Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro zahlen dürfen. Ob und wann diese für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst kommt, ist aktuell noch offen. Die Debatte über eine mögliche Auszahlung des Bonus hat begonnen. Als einer der ersten hat sich nun Jens Spahn, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zu Wort gemeldet.
Update, 14. April 2026 – 18 Uhr
Debatte über Entlastungsprämie im öffentlichen Dienst: Jens Spahn lehnt Bonus ab
Die Debatte über die Prämie für Beschäftigte nimmt nun Fahrt auf. Unions-Fraktionschef Jens Spahn lehnt laut NTV einen Bonus an Bundesbeschäftigte ab: „Ich sehe für den Bund aktuell keine Grundlage, eine entsprechende Prämie an seine Beschäftigten zu zahlen”, erklärte der CDU-Politiker und verwies dabei auf die angespannte Finanzlage des Bundes.
Wer zur Entlastungsprämie auf dem Laufenden bleiben möchte, abonniert unseren Newsletter, in dem wir über das weitere Vorgehen berichten.
Irankrieg treibt Energiepreise: Koalition plant Entlastungsprämie
Seit dem Beginn des Irankriegs ist die Straße von Hormus, eine der wichtigsten Öl-Transitrouten der Welt, nicht mehr befahrbar. Die Folge: Der Ölpreis ist rasant gestiegen. Für Millionen Pendlerinnen und Pendler macht sich das schmerzhaft an der Zapfsäule bemerkbar. Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD haben am Wochenende über Maßnahme gegen die hohen Energiekosten im Koalitionsausschuss beraten. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erklärte im Anschluss auf der Pressekonferenz im Kanzleramt: „Wir haben unmittelbare Hilfen angesichts der steigenden Energiepreise beschlossen.“ Konkret soll die Energiesteuer auf Diesel und Benzin für zwei Monate um jeweils rund 17 Cent pro Liter gesenkt werden. Das Entlastungsvolumen beläuft sich laut Finanzminister Lars Klingbeil auf 1,6 Milliarden Euro.
Anzeige: Kredite für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst – Kreditrechner nutzen
1.000 Euro Entlastungsprämie steuerfrei: Das sagt Bundeskanzler Merz
Neben der Spritpreissenkung plant die Koalition eine Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei an ihre Beschäftigten zahlen können. Kanzler Friedrich Merz sagte dazu auf der Pressekonferenz:
„Wir haben uns darauf verständigt, dass wir den Arbeitgebern ermöglichen wollen, steuerfrei und sozialversicherungsfrei eine Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro an die Beschäftigten auszuzahlen. Eine solche Prämie wird steuerlich und sozialversicherungsrechtlich privilegiert.“
Der Kanzler verwies ausdrücklich auf die Vergangenheit: „Sie kennen das Muster – das hat es während der Energiekrise vor einigen Jahren schon einmal gegeben. Damals waren es 3.000 Euro.“ Finanzminister Klingbeil ergänzte, dass die Gegenfinanzierung der Prämie über eine Erhöhung der Tabaksteuer noch im Jahr 2026 erfolgen soll. Nach aktuellem Stand soll die Entlastungsprämie für 2026 gelten. Ob sie auch darüber hinaus ermöglicht wird, ist bisher nicht klar.
Entlastungsprämie öffentlicher Dienst: Vorbild ist die Inflationsausgleichsprämie
Vorlage ist die Inflationsausgleichsprämie aus den Jahren 2022 und 2023. Als Russland im Februar 2022 die Ukraine angriff, explodierten die Gaspreise in Deutschland. Die damalige Ampel-Bundesregierung reagierte mit der sogenannten Inflationsausgleichsprämie (IAP): Ab Oktober 2022 konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszahlen. Die Regelung galt bis Ende 2024 und wurde auch im öffentlichen Dienst genutzt – Tarifbeschäftigte von Bund, Kommunen und Ländern erhielten die Prämie damals in mehreren Raten.
Öffentlicher Dienst: Steuerfreie Prämien wurden in Tarifverhandlungen beschlossen
Im Zuge der TVöD-Tarifrunde 2023 einigten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber von Bund und Kommunen auf eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro – ausgezahlt in mehreren Raten: Im Juni 2023 gab es zunächst eine Einmalzahlung von 1.240 Euro, gefolgt von monatlichen Zahlungen in Höhe von 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024. Auch in der Tarifrunde der Länder (TV-L) wurde die 3.000-Euro-Prämie vereinbart – dort flossen 1.800 Euro als Einmalzahlung im Dezember 2023, ergänzt durch monatliche Raten von 120 Euro von Januar bis Oktober 2024.
Für Bundesbeamte und Soldaten galt dasselbe Modell, allerdings musste dafür erst ein eigenes Gesetz verabschiedet werden – ein Prozess, der sich bis Mitte November 2023 hinzog. Bundesbeamte erhielten die Prämie daraufhin analog zu den Tarifbeschäftigten. Pensionäre und Versorgungsempfänger bekamen die Leistung anteilig entsprechend ihres individuellen Ruhegehaltssatzes ausgezahlt.
Genau dieses Muster könnte nun erneut zur Anwendung kommen: Zunächst eine tarifvertragliche Einigung für die Angestellten, dann ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren für die Beamten und Versorgungsempfänger.
Tarifrunde öffentlicher Dienst 2027: Entlastungsprämie frühestens in einem Jahr verhandelbar
Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen gilt derzeit der TVöD in der Fassung der Tarifrunde 2025. Dieser Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 27 Monaten und läuft erst zum 31. März 2027 aus. Das bedeutet: Frühestens im Frühjahr 2027 beginnen die nächsten Tarifverhandlungen zwischen ver.di, Beamtenbund, GEW, GdP und IG BAU und der Bundesvereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) beziehungsweise dem Bund.
Erst in dieser Tarifrunde wäre es möglich, eine Entlastungsprämie – analog zur Inflationsausgleichsprämie von 2023 – tarifvertraglich zu vereinbaren und verbindlich festzuschreiben. Bis dahin sind Beschäftigte bei Bund und Kommunen auf eine freiwillige Entscheidung ihres Arbeitgebers angewiesen. Zudem scheint es so, dass die Bundesregierung die Entlastungsprämie aktuell nur für das Jahr 2026 plant. Noch deutlich länger müssen Angestellte im öffentlichen Dienst der Länder warten. Der gerade erst verhandelte neue TV-L läuft bis zum 31. Januar 2028. Eine tarifvertraglich verankerte Entlastungsprämie für die Tarifbeschäftigten der Länder wäre damit frühestens im Jahr 2028 realistisch.
Öffentlicher Dienst News hat eine aktuelle Anfrage an die Arbeitgeber von Bund, Kommunen und Ländern gestellt. Unter anderem fragen wir, ob eine Entlastungsprämie auch außerhalb der geltenden Tarifverträge möglich ist und wann mit dieser zu rechnen ist. Über die Antworten berichten wir in unserem Newsletter (jetzt einfach abonnieren).
Antwort der VKA zur Entlastungsprämie
Die VKA hat sich mit einem ersten Statement zur Entlastungsprämie geäußert. Auf unsere Anfrage antwortet ein Sprecher:
“Die Beschlusslage des Koalitionsausschusses ist der VKA bisher noch nicht offiziell zur Kenntnis gegeben worden. Auch ist uns nicht bekannt, in welcher Form und bis wann die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen wird, die Prämie steuer- und abgabenfrei zahlen zu können. Eine Positionierung ist uns zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen klar sind, wird sich die VKA damit in den zuständigen Gremien befassen und positionieren.”
Gesetzentwurf: Entlastungsprämie muss noch erarbeitet werden
Für alle Beschäftigten – ob im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft – gilt: Die gesetzliche Grundlage für die steuerfreie Auszahlung muss erst noch geschaffen werden. Merz hat den Beschluss aus dem Koalitionsausschuss verkündet, das entsprechende Gesetz muss nun auf den Weg gebracht werden. Zuständig ist dafür das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil.
Top-News:
Update: Diese Länder haben bisher höhere Besoldung beschlossen (Stand Mai 2026)
Steuerfreies Weihnachtsgeld als Alternative zur Entlastungsprämie: So viele Angestellte im öffentlichen Dienst würden profitieren
Aktivrente im öffentlichen Dienst: Behörden und Kommunen im Realitätscheck
NRW: Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung 2026 liegt vor
Update Entlastungsprämie im Bundesrat gescheitert
Bundesbesoldung: So sehen die neuen Besoldungstabellen für Bundesbeamte ab 1. Mai 2026 aus
Hohe Krankenkassenbeiträge: So können Angestellte viel Geld sparen
Altersteilzeit als Auslaufmodell – das leise Ende der Sonderregel
Öffentlicher Dienst TVöD SuE: So hoch fällt die Gehaltserhöhung für Erzieher aus
Interview: Verwaltungsexperte erklärt, warum die Beamtenbesoldung vor einer Jahrhundertreform steht
Bayern verschiebt Anpassung der Beamtenbesoldung um ein halbes Jahr
Beamtenbesoldung: Schleswig-Holstein zahlt nach – was Beamte jetzt bekommen
Besoldungsrunde 2026: Der lange Weg zur amtsangemessenen Alimentation
Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder: 5,8 Prozent mehr Gehalt in drei Schritten
Stellenbörse für den öffentlichen Dienst: Lukrative Jobs im Staatsdienst
KI-Webinar: Einführung in ChatGPT – JETZT ANMELDEN
Aktuelle Informationen zu Gehalt & Besoldung im öffentlichen Dienst
-
- Kostenloser Newsletter für Beamte und Angestellte
- TVöD: Gehalt im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen
- TVöD Entgeltordnung
- TV-L: Gehalt im öffentlichen Dienst der Länder
- Beamtenbesoldung: Besoldungstabellen
- A13 Beamtenbesoldung für Lehrer, Hauptkommissare und Co.
- Bundeswehr: Besoldung für Soldaten & Offiziere
- Gehalt & Besoldung von Bürgermeistern
Für öffentliche Arbeitgeber!
Jetzt günstige Stellenanzeigen schalten – monatlich 650.000 Fachkräfte erreichen

