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Wegweisende Rentenreform: Das soll sich für den öffentlichen Dienst verbessern

Die Rentenreform wirkt sich auf den öffentlichen Dienst aus. @picture alliance / Westend61 | Angel Santana Garcia
Die Rentenreform wirkt sich auf den öffentlichen Dienst aus. @picture alliance / Westend61 | Angel Santana Garcia

Merz nennt die gesetzliche Rente nur noch Basisabsicherung. Fakt ist: Sie bleibt das Hauptstandbein der Altersvorsorge – auch im öffentlichen Dienst.

Das Wort fiel auf dem Jahresempfang des Bundesverbands deutscher Banken in Berlin: Dort hatte Bundeskanzler Friedrich Merz gesagt: „Die gesetzliche Rentenversicherung allein wird allenfalls noch die Basisabsicherung sein für das Alter.”

Nach heftigen Protesten vonseiten der SPD und der Gewerkschaften stellte der Kanzler später klar: „Es wird mit uns keine Kürzungen der gesetzlichen Renten geben”. Zugleich wies er den Vorwurf zurück, er habe mit seiner ersten Äußerung die gesetzliche Rente als wesentliche Säule infrage stellen wollen. Die gesetzliche Rentenversicherung, in der Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten, Rehabilitation und Prävention integriert seien, sei die Basis der Altersversorgungssysteme – und „die wird es auch bleiben”.

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Wie wichtig ist die gesetzliche Rente im öffentlichen Dienst?

Fakt ist: Die meisten Ruheständler in Deutschland, auch im öffentlichen Dienst, sind nach wie vor auf die gesetzliche Rente angewiesen. Sie ist die Basis ihrer Alterseinkünfte oder sogar weit mehr als das. Dies zeigt ein Blick in den Rentenversicherungsbericht 2025, den das Bundesarbeitsministerium vorgelegt hat. Darin heißt es, dass 53 Prozent „aller den Seniorenhaushalten zufließenden Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung” stammen.

Andere Alterssicherungssysteme, wie Renten von Versorgungswerken oder Beamtenpensionen, summierten sich zusammen auf 24 Prozent des Bruttoeinkommens der Haushalte ab 65 Jahre. Darunter entfallen laut dem Bericht sechs Prozent auf private Vorsorge. Und weiter ist dort zu lesen: „Die restlichen Einkommen bestehen überwiegend aus Erwerbseinkommen.” Die diversen zusätzlichen Einkommensquellen wie auch Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen, über die zumindest ein Teil der älteren Menschen verfügt, ändern aber nichts daran, dass die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) das Hauptstandbein bei der Altersversorgung in Deutschland ist und vorerst bleiben wird. So macht die GRV laut dem Alterssicherungsbericht 2024 weiter 69 Prozent aller Alterssicherungsleistungen aus, die an 65-Jährige und Ältere gezahlt werden.

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Wie setzt sich das Gesamteinkommen aus Rente und Pension zusammen?

Männer erhielten laut dem Rentenversicherungsbericht 2024 eine gesetzliche Altersrente von durchschnittlich 1405 Euro monatlich überwiesen. Das ist der sogenannte Rentenzahlbetrag, die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sind davon bereits abgezogen, die Bruttorente ist folglich höher. Der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag für Altersrenten an Frauen lag 2024 bei 955 Euro.

Die Durchschnittswerte sagen aber wenig aus. Denn ein Rentenanspruch entsteht bereits nach einer Wartezeit von fünf Jahren. In der Statistik sind damit auch Versicherte enthalten, die nicht lange in die Rentenversicherung eingezahlt haben, etwa, weil sie später Beamte oder selbständig geworden sind. Diese „Mini-Renten” ziehen den Durchschnittswert nach unten. Im Rentenversicherungsbericht heißt es deshalb auch: „Aus dem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag aller Altersrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung kann grundsätzlich nicht auf ein niedriges Alterseinkommen geschlossen werden, da u. a. weitere Alterseinkommen und vor allem der Haushaltskontext nicht berücksichtigt sind.”

Altersrenten von langjährig Versicherten haben mehr Aussagekraft

Mehr Aussagekraft haben die Altersrenten von langjährig und besonders langjährig Versicherten. Hier belief sich der Rentenzahlbetrag 2024 bei Männern auf 1532 Euro (langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren) und 1811 Euro (besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren). Frauen erhalten deutlich weniger: Sie bekommen durchschnittlich 1036 (langjährig Versicherte) beziehungsweise 1437 Euro (besonders langjährig Versicherte) ausgezahlt, nachzulesen in der Broschüre „Rentenversicherung in Zahlen 2025″.

Zum Vergleich: Pensionen sind meist deutlich höher: Die durchschnittlichen Bruttomonatsbezüge beliefen sich Anfang 2023 für Pensionäre und Pensionärinnen dem Alterssicherungsbericht zufolge bei Männern im Alter von 65 Jahre und älter im „unmittelbaren Bundesbereich” auf 3480 Euro im Monat, bei Frauen auf 2980 Euro. Etwas höher ist das Ruhegehalt für Beamte aus dem Landesbereich, es beträgt brutto 3820 Euro für Männer und 3150 Euro für Frauen. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind davon abzuziehen.

Weitere Einkünfte und andere Renten

Hinzu kommen bei den meisten Haushalten diverse weitere Einkünfte. So hat etwa die Hälfte der 65-Jährigen und Älteren in Deutschland über die Rente und Leistungen aus anderen Alterssicherungssystemen hinaus zusätzliche Einkünfte im Ruhestand. Dies gilt laut dem Alterssicherungsbericht für 62 Prozent der Paare und 46 Prozent der Alleinstehenden. Im Durchschnitt verfügen die Paare mit diesen Einkünften über zusätzlich 2101 Euro monatlich, bei Alleinstehenden sind es 968 Euro.

Weit verbreitet sind Zinseinkünfte. 22 Prozent der Paare und 14 Prozent der Alleinstehenden beziehen in dieser Altersgruppe Zinseinkünfte. Sie belaufen sich für Paare auf monatlich 280 Euro, für Alleinstehende auf 231 Euro in den alten Bundesländern. Die Vergleichswerte für die neuen Länder betragen 134 Euro und 119 Euro.

Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sind weniger häufig

Etwas weniger häufig sind Einkommen aus Vermietung und Verpachtung. Sie werden von 19 Prozent der Paare im Alter ab 65 Jahren bezogen sowie von zehn Prozent der Alleinstehenden. Im gesamtdeutschen Durchschnitt erzielten Paare so 1030 Euro monatlich. Deutlich weniger springt heraus, wenn man im Rentenalter eine Zusatzrente aus einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung bezieht. Solche Renten betragen in den alten Ländern bei den Paaren durchschnittlich 307 Euro und bei den Alleinstehenden 259 Euro. Paare erreichen in den neuen Ländern durchschnittlich 168 Euro und Alleinstehende 137 Euro monatlich. Enthalten sind hier auch Renten aus Riester-Verträgen.

Die durchschnittliche Bruttorente aus der betrieblichen Altersversorgung lag 2023 monatlich bei immerhin rund 535 Euro. Seniorinnen erhielten mit 382 Euro allerdings deutlich weniger als Senioren mit 696 Euro pro Monat. Die durchschnittliche Bruttorente aus einer Betriebsrente der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst belief sich auf rund 363 Euro. Aus dem Alterssicherungsbericht geht ebenfalls hervor, dass immer mehr Ältere arbeiten und so zusätzlich zu ihrer Rente Geld verdienen. Durchschnittlich erzielen die Senioren dabei Erwerbseinkommen aus einer Haupt- oder Nebentätigkeit von monatlich 2188 Euro.

Wie hoch ist das Versorgungsniveau der gesetzlichen Rente derzeit?

Die Bundesregierung rechnet in ihrem Rentenversicherungsbericht mit einem steigenden Versorgungsniveau für künftige Neurentner und Neurentnerinnen, also dem Verhältnis zwischen den zukünftigen Alterseinkünften und den früheren Arbeitseinkünften. Zwei Gründe werden für diese optimistische Annahme angeführt.

Erstens: Das Rentenniveau, also die Höhe der Standardrente im Verhältnis zum Durchschnittslohn für eine Person, die 45 Jahre arbeitet, stets so wie der Durchschnitt aller Versicherten verdient und entsprechend Rentenbeiträge zahlt, wird durch das beschlossene „Rentenpaket” vorerst bis zum Jahr 2031 stabil gehalten.

Zweitens: Die Auszahlungen bei der Riester-Rente werden steigen, weil zunehmend mehr Rentnerinnen und Rentner in die Auszahlungsphase kommen, die schon länger in die staatlich geförderte Altersvorsorge eingezahlt haben.

Welche Rente ergeben die Berechnungen bis 2039?

  • 2026: Der oben bereits erwähnte Standardrentner kommt bei einem Eintritt in die Rente im Jahr 2026 auf eine monatliche Standardbruttorente von 1904 Euro bei einem Rentenniveau von 48 Prozent. Seine monatliche Riester-Rente beläuft sich auf 180 Euro. Zusammen sind das 2084 Euro. Das Versorgungsniveau vor Steuern einschließlich Riester-Rente beläuft sich laut dem Bericht damit auf 52,6 Prozent.
  • 2031: Fünf Jahre später beträgt die monatliche Standardbruttorente für diesen Neurentner auf Grund der unterstellten Rentenerhöhungen bereits 2219 Euro bei einem Rentenniveau von noch 48 Prozent. Bei der Riester-Rente springen 2031 nun schon für diese fiktive Person 278 Euro monatlich heraus, ergibt zusammen 2497 Euro, bei einem Versorgungsniveau von 54,0 Prozent.
  • 2039: Die Bundesregierung prognostiziert stets 15 Jahre voraus. Berechnungen liegen deshalb bis 2039 vor. In diesem Jahr soll der besagte Standard-Neurentner nun auf eine Rente von durchschnittlich brutto 2696 Euro kommen. Die Riester-Rente soll demnach 465 Euro betragen. Unterm Strich ergeben das monatlich 3162 Euro bei einem Versorgungsniveau von 54,3 Prozent. Dass es nicht deutlich mehr geworden sind, liegt daran, dass die Bundesregierung nun mit einem niedrigeren Rentenniveau von 46,3 Prozent kalkuliert.

Welche Aussagekraft haben die Rentenprognosen?

Der Sozialbeirat der Bundesregierung, in dem Vertreter der Arbeitgeber, Gewerkschaften, der Bundesbank und Wissenschaftler sitzen, hat schon mehrmals diese Berechnungen kritisiert. Dazu muss man wissen: Die Bundesregierung hält in ihren Rentenversicherungsberichten seit Jahren an der Annahme fest, dass der Sparanteil der Riester-Rente im Normalfall mit vier Prozent verzinst wird. Nur für einige Jahre wurden mit niedrigen Renditen kalkuliert, und zwar für 2015: 3,5 Prozent, 2016: 3,0 Prozent, für 2017 bis 2024 jeweils mit 2,5 Prozent. Danach wird ein schrittweiser Anstieg auf 4,0 Prozent bis 2030 unterstellt.

Der Sozialbeirat hatte in seinen Gutachten sowohl 2016 als auch 2020 aber angemerkt, dass die langfristigen Zinsannahmen der Bundesregierung „wenig plausibel” und „nicht zwingend” seien. Schon bei einer Verzinsung von drei Prozent würde das Versorgungsniveau niedriger ausfallen. Der Sozialbeirat regte daher an, in den Rechnungen der Regierung deshalb „auch eine Variante mit niedrigerer Kapitalrendite auszuweisen” – was nicht geschehen ist.

Annahmen zur Riester-Rente sind viel zu optimistisch

Die Annahmen zur Riester-Rente sind jedoch auch aus anderen Gründen viel zu optimistisch. So rechnet die Bundesregierung mit „Verwaltungskosten von zehn Prozent”, diese zehn Prozent sollen sich auf die eingezahlten Beiträge beziehen. Der Sozialbeirat hatte aber bereits 2012 festgestellt, dass diese Kosten auch höher liegen könnten. Tatsächlich dürften die Kosten in vielen Fällen sogar deutlich höher sein.

Hinzu kommt: Die Bundesregierung unterstellt, dass der Standardrentner tatsächlich die erforderlichen vier Prozent seines Durchschnittsverdienstes verwendet, um die volle Riester-Förderung zu erhalten. In gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel der Riester-Verträge wird nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums allerdings nichts mehr eingezahlt. Außerdem erhält etwa die Hälfte aller Vorsorgesparer und Sparerinnen nicht einmal die volle staatliche Grundzulage, weil sie selbst nicht genug sparen, wie Recherchen von ihre-vorsorge.de ergeben haben.

So wies der Sozialbeirat schon 2020 darauf hin, „dass sowohl die tatsächliche Inanspruchnahme der Riester-Förderung als auch die zu erwartenden Renditen der marktüblichen Riester-Produkte dafür sprechen, dass das dargestellte Versorgungsniveau vor Steuern für einen beachtlichen Teil der Versicherten im Vorausberechnungszeitraum auf diesem Weg nicht erreicht wird”.

Welche Rolle spielt die Privatrente beim Gesamtversorgungsniveau?

Wenn vom Gesamtversorgungsniveau gesprochen wird, wird ein wichtiger Teil stets unterschlagen. Es setzt sich nämlich zusammen aus der gesetzlichen Rente, der ausgezahlten Riester-Rente – und, das ist der vergessene dritte Teil, einer zusätzlichen „Privat-Rente”. Mit dieser weithin unbekannten „Privatrente” kalkuliert das Bundesarbeitsministerium auch in seinem Alterssicherungsbericht.

Diese neben der Riester-Rente zweite Zusatzrente ergibt sich, wenn die Versicherten ihre Steuerersparnis aufgrund ihrer Einzahlungen in die Rentenkasse in einen weiteren Vorsorgevertrag anlegen. Denn seit 2005 werden die Rentenbeiträge von der Besteuerung zunehmend freigestellt, im Gegenzug wird ein immer größerer Teil der Rente besteuert. So heißt es im Alterssicherungsbericht 2024: Das Gesamtversorgungsniveau werde auch erreicht aus „einer Rente aus der Anlage der Nettoeinkommenserhöhung aus den steuerfrei gestellten Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung”. Wörtlich steht das so auch im Sozialgesetzbuch (SGB) VI, § 154.

Modellrechnungen der Regierung: Rentenversorgungsniveau fällt höher aus

Die Bundesregierung unterstellt somit bislang in ihren Modellrechnungen, dass nicht nur jeder diese Steuerersparnis in Euro und Cent kennt, sondern auch tatsächlich in einen weiteren privaten Vorsorgevertrag einzahlt. Das Ergebnis: Das Gesamtversorgungsniveau fällt noch ein paar Prozentpunkte höher aus als das Versorgungsniveau ohne Privatrente. Und nicht nur das: Würden die Kalkulationen stimmen, würde es künftigen Rentnern sogar besser gehen als den Ruheständlern heute, unter einer Voraussetzung: Sie müssen genauso wie in den Modellrechnungen angenommen zusätzlich mit der Riester-Rente und der „Privatrente” vorgesorgt haben.

Der Sozialbeirat hatte die Berechnungen mit der „Privatrente” allerdings bereits 2016 als allzu „optimistisch” kritisiert – ohne dass die Regierung etwas geändert hätte. Rentenexperten halten diese Annahme sogar für schlichtweg absurd, weil eine solche Steuerersparnis, die sich jedes Jahr ändert, nur ein versierter Steuerberater berechnen kann und deshalb wohl kaum einer die entsprechenden jährlichen Beträge fürs Alter zurücklegt. Die Süddeutsche Zeitung sprach deshalb von einer „Schönwetterrechnung”.

Sozialrat kritisiert Rentenrechnungen der Regierung

Und 2020 wies der Sozialbeirat erneut darauf hin, „dass nicht alle Versicherten in dem in den Modellrechnungen unterstellten Umfang vorsorgen”. Auch erscheine „die Annahme optimistisch, dass die durch die ansteigende Steuerfreistellung der Beiträge zur Rentenversicherung verfügbar gemachten Einkommen überhaupt oder gar vollständig zu einem zusätzlichen Altersvorsorgesparen verwendet werden”. Diese Kritik hat der Sozialbeirat in seinem jüngsten Gutachten von 2025 erneuert. Darin befürworten die Fachleute erneut eine „eine verbesserte und aussagefähigere Darstellung des Gesamtversorgungsniveaus, unter anderem mit einer Berücksichtigung des Abdeckungsgrades”.

Was soll die geplante Rentenreform für den öffentlichen Dienst verbessern?

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD stand bereits der wegweisende Satz: „Wir werden die Alterssicherung für alle Generationen auf verlässliche Füße stellen.” Im Moment sieht es so aus, dass dies dieses Mal nicht nur ein Versprechen sein wird. Die Rentenkommission hat gerade ihre Empfehlungen für eine Rentenreform vorgelegt, Union und SPD sind bislang gewillt, diese auch als Gesamtpaket umzusetzen.

Darin geht es auch um das Gesamtversorgungsniveau. Die Kommission schlägt nun ein Gesamtversorgungsniveau „von mindestens 70 Prozent netto nach Steuern” (im Fachjargon: Nettoersatzquote) vor. Es sollen also für Durchschnittsverdienende mindestens 70 Prozent des letzten verfügbaren Nettoeinkommens im Erwerbsleben durch das verfügbare Nettoeinkommen im Ruhestand ersetzt werden. Dieser Wert werde, so heißt es in den Empfehlungen der Kommission, „im internationalen Vergleich von vielen Staaten erreicht”.

Und weiter: Für Verdienende geringerer Einkommen (wie dies etwa für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst nicht selten der Fall ist) „sollte die Nettoersatzquote darüber liegen, um ein teilhabesicherndes Einkommen zu gewährleisten”. In Euro und Cent heißt das: Das gesamte Alterseinkommen aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und staatlich geförderter privater Altersvorsorge soll künftig höher sein, als es derzeit noch der Fall ist. Nur, wie soll das gehen? Zwei entscheidende Reformen sollen ab 2027 dazu beitragen:

Die Kapitalrente

Die Kommission schlägt vor, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland von den guten Renditen an den Börsen profitieren sollen. Die Bundesregierung soll Arbeitnehmer deshalb verpflichten, auch in Aktienanlagen zu sparen. Künftig sollen sie ein Prozent ihres Gehalts für einen Staatsfonds abzwacken, der Arbeitgeber muss ebenfalls ein weiteres Prozent obendrauflegen. Bei einem Durchschnittslohn von Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 4328 Euro brutto im Monat werden so etwa 87 Euro im Monat zurückgelegt.

Laut den Vorausberechnungen des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) könnte so eine 22-Jährige, die 45 Jahre lang genau den Durchschnitt verdient, nach 45 Jahren auf eine zusätzliche Kapitalrente von mehr als 770 Euro kommen. Hätte sie nur 20 Jahre Zeit zum Ansparen, wären es immer noch 150 Euro mehr Rente monatlich. „Und selbst bei Krisen wie der letzten großen Finanzmarktkrise läge das Rentenniveau perspektivisch über dem heutigen”, heißt es beim ZEW.

Das Altersvorsorgedepot

Mit der Reform der Riester-Rente kommt von 2027 an das sogenannte Altersvorsorgedepot, das staatlich gefördert wird. Auch das soll – anders als bei der Riester-Rente – hohe Renditen am Kapitalmarkt bei geringen Kosten ermöglichen. Für jeden eingezahlten Euro bis jährlich 360 Euro wird es dann 50 Cent vom Staat geben, für jeden eingezahlten Euro zwischen 360 und 1800 Euro 25 Cent. Die maximale Grundzulage steigt damit von jährlich 175 Euro bei der alten Riester-Rente auf 540 Euro jährlich.

Sowohl für die Kapitalrente als auch für die staatlich geförderte private Altersvorsorge soll es einen öffentlichen Fonds geben. Idealerweise könnte man, so die Idee der Kommission, einen staatlich geführten Fonds für beide Bausteine der Zusatzvorsorge schaffen und die Frühstart-Rente für die zusätzliche geförderte Altersvorsorge für Kinder ab sechs Jahren integrieren. Dies soll „Doppelstrukturen bei der Kontenführung und beim Aufbau der Standardlösung” vermeiden.

Rentenkommission will betriebliche Altersversorgung ausbauen

Die Kommission macht sich außerdem dafür stark, die betriebliche Altersversorgung auszubauen. Würden alle Maßnahmen, wie vorgeschlagen, umgesetzt werden, wäre eine Gesamtversorgungsniveau von 70 Prozent tatsächlich wieder realistisch. Und das gilt, wie die Kommission in ihrem Bericht schreibt, als „hinreichend”, um den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern.

Hinweis der Redaktion: Öffentlicher Dienst News wird in den nächsten Monaten ausführlich über die Details der Reformen und die finanziellen Folgen für Sie, liebe Leserin und lieber Leser, berichten.

Verwendete Quellen

  • Eigene Einschätzung und Analyse von Thomas Öchsner
  • Bundesarbeitsministerium (BMAS): Rentenversicherungsbericht 2025 und 2024
  • Bundesarbeitsministerium (BMAS): Alterssicherungsbericht 2024
  • Deutsche Rentenversicherung: „Rentenversicherung in Zahlen 2025″
  • Sozialbeirat der Bundesregierung: Gutachten 2012, 2016, 2020 und 2025
  • Rentenkommission: Empfehlungen für die Rentenreform
  • Union und SPD: Koalitionsvertrag
  • ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung: Vorausberechnungen zur Kapitalrente
  • Süddeutsche Zeitung
  • ihre-vorsorge.de

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