Der TVöD bringt 2026 mehr Geld und weitere Neuerungen. Mehr Geld, mehr Flexibilität, mehr Urlaub. Die Details für Angestellte bei Bund und Kommunen.
Öffentlicher Dienst 2026: Das gilt für den TVöD
Während es bei den Ländern noch Tarifverhandlungen und keine Einigung gibt, ist beim TVöD bereits alles klar: Am 1. Mai 2026 klingelt es in den Portemonnaies der Beschäftigten: 2,8 Prozent mehr Gehalt. Zusammen mit der ersten Erhöhung vom April 2025 macht das über die gesamte Laufzeit von 27 Monaten ein Plus von rund fünf Prozent. Die untere Entgeltgruppen profitieren von der letzten Anpassung, die neben einem prozentualen Anstieg auch ein Mindestbetrag 110 Euro vorgesehen hat. Auf diesen Anstieg folgt nun die zweite Erhöhung im Mai 2026.
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Ein Beispiel: Eine Angestellte in der TVöD-Entgeltgruppe 5, Stufe 4 (VKA) verdiente vor dem Tarifabschluss 3380,06 Euro. Mit den beiden TVöD-Erhöhungen liegt sie ab Mai 2026 bei rund 3587,78 Euro – ein Plus von etwa 208 Euro monatlich.
In der mittleren Entgeltgruppe 11, Stufe 4 (VKA) sieht die Rechnung folgendermaßen aus:
- 2024: 5151,01 Euro
- 2025: 5305,54 Euro
- 2026: 5454,10 Euro
- Brutto-Plus: 303,09 Euro
Allerdings: Was am Ende netto ankommt, schmälern die gestiegenen Sozialabgaben. Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung kletterte von 2,5 auf 2,9 Prozent, die Beitragsbemessungsgrenzen wurden angehoben. Für viele bleibt unterm Strich gleich viel oder weniger übrig als erhofft. Besonders ab einem monatlichen Brutto-Entgelt von mehr als 5500 Euro kann am Ende weniger Netto auf dem Gehaltszettel ankommen.
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TVöD-Entgelttabelle (VKA) 2026
| TVöD VKA 2026 Achtung Prognose | ||||||
| Gültig: 01.05.2026 - 31.03.2027 | ||||||
| Euro | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| E 15Ü | 7149,93 | 7901,07 | 8612,70 | 9087,16 | 9197,81 | |
| E 15 | 5827,86 | 6208,96 | 6634,05 | 7214,39 | 7811,37 | 8204,11 |
| E 14 | 5298,27 | 5643,35 | 6094,01 | 6594,12 | 7151,57 | 7551,78 |
| E 13 | 4901,11 | 5279,32 | 5709,87 | 6177,31 | 6727,38 | 7025,87 |
| E 12 | 4415,70 | 4850,91 | 5359,50 | 5923,82 | 6586,00 | 6900,18 |
| E 11 | 4269,64 | 4669,92 | 5046,03 | 5454,10 | 6012,56 | 6326,77 |
| E 10 | 4124,53 | 4438,16 | 4794,69 | 5181,37 | 5611,95 | 5753,35 |
| E 9c | 4010,72 | 4290,50 | 4594,76 | 4922,61 | 5275,05 | 5527,70 |
| E 9b | 3779,84 | 4039,01 | 4203,56 | 4690,55 | 4979,11 | 5313,37 |
| E 9a | 3658,61 | 3877,94 | 4097,67 | 4586,77 | 4697,43 | 4979,97 |
| E 8 | 3486,40 | 3697,29 | 3843,36 | 3992,4 | 4153,50 | 4230,97 |
| E 7 | 3294,98 | 3537,94 | 3682,69 | 3828,76 | 3969,05 | 4045,24 |
| E 6 | 3240,30 | 3440,25 | 3580,46 | 3719,22 | 3855,50 | 3926,20 |
| E 5 | 3124,08 | 3318,04 | 3449,05 | 3587,78 | 3716,70 | 3783,33 |
| E 4 | 2994,17 | 3190,45 | 3355,14 | 3457,66 | 3560,17 | 3620,20 |
| E 3 | 2953,13 | 3164,20 | 3215,57 | 3332,99 | 3421,10 | 3501,81 |
| E 2Ü | 2787,52 | 3028,30 | 3116,51 | 3234,12 | 3314,92 | 3433,49 |
| E 2 | 2767,54 | 2975,32 | 3027,12 | 3101,04 | 3263,52 | 3433,49 |
| E 1 | 2534,55 | 2568,83 | 2611,69 | 2651,64 | 2754,50 | |
| Alle Angaben ohne Gewähr |
TVöD-Entgelttabelle (Bund) 2026
| TVöD Bund 2026 Prognose | ||||||
| Gültig: 01.05.2026 - 31.03.2027 | ||||||
| Euro | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| E 15Ü | 7062,92 | 7814,11 | 8525,72 | 9000,15 | 9110,86 | |
| E 15 | 5827,86 | 6208,96 | 6634,05 | 7214,39 | 7811,37 | 8204,11 |
| E 14 | 5298,27 | 5643,35 | 6094,01 | 6594,12 | 7151,57 | 7551,78 |
| E 13 | 4901,11 | 5279,32 | 5709,87 | 6177,31 | 6727,38 | 7025,87 |
| E 12 | 4415,70 | 4850,91 | 5359,5 | 5923,82 | 6586,00 | 6900,18 |
| E 11 | 4269,64 | 4669,92 | 5046,03 | 5454,10 | 6012,56 | 6326,77 |
| E 10 | 4124,53 | 4438,16 | 4794,69 | 5181,37 | 5611,95 | 5753,35 |
| E 9c | 3978,29 | 4249,97 | 4589,09 | 4958,59 | 5359,19 | 5487,80 |
| E 9b | 3833,50 | 3956,17 | 4267,03 | 4608,13 | 4983,57 | 5297,75 |
| E 9a | 3691,52 | 3917,37 | 3981,07 | 4196,35 | 4590,80 | 4746,88 |
| E 8 | 3486,40 | 3697,29 | 3843,36 | 3992,40 | 4153,50 | 4230,97 |
| E 7 | 3294,98 | 3537,94 | 3682,69 | 3828,76 | 3969,05 | 4045,24 |
| E 6 | 3240,30 | 3440,25 | 3580,46 | 3719,22 | 3855,50 | 3926,20 |
| E 5 | 3124,08 | 3318,04 | 3449,05 | 3587,78 | 3716,70 | 3783,33 |
| E 4 | 2994,17 | 3190,45 | 3355,14 | 3457,66 | 3560,17 | 3620,20 |
| E 3 | 2953,13 | 3164,20 | 3215,57 | 3332,99 | 3421,10 | 3501,81 |
| E 2Ü | 2787,52 | 3028,30 | 3116,51 | 3234,12 | 3314,92 | 3375,24 |
| E 2 | 2767,54 | 2975,32 | 3027,12 | 3101,04 | 3263,52 | 3433,49 |
| E 1 | 2534,55 | 2568,83 | 2611,69 | 2651,64 | 2754,50 | |
| Alle Angaben ohne Gewähr |
TVöD 2026: Die 42-Stunden-Woche als Option
Mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit: Beschäftigte können freiwillig ab dem 1. Januar 2026 auf eine 42-Stunden-Woche aufstocken – befristet für bis zu 18 Monate, mit Option auf Verlängerung. Das Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ gilt: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen zustimmen. Der Anreiz: Ein Zuschlag von 25 Prozent auf jede Zusatzstunde in den unteren Entgeltgruppen, 10 Prozent in den oberen.
- in den Entgeltgruppen 1 bis 9b: 25 Prozent
- in den Entgeltgruppen 9c bis 15: 10 Prozent des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe
„Niemand kann gedrängt werden, mehr zu arbeiten – das ist Teil der Tarifvereinbarung“, betonen die Gewerkschaften. Sie befürchten, dass in Zeiten von Personalengpässen indirekt Druck auf Beschäftigte ausgeübt werden könnte. Denn: Die Regelung ist eine Reaktion auf den massiven Personalmangel im öffentlichen Dienst. Gerade kleineren Kommunen fällt es schwer, Fachkräfte zu finden.
Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Jahressonderzahlung: Bis zu 95 Prozent – aber nicht überall
Zudem gibt es zum Jahresende nochmal einen deutliches Plus auf das Gehaltskonto: Die Jahressonderzahlung, im Volksmund „Weihnachtsgeld“ genannt, steigt ab dem Kalenderjahr 2026 kräftig an. Bundesbeschäftigte in den unteren Entgeltgruppen 1 bis 8 bekommen künftig 95 Prozent ihres durchschnittlichen Monatsgehalts ausgezahlt, die Gruppen 9a bis 12 immerhin 90 Prozent.
Bund:
- EG 1 bis 8: von 90 auf 95 Prozent
- EG 9a bis 12: von 80 auf 90 Prozent
- EG 13 bis 15: von 60 auf 75 Prozent
Bei den Kommunen liegt die Sonderzahlung einheitlich bei 85 Prozent – mit Ausnahme der Pflege, wo es in den unteren Gruppen 90 Prozent sind.
VKA:
- 85 Prozent in allen EG
- 90 Prozent in EG 1 bis 8 in den Bereichen BT-K und BT-B
Ab 2026 können Beschäftigte Teile dieser Zahlung in bis zu drei freie Tage umwandeln – die sogenannten „Tauschtage“. Ausgenommen sind allerdings Krankenhäuser, Pflegeheime und Betreuungseinrichtungen. Der Grund: Die Arbeitgeber argumentieren, dass dort ohnehin zu wenig Personal vorhanden sei und jede Freistellung die Kolleginnen zusätzlich belaste.
Langzeitkonten im öffentlichen Dienst: Endlich Zeit für ein Sabbatical
Eine der unauffälligsten, aber potenziell weitreichendsten Neuerungen betrifft die Langzeitkonten. Bisher konnten Beschäftigte nur individuell mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, größere Zeitguthaben für Sabbaticals, Pflegezeiten oder längere Auszeiten anzusparen. Ab 2026 können nun Personal- und Betriebsräte mit den Arbeitgebern Betriebs- oder Dienstvereinbarungen aushandeln, die für alle gelten.
Das eröffnet völlig neue Möglichkeiten: Wer etwa über mehrere Jahre Überstunden und Teile der Jahressonderzahlung anspart, könnte sich ein halbes Jahr bezahlte Auszeit nehmen – für Weltreisen, Weiterbildungen oder die Pflege von Angehörigen.
Zusätzlicher Urlaubstag im öffentlichen Dienst
Ab dem Kalenderjahr 2027 bekommen alle Beschäftigten – von der Auszubildenden bis zur Abteilungsleiterin – einen zusätzlichen Tag Erholungsurlaub. Das klingt nach wenig, summiert sich aber über die Jahre.
Sozial- und Erziehungsdienst: 180.000 Erzieherinnen zwischen Freude und Frust
Rund 265.000 Menschen arbeiten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst – darunter 180.000 Erzieherinnen, Kinderpfleger und Kita-Leitungen. Für sie gelten die S-Tabellen, die ab Mai 2026 ebenfalls um 2,8 Prozent steigen.
Besser sieht es bei den Regenerationstagen aus: Bis zu zwei bezahlte freie Tage pro Jahr können SuE-Beschäftigte in Anspruch nehmen – oder alternativ Teile ihrer SuE-Zulage in Freizeit umwandeln.
Pflege: 250 Euro Schichtzulage – und kein Weg zurück
Die größte Überraschung des Tarifabschlusses liegt in den Schichtzulagen. Für Pflegekräfte in ständiger Wechselschichtarbeit steigt die monatliche Zulage von bisher 155 Euro auf 250 Euro– eine Steigerung um fast 100 Euro. Auch für ständige Schichtarbeit gibt es mehr: statt 40 nun 100 Euro monatlich.
Allerdings ist Pflege in einem bestimmten Fall ausgenommen: Während andere Bereiche ihre Jahressonderzahlung in freie Tage tauschen können, bleibt diese Option für die Pflege tabu. Stattdessen gibt es Geld – in den unteren Entgeltgruppen bis P 8 sogar 90 Prozent der Jahressonderzahlung ab 2026. Die Argumentation der kommunalen Arbeitgeber: Angesichts der angespannten Personallage in Krankenhäusern und Pflegeheimen könne man sich keine weiteren Fehlzeiten leisten.
Neu ist auch die Möglichkeit, freiwillig auf bis zu 42 Wochenstunden aufzustocken – mit Zuschlägen von 25 Prozent auf jede zusätzliche Stunde in den unteren Entgeltgruppen. Ob das Modell in der Praxis angenommen wird, ist allerdings fraglich. Denn Überlastung gilt bereits heute als eines der Hauptprobleme in der Pflege.
Sparkassen: Solide Erhöhungen für 200.000 Bankangestellte
Auch die rund 200.000 Beschäftigten bei Sparkassen, die dem TVöD-S unterliegen, profitieren vom Tarifabschluss. Hier bewegen sich die Gehälter ab Mai 2026 zwischen 2.500 Euro für einfache Kundenberater und über 8000 Euro für Filialleitungen.
Besonderheit: Die Sparkassensonderzahlung (SSZ) setzt sich aus einem garantierten Anteil von 74,77 Prozent und einem variablen Teil zusammen, der von der individuellen Leistung und dem Unternehmenserfolg abhängt. Außerdem können auch Sparkassenbeschäftigte ab 2026 Teile ihrer Sonderzahlung in bis zu drei freie Tage umwandeln.
Ost-West-Angleichung: Ein überfälliger Schritt
Fast 35 Jahre nach der Wiedervereinigung werden beim Bund endlich die letzten Unterschiede zwischen Ost und West beseitigt. Ab 2026 gelten beim Kündigungsschutz und bei der Befristung von Arbeitsverträgen einheitliche Regelungen. Bisher hatten ostdeutsche Beschäftigte teilweise schlechtere Bedingungen – ein Relikt aus den 1990er-Jahren, das längst als nicht mehr zeitgemäß galt. Für den kommunalen Bereich gilt dies nicht. Die VKA hat eine Angleichung abgelehnt.
TV-L: Die große Unbekannte
Während für Bund und Kommunen die Entgelttabellen für 2026 feststehen, herrscht bei den 1,2 Millionen Tarifbeschäftigten der Länder noch Ungewissheit. Die Gewerkschaften fordern satte sieben Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 300 Euro. Die TV-L-Tarifverhandlungen laufen seit Dezember 2025, die nächste Runde ist für Anfang Februar 2026 angesetzt.
Ob es zu einem ähnlichen Ergebnis wie bei Bund und Kommunen kommt, ist offen. Die Gewerkschaften pochen auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten und argumentieren mit den höheren Steuereinnahmen der Länder. Die Arbeitgeber dagegen verweisen auf klamme Haushaltskassen. Eine Einigung ist bisher nicht in Sicht.
Mehr Details zum TVöD-Tarifabschluss gibt es bei ver.di …
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