Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will mit neun Reformvorhaben den öffentlichen Dienst modernisieren. Zulagen sollen pauschalisiert und ein Lebensarbeitszeitkonto eingeführt werden.
Öffentlicher Dienst NRW: Neun Eckpunkte für einen modernen Staatsdienst
Die schwarz-grüne Landesregierung unter Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat ein Reformpaket für den öffentlichen Dienst auf den Weg gebracht. Ein Eckpunkt-Papier soll nun in Gesetzentwürfe überführt werden. NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk betonte: „Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind das Rückgrat der Landesverwaltung. Wer Verantwortung für dieses Land übernimmt, soll moderne Rahmenbedingungen vorfinden.” Im Landesdienst von Nordrhein-Westfalen arbeiten rund 916.000 Menschen.
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Neun Punkte der NRW-Landesregierung für eine Modernisierung des öffentlichen Dienstes auf einen Blick
- Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos
- Reform des Zulagen- und Vergütungswesens
- Ausweitung des Arbeitszeitrahmens
- Einführung eines Altersgeldes
- Trennung der Alterssicherungssysteme
- Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten nach Eintritt in den Ruhestand
- Verbesserung des Stellenschlüssels für weitere aufsichtführende Richterinnen und Richter
- Umsetzung von CoWorking- und Shared-Working-Angeboten
- Einführung eines Jobrad-Modells
Öffentlicher Dienst NRW: Lebensarbeitszeitkonto für Beamte
Das wohl bedeutendste Signal für Beamtinnen und Beamte im Eckpunktepapier ist die Schaffung eines Lebensarbeitszeitkonto: Die 41. Wochenstunde soll künftig nicht mehr einfach abgearbeitet werden, sondern auf ein neu einzuführendes Lebensarbeitszeitkonto fließen. Dieses Guthaben kann insbesondere für Freistellungen vor dem Ruhestand genutzt werden – also für einen gleitenden, früheren Ausstieg aus dem Berufsleben. Lehrkräfte erhalten eine Gutschrift von 0,5 Pflichtstunden pro Woche. Das bestehende Langzeitarbeitskonto bleibt erhalten. Konkret heißt es dazu:
„Die 41. Wochenstunde fließt künftig auf ein Lebensarbeitszeitkonto und kann insbesondere für Freistellungen vor dem Ruhestand genutzt werden. Lehrkräfte erhalten eine Gutschrift von wöchentlich 0,5 Pflichtstunden. Das bestehende Langzeitarbeitskonto bleibt erhalten, die Altersstaffelung wird angemessen berücksichtigt.“
Zudem: Der Arbeitszeitrahmen wird in den Morgenstunden ausgeweitet: Statt bisher ab 6:30 Uhr können Beschäftigte künftig bereits ab 6:00 Uhr mit der Arbeit beginnen. Wer Kinder hat oder lange Pendelwege zurücklegt, kann damit seinen Arbeitstag individueller gestalten.
Einfachere Zulagen, Altersgeld für Beamte und mehr Hinzuverdienst für Rentner
Das Zulagen- und Vergütungssystem soll vereinfacht werden: Komplizierte Einzelregelungen werden durch Pauschalen ersetzt. Gleichzeitig werden die Zulagen moderat angehoben. Das soll nicht nur die Verwaltung entlasten, sondern bringt vielen Beschäftigten auch etwas mehr Netto auf dem Konto.
Zudem will die Landesregierung Übergänge zwischen Staatsdienst und Privatwirtschaft erleichtern. Bislang war ein Wechsel aus dem Beamtenverhältnis in die Privatwirtschaft finanziell wenig attraktiv: Wer freiwillig ausschied, verlor Versorgungsanwartschaften ersatzlos. Künftig soll es ein sogenanntes Altersgeld geben – eine alternative Alterssicherungsleistung als Ausgleich. Wer bereits in Rente oder Pension ist und weiterarbeiten möchte, profitiert ebenfalls: Die anrechnungsfreie Hinzuverdienstmöglichkeit für Versorgungsberechtigte wird dauerhaft entfristet. Bisher galt diese Regelung nur befristet. Damit soll es attraktiver werden, erfahrene Fachkräfte im öffentlichen Dienst zu halten – ein Signal auch angesichts des wachsenden Fachkräftemangels.
Öffentlicher Dienst NRW: Jobrad und CoWorking bereits gestartet
Zwei Maßnahmen aus dem Papier befinden sich bereits in der Umsetzung: Das Jobrad-Modell ermöglicht Beschäftigten, ein Fahrrad über den Arbeitgeber zu leasen – steuerlich begünstigt und nachhaltig. Zudem sollen CoWorking- und Shared-Working-Angebote über den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW pilotiert werden.
Gewerkschaften mit Kritik
Der DGB NRW begrüßt die Richtung, mahnt aber Nachbesserungen an. „Der nun geplante Einstieg in eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit über ein Lebensarbeitszeitkonto ist ein erster wichtiger Schritt”, sagt DGB-NRW-Vorsitzender Thorben Albrecht – betont aber: „Es darf nicht der letzte sein.” Mit 41 Wochenstunden arbeiten Beamte in NRW deutlich länger als Tarifbeschäftigte und viele Kollegen in anderen Bundesländern. Der DGB NRW fordert weiterhin eine Rückführung auf ein „Normalmaß”. Auch die fehlende Abschaffung der sogenannten Bagatellgrenze – bis zu einer bestimmten Schwelle wird Mehrarbeit nicht ausgeglichen – kritisiert der DGB als nicht nachvollziehbar.
Noch deutlicher fällt die Kritik von ver.di NRW aus. „Nach zwei Jahren intensiver Gespräche bleibt das Gesamtbild enttäuschend. Statt eines echten Modernisierungsschubs sehen wir vor allem Stückwerk”, erklärt Frank Bethke, stellvertretender Landesbezirksleiter von ver.di NRW. Zentrale Forderungen – eine amtsangemessene Besoldung, die pauschale Beihilfe, eine spürbare Entlastung bei der Arbeitszeit – blieben ungelöst. Besonders kritisch: Die 41-Stunden-Woche für Beamte bleibe bestehen und setze die Ungleichbehandlung gegenüber Tarifbeschäftigten fort.
Öffentlicher Dienst NRW: Gehaltserhöhung kommt – in mehreren Stufen
Unabhängig vom Modernisierungspaket steht für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst NRWs eine Gehaltserhöhung bevor. Am 14. Februar 2026 einigten sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften auf einen neuen Tarifvertrag für die Länder (TV-L): Insgesamt 5,8 Prozent mehr Gehalt über 27 Monate – gestaffelt in drei Schritten.
- 1. April 2026: +2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro
- 1. März 2027: weitere +2,0 Prozent
- 1. Januar 2028: weitere +1,0 Prozent
Besonders Auszubildende profitieren: Sie erhalten über die Laufzeit insgesamt 150 Euro mehr. Eine Verwaltungsfachangestellte im ersten Ausbildungsjahr verdient ab April 2026 bereits 1.296 Euro – statt bisher 1.236 Euro. Ministerpräsident Wüst hat zugesagt, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamte zu übertragen – wie in NRW seit Jahren gängige Praxis. Dafür ist ein gesondertes Besoldungsanpassungsgesetz notwendig, über das der Landtag abstimmen muss.
Kommunalbeschäftigte: Zweite Stufe im Mai
Wer bei einer Kommune in NRW angestellt ist und unter den TVöD fällt, erhält am 1. Mai 2026 die zweite Erhöhungsstufe: weitere 2,8 Prozent. Die erste Stufe von 3,0 Prozent (mindestens 110 Euro) war bereits zum 1. April 2025 geflossen. Ab 2027 kommt zudem ein zusätzlicher Urlaubstag hinzu, die Jahressonderzahlung wird ebenfalls erhöht.
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