Beamte Beihilfe für Beamte Versicherung Vorsorge

Öffentlicher Dienst: So können Sie sich gegen den Beitragshammer bei der privaten Krankenversicherung (PKV) wehren

PKV öffentlicher Dienst
Hohe Beiträge in der PKV können ein Problem sein. Copyight: Midjourney - KI-generiert

Ob Beamte, Pensionäre oder Gutverdiener im öffentlichen Dienst: Wer privat krankenversichert ist, muss sich auch in Zukunft auf deutlich höhere Beiträge einstellen. Wie sich Beiträge senken lassen, welche Fehler zu vermeiden sind und wer gut berät.  

Von Thomas Öchsner

Etwa 60 Prozent der Privatversicherten, das sind mehr als fünf Millionen, mussten vom 1. Januar 2026 an höhere Beiträge an ihre private Krankenversicherung zahlen. Ihre Beiträge stiegen laut einer Mitteilung des PKV-Verbands im Durchschnitt um 13 Prozent. Bereits 2025 waren die Beiträge bei zwei Drittel der Mitglieder deutlich höher geklettert, im Durchschnitt um 18 Prozent. „Im Einzelfall kann es allerdings viel höhere Beitragssprünge geben“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Versicherungsmakler kennen Fälle, in denen Beiträge auf einen Schlag um knapp 260 Euro im Monat erhöht wurden. Demnach kann es zum Beispiel passieren, dass ein Ehepaar, Anfang 50, zusammen jetzt mehr als 2000 Euro pro Monat für seine private Krankenversicherung zahlen muss.

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Öffentlicher Dienst PKV: Inwieweit trifft dies Mitarbeiter im öffentlichen Dienst?

Wer genug Berufsjahre auf dem Buckel hat und in der Hierarchie nach oben geklettert ist, kann auch als Angestellte oder Angestellter im öffentlichen Dienst so gut verdienen, dass man sich voll privat krankenversichern kann. Maßgeblich ist hier die sogenannte Versicherungspflichtgrenze. Sie bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Bruttogehalts ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist und damit in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln darf. Diese beläuft sich auf 2026 auf 6450 Euro im Monat beziehungsweise 77.400 Euro im Jahr (2025: 6150 Euro / 73.800 Euro).

So mancher Gut-Verdiener im öffentlichen Dienst mag nun in jungen Jahren, womöglich als Single, in die PKV gewechselt sein – und bereut dies nun, wegen der inzwischen deutlich gestiegenen Beiträge, weil man nicht eingeplant hat, dass für die Kinder, die damals noch nicht auf der Welt waren, eigene Beiträge zahlen muss – anders als in der GKV können die Kinder in der PKV nicht kostenlos mitversichert werden. Oder weil man, inzwischen im Ruhestand und mit einem schmaleren Einkommen, mit den Beitragserhöhungen nicht mehr zurechtkommt. Auch Versicherungsexperte Grieble sagt: Betroffen sein „nicht zuletzt Rentner und Rentnerinnen, vor allem dann, wenn sie über ein eher geringes Alterseinkommen verfügen und während ihres Berufslebens nicht genügend Geld für die im Alter immer höheren Beiträge zurückgelegt haben.“

Natürlich treffen höhere Beiträge in der PKV auch Beamte und Pensionäre, die in der Regel privat krankenversichert sind – das aber normalerweise in viel geringerem Maße, weil sie Beihilfe bekommen. Im Einzelfall aber können Beitragserhöhungen in der PKV das finanzielle Wohlergehen von Beamten aber durchaus gefährden, etwa dann, wenn die Pension nicht allzu üppig ist, die Beitragserhöhungen außergewöhnlich hoch ausfallen und voraussichtliche Einnahmen und Ausgaben im Pensionsalter falsch eingeschätzt wurden und sich nun finanzielle Lücken auftun. Allerdings leiden auch gesetzliche Krankenversicherte unter Beitragserhöhungen.

Der Grund: Krankenkassen und private Versicherer müssen immer Geld für Leistungen im Krankenhaus ausgeben. Auch die Kosten für Arzneimittel, für Heilmittel wie Physio- oder Ergotherapie und für die Behandlungen in den Praxen der Ärztinnen und Ärzte steigen. Hinzu kommen höhere Kosten für das Personal, steigende Preise für viele Produkte und höhere Ausgaben wegen neuer Behandlungsmethoden. Fachleute rechnen deshalb damit, dass sowohl in der GKV wie auch in der PKV die Beiträge in Zukunft weiter anziehen werden, wenn es nicht gelingt, mit Reformen im Gesundheitswesen den Beitragsanstieg zu begrenzen.

Wann lohnt sich der Ausstieg aus dem alten Tarif?

Privatversicherte haben einen Rechtsanspruch darauf, in einen anderen Tarif mit einem gleichartigen oder niedrigeren Versicherungsschutz zu wechseln – und das jederzeit, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartefristen. Vera Kozina, unabhängige Versicherungsberaterin in Euskirchen bei Bonn, empfiehlt PKV-Mitgliedern, unbedingt unabhängig prüfen zu lassen, ob sich durch Änderungen beim Tarif die Beiträge verringern lassen. „Das lohnt sich in vielen Fällen“, sagt sie. Ziel sollte stets sein, einen Tarif zu finden, mit dem man bei gleich gutem beziehungsweise ähnlich gutem Schutz Beiträge spart. „Es gibt jedoch keine Garantie, dass in Zukunft nach einem Tarifwechsel die Beiträge nicht wieder deutlich steigen werden“, warnt die Expertin, die Versicherte gegen Honorar berät und auf die PKV spezialisiert ist.

Wo finde ich Hilfe?

Grieble empfiehlt sich zunächst an den Versicherer zu wenden und mit Nachdruck darauf zu bestehen, die gesamte Auswahl an Tarifen darzulegen. Er räumt allerdings ein, dass „etliche mauern, Verzögerungstaktiken anwenden oder nur ihnen wohlgefällige Tarif nennen“. Der Grund: „Die Versicherer haben wenig bis kein Interesse daran, dass ein Mitglied niedrigere Beiträge zahlt, dann nehmen sie ja weniger Geld ein“, sagt Beraterin Kozina. Aber selbst wenn der Versicherer alle Optionen offenlegt, dürften sich Laien schwertun, das Dickicht an Tarifen und Leistungen zu durchdringen, um eine für sie geeignete Lösung zu finden. Grieble und Kozina empfehlen deshalb, sich unabhängig möglichst entweder von einer Verbraucherzentrale beraten zu lassen (sofern es dort jemanden gibt, der sich mit der PKV auskennt). Oder von einem Versicherungsberater beziehungsweise einer Versicherungsberaterin wie Kozina. Diese findet man auf der Homepage des Bundesverbands der Versicherungsberater. In Frage kommen auch Versicherungsmakler, sofern sie sich überhaupt mit den Details der unterschiedlichen PKV-Tarife von einzelnen Versicherern auskennen. Makler berechnen in der Regel eine erfolgsabhängige Vergütung. Versicherungsberater rechnen einen Pauschalbetrag oder auf Stundenbasis ab. Gewarnt wird hingegen vor sogenannten Tarifwechselberatern. Deren Bezahlung hänge „von einer möglichst hohen Beitragsreduzierung ab. Ob der Leistungsumfang des neuen Tarifs tatsächlich zu den Bedürfnissen der Versicherten passt, ist für diese Anbieter hingegen oft zweitrangig“, heißt es beim PKV-Verband.

Öffentlicher Dienst PKV: Wie lassen sich die Beiträge reduzieren?

Die Leistungen reduzieren: Grieble rät zunächst zu prüfen, welche Leistungen im Tarif verzichtbar sind: „Brauche ich wirklich ein Ein-Bettzimmer? Die Chefarzt-Behandlung oder Heilpraktiker-Leistungen?“ Kozina ergänzt: „Auch wenn das eine oder andere wegfällt, sollte die Versicherten weiter gut versorgt sein. Das ist in vielen Fällen möglich.“

Risikozuschläge prüfen: Nicht selten zahlen Versicherte wegen bestimmter Malaisen (Rücken, Bandscheibe, psychische Erkrankungen) Risikozuschläge. Wenn der Gesundheitszustand aber seit Längerem besser ist, können sie beantragen, dass der Zuschlag wegfallen soll. „Das sollte man schriftlich dokumentieren können und sich vom Hausarzt oder der Hausärztin beziehungsweise vom Facharzt bestätigen lassen“, sagt die Versicherungsberaterin

Selbstbehalt erhöhen: Wer die eigene Beteiligung (Selbstbehalt) erhöht, kann den monatlichen Beitrag senken. Der Versicherte muss in diesem Fall jedoch einen höheren Betrag der jährlichen Behandlungskosten selbst bezahlen, erst dann kommt die Versicherung für die weiteren Kosten auf. Das ist allerdings heikel:

+ So lohnt sich eine Erhöhung der eigenen Beteiligung nur, wenn die Einsparung bei den Beiträgen deutlich höher ist als die Summe, die zusätzlich bei einem vollständig ausgenutzten höheren Selbstbehalt zu zahlen ist.

+ Der Selbstbehalt lässt sich ohne Gesundheitsprüfung nicht einfach wieder verringern. „Hat man bis dahin ein paar neue Wehwehchen, sind höhere Risikozuschläge fällig oder sogar Leistungsausschlüsse“, warnt Kozina.

+ Hinzu kommt neben steuerlichen Nachteilen: Der Arbeitgeber steuert – anders als bei den Monatsbeiträgen – normalerweise keinen Euro zum Selbstbehalt bei. Kozina rät: „Den Selbstbehalt sollte man nur erhöhen, wenn man sich sicher ist, dass man sich das dauerhaft leisten kann und nicht drei Jahre später sagen muss, das wird mir zu viel.“ Nicht vergessen dürfe man auch, dass Versicherer bei Beitragserhöhungen den Selbstbehalt von sich aus erhöhen können.

In einen Sozialtarif wechseln: „Das ist die letzte Möglichkeit, wenn alle anderen Einsparmöglichkeiten scheitern“, sagt Grieble. Zu unterscheiden sind zwei Sozialtarife:

+ Für Versicherte, die vor dem 1. Januar 2009 bereits Mitglied einer PKV waren, kommt der Standardtarif infrage. Damit sind überwiegend die Leistungen versichert, die auch die GKV im Portfolio hat. Der Standardtarif ist 2026 laut dem PKV-Verband auf 848,62 Euro im Monat begrenzt. Dies entspricht dem GKV-Höchstbeitrag ohne den ja nach Krankenkasse individuellen Zusatzbeitragssatz.

+ Der Basistarif gilt als Alternative für PKV-Mitglieder, die sich nach dem 31.12.2008 privat versichert haben. Auch hier sind nur Leistungen versichert, die die GKV bietet. Der Beitrag beläuft sich nach Angaben des PKV-Verbands 2026 auf maximal 1017,18 Euro pro Monat. Was für wen überhaupt in Frage kommt, sollten Versicherte in einer unabhängigen Beratung klären, empfiehlt Expertin Kozina. Grieble weist darauf hin, dass Versicherte mit einem PKV-Sozialtarif unbedingt in der Arztpraxis vorher darauf aufmerksam machen sollten, wie sie versichert sind. Sonst drohe ihnen, „dass sie einen Teil der Behandlungskosten selbst bezahlen müssen“.

Den Anbieter wechseln. Grieble warnt davor, den Anbieter ganz zu wechseln. „Das ist langfristig fast immer mit Nachteilen verbunden, weil angesparte sogenannte Altersrückstellungen ganz oder großteils beim bisherigen Versicherer bleiben.“ Und diese Rücklagen sind ja gerade dafür da, die höheren Krankheitskosten im Alter auszugleichen und dafür zu sorgen, dass der Beitrag nicht zu stark steigt.

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