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Aktivrente im öffentlichen Dienst: Behörden und Kommunen im Realitätscheck

Aktivrente öffentlicher Dienst
Angestellte Lehrerinnen und Lehrer in NRW nutzen die Aktivrente. Copyright: KI-generiert mit Flux2

Mit steuerlichen Vorteilen und flexiblen Arbeitszeitmodellen soll die Aktivrente Beschäftigte, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, wieder ins Berufsleben locken – auch im öffentlichen Dienst. Damit will die Regierung dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Wir haben bei ausgewählten Behörden und Kommunen angefragt, wie das in der Praxis bisher funktioniert.

Die Lehrerzimmer sind Orte, an denen der Fachkräftemangel in Deutschland oft besonders deutlich wird. Hier lässt sich aber auch ablesen, wie Verwaltungen die Aktivrente aktiv nutzen können. In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit 2.500 Beschäftigte, die dieses Modell nutzen – 1.800 davon sind angestellte Lehrerinnen und Lehrer. Sie haben bereits ihre individuelle Regelaltersgrenze erreicht, arbeiten aber steuervergünstigt weiter. Das Aktivrentengesetz, das seit dem 1. Januar 2026 gilt, macht es möglich. Dahinter verbirgt sich ein steuerlicher Freibetrag von 2.000 Euro.

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Das Prinzip Aktivrente im öffentlichen Dienst: So funktioniert der Anreiz

Herzstück der Aktivrente ist ein neuer Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Das Prinzip ist simpel. Wer über seine individuelle Altersgrenze hinaus (meist zwischen 65 und 67 Jahre) arbeitet, erhält bis zu 2.000 Euro seines monatlichen Arbeitslohns steuerfrei ausgezahlt (brutto für netto). Nur der Teil des Gehalts, der diese Grenze überschreitet, unterliegt der regulären Lohnbesteuerung. Verdient ein Aktivrentner beispielsweise 2.500 Euro im Monat, so bleiben 2.000 Euro steuerfrei und nur die verbleibenden 500 Euro müssen versteuert werden.

Wobei die Gestaltung in der Praxis überwiegend so aussieht, dass die Beschäftigten in eine Teilzeitstelle wechseln, mit der sie zwar den Freibetrag ausschöpfen, aber nicht darüber hinaus verdienen. Klassische „Weiter so“-Regelungen sind eher die Ausnahme. Die Stadt Wolfsburg (inklusive aller Konzerntöchter hat sie 6.500 Angestellte) beschäftigt derzeit zum Beispiel 24 Aktivrentner. „Es sind fast ausschließlich Teilzeitmodelle, die den Freibetrag unterschreiten oder diesen optimal ausschöpfen“, erklärt ein Sprecher gegenüber Öffentlicher Dienst News.

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Auch in anderen Städten wie Magdeburg oder Bonn zeigt sich dieser Trend zum gezielten Teilzeiteinsatz. In Magdeburg (15 Aktivrentner) gestaltet der Dienstherr die Aufgaben absichtlich flexibel. „Wir bieten generell bedarfsgerechte, verschiedenste Arbeitszeitmodelle, orientiert an den zu erfüllenden Aufgaben“, so ein Sprecher. Die 2.000 Euro bilden dabei häufig die Grenze bei der Arbeitszeitgestaltung. Es geht also weniger darum, nicht vom Chefsessel loslassen zu können, sondern sich bei reduziertem Pensum weiter aktiv einzubringen. Während die Verwaltungen wichtiges Fachwissen an Bord halten.

Die Zielgruppe der Aktivrente, Auflagen und Ausnahmen

Grundsätzlich ist die Aktivrente ein Angebot an jeden. Wenn auch unter klaren Bedingungen. Die wichtigste Hürde ist das Alter. Wer den Steuerbonus der Aktivrente nutzen will, muss seine individuelle Regelaltersgrenze erreicht haben. Im Jahr 2026 liegt diese Grenze aufgrund der schrittweisen Anhebung aktuell bei 66 Jahren und zwei Monaten. Wichtig für die Planung ist, dass der Bonus erst ab dem Monat greift, der auf das Erreichen dieser Altersgrenze folgt. Das bedeutet konkret: Erreicht ein Arbeitnehmer sein Renteneintrittsalter im April, wird der gesamte Lohn noch versteuert. Erst im Mai hat er Anspruch auf die steuerfreien 2.000 Euro.

Die zweite Bedingung betrifft die Art der Arbeit. Nur wer in einer regulären, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steht, kommt in den Genuss des Freibetrags. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Beruf man vorher ausgeübt hat – ob man nun Zeit seines Lebens angestellt war, als Beamter gedient hat oder selbstständig war. Entscheidend ist allein die aktuelle Tätigkeit.

Doch das Gesetz sieht auch Ausnahmen vor. Wer lediglich einen Minijob ausübt, geht leer aus, da hierfür pauschale Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Ebenso ausgeschlossen sind Einkünfte aus rein selbstständiger Arbeit, aus einem aktiven Beamtenverhältnis oder aus der Tätigkeit als Abgeordneter. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten, die bereits über andere Freibeträge (z.B. Übungsleiterpauschale) steuerfrei sind, können nicht zusätzlich über die Aktivrente begünstigt werden.

Ein Blick in die Kommunen zeigt, wo das Modell Aktivrente besonders beliebt ist. In Wolfsburg sind die Personen vor allem in der Verwaltung, der Pflege und im Ärztebereich tätig. Die Schwerpunkte in Bonn liegen in der Kinder- und Altenbetreuung, während die Menschen in Chemnitz im Gesundheitsamt, in Museen und in der Musikschule gefragt tätig sind.

Wie sich Aktivrente und reguläre Rente ergänzen

Der Name „Aktivrente“ ist grundsätzlich etwas missverständlich. Tatsächlich handelt es sich nämlich nicht um eine Rente, sondern um einen steuerlichen Freibetrag für Erwerbseinkommen. Entsprechend können sich die beiden Modelle aber beeinflussen.

Modell 1 – nur Aktivrente als Einkommen: Wer sich entscheidet, die Rente trotz Erreichen der Altersgrenze noch nicht zu beantragen und stattdessen unter Nutzung der Aktivrente weiterzuarbeiten, profitiert von einem doppelten Hebel. Zum einen greift der monatliche Steuerbonus von bis zu 2.000 Euro auf den Arbeitslohn. Zum anderen erhöht sich der spätere Rentenanspruch. Denn jeder Monat, in dem der Renteneintritt aufgeschoben wird, wird mit einem Zuschlag von 0,5 Prozent belohnt – also eine lebenslange Rentensteigerung um 6 Prozent pro Jahr. Da die Sozialversicherungspflicht auch bei Inanspruchnahme der Aktivrente unverändert bestehen bleibt, fließen weiterhin Beiträge in die Rentenkasse. Diese zusätzlichen Beiträge erhöhen die künftige monatliche Rente nach dem endgültigen Ausscheiden aus dem Berufsleben zusätzlich.

Modell 2 – Parallelbezug Aktivrente und reguläre Rente: Es ist ebenso möglich, die reguläre Altersrente und die Aktivrente gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. Da die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner bereits im Jahr 2023 aufgehoben wurden, wird die Rente nicht gekürzt, unabhängig von der Höhe des Gehalts. In dieser Kombination bleibt der Arbeitslohn aus der Beschäftigung bis zu einem Betrag von 2.000 Euro pro Monat steuerfrei. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass die ausgezahlte Rente selbst weiterhin ein steuerpflichtiges Einkommen darstellt. Für die Betroffenen bedeutet dieses Modell in der Regel ein deutliches Plus im Portemonnaie, da das Nettoeinkommen aus der Arbeit durch den Steuerbonus maximiert wird, während die Rente ungekürzt als zweite Einkommensquelle weiterfließt.

Öffentlicher Dienst: So wird die Aktivrente in der Praxis bisher umgesetzt

Ein Blick in die Personalämter zeigt, dass die Aktivrente deutschlandweit sehr unterschiedlich ankommt. Einige Regionen nutzen sie aktiv als Instrument gegen den Personalmangel, in anderen ist es eher ein willkommener Bonus für ältere Beschäftigte, die noch im Dienst sind. Folgende Zahlen zeigen den Stand vom Mai 2026.

  • Nordrhein-Westfalen: Rund 2.500 Personen sind in der Landesverwaltung über die Altersgrenze hinaus beschäftigt. Der Fokus liegt mit 1.800 Kräften massiv auf dem Schulbereich, um den dortigen Lehrermangel direkt abzufedern.
  • Wolfsburg: In der Stadtverwaltung und ihren Töchtern nutzen 24 Personen die Aktivrente. Vor allem in der Verwaltung und im Klinikum. Die Stadt setzt fast ausschließlich auf Teilzeitmodelle.
  • Osnabrück: Hier beanspruchen 22 Mitarbeitende den Steuerbonus, wobei die Kernverwaltung dominiert. Bemerkenswert ist, dass hier immerhin acht der 22 Kräfte weiterhin in Vollzeit arbeiten.
  • Magdeburg: Die Landeshauptstadt verzeichnet 15 Aktivrentner in der Verwaltung und in städtischen Eigenbetrieben. Man setzt primär auf Teilzeit.
  • Augsburg: Mit elf Aktivrentnern ist die Beteiligung noch moderat. Die meisten arbeiten in Teilzeit in nicht-körperlich fordernden Berufen. Die Stadt verzeichnet bisher keine Rückkehrer, sondern ausschließlich die Weiterbeschäftigung bewährter Kräfte.
  • Bonn: Zehn Anträge wurden hier im laufenden Jahr bewilligt, vorwiegend in der Kinder- und Altenbetreuung. Die Stadt entscheidet grundsätzlich im Einzelfall.
  • Chemnitz: Zehn Mitarbeitende nutzen den Bonus in Bereichen wie Musikschulen, Museen oder dem Gesundheitsamt. Die Stadt stellt fest, dass die Zahl der arbeitenden Rentner durch das Gesetz bisher nicht gestiegen ist, da die Betroffenen meist schon vorher länger arbeiteten.
  • Berlin: Die Hauptstadt hält sich noch zurück. In der Finanzverwaltung ist das Modell kaum angekommen, während in Finanzämtern nur vereinzelt Fälle bekannt sind. Eine zentrale statistische Erfassung der Aktivrentner erfolgt in Berlin derzeit bisher nicht.

Zukunft der Aktivrente im öffentlichen Dienst

Die Bundesregierung hat sich die Überprüfung der Aktivrente bereits ins Lastenheft geschrieben. Sie möchte überprüfen, ob das Instrument zu einer dauerhaft höheren Erwerbsquote führt oder lediglich ein „Mitnahmeeffekt“ für ohnehin Arbeitswillige ist, Nach zwei Jahren – also 2028 – findet eine Evaluation statt. Der endgültige Bericht zur Wirksamkeit soll dann Ende 2029 vorliegen.

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