Millionen Rentner mit betrieblicher Altersversorgung im öffentlichen Dienst müssen sich auf Abzüge einstellen. Unser Experte Thomas Öchsner erklärt Ihnen, woran das liegt.
Von Thomas Ă–chsner
Millionen ärgern sich bereits darüber, und viele zukünftige Betriebsrentner und Rentnerinnen, auch im öffentlichen Dienst, wissen noch gar nichts davon: Von der betrieblichen Altersversorgung bleibt oft weniger Geld übrig als gedacht. Wer als junger Mensch über seinen Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat und gesetzlich krankenversichert ist, muss von der Auszahlung die vollen Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Das sind insgesamt inzwischen mehr als 20 Prozent, und da die Zusatzbeiträge für die Krankenkassen weiter steigen dürften, kommt künftig noch weniger heraus. Wer wie viel zahlen muss und wer nicht – die wichtigsten Fragen und Antworten.
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Betriebsrente und öffentlicher Dienst: Warum geht es um viel Geld?
Vielleicht haben auch Sie als junger Arbeitnehmer bereits in den 1990er-Jahren oder noch früher mit Ihren Einzahlungen für eine Betriebsrente angefangen, im guten Glauben, so Ihre zusätzliche Altersvorsorge aufpeppen zu können. Oder Sie haben womöglich das seit 2002 bestehende Recht genutzt, einen Teil vom Gehalt abzuknapsen, um dieses Geld zum Beispiel steuer- und beitragsfrei in eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu stecken (bekannt als Entgeltumwandlung). So konnten und können Millionen Arbeitnehmer teilweise mit einem Zuschuss des Arbeitgebers zusätzlich für ihren Ruhestand vorsorgen. Doch dann wurden sie alle böse überrascht: Anfang 2004 sollte das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ unter der damaligen SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt mit Zustimmung der Union mehr Geld in die Kassen der hochdefizitären Krankenkassen spülen.
Die Folge: Gesetzlich Krankenversicherte, die mit einer Betriebsrente fürs Alter vorsorgen, müssen auf die späteren Auszahlungen den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitragssatz zahlen. Das betrifft etwa Arbeitnehmer, die in eine Pensionskasse einzahlen, in einen Pensionsfonds, in eine über den Arbeitgeber abgeschlossene Direktversicherung, in die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst oder in ein Versorgungswerk (etwa für Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte). Vorher war auf die Auszahlungen nur der halbe Beitragssatz fällig. Klagen blieben erfolglos, das Bundessozialgericht erhob keine Einwände gegen den vollen Beitrag. Manche Kritiker sprechen daher auch von einer „Doppelverbeitragung“.
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Gilt das auch für Betriebsrenten, die die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zahlt?
Für Betriebsrenten von der VBL gibt es keine Ausnahmen. Wer ein bisschen auf der Homepage der VBL sucht, findet eine Broschüre über die Kranken- und Pflegeversicherung für die Rentnerinnen und Rentner der VBL, in der Details erläutert werden. Demnach gilt für die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversicherten Rentner und Rentnerinnen: „Sobald Sie eine Betriebsrente beziehen, sind von dieser grundsätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen.“ Und weiter: „Die Beiträge sind von Ihnen in voller Höhe selbst zu tragen.“ Dies gelte „für alle VBL-Produkte (VBLklassik, VBLextra und VBLdynamik“. Einen Zuschuss zur Krankenversicherung, wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, habe der Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Ă–ffentlicher Dienst: Wie wird der Beitrag fĂĽr die VBL berechnet?
Gesetzlich Krankenversicherte werden seit 1. Januar 2020 zumindest etwas entlastet: Für Rentnerinnen und Rentner mit einer Betriebsrente wie der VBL oder einer Direktversicherung gibt es einen jährlich steigenden Freibetrag. Dieser beläuft sich 2025 auf 187,25 Euro im Monat. Das bedeutet: Nur ab dem ersten Euro Betriebsrente oberhalb des Freibetrags werden die vollen Krankenversicherungsbeiträge auf die betrieblichen Versorgungsbezüge fällig. Nach früheren Regierungsaussagen profitieren von dieser Reform vier Millionen von damals 6,5 Millionen Betriebsrentnern. Der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) rechnete vor: Ein Drittel der Betriebsrentner müsse deshalb keinen Krankenkassenbeitrag mehr für seine Versorgungsbezüge zahlen. Und bei einem weiteren Drittel beläuft sich der Betrag auf maximal die Hälfte des bisherigen Beitrags, weil die Betriebsrenten oft nur wenige Hundert Euro im Monat hoch sind.
Das trifft teilweise auch auf viele VBL-Renten zu: Nach Angaben der VBL lag die durchschnittliche VBL-Betriebsrente inklusive Hinterbliebenen-Renten zum Stichtag 31. Dezember 2024 bei rund 319 Euro, bei Frauen waren es 286 Euro, bei Männern 385 Euro. Mit erfasst sind in diesen Durchschnittswerten allerdings auch Personen, die nur in einem begrenzten Zeitraum bei der VBL versichert waren. Diese ziehen die Durchschnittswerte nach unten. Die VBL-Renten von Langzeitversicherten, die zwischen 30 und 40 Jahren bei der VBL aktiv pflichtversichert waren, sind deutlich höher: Die Durchschnittshöhe der bezogenen Rente lag in dieser Gruppe insgesamt bei 516 Euro. Frauen erhielten rund 425 Euro, Männer kamen auf rund 603 Euro.
Bei der Pflegeversicherung gibt es allerdings keinen Freibetrag, sondern nur eine Freigrenze: Das bedeutet: Ăśberschreitet die Betriebsrente die Freigrenze von derzeit 187,25 Euro, mĂĽssen gesetzlich versicherte Betriebsrentner fĂĽr ihre gesamten VersorgungsbezĂĽge vom ersten Euro an den vollen Pflegebeitrag abfĂĽhren.
Wer hat nichts vom Freibetrag?
Der Freibetrag gilt nur fĂĽr pflichtversicherte Ruheständler, das sind die meisten Rentnerinnen und Rentner, die während ihres ArbeitsÂlebens in einer gesetzlichen Krankenkasse waren. In der VBL trifft dies auf 83 Prozent der Rentner und Rentnerinnen zu. FĂĽr freiwillig Versicherte wie Selbständige oder Rentnerinnen und Rentner, die nicht pflichtversichert sein können, etwa weil sie in ihrem Arbeitsleben lange privat versichert waren und ihnen daher die Vorversicherungszeiten fehlen, gilt der Freibetrag nicht. Sie mĂĽssen weiter auf ihre volle Betriebsrente Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Klagen blieben auch hier vor dem Bundessozialgericht erfolglos (Aktenzeichen B 12 KR 9/23 R, B 12 KR 3/23 R, B 12 KR 11/23 R), das Gericht sah keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. In der VBL gilt dies fĂĽr immerhin zehn Prozent der Rentnerinnen und Rentner.
Was ist an Beiträgen fällig, wenn die Betriebsrente monatlich ausgezahlt wird?
Die gute Nachricht zuerst: Der allgemeine Krankenkassenbeitrag ist auch 2025 mit 14,6 Prozent des sozialabgabenpflichtigen Einkommens gleich geblieben. Der Zusatzbeitrag, den alle Kassen nach eigenem Ermessen erheben, hat sich aber zum 1. Januar 2025 deutlich erhöht. 2024 lag er noch im Durchschnitt bei 1,7 Prozent. Nun sollten es nach den Berechnungen des sogenannten „Schätzerkreises“ 2,5 Prozent sein. Tatsächlich haben viele Kassen viel kräftiger zugelangt. So hatten Anfang des Jahres laut einer Analyse des Informationsportals www.gesetzlichekrankenkassen.de von den 93 Krankenkassen in Deutschland 82 ihren Zusatzbeitrag zum Teil deutlich erhöht. Und im Laufe des Jahres gab es vor allem bei einigen Betriebskrankenkasse weitere Erhöhungen. Der Chef der Techniker Krankenkasse (TK) Jens Baas schätzte schon Anfang des Jahres, dass der Zusatzbeitrag mittlerweile bei 2,9 Prozent liegt, also deutlich höher als die prognostizierten 2,5 Prozent. Gerechnet wird deshalb hier mit einem Durchschnittsbeitrag von 2,9 Prozent, macht zusammen 17,5 Prozent.
Bei der Pflegeversicherung hatte sich der Beitrag 2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht, für Kinderlose von 4,0 auf 4,2 Prozent, Familien mit Kindern zahlen weniger, die Staffelung reicht von 3,6 (vorher 3,4) Prozent bei einem Kind bis 2,6 Prozent bei fünf oder mehr Kindern. Damit liegen beide Beiträge zusammen für einen kinderlosen Betriebsrentner bereits bei 21,7 Prozent.
Beispielrechnung: So wird die Betriebsrente im öffentlichen Dienst abgerechnet
Beispiel: Eine pflichtversicherte Rentnerin mit zwei Kindern erhält von der VBL 300 Euro Betriebsrente. Nach Abzug des Freibetrags von 187,25 Euro muss sie auf den Rest in Höhe von 112,75 Euro den vollen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 17,5 (14,6 plus 2,9) Prozent zahlen. Das sind 19,73 Euro. Hinzu kommt der volle Beitrag für die Pflegeversicherung auf die 300 Euro, hier gibt es ja keinen Freibetrag, nur eine Freigrenze, und diese hat die Rentnerin mit ihren 300 Euro pro Monat überschritten. Die Kinder der Rentnerin sind schon über 25 Jahre alt. Ihr Beitrag beläuft sich deshalb auf 3,6 Prozent, das ist der Beitrag für Versicherte mit Kindern, die das 25. Lebensjahr erreicht haben. Das sind noch einmal 10,80 Euro. Macht zusammen 30,53 Euro im Monat, die von der Betriebsrente jeden Monat abgezogen werden.
Es bleiben also nicht ganz 270 Euro übrig. Die nach jeder Erhöhung des Zusatzbeitrags oder Pflegebeitrags neu zu errechnenden Beiträge sind zu zahlen, solange diese Betriebsrente fließt, also bis zum Lebensende, aber maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese markiert stets die Höchstgrenze und bezieht sich auch auf Einkünfte aus gesetzlichen Renten. Für die Kranken- und Pflegekasse liegt sie 2025 bei 5512,50 Euro pro Monat. 2026 sind es bereits 5812,50 Euro.
Wie die Beiträge bei einer einmaligen Kapitalauszahlung zu berechnen sind
Auch bei hohen Kapitalauszahlungen, etwa aus einer Direktversicherung, die ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer abgeschlossen hat, darf die Krankenkasse seit 2004 kräftig zugreifen. Dabei wird der Auszahlungsbetrag über zehn Jahre auf 120 Monate umgelegt, und die Abgaben werden monatlich für diese fiktive Rente fällig. Auch dies gilt für beitragspflichtige VBL-Renten: In der Broschüre der VBL heißt es dazu: „Wird Ihre Betriebsrente als (Teil-)Kapitalauszahlung ausgezahlt, unterliegt 1/120tel der Kapitalleistung für maximal zehn Jahre der Beitragspflicht.“ Und weiter: „Wir melden die Auszahlung Ihrer Krankenkasse. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fordert Ihre Krankenkasse direkt bei Ihnen an.“
Beispiel: Ein pflichtversicherter Rentner ohne Kinder bekommt aus seiner Direktversicherung, also der Kapital-Lebensversicherung, die er über seinen Arbeitgeber abgeschlossen hat, 200. 000 Euro ausgezahlt. Der Betrag wird durch 120 geteilt, macht 1666,67 Euro im Monat. Von diesem Betrag wird der Freibetrag von 187,25 Euro abgezogen. Die Beiträge für die Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) werden also auf eine rechnerische Rente von 1479,42 Euro berechnet. Der KV-Beitrag beläuft sich auf 14,6 plus 2,9 Prozent für den Zusatzbeitrag. Damit sind schon 258,90 Euro pro Monat fällig. Hinzu kommt für die Pflegeversicherung ein Beitrag von 4,2 Prozent, da der Rentner ja kinderlos geblieben ist, diesmal aber ohne Freibetrag. Damit sind noch einmal 70 Euro fällig.
Zusammen sind das 328,90 Euro, die monatlich zu zahlen sind. Würde es dabei bleiben, kämen über die zehn Jahre Beiträge in Höhe von insgesamt 39. 468 Euro zusammen. Tatsächlich dürften es etwas mehr sein. Zwar wird der Freibetrag für die KV jedes Jahr angehoben, aber die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung dürften in den nächsten Jahren weiter anziehen, auch wenn die Bundesregierung sie 2026 womöglich noch stabilisieren kann.
VBL im öffentlichen Dienst: Wer muss gar nichts oder weniger zahlen?
Fein raus sind schon mal alle privat Krankenversicherten. Sie müssen wegen einer Betriebsrente nicht höhere Beiträge an ihren Versicherer zahlen. In der VBL trifft dies auf etwa sieben Prozent der 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner zu. Riester-Verträge im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge werden seit 2018 behandelt wie privat abgeschlossene Riester-Verträge: Es fallen bei der Auszahlung keine Beiträge an, egal wann die Verträge geschlossen wurden. Dies gilt auch für betrieblich abgeschlossene Riester-Verträge bei der VBL. Nach Angaben des AOK-Bundesverbands sind auch auf Einnahmen aus privat abgeschlossenen Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.
Dies gelte aber nicht für freiwillig Versicherte. „Für diesen Personenkreis sind diese Einnahmen voll beitragspflichtig“, teilte eine Sprecherin des AOK-Bundesverbands unserer Redaktion mit. Auch Rentner und Rentnerinnen mit beitragspflichtigen Versorgungsbezügen, die weiterarbeiten und so viel verdienen, dass sie Beiträge bis zur Bemessungsgrenze zahlen, müssen für ihre Direktversicherung oder Betriebsrente in dieser Zeit nicht weitere Beiträge zahlen, so der Verband der Ersatzkassen (VDEK). Zu viel gezahlte Beiträge werden auch auf Antrag erstattet. Der VDEK empfiehlt, sich bei weiteren Fragen an die jeweilige Krankenkasse zu wenden.
Betriebsrente VDL: Wird es irgendwann noch eine Verbesserung geben?
In den Wahlprogrammen von Union und SPD war das Thema „Doppelverbeitragung“ nicht erwähnt worden, und im Koalitionsvertrag steht dazu auch nichts. Eine Reform gilt als zu kostspielig, dürften doch die Krankenkassen seit 2004 mehr als 50 Milliarden Euro durch den vollen Beitrag auf Betriebsrenten und Direktversicherungen eingenommen haben. Für eine Reform zugunsten der Beitragszahler stünden deshalb „die Aussichten nicht gut“, heißt es bei der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. Und aus dem Versprechen von Ex-Kanzler Olaf Scholz (SPD) für die Misere „eine irgendwie fiskalische Lösung zu finden“ wurde auch nichts. Immerhin hatte Scholz damals erkannt, dass das Thema „ziemlich viele Leute“ aufrege.
BroschĂĽre der VBL als PDF

