Hessen hat die Eckpunkte eines neuen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes vorgestellt. Das Gesetz sieht eine Erhöhung der Besoldung Hessen für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger ab dem 1. Juli 2026 vor und setzt zugleich Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungskonformen Alimentation um.
Besoldung Hessen steigt ab Juli 2026 um mindestens 110 Euro
Innenminister Roman Poseck stellte am 13. Mai 2026 die Eckpunkte des Gesetzentwurfs vor. Kernstück ist die Übertragung des Tarifergebnisses des Tarifvertrags für den Hessischen Landesdienst (TV-H) vom 27. März 2026 auf den Beamtenbereich. Das Land verhandelt im Tarifbereich separat von den anderen 15 Bundesländern. Die Besoldung orientiert sich am TV-H Ergebnis. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtangemessenen Alimentation gelten aber auch für hessische Beamte und Richter. Das Gesetz sieht folgende Anpassungen vor:
- Ab 1. Juli 2026: Erhöhung der Besoldung Hessen um 3,02 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro monatlich.
- Ab 1. Oktober 2027: Eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent.
Der Mindestbetrag von 110 Euro kommt dabei gezielt den unteren Besoldungsgruppen zugute. Poseck erklärte dazu: „Von dem Mindestbetrag im Jahr 2026 profitieren die Angehörigen der unteren Besoldungsgruppen. Damit setzen wir einen klaren sozialen Akzent.”
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Besoldung Hessen: Gesamtsteigerung von fast 14 Prozent in anderthalb Jahren
Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich für Beamtinnen und Beamte in Hessen eine erhebliche Gesamtsteigerung. Laut Ministerium lagen die Erhöhungen zuletzt bei:
- 4,8 Prozent zum 1. Februar 2025,
- 5,5 Prozent zum 1. Dezember 2025,
- 3,02 Prozent zum 1. Juli 2026.
Das entspricht einem Anstieg von knapp 14 Prozent innerhalb von rund anderthalb Jahren. Zusammen mit den Anpassungen des Vorjahres, die laut Ministerium „mehr als zehn Prozent betragen haben”, erreichten die Gehaltssteigerungen für Beamte und Versorgungsempfänger in Hessen nach eigener Einschätzung „ein Niveau, das im Quervergleich seinesgleichen sucht.”
Verfassungsgerichtsvorgaben: Familieneinkommensmodell als neue Grundlage der Besoldung Hessen
Ein zweiter zentraler Baustein des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation. Hessen löst dabei das bisherige Alleinverdienermodell durch ein Familieneinkommensmodell ab. Das Modell berücksichtigt, dass zum Familieneinkommen einer vierköpfigen Beamtenfamilie heute typischerweise zwei Erwachsene beitragen. Das Ministerium erläutert die Berechnungsgrundlage: „Die Höhe des anzurechnenden fiktiven Einkommens des zweiten erwachsenen Haushaltsmitglieds wird auf Basis von 80 Prozent des 0,5-Anteils dieses Haushaltsmitglieds am Median-Äquivalenzeinkommen als Nettobetrag festgelegt.” Hessen folgt damit der Mehrzahl der anderen Bundesländer sowie dem Bund, die dieses Modell bereits umgesetzt haben oder gerade umsetzen.
Strukturelle Änderungen bei der Besoldung Hessen: Familienzuschlag und Erfahrungsstufen
Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus mehrere strukturelle Anpassungen:
- Der Familienzuschlag für die ersten beiden Kinder wird um jeweils 87 Euro angehoben.
- Der Verheiratetenzuschlag bleibt erhalten.
- Die erste Erfahrungsstufe entfällt in allen Besoldungsgruppen der A-Besoldung. Beamtinnen und Beamte steigen künftig mit einem höheren Grundgehalt in den Dienst ein.
- Die Schicht- und Wechselschichtzulage wird entsprechend der Tarifeinigung TV-H angehoben – davon profitieren insbesondere Beschäftigte bei Polizei und Justizvollzug.
- Finanzielle Belastung: Hessen wendet mehr als 750 Millionen Euro zusätzlich auf
Das Ministerium betont die erheblichen Kosten des Gesetzes. Für die geplanten Veränderungen bei Besoldung und Versorgung wendet Hessen nach eigenen Angaben mehr als 750 Millionen Euro jährlich zusätzlich auf. Innenminister Poseck verwies auf die angespannte Haushaltslage: „Mit diesem Gesetz geht das Land an seine Belastungsgrenze. Der Konsolidierungsdruck ist erheblich: Hessen befindet sich wie die ganze Bundesrepublik seit Jahren in einer Rezession, die sich spürbar auf die Einnahmesituation der öffentlichen Haushalte auswirkt.” Innenminister Poseck betonte, den Gesetzentwurf im Dialog mit den Beamtenverbänden zu erarbeiten. Ein erstes Gespräch habe bereits am 12. Mai 2026 stattgefunden, ein weiteres sei für Ende Mai 2026 geplant.
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