Monatelang steckte das Bundesalimentationsgesetz im Innenministerium fest. Jetzt gibt es einen neuen Zeitplan: Nach der Sommerpause soll die Besoldungsreform nun fortgesetzt werden, das hat das Ministerium den Gewerkschaften zugesagt, wie die GdP bestätigt. Sie gehen davon aus, dass der Entwurf zuvor noch einmal überarbeitet wird.
Rund 200.000 aktive Bundesbeamte, 180.000 Soldaten und Hunderttausende Versorgungsempfänger des Bundes warten seit Monaten auf ein Signal aus dem Bundesinnenministerium. Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG), das die amtsangemessene Alimentation im Bund endlich herstellen soll, kam seit dem Frühjahr nicht voran. Nun steht fest: Das Verfahren läuft weiter – allerdings erst nach der parlamentarischen Sommerpause und mit einem mutmaßlich überarbeiteten Entwurf.
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Innenministerium sagt Gewerkschaften Fortsetzung zu
Das Bundesinnenministerium hat den Gewerkschaften mitgeteilt, dass es nach der Sommerpause mit dem Gesetzgebungsverfahren weitergeht. Das bestätigte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News. Der bisherige Referentenentwurf soll demnach noch einmal überarbeitet werden. An welchen Stellen das Ministerium nachbessert, wissen die Gewerkschaften allerdings nicht. „Der bisherige Entwurf wird nochmals überarbeitet, aber es ist unklar, an welchen Stellen. Deshalb haben wir keine besonderen Erwartungen, außer dass unserer Kritik Rechnung getragen wird“, erklärte die GdP gegenüber Öffentlicher Dienst News.
Auch die Wirtschaftswoche berichtet (WiWo+), dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) den Gesetzentwurf frühestens im September ins Kabinett einbringt. Offenbar gebe es weiter Klärungsbedarf innerhalb der Bundesregierung sowie in den Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD.
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Bundesbesoldung öffentlicher Dienst: Darum steckt die Besoldungsreform fest
Die Gründe für die Verzögerung liegen nach dem Bericht der Wirtschaftswoche im politischen Berlin. Vor allem der linke SPD-Flügel um Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas tue sich schwer damit, Beamten ein kräftiges Plus zu gewähren, während die Sozialreformen ihrer Klientel Einschnitte zumuten. In diesem Umfeld liegt die Vermutung nahe, dass die Koalition eine Debatte über höhere Beamtenbezüge parallel zur Rentenreform vermeiden wollte. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf kritisierte laut Wirtschaftswoche die hohen Pensionen und forderte, dass Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Rückendeckung kommt dagegen vom innenpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler: Er wolle sich nicht „am Beamten-Bashing“ beteiligen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 müsse voll umgesetzt werden.
Dobrindt hatte Mitte April einen ersten Referentenentwurf vorgelegt. Rein rechnerisch könne laut Wirtschaftswoche jeder Bundesbeamte im Schnitt gut 7.000 Euro Nachschlag bis Ende 2027 erwarten. Wie groß die Ungeduld unter den Betroffenen ist, zeigt eine Anfrage auf Abgeordnetenwatch: Ein Bürger fragte Dobrindt bereits am 22. Juni nach dem Zeitplan und den Nachzahlungen. „Die Neuordnung der Bundesbesoldung ist seit vielen Jahren überfällig und zuletzt dachte man, dass nun endlich Bewegung rein kommt“, heißt es dort. Eine Antwort des Ministers steht bis heute aus.
DGB: „Bürokratie wird nicht ab-, sondern aufgebaut“
Die Hoffnung der Gewerkschaften ruht nun darauf, dass ihre Kritik in die Überarbeitung einfließt. Und diese Kritik hat es in sich. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) schreibt in seiner Stellungnahme vom 6. Mai 2026: „In der jetzigen Form ist der Entwurf nicht geeignet, die Attraktivität des Bundes als Dienstherr und damit auch die Bindung der Beamtinnen und Beamten an diesen nachhaltig zu stärken.“
Im Zentrum der DGB-Kritik steht der Wechsel zum sogenannten Doppelverdienermodell. Der Entwurf rechnet bei der Bemessung der Mindestbesoldung ein fiktives Partnereinkommen an, für 2025 in Höhe von 21.832 Euro, für 2026 von 22.648 Euro brutto jährlich. Der DGB hält das für verfassungsrechtlich zweifelhaft: In vielen Fällen lasse sich nur durch dieses fiktive Einkommen die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen. Der Maßstabswechsel diene „letztlich vor allem dazu, die Besoldungsausgaben zu begrenzen“. Zudem verlagere der ergänzende Familienzuschlag, den Beamte ohne Partnereinkommen beantragen müssen, die Beweislast auf die Besoldungsempfänger. Das Fazit des DGB fällt deutlich aus: „Bürokratie wird mit diesem Gesetz nicht ab- sondern aufgebaut.” Besonders bedenklich findet der DGB, dass das Doppelverdienermodell auch der Berechnung der Nachzahlungen rückwirkend bis 2021 zugrunde gelegt werden soll.
dbb rechnet vor: A 3 verfehlt Mindestbesoldung um fast 18.000 Euro
Auch der dbb beamtenbund und tarifunion hat seiner Stellungnahme von Anfang Mai Kritik geäußert. Der dbb begrüßt zwar die Übertragung des Tarifabschlusses und die neue Grundgehaltstabelle. Die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens bewertet er jedoch als verfassungswidrig. Der dbb rechnet vor: Die im Entwurf vorgesehene Regelung würde dazu führen, dass eine Beamtin in der Besoldungsgruppe A 3, Stufe 2, mit ihrer tatsächlichen Jahres-Nettoalimentation die Mindestbesoldung um 17.982,51 Euro verfehlt. „Sie bzw. er lägen damit noch unter dem Niveau der Grundsicherung für Arbeitssuchende!”, heißt es in der Stellungnahme.
Den Vorwurf, die Reform sei zu teuer, weist der dbb zurück: „Es ist nicht so, dass jetzt plötzlich viel mehr Geld ausgegeben werden muss. Es ist vielmehr so, dass in den zurückliegenden Jahren den Beamtinnen und Beamten Milliardenbeträge vorenthalten und damit der Bundeshaushalt geschont wurde.“ Zu Beginn des Jahres 2025 lagen nach dbb-Angaben bereits über 70 Vorlagen wegen vermuteter verfassungswidriger Unteralimentation beim Bundesverfassungsgericht.
Verfassungsrechtler sieht Risiko bei der Rückwirkung
Auch aus der Wissenschaft kommen Warnungen. Der Speyerer Verwaltungsrechtler Professor Christian Koch bewertete den Entwurf im Interview mit öffentlicher Dienst News differenziert. Das neue Berechnungsmodell könne zwar vor Gericht bestehen. Bei der rückwirkenden Anwendung der neuen Maßstäbe auf die Jahre ab 2021 sieht Koch jedoch Risiken: „Das Bundesverfassungsgericht könnte hier sagen, so einfach geht das nicht.“
Für die Beamten, Richter und Soldaten im Bundesdienst heißt das: Der neue Termin steht, die inhaltlichen Fragen bleiben offen. Nach einem potenziellen Kabinettsbeschluss im Herbst oder Winter müsste noch der Bundestag über das BAlimentG entscheiden. Ob das Ministerium die Kritik von DGB, ver.di und dbb tatsächlich einarbeitet, zeigt sich erst mit dem überarbeiteten Entwurf.
Quellen:
- Wirtschaftswoche: „Beamte sollen sieben Milliarden Euro mehr bekommen – Regierung zögert“
- Abgeordnetenwatch: Unbeantwortete Frage an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zum BAlimentG (22. Juni 2026)
- Antworten der Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News
- DGB-Stellungnahme zum Referentenentwurf des BAlimentG vom 6. Mai 2026 (PDF)
- dbb-Stellungnahme zum Referentenentwurf des BAlimentG (PDF)
- öffentlicher Dienst News: Interview mit Verwaltungsrechtler Prof. Christian Koch zum Bundesalimentationsgesetz
