Die Bundesregierung plant eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro für Beschäftigte. Doch ob diese auch im öffentlichen Dienst ankommt, ist offen. Bund, Länder und kommunale Arbeitgeber haben nun erste Stellungnahmen abgegeben. Ein zentrales Wort hat dabei Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel, der als Vorstandsvorsitzender der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) eine Schlüsselrolle einnimmt.
Entlastungsprämie im öffentlichen Dienst: Das sagen die Arbeitgeber zum Krisenbonus von 1.000
Die Entlastungsprämie von 1.000 Euro ist die vielleicht größte Überraschung, die die Regierungsspitzen nach dem Koalitionsausschuss präsentiert haben – und auch die umstrittenste. Bundeskanzler Friedrich Merz verkündete im Anschluss, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro auszahlen dürfen. Seitdem läuft die Debatte auf Hochtouren. Vor allem die Frage, ob und wie der Staat die Prämie an seine Beschäftigten auszahlt. Wir haben daher bei den öffentlichen Arbeitgebern nachgefragt, wie sie zum Thema stehen.
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Finanzsenator Dressel: “Der öffentliche Dienst kann nicht Lohnführer sein”
Die wohl gewichtigste Stimme in dieser Debatte kommt aus Hamburg. Finanzsenator Dr. Andreas Dressel ist nicht nur Mitglied des Senats der Hansestadt, sondern zugleich Vorstandsvorsitzender der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) – jenes Gremiums, das die Arbeitgeberinteressen der Länder vertritt. Sein Urteil hat damit unmittelbare Relevanz für viele Angestellte und Beamte im Landesdienst. Dressel erkennt den Grundgedanken der Prämie durchaus an: „Die steuerfreie Entlastungsprämie ist insbesondere für Beschäftigte und Wirtschaft ein gutes Instrument, insbesondere dort, wo jetzt noch Tarifverhandlungen anstehen. Den Beschäftigten kann es schnell und konkret Entlastung verschaffen und private Arbeitgeber können die Prämie als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen, es ist also auch für sie attraktiv.”
Für den öffentlichen Dienst der Länder zieht Dressel jedoch eine klare Linie: „Für diese gibt es ganz frisch den TV-L-Abschluss mit deutlichen Entgeltsteigerungen zum 1.4.26 und z.B. mit einem Mindestbetrag von 100 Euro. Ob und inwieweit es zusätzlich noch eine Prämie gibt, kann kein Bundesland alleine entscheiden, dazu gibt es einen Entscheidungsvorbehalt der Tarifgemeinschaft der Länder. Ich habe in der letzten Tarifrunde gesagt, dass der öffentliche Dienst in der aktuellen Krise nicht Lohnführer sein kann. Das gilt auch jetzt und für dieses Thema.”
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Damit setzt Dressel den Rahmen für alle Länder: Eine eigenständige Entscheidung einzelner Bundesländer ist rechtlich nicht möglich – es bedürfte einer Einigung innerhalb der TdL.
Öffentlicher Dienst: Mehrere Länder lehnen die Prämie klar ab
Einige Bundesländer haben sich bereits eindeutig positioniert. Baden-Württemberg lässt keine Zweifel: „Wir haben das nicht vor”, teilte ein Sprecher auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News mit. Sachsens Finanzminister Christian Piwarz begründet die Ablehnung mit dem jüngsten Tarifabschluss: „Mit dem Tarifabschluss vom 14. Februar 2026 setzen die Länder ein deutliches Zeichen. Ab dem 1. April 2026 steigen die Tabellenentgelte im TV-L um 2,8 Prozent, mindestens aber um 100 Euro. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt, diese Regelung auch auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger zu übertragen. Damit ist angesichts der angespannten Haushaltslage die Grenze des finanziell Machbaren erreicht. Zusätzliche Zahlungen wie eine 1.000-Euro-Entlastungsprämie sind deshalb nicht angezeigt.” Für Sachsen beziffert das Finanzministerium die Zusatzkosten einer solchen Prämie auf knapp 115 Millionen Euro.
Ähnlich argumentiert Brandenburgs Finanzminister Daniel Keller: Er halte Entlastung zwar für „absolut notwendig”, könne sich aber „zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorstellen”, dass das Land Brandenburg eine Prämie von 1.000 Euro an seine Landesbeschäftigten zahle. Sein Argument: In Brandenburg arbeiten über 90 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern. Diese könnten die Prämie häufig nicht leisten. Es wäre „politisch kaum vermittelbar”, dass die 53.000 Landesbeschäftigten eine Prämie erhielten, während die Mehrheit der arbeitenden Menschen im Land leer ausgehe.
Sachsen-Anhalt hat ebenfalls signalisiert, die Prämie nicht zu zahlen. Als Begründung wird auf die bereits laufende Tariferhöhung verwiesen, die das Land über 27 Monate rund 500 Millionen Euro kostet. Zudem sei es nicht gerecht, Beschäftigten im Homeoffice eine Prämie zu zahlen, die etwa in der Landwirtschaft oder im Handwerk arbeitende Menschen nicht erhalten könnten. Bremen macht auf die besondere Haushaltslage aufmerksam: Als Haushaltsnotlageland sei eine Prämie von 1.000 Euro für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst „angesichts der äußerst angespannten Haushaltslage zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht darstellbar”. Allein der jüngste Tarifabschluss koste das Land in den kommenden drei Jahren rund 110 Millionen Euro. Bremen betont zudem den rechtlichen Rahmen: Eine eigenständige Entscheidung sei ohnehin nicht möglich, da es sich um eine zustimmungspflichtige Sonderzahlung im Rahmen der TdL handele.
Viele Länder warten ab – und verweisen auf fehlende Grundlagen
Eine Reihe weiterer Länder hält sich noch zurück. Bayern will zunächst die „konkrete Ausgestaltung der Regelung für die steuerfreie Entlastungsprämie im Einkommensteuerrecht” abwarten. Nordrhein-Westfalen teilt mit, dass für die Initiative der Bundesregierung „bislang keine konkrete gesetzliche Ausgestaltung vorliegt” und zusätzliche Leistungen „finanziell tragfähig sein” müssten. Niedersachsen verweist auf ausstehende regierungsinterne Abstimmungen, Mecklenburg-Vorpommern auf laufende Gespräche. Thüringen erklärt, die „Meinungsbildung der Thüringer Landesregierung” sei noch nicht abgeschlossen.
Kommunale Arbeitgeber: Erst das Gesetz, dann die Entscheidung
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) wartet ebenfalls ab. Die Beschlusslage des Koalitionsausschusses sei der VKA „bisher noch nicht offiziell zur Kenntnis gegeben worden”. Auch sei nicht bekannt, „in welcher Form und bis wann die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen wird, die Prämie steuer- und abgabenfrei zahlen zu können”. Sobald die Rahmenbedingungen klar seien, werde sich die VKA in den zuständigen Gremien positionieren.
Gewerkschaften fordern: Prämie muss zusätzlich gezahlt werden
dbb-Bundesvorsitzender Volker Geyer übt grundsätzliche Kritik an der Konstruktion der Prämie: „Damit gibt der Staat die Verantwortung ein Stück weit an die Unternehmen weiter. Die sind aber aufgrund der schwächelnden Wirtschaftslage selbst sehr unterschiedlich belastet. Daher ist es fraglich, welche Beschäftigten überhaupt von dieser Maßnahme profitieren.” Zugleich stellt Geyer eine klare Erwartung an den Staat als Arbeitgeber: „Wenn die Bundesregierung hier die Unternehmen in die Pflicht nimmt, muss der Staat als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen. Daher gehe ich davon aus, dass Bund, Länder und Gemeinden den ‚Krisenbonus’ unmittelbar auf den Weg bringen, sobald die Möglichkeit besteht. Klar muss auch sein, dass es sich hier um eine zusätzliche Zahlung handelt und der Betrag nicht mit anderen Tarif- oder Besoldungserhöhungen verrechnet werden darf.”
Doch genau hier liegt ein strukturelles Problem: Soll die Entlastungsprämie – wie bei der Inflationsausgleichsprämie 2023 – über Tarifverträge vereinbart werden, fehlt im öffentlichen Dienst derzeit die dafür nötige Verhandlungsrunde. Der TVöD für Bund und Kommunen läuft noch bis zum 31. März 2027, der TV-L der Länder sogar bis zum 31. Januar 2028. Frühestens in diesen Tarifrunden wäre eine tarifvertragliche Verankerung der Prämie möglich – zu einem Zeitpunkt, zu dem die aktuelle Energiekrise längst Geschichte sein könnte. Bis dahin wären die Beschäftigten bei Bund, Ländern und Kommunen auf eine freiwillige Entscheidung ihrer Arbeitgeber angewiesen – oder es bräuchte Sonderlösungen: etwa eine Verlängerung der gesetzlichen Regelung über 2026 hinaus bis zur nächsten Tarifrunde oder parallele Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften außerhalb der laufenden Tarifverträge.
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