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Öffentlicher Dienst 2026: Diese Länder haben bisher höhere Besoldung beschlossen

Besoldung im öffentlichen Dienst
So ist der Stand der Besoldungsrunde im öffentlichen Dienst im Mai 2026 / Copyright: picture alliance / SULUPRESS.DE | Torsten Sukrow / SULUPRESS.DE

Die Besoldungsrunde 2026 im öffentlichen Dienst der Bundesländer läuft. Während ein Land bereits einen Parlamentsbeschluss hat, arbeiten andere noch an den Gesetzentwürfen. Grundlage für die meisten Länder ist der Tarifabschluss des TV-L: Er sieht eine Erhöhung von 2,8 Prozent zum 1. April 2026, weitere 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und schließlich 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028 vor. Eine Übersicht.

Öffentlicher Dienst im Mai 2026: Besoldung und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Die aktuelle Besoldungsrunde der Länder findet unter einem besonderen verfassungsrechtlichen Vorzeichen statt. Mit seinem Beschluss vom 17. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Besoldung der Berliner Landesbeamten in den Jahren 2008 bis 2020 in weiten Teilen verfassungswidrig zu niedrig war. Der Beschluss hat Signalwirkung weit über Berlin hinaus: Alle Dienstherren in Bund und Ländern sind nun verpflichtet zu prüfen, ob ihre Besoldung den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation genügt. Das Gericht hat dabei neue, präzisere Maßstäbe gesetzt.

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Einer davon ist das sogenannte Medianäquivalenzeinkommen: Die Alimentation eines Beamten darf 80 Prozent dieses Wertes nicht unterschreiten. Hinzu kommen weitere Parameter, die aufwendige statistische Berechnungen erfordern. Die Folge: In der laufenden Besoldungsrunde setzen die einige Länder zunächst den Tarifabschluss des TV-L um und kündigen an, die weitergehenden verfassungsrechtlichen Anforderungen in einem nachgelagerten Verfahren zu prüfen und umzusetzen. Die Komplexität dieser Berechnungen macht eine kurzfristige Umsetzung in der Breite kaum möglich.

Amtsangemessene Alimentation: Der Bund geht im öffentlichen Dienst voran

Zudem haben die Länder abgewartet, wie die Bundesregierung vorgeht. Diese hat nun in einem Gesetzentwurf das TVöD-Tarifergebnis aus dem vergangenen Jahr sowie die Vorgaben aus Karlsruhe umgesetzt. Bereits 2020 hatten die Richter Nachbesserung für die Bundesbesoldung gefordert. Durch das vorzeitige Ende der Regierung unter Kanzler Olaf Scholz hatte sich dieser Prozess nun über insgesamt fünf Jahre gezogen.

Die neue Regierung hat nun geliefert. Das Bundesministerium des Innern hat am 14. April 2026 den Referentenentwurf des Bundesalimentationsgesetzes (BAlimentG) vorgelegt. Nach Einschätzung von Beobachtern die umfassendste Besoldungsreform seit Jahrzehnten. Der 176 Seiten starke Entwurf überträgt das Tarifergebnis mit einer linearen Erhöhung von 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026 auf die Bundesbeamten, strukturiert die Besoldungstabelle A grundlegend neu und setzt damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2020 und 2025 um.

Kernstück ist die Neudefinition der Mindestbesoldung: Maßstab ist künftig die Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Medianäquivalenzeinkommens. Zudem sieht der Entwurf Nachzahlungen für Jahre vor, in denen die Besoldung verfassungswidrig zu niedrig war. Umstritten ist die geplante Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens von 20.000 Euro bei der Berechnung der Mindestbesoldung. Gewerkschaften wie ver.di kritisieren dies als verfassungsrechtlich fragwürdig. Der Kabinettsbeschluss soll noch für Mai 2026 geplant sein. Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, abonniert unseren Newsletter.

Besoldung im öffentlichen Dienst der Länder: Sachsen macht den Anfang

Als erstes Bundesland hat Sachsen die Besoldungsanpassung parlamentarisch abgeschlossen. Der Landtag stimmte am 12. Mai 2026 dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge 2026, 2027 und 2028 zu. Für das laufende Jahr gilt dabei eine lineare Erhöhung von 2,82 Prozent – auf den Mindesterhöhungsbetrag, den der TV-L-Abschluss vorsieht, wird in Sachsen verzichtet.

Öffentlicher Dienst: Gesetzentwürfe zur Anpassung der Besoldung in mehreren Ländern eingebracht

In einer Reihe weiterer Länder liegen die Gesetzentwürfe zwar vor, sind aber noch nicht vom Parlament verabschiedet.

  • Nordrhein-Westfalen hat am 7. Mai 2026 einen Gesetzentwurf eingebracht, der über den TV-L-Abschluss hinausgeht: Die Grundgehälter sollen rückwirkend zum 1. April 2026 um 3,36 Prozent steigen. Familienzuschläge, Amtszulagen und weitere Bezügebestandteile werden um 2,8 Prozent erhöht. Die Schritte für 2027 und 2028 entsprechen dem Tarifabschluss.
  • Berlin geht ebenfalls einen eigenen Weg. Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD brachten am 29. April 2026 einen Gesetzentwurf ins Abgeordnetenhaus ein, der eine Erhöhung von 3,8 Prozent rückwirkend zum 1. April 2026 vorsieht. Damit wird der im TV-L erst für 2028 vorgesehene Erhöhungsschritt vorgezogen. Für 2027 sind weitere 2,0 Prozent geplant; ein dritter Schritt für 2028 ist im Berliner Entwurf nicht vorgesehen.
  • Mecklenburg-Vorpommern legte am 24. April 2026 einen Referentenentwurf vor, der die wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für alle drei Jahre vorsieht: 2,8 Prozent zum 1. April 2026, 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028.
  • Schleswig-Holstein hat als einziges Bundesland ein Gesetz auf den Weg gebracht, das deutlich über dem Tarifabschluss liegt. Der am 21. April 2026 vorgelegte Entwurf sieht rückwirkend zum 1. Januar 2025 eine Erhöhung von 3,2 Prozent vor, mindestens jedoch 125 Euro. Zum 1. Januar 2026 folgen weitere 4,0 Prozent, zum 1. Januar 2027 nochmals 3,8 Prozent. Schleswig-Holstein setzt damit einen eigenen, deutlich großzügigeren Maßstab als die meisten anderen Länder.
  • Sachsen-Anhalt hat bereits am 19. März 2026 einen Gesetzentwurf eingebracht, der die wirkungsgleiche Übernahme des TV-L-Ergebnisses für alle drei Erhöhungsschritte enthält.
  • Niedersachsen legte am 17. April 2026 einen Gesetzentwurf vor, der zunächst nur das Jahr 2026 regelt. Die Besoldung soll zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent steigen, mindestens jedoch um 100 Euro. Die Übertragung der Erhöhungsschritte für 2027 und 2028 bleibt einem weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Die Landesregierung begründet dies unter anderem mit der Notwendigkeit, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation – zuletzt im Beschluss vom 17. September 2025 konkretisiert – in einem gesonderten Verfahren zu prüfen.

Politische Ankündigungen: Beamte in neun Ländern warten auf Gesetzentwurf

In der Mehrzahl der Bundesländer gibt es bislang lediglich politische Ankündigungen oder Prognosen, aber noch keine ausgearbeiteten Gesetzentwürfe.

  • Baden-Württemberg kündigte bereits am 14. Februar 2026 durch den Finanzminister an, das TV-L-Ergebnis wirkungsgleich zu übernehmen. Die Auszahlung soll rückwirkend zum 1. April 2026 erfolgen, voraussichtlich mit dem Juli- oder spätestens dem Augustgehalt.
  • Bayern befindet sich nach eigenen Angaben noch in der Ressortanhörung. Der geplante Gesetzentwurf sieht eine zeitliche Verschiebung der Erhöhungsschritte vor: Die erste Anpassung von 2,82 Prozent soll demnach erst zum 1. Oktober 2026 wirksam werden, die zweite Stufe von 2,0 Prozent zum 1. September 2027. Beamtinnen und Beamte in Bayern müssen damit länger auf ihr Geld warten als in den meisten anderen Ländern.
  • Brandenburg meldete sich am 14. Februar 2026 durch das Innenministerium mit einer Ankündigung der wirkungsgleichen Übernahme des Tarifabschlusses für alle drei Jahre.
  • Bremen:  Ein konkreter Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
  • Hamburg kündigte am 17. Februar 2026 durch die Finanzbehörde eine Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifabschlusses an. Einem Medienbericht zufolge soll der Senat bereits einen Gesetzentwurf beschlossen haben.
  • Rheinland-Pfalz bestätigte im neuen Koalitionsvertrag von CDU und SPD vom 30. April 2026 die Absicht, das Tarifergebnis systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.
  • Das Saarland hat die wirkungsgleiche Übernahme im Februar 2026 angekündigt. Bisher liegt noch kein Gesetzentwurf vor.
  • Thüringen folgte am 26. Februar 2026 mit einer entsprechenden Ankündigung des Ministerpräsidenten.

Hessen hat einen eigenen Tarifvertrag für die Angestellten des Landes. Die Anpassung der Besoldung orientiert sich an diesem Abschluss. Der Innenminister kündigte am 27. März 2026 an, dass die erste Erhöhung von 3,0 Prozent erst zum 1. Juli 2026 wirksam werden soll, ein zweiter Schritt von 2,8 Prozent zum 1. Oktober 2027. Für 2028 ist in Hessen kein weiterer Schritt geplant.

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