 2,0 Prozent. Bis 31. März 2027 muss das Reparaturgesetz für 2008 bis 2020 stehen. Ein Schritt für 2028 ist nicht festgelegt.
- Brandenburg: Dezember 2026 Auszahlung der neu festgesetzten Grundgehälter, rückwirkend ab 1. Januar 2026 (7,14 bis 17,94 Prozent). 1. März 2027 keine Erhöhung, die Wochenarbeitszeit steigt von 40 auf 41 Stunden, befristet bis 31. Juli 2032. 2027 ist ein Korrekturgesetz für 2004 bis 2025 geplant. 2028 offen. Stand: Gesetzentwurf im Landtag.
- Bremen: 1. März 2027 plus 2,0 Prozent, 1. Januar 2028 plus 1,0 Prozent. Die Wochenarbeitszeit ist bereits 2026 auf 41 Stunden gestiegen. Stand: Senatsbeschluss.
- Hamburg: 1. Januar 2027 Wochenarbeitszeit steigt von 40 auf 41 Stunden, der jährliche Arbeitszeitverkürzungstag soll entfallen. 1. März 2027 plus 2,0 Prozent, 1. Januar 2028 plus 1,0 Prozent. Der Kinderzuschlag ab dem dritten Kind sinkt für bisher Berechtigte zum 1. März 2027 auf 700 Euro und zum 1. Januar 2028 auf 665,84 Euro. Seit 2026 gibt es eine jährliche Sonderzahlung von 27,5 Prozent eines Monatsbezugs. Stand: Gesetzentwurf.
- Hessen: 1. Oktober 2027 plus 2,8 Prozent. 2028 offen. Stand: Gesetz verkündet.
- Mecklenburg-Vorpommern: 1. März 2027 plus 2,0 Prozent, 1. Januar 2028 plus 1,0 Prozent. Stand: Gesetz verkündet.
- Niedersachsen: 1. März 2027 plus 2,5 Prozent, darin 0,5 Prozent Aufschlag für die amtsangemessene Alimentation, Anwärtergrundbeträge plus 120 Euro. 1. Januar 2028 plus 1,0 Prozent, Anwärter plus 30 Euro. Stand: Gesetzentwurf.
- Nordrhein-Westfalen: 1. März 2027 plus 2,0 Prozent, 1. Januar 2028 plus 1,0 Prozent (Gesetz verkündet).
- Rheinland-Pfalz: 1. März 2027 plus 2,0 Prozent, 1. Januar 2028 plus 1,0 Prozent. Stand: Landtag hat zugestimmt.
- Saarland: 1. März 2027 plus 2,0 Prozent, 1. Januar 2028 plus 1,0 Prozent. Ab 2027 zusätzlich strukturell höhere Besoldung geplant, im Schnitt 4,1 Prozent. Stand: Gesetz in Kraft, Reparaturgesetz geht ins Parlament.
- Sachsen: 1. März 2027 plus 2,0 Prozent, 1. Januar 2028 plus 1,0 Prozent. Stand: Gesetz verkündet.
- Sachsen-Anhalt: 1. März 2027 plus 2,0 Prozent, 1. Januar 2028 plus 1,0 Prozent. Stand: Gesetz verkündet.
- Schleswig-Holstein: 1. Januar 2027 plus 3,8 Prozent, Familienergänzungszuschlag plus überwiegend 12 bis 22 Prozent, Anwärter plus 60 Euro. 1. Januar 2028 Anwärter plus 30 Euro, eine lineare Erhöhung ist nicht festgelegt. Stand: Landtag hat zugestimmt.
- Thüringen: 1. März 2027 plus 2,0 Prozent, 1. Januar 2028 plus 1,0 Prozent. Stand: Gesetzentwurf, Beschluss im Oktober geplant.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 23. September 2026.
Was nach 2027 kommt
Mit dem Schritt zum 1. Januar 2028 endet die laufende Besoldungsrunde in den meisten Ländern. Der TV-L läuft einen Monat später aus, die nächste Tarifrunde der Länder steht dann an. Für Berlin, Brandenburg, Hessen und Schleswig-Holstein steht der Schritt für 2028 noch aus. Auch Bundesbeamte warten weiter auf ihre Reform, wir berichten im Newsletter über den überarbeiteten Gesetzentwurf, der in Kürze anstehen soll. Welche Termine für Tarifbeschäftigte gelten, zeigt unser Fahrplan zur Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst.
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Quellen:
- Antworten der Finanzministerien von Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News, August 2026
- Besoldungsrunde 2025 bis 2028 der Landesbeamten, oeffentlicher-dienst.info
- Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst 2027 und 2028, Öffentlicher Dienst News
