Im November zahlen die Kommunen ihren Tarifbeschäftigten erstmals einheitlich 85 Prozent eines Monatsgehalts als Jahressonderzahlung. Für Kommunalbeamte gilt das nicht. Ihr Weihnachtsgeld hängt vom Bundesland ab: von 1.200 Euro in Niedersachsen bis null Euro in Nordrhein-Westfalen. Der Überblick.
Rund 1,65 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Städten, Kreisen und Gemeinden erhalten ihr Weihnachtsgeld nach § 20 TVöD. Korrekt heißt es Jahressonderzahlung. 2026 fällt sie für viele höher aus als je zuvor. Denn mit der Tarifeinigung vom April 2025 haben Kommunen und Gewerkschaften die Staffelung nach Entgeltgruppen abgeschafft. Alle Beschäftigten im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) bekommen nun 85 Prozent ihres durchschnittlichen Gehalts, gemessen an den Monaten Juli, August und September.
Bis 2025 galten drei Sätze: 84,51 Prozent für die Entgeltgruppen 1 bis 8, 70,28 Prozent für die Gruppen 9a bis 12 und 51,78 Prozent für die Gruppen 13 bis 15. Gewinner der Reform sind damit vor allem die mittleren und oberen Gruppen.
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So viel Weihnachtsgeld gibt es 2026 im TVöD VKA
Die Jahressonderzahlung bemisst sich am durchschnittlichen Monatsentgelt der Monate Juli, August und September. Ausgezahlt wird mit dem Novembergehalt, Anspruch hat, wer am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis steht. Für jeden Kalendermonat ohne Entgelt im laufenden Jahr kürzt der Arbeitgeber um ein Zwölftel. Elternzeit und Mutterschutz zählen nicht als Fehlzeit.
| Jahressonderzahlung TVöD VKA 2026 - Vollzeit, 85 % des Monatsbrutto | ||||||
| Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
| E 15 | 4953,68 | 5277,62 | 5638,94 | 6132,23 | 6639,66 | 6973,49 |
| E 14 | 4503,53 | 4796,85 | 5179,91 | 5605,00 | 6078,83 | 6419,01 |
| E 13 | 4165,94 | 4487,42 | 4853,39 | 5250,71 | 5718,27 | 5971,99 |
| E 12 | 3753,35 | 4123,27 | 4555,58 | 5035,25 | 5598,10 | 5865,15 |
| E 11 | 3629,19 | 3969,43 | 4289,13 | 4635,99 | 5110,68 | 5377,75 |
| E 10 | 3505,85 | 3772,44 | 4075,49 | 4404,16 | 4770,16 | 4890,35 |
| E 9c | 3409,11 | 3646,92 | 3905,55 | 4184,22 | 4483,79 | 4698,55 |
| E 9b | 3212,86 | 3433,16 | 3573,03 | 3986,97 | 4232,24 | 4516,36 |
| E 9a | 3109,82 | 3296,25 | 3483,02 | 3898,75 | 3992,82 | 4232,97 |
| E 8 | 2963,44 | 3142,70 | 3266,86 | 3393,54 | 3530,48 | 3596,32 |
| E 7 | 2800,73 | 3007,25 | 3130,29 | 3254,45 | 3373,69 | 3438,45 |
| E 6 | 2754,26 | 2924,21 | 3043,39 | 3161,34 | 3277,17 | 3337,27 |
| E 5 | 2655,47 | 2820,33 | 2931,69 | 3049,61 | 3159,19 | 3215,83 |
| E 4 | 2545,04 | 2711,88 | 2851,87 | 2939,01 | 3026,14 | 3077,17 |
| E 3 | 2510,16 | 2689,57 | 2733,23 | 2833,04 | 2907,94 | 2976,54 |
| E 2 | 2352,41 | 2529,02 | 2573,05 | 2635,88 | 2773,99 | 2918,47 |
| E 1 | – | 2154,37 | 2183,51 | 2219,94 | 2253,89 | 2341,33 |
| Alle Angaben ohne Gewähr / Quelle: eigene Berechnung auf Basis der Entgelttabellen 2026; oeffentlicher-dienst-news.de |
Tabelle: So viel Weihnachtsgeld gibt es für ausgewählte Gruppen
Beispiele auf Basis der Entgelttabelle TVöD VKA ab 1. Mai 2026 (Tabellenentgelt mal 85 Prozent, ohne Zulagen):
| Entgeltgruppe | Tabellenentgelt 2026 | Jahressonderzahlung 2026 |
|---|---|---|
| E 5, Stufe 1 (Berufsanfänger) | 3.124,08 Euro | rund 2.655 Euro |
| E 6, Stufe 3 | 3.580,46 Euro | rund 3.043 Euro |
| E 8, Stufe 3 | 3.843,36 Euro | rund 3.267 Euro |
| E 10, Stufe 3 | 4.794,69 Euro | rund 4.075 Euro |
| E 13, Stufe 3 | 5.709,87 Euro | rund 4.853 Euro |
| E 15, Stufe 6 | 8.204,11 Euro | rund 6.973 Euro |
Teilzeitkräfte erhalten die Sonderzahlung anteilig. Wer erst im Laufe des Jahres angefangen hat, bekommt für jeden vollen Monat ein Zwölftel. Wann das Geld 2026 auf dem Konto ist, steht in unserem TVöD-Zahlplan 2026.
Weihnachtsgeld in der Pflege und in kommunalen Krankenhäusern: 90 Prozent, aber keine freien Tage
Zwei Gruppen können sich über ein noch höheres Weihnachtsgeld freuen. Beschäftigte in kommunalen Krankenhäusern (Besonderer Teil K) und in Pflege- und Betreuungseinrichtungen (Besonderer Teil B) erhalten in den Entgeltgruppen 1 bis 8 sowie P 5 bis P 8 und S 2 bis S 8b 90 Prozent. Ab Entgeltgruppe 9a gelten auch dort 85 Prozent.
Der Grund für den Aufschlag: Diese Beschäftigten können ein neues Wahlrecht nicht nutzen. Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Beschäftigte der kommunalen Verwaltung, der Sparkassen, der Entsorgung und der Flughäfen nach dem TVöD VKA einen Teil der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage tauschen. Der Antrag muss schriftlich bis zum 1. September beim Arbeitgeber liegen. Jeder Tauschtag kostet den Wert eines durchschnittlichen Tagesentgelts aus Juli bis September. Nicht genommene Tage verfallen zum Jahresende. Der Tausch mindert auch die Beiträge zur Rentenversicherung und zur Zusatzversorgung. Da in der Pflege Personalmangel herrscht, sind die Beschäftigten dort von der Regelung ausgenommen. Stattdessen gibt es die höhere Sonderzahlung.
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Weihnachtsgeld für Kommunalbeamte: Grundlage sind Landesgesetze zur Besoldung
Rund 191.000 Beschäftigte der Kommunen sind Beamte. Ob und wie viel Weihnachtsgeld sie bekommen, regelt das Besoldungsgesetz ihres Landes, denn seit 2006 sind die Länder für die Besoldung aller Beamten in ihrem Gebiet zuständig, auch für die der Gemeinden und Kreise. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich. Der dbb beamtenbund und tarifunion dokumentiert die Regelungen jährlich im „Monitor öffentlicher Dienst”. Die Werte können sich durch die noch laufende Besoldungsrunde 2026 noch ändern. Stand November 2025 gilt:
Kein gesondertes Weihnachtsgeld, weil in das Grundgehalt eingebaut: Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen. Ein Stadtinspektor in Dortmund oder Stuttgart sieht somit keinen Sonderbetrag auf der Abrechnung. Dafür ist sein Grundgehalt das ganze Jahr über höher.
Prozentuale Sonderzahlung: Bayern zahlt Beamten bis A 11 70 Prozent, allen anderen 65 Prozent eines Zwölftels der Jahresbezüge, dazu 84,29 Prozent des Familienzuschlags. Das ist die großzügigste Regelung unter den Flächenländern. Hessen zahlt monatlich 5 Prozent der Bezüge, dazu 166,17 Euro Urlaubsgeld für Beamte bis A 8. Sachsen zahlt monatlich 4,1 Prozent von Grundgehalt und bestimmten Zulagen. Mecklenburg-Vorpommern überweist mit den Dezemberbezügen 40 Prozent in A 4 bis A 9, 35 Prozent in A 10 bis A 12 und 29,382 Prozent ab A 13, plus 300 Euro je Kind.
Feste Beträge: Niedersachsen zahlt im Dezember 1.200 Euro in A 5 bis A 8, 500 Euro in den übrigen Gruppen und 250 Euro je Kind für das erste und zweite Kind, 500 Euro ab dem dritten. Das Land plant nach eigenen Angaben, die Sonderzahlung ab 2026 auf einheitlich 1.200 Euro für alle aktiven Beamten anzuheben, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen. Schleswig-Holstein zahlt 660 Euro bis A 10 plus 400 Euro je Kind. Sachsen-Anhalt zahlt 600 Euro in A 5 bis A 8 und 400 Euro darüber, dazu 25,56 Euro je Kind. Brandenburg hat statt einer Sonderzahlung das Grundgehalt um 21 Euro monatlich aufgestockt.
Stadtstaaten: Hamburg führt 2026 dennoch eine neue Jahressonderzahlung von 27,5 Prozent eines Monatsgehalts ein, als Reaktion auf das Bundesverfassungsgericht. In Bremen erhalten Beamte 1.500 Euro in A 5 und A 6, 1.200 Euro in A 7 und A 8, 900 Euro in A 9 und 710 Euro in A 10 und A 11, dazu 305,56 Euro je Kind.
Weihnachtsgeld für Kommunalbeamte nach Ländern
| Land | Regelung für aktive Beamte |
|---|---|
| Baden-Württemberg | im Grundgehalt integriert |
| Bayern | 70 % (bis A 11) bzw. 65 % eines Zwölftels der Jahresbezüge, plus 84,29 % des Familienzuschlags |
| Brandenburg | 21 Euro monatlich im Grundgehalt |
| Bremen | 1.500 Euro (A 5/6), 1.200 Euro (A 7/8), 900 Euro (A 9), 710 Euro (A 10/11), 305,56 Euro je Kind |
| Hessen | monatlich 5 % der Bezüge, Urlaubsgeld 166,17 Euro bis A 8 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 40 % (A 4 bis A 9), 35 % (A 10 bis A 12), 29,382 % (ab A 13), 300 Euro je Kind |
| Niedersachsen | 1.200 Euro (A 5 bis A 8), 500 Euro übrige, 250/500 Euro je Kind. Ab 2026 geplant: 1.200 Euro für alle |
| Nordrhein-Westfalen | im Grundgehalt integriert |
| Rheinland-Pfalz | im Grundgehalt integriert |
| Saarland | im Grundgehalt integriert |
| Sachsen | monatlich 4,1 % von Grundgehalt und Zulagen |
| Sachsen-Anhalt | 600 Euro (A 5 bis A 8), 400 Euro übrige, 25,56 Euro je Kind |
| Schleswig-Holstein | 660 Euro bis A 10, 400 Euro je Kind |
| Thüringen | im Grundgehalt integriert |
| Berlin, Hamburg | keine Kommunalbeamten (Stadtstaaten) |
Quelle: dbb Monitor öffentlicher Dienst 2026, Übersicht über die Sonderzahlungen im Bund und in den Ländern, Stand November 2025.
TVöD: Die nächsten Verhandlungen stehen 2027 an
Für den TVöD steht die nächste Runde bevor. Der aktuelle Tarifvertrag läuft bis zum 31. März 2027, die Tarifverhandlungen 2027 für Bund und Kommunen beginnen voraussichtlich im Januar 2027. Die Regelung zum Tausch der Sonderzahlung in freie Tage ist zunächst bis Ende 2029 kündbar. Bei den Beamten sorgt das Bundesverfassungsgericht für Bewegung. Nach dem Beschluss vom 17. September 2025 zur Berliner Besoldung prüfen alle Länder, ob ihre Alimentation noch ausreicht. Hamburg und Niedersachsen haben mit neuen oder höheren Sonderzahlungen reagiert. Weitere Länder könnten folgen, den aktuellen Stand zeigt unser Überblick zur Besoldungsrunde 2026. Für Kommunalbeamte bedeutet jede dieser Entscheidungen automatisch mehr Geld.
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- dbb beamtenbund und tarifunion: Monitor öffentlicher Dienst 2026, Überblick über die Sonderzahlungen im Bund und in den Ländern
- dbb: Lexikon Sonderzahlungen
- oeffentlicher-dienst.info: Jahressonderzahlung TVöD VKA
- oeffentlicher-dienst.info: Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage
- Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung: Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte
- Statistisches Bundesamt: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nach Art des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, 30. Juni 2025
