TVöD-Gehälter steigen, Bundesbesoldungsreform, Entlastungsprämie gescheitert: Der Mai 2026 bringt für Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst spürbar mehr Geld. Zudem zeigen wir neue Gesetze, die in Kraft treten und lukrative freie Stellen bei Bund, Ländern und Kommunen.
Mai 2026 im öffentlichen Dienst: TVöD steigt um 2,8 Prozent
Alles neu macht der Mai – zumindest für die rund 2,6 Millionen Angestellten bei Bund und Kommunen. Zum 1. Mai 2026 steigen die Tabellenentgelte im TVöD um 2,8 Prozent. Die Erhöhung gilt für alle Entgeltgruppen und ist die zweite Stufe des Tarifabschlusses aus dem Vorjahr. Das Gehalt wird in der Regel im Lauf des Monats ausgezahlt. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studierende erhalten einen Festbetrag von 75 Euro mehr pro Monat. Auch im Pflegedienst und den Sozial- und Erziehungsdiensten im kommunalen Bereich greift die allgemeine Entgelterhöhung von 2,8 Prozent.
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| TVöD VKA 2026 | ||||||
| Gültig: 01.05.2026 - 31.03.2027 | ||||||
| Euro | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| E 15Ü | 7149,93 | 7901,07 | 8612,70 | 9087,16 | 9197,81 | |
| E 15 | 5827,86 | 6208,96 | 6634,05 | 7214,39 | 7811,37 | 8204,11 |
| E 14 | 5298,27 | 5643,35 | 6094,01 | 6594,12 | 7151,57 | 7551,78 |
| E 13 | 4901,11 | 5279,32 | 5709,87 | 6177,31 | 6727,38 | 7025,87 |
| E 12 | 4415,70 | 4850,91 | 5359,50 | 5923,82 | 6586,00 | 6900,18 |
| E 11 | 4269,64 | 4669,92 | 5046,03 | 5454,10 | 6012,56 | 6326,77 |
| E 10 | 4124,53 | 4438,16 | 4794,69 | 5181,37 | 5611,95 | 5753,35 |
| E 9c | 4010,72 | 4290,50 | 4594,76 | 4922,61 | 5275,05 | 5527,70 |
| E 9b | 3779,84 | 4039,01 | 4203,56 | 4690,55 | 4979,11 | 5313,37 |
| E 9a | 3658,61 | 3877,94 | 4097,67 | 4586,77 | 4697,43 | 4979,97 |
| E 8 | 3486,40 | 3697,29 | 3843,36 | 3992,4 | 4153,50 | 4230,97 |
| E 7 | 3294,98 | 3537,94 | 3682,69 | 3828,76 | 3969,05 | 4045,24 |
| E 6 | 3240,30 | 3440,25 | 3580,46 | 3719,22 | 3855,50 | 3926,20 |
| E 5 | 3124,08 | 3318,04 | 3449,05 | 3587,78 | 3716,70 | 3783,33 |
| E 4 | 2994,17 | 3190,45 | 3355,14 | 3457,66 | 3560,17 | 3620,20 |
| E 3 | 2953,13 | 3164,20 | 3215,57 | 3332,99 | 3421,10 | 3501,81 |
| E 2Ü | 2787,52 | 3028,30 | 3116,51 | 3234,12 | 3314,92 | 3433,49 |
| E 2 | 2767,54 | 2975,32 | 3027,12 | 3101,04 | 3263,52 | 3433,49 |
| E 1 | 2534,55 | 2568,83 | 2611,69 | 2651,64 | 2754,50 | |
| Alle Angaben ohne Gewähr |
Stand der Besoldungsrunde in den Ländern im Mai 2026
Entlastungsprämie im Bundesrat gescheitert: Keine 1.000 Euro für den öffentlichen Dienst
Die steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro ist am 8. Mai 2026 im Bundesrat gescheitert. Die Länder verweigerten dem bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetz die Zustimmung, weil sie fast zwei Drittel der Steuerausfälle hätten tragen müssen, während die zur Gegenfinanzierung vorgesehene Tabaksteuererhöhung allein dem Bund zugute gekommen wäre. Damit ist auch eine Zahlung an Beschäftigte im öffentlichen Dienst vom Tisch. Die Länder hatten eine Übertragung auf ihre Tarifbeschäftigten, Beamten und Versorgungsempfänger bereits im Vorfeld ausgeschlossen. Auch die kommunalen Arbeitgeber, die den Krisenbonus als mögliches Thema für die TVöD-Tarifrunde 2027 im Blick hatten, verlieren nun die gesetzliche Grundlage dafür. Die Bundesregierung kann den Vermittlungsausschuss anrufen.
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Öffentlicher Dienst: Mehr Brutto, aber nicht immer mehr Netto
Die Freude über das Gehaltsplus nach dem TVöD könnte bei manchen Beschäftigten gedämpft ausfallen. Denn gestiegene Sozialabgaben und angehobene Beitragsbemessungsgrenzen, die seit dem 1. Januar 2026 gelten, schmälern das Netto. Berechnungen der DATEV eG zeigen: Lediglich Beschäftigte mit Monatsentgelten bis 5.500 Euro dürften unterm Strich profitieren. Wer mehr verdient, muss mit Mehrbelastungen rechnen – insbesondere durch den gestiegenen durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, der von 2,5 auf 2,9 Prozent angehoben wurde. Verheiratete Beschäftigte mit einem Monatsentgelt von 9.000 Euro könnten trotz Tariferhöhung ein jährliches Minus von bis zu 464 Euro verzeichnen.
Gehaltserhöhungen im weiteren öffentlichen Bereich: Sozialversicherungen und Bundesagentur für Arbeit
Der 1. Mai 2026 ist nicht nur für TVöD-Beschäftigte ein Zahltag – auch in einer Reihe weiterer Institutionen des erweiterten öffentlichen Dienstes steigen die Entgelte zu diesem Datum.
Bei der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) erhöhen sich die Gehälter um 2,8 Prozent. Gleichzeitig steigt die Jahressonderzahlung: Beschäftigte in den unteren Tätigkeitsebenen VIII bis V erhalten künftig 95 statt 90 Prozent, die mittleren Ebenen IV bis II steigen von 80 auf 90 Prozent, und Tätigkeitsebene I von 60 auf 75 Prozent. Zusätzlich wird ab 2027 ein weiterer Urlaubstag gewährt – dann 31 statt 30 Tage.
Ebenfalls um 2,8 Prozent steigen zum 1. Mai die Entgelte bei der Deutschen Rentenversicherung. Auch hier verbessert sich die Jahressonderzahlung: Beschäftigte in E 1 bis E 8 erhalten 95 Prozent, E 9a bis E 12 künftig 90 Prozent und E 13 bis E 15 künftig 75 Prozent des Monatsentgelts.
Bei den Berufsgenossenschaften (BG-AT) gilt ebenfalls ab dem 1. Mai 2026 eine Entgelterhöhung von 2,8 Prozent für alle Entgeltgruppen.
Eine Ausnahme bilden die Innungskrankenkassen (IKK): Hier steigen die Gehälter sogar um 3,0 Prozent – und damit etwas stärker als im TVöD. Die neue Tabelle gilt ab dem 1. Mai 2026. Zusätzlich wird ein Urlaubsgeld gezahlt: bis Vergütungsgruppe 6 sind es 650 Euro, ab Vergütungsgruppe 7 noch 500 Euro.
Bundesbesoldung: Gesetzentwurf setzt Tariferhöhung und Verfassungsurteil um
Das Bundesinnenministerium hat am 14. April 2026 einen 176-seitigen Gesetzentwurf zur Reform der Beamtenbesoldung vorgelegt. Er verfolgt zwei Ziele zugleich: Zum einen überträgt er die letzte Tariferhöhung auf die Bundesbeamten – die Bezüge steigen zum 1. Mai 2026 um nominell mindestens 2,8 Prozent. Zum anderen setzt er ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 um. Die Verfassungsrichter hatten die bisherige Berechnungsmethode für die Mindestbesoldung verworfen und eine neue Prekaritätsschwelle definiert: Die Besoldung in der untersten Besoldungsgruppe muss künftig mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung erreichen – ein Wert, der eigens vom Statistischen Bundesamt ermittelt werden musste. Zudem enthält der Entwurf eine strukturelle Reform der Grundgehaltstabellen: Die bisherige Eingangsstufe 1 entfällt in allen Laufbahngruppen, Berufseinsteiger starten künftig direkt in der bisherigen Stufe 2.
In eigener Sache: Nachfolgende Tabelle ist ersetzt worden, da wir aus versehen die veraltete Tabelle für 2026 eingesetzt haben. Dies ist nun die korrekte Tabelle. Wir bitten um Entschuldigung. Alle neuen Besoldungstabellen des Bundes (Prognose).
| Besoldungstabelle Bund 2026 - Prognose | ||||||||
| Gültig ab 01.05.2026 | ||||||||
| Euro | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
| A 3 | 3107,26 | 3191,16 | 3277,32 | 3365,81 | 3456,69 | 3550,02 | 3645,87 | |
| A 4 | 3175,62 | 3261,36 | 3349,42 | 3439,85 | 3532,73 | 3628,11 | 3726,07 | |
| A 5 | 3245,48 | 3333,11 | 3423,10 | 3515,52 | 3610,44 | 3707,92 | 3808,03 | |
| A 6 | 3407,75 | 3499,76 | 3594,25 | 3691,29 | 3790,95 | 3893,31 | 3998,43 | |
| A 7 | 3578,14 | 3674,75 | 3773,97 | 3875,87 | 3980,52 | 4087,99 | 4198,37 | |
| A 8 | 3757,05 | 3858,49 | 3962,67 | 4069,66 | 4179,54 | 4292,39 | 4408,28 | |
| A 9 | 4132,76 | 4244,34 | 4358,94 | 4476,63 | 4597,50 | 4721,63 | 4849,11 | |
| A 10 | 4546,04 | 4668,78 | 4794,84 | 4924,30 | 5057,26 | 5193,81 | 5334,04 | |
| A 11 | 5000,64 | 5135,66 | 5274,32 | 5416,73 | 5562,98 | 5713,18 | 5867,44 | |
| A 12 | 5500,70 | 5649,22 | 5801,75 | 5958,40 | 6119,28 | 6284,50 | 6454,18 | |
| A 13 | 6105,78 | 6270,64 | 6439,95 | 6613,83 | 6792,40 | 6975,79 | 7164,14 | |
| A 14 | 6777,42 | 6960,41 | 7148,34 | 7341,35 | 7539,57 | 7743,14 | 7952,20 | |
| A 15 | 7522,94 | 7726,06 | 7934,66 | 8148,90 | 8368,92 | 8594,88 | 8826,94 | |
| A 16 | 8350,46 | 8575,92 | 8807,47 | 9045,27 | 9289,49 | 9540,31 | 9797,90 | |
| Werte laut Gesetzentwurf vom 14. April 2026 / Alle Angaben ohne Gewähr |
Bundesbesoldung: Verbändeanhörung läuft – Kabinett und Bundestag müssen noch entscheiden
Es handelt sich bislang nur um einen Gesetzentwurf. Bevor er in Kraft treten kann, durchläuft er den politischen Betrieb. Nach der Verbändeanhörung – in der DGB, dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di und die weiteren im öffentlichen Dienst aktiven Gewerkschaften Stellung nehmen werden – soll der Entwurf im Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossen und anschließend dem Bundestag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet werden. Ob und in welchen Punkten noch Nachbesserungen erfolgen, bleibt abzuwarten. Der DGB kündigte bereits an, den Entwurf „kritisch zu prüfen”. Trotzdem ist für Bundesbeamte, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger zum 1. Mai 2026 mit einer Anpassung der Besoldung zu rechnen.
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Entlastungsprämie: Länder sagen Nein, Kommunen lassen Tür offen
Das Bundeskabinett hat am 12. April 2026 die gesetzliche Grundlage für eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro geschaffen, die Arbeitgeber freiwillig an ihre Beschäftigten zahlen können – zusätzlich zum regulären Lohn, bis Ende Juni 2027. Im öffentlichen Dienst stößt der Krisenbonus jedoch auf breiten Widerstand. Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) lehnt eine Zahlung klar ab: Angesichts des frischen TV-L-Abschlusses und der angespannten Haushaltslage seien allein für die 15 Mitgliedsländer Kosten von über 2,3 Milliarden Euro nicht darstellbar, so TdL-Vorsitzender Andreas Dressel.
Kommunen: Bonus könnte Thema in der TVöD-Runde 2027 werden
Die kommunalen Arbeitgeber (VKA) kritisieren das Instrument als „handwerklich schlecht gemacht” und als Problemverschiebung auf Kosten finanziell klammer Kommunen. Da Zahlungen im kommunalen öffentlichen Dienst tarifvertraglich geregelt werden müssen und die nächste TVöD-Runde erst im Frühjahr 2027 ansteht, war der Bonus für Kommunalbeschäftigte zunächst faktisch ausgeschlossen. Nachdem das Bundesfinanzministerium die Geltungsdauer bis Ende Juni 2027 verlängert hat, ist der Krisenbonus nun zumindest ein potenzielles Verhandlungsthema für 2027. Wie sich der Bund als Arbeitgeber für seine eigenen Beschäftigten positioniert, ist bislang offen.
Besoldungsrunde der Länder: Gesetzentwürfe kommen nach und nach
Nach dem TV-L-Tarifabschluss vom 14. Februar 2026 laufen in den Bundesländern die Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung der Beamtenbesoldung an. Zuletzt haben Schleswig-Holstein (20. April), Mecklenburg-Vorpommern (24. April) und Niedersachsen (16. April) Gesetzentwürfe vorgelegt. Zur Übersicht der Besoldungsrunde 2026.
Die Länder gehen dabei unterschiedliche Wege: Während die meisten eine wirkungsgleiche Übernahme des TV-L-Ergebnisses von 2,8 Prozent ab 1. April 2026 anstreben, verzögert Bayern die Anpassung um sechs Monate auf Oktober 2026. Schleswig-Holstein geht einen Sonderweg und orientiert sich stärker an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts als am Tarifergebnis – mit einer linearen Erhöhung von 4,0 Prozent ab Januar 2026.
| Besoldungsrunde 2026 aktueller Stand | ||||||
| Land | 2026 | 2027 | 2028 | Tabellen | Quelle | Analyse |
| Baden-Württemberg | 01.04. +2,8 % | 01.03. +2,0 % | 01.01. +1,0 % | Ankündigung Finanzminister (14.02.2026) | Wirkungsgleiche Übernahme des TV-L-Ergebnisses | |
| Bayern | 01.10. +2,82 % | 01.09. +2,0 % | offen (+1,0 % erw.) | Tabellen Bayern | Ankündigung Finanzminister/BBB (11.03.2026) | Schlechter: 6 Monate Zeitverzögerung gegenüber TV-L |
| Berlin | 01.04. +3,8 % | 01.03. +2,0 % | – | Tabellen Berlin | Gesetzentwurf liegt vor | Besser: TV-L-Schritt 2028 auf April 2026 vorgezogen |
| Brandenburg | 01.04. +2,8 % | 01.03. +2,0 % | 01.01. +1,0 % | Ankündigung Innenministerium (14.02.2026) | Wirkungsgleiche Übernahme des TV-L-Ergebnisses | |
| Bremen | 01.04. +2,8 % | 01.03. +2,0 % | 01.01. +1,0 % | Ankündigung/Prüfung (16.02.2026) | Wirkungsgleiche Übernahme angestrebt; BVerfG-Urteil wird berücksichtigt | |
| Hamburg | 01.04. +2,8 % | 01.03. +2,0 % | 01.01. +1,0 % | Ankündigung Finanzbehörde (17.02.2026) | Wirkungsgleiche Übernahme des TV-L-Ergebnisses | |
| Hessen | 01.07. +3,0 % | 01.10. +2,8 % | – | Ankündigung Innenminister (27.03.2026) | Wirkungsgleiche Übernahme des TV-H-Ergebnisses | |
| Mecklenburg-Vorpommern | 01.04. +2,8 % | 01.03. +2,0 % | 01.01. +1,0 % | Gesetzentwurf (24.04.2026) | Wirkungsgleiche Übernahme des TV-L-Ergebnisses | |
| Niedersachsen | 01.04. +2,8 % | offen | offen | Gesetzentwurf (16.04.2026) | 2026 wirkungsgleich; 2027 und 2028 noch nicht geregelt | |
| Nordrhein-Westfalen | 01.04. +3,36 % | 01.03. +2,0 % | 01.01. +1,0 % | Tabellen NRW | Ankündigung Landesregierung (22.04.2026) | Wirkungsgleiche Übernahme des TV-L-Ergebnisses |
| Rheinland-Pfalz | 01.04. +2,8 % | 01.03. +2,0 % | 01.01. +1,0 % | Ankündigung Ministerpräsident (14.02.2026) | Wirkungsgleiche Übernahme des TV-L-Ergebnisses | |
| Saarland | 01.04. +2,8 % | 01.03. +2,0 % | 01.01. +1,0 % | Ankündigung Ministerpräsidentin (20.02.2026) | Wirkungsgleiche Übernahme des TV-L-Ergebnisses | |
| Sachsen | 01.04. +2,82 % | 01.03. +2,0 % | 01.01. +1,0 % | Gesetzentwurf (01.04.2026) | Weitgehend gleichwertig; kein Mindesterhöhungsbetrag, dafür 2,82 % linear | |
| Sachsen-Anhalt | 01.04. +2,8 % | 01.03. +2,0 % | 01.01. +1,0 % | Gesetzentwurf (19.03.2026) | Leicht schlechter: kein Mindesterhöhungsbetrag, kein erhöhter Familienzuschlag ab 3. Kind | |
| Schleswig-Holstein | 01.01. +4,0 % | 01.01. +3,8 % | – | Tabellen Schleswig-Holstein | Gesetzentwurf (20.04.2026) | Besser: Anpassung deutlich über TV-L, vom Tarifergebnis entkoppelt |
| Thüringen | 01.04. +2,8 % | 01.03. +2,0 % | 01.01. +1,0 % | Ankündigung Ministerpräsident (26.02.2026) | Wirkungsgleiche Übernahme des TV-L-Ergebnisses | |
| Alle Angaben ohne Gewähr |
Welches Land als nächstes einen Gesetzentwurf vorlegt – und ob alle Länder tatsächlich vollständig und zeitgleich übertragen – bleibt abzuwarten. Wer bei der Besoldungsanpassung in seinem Bundesland auf dem Laufenden bleiben möchte, abonniert unseren Newsletter. Wir berichten über jeden neuen Gesetzentwurf, sobald er vorliegt.
Freie Stellen im öffentlichen Dienst
- Gemeinde Vaterstetten: Standesbeamte/Standesbeamtin in Teilzeit (männlich/weiblich/divers)
- Gemeinde Kernen im Remstal: Leitung der Geschäftsstelle des Gemeinderates (männlich/weiblich/divers) sowie stellvertretende Amtsleitung in Vollzeit
- Stadt Fürstenwalde/Spree: Amtsleitung Stadtbibliothek (männlich/weiblich/divers)
- Stadt Nürnberg: Sachbearbeiter/in (weiblich/männlich/divers) Leistungsgewährung
- Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim: Fachdienstleitung Finanzen (männlich/weiblich/divers)
- Generalzolldirektion Halle (Saale): Mitarbeiter/Mitarbeiterin (weiblich/männlich/divers) Buchführung bei der Bundeskasse Halle
- Stadt Villingen-Schwenningen: Mitarbeiter/in im kommunalen Ordnungsdienst (männlich/weiblich/divers)
- Magistrat der Stadt Hanau: Sachbearbeitung Controlling im Jobcenter (männlich/weiblich/divers)
- Bundeswehr: Unteroffizierlaufbahn Soldatin/Soldat Flugabwehrraketendienst (männlich/weiblich/divers)
- Bundeswehr: Feldwebellaufbahn Soldatin/Soldat Informationsanalyse und militärische Sicherheit (männlich/weiblich/divers)
- Malteser in Deutschland: Dienststellenleiter/in (männlich/weiblich/divers) in Tandemfunktion für die Dienststelle Ostwestfalen-Lippe (Voll- oder Teilzeit)
Was sich im Mai sonst noch ändert
Günstigeres Tanken für Pendler. Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel sinkt ab dem 1. Mai für zwei Monate um jeweils rund 17 Cent brutto pro Liter. Hintergrund sind stark gestiegene Spritpreise infolge des Iran-Krieges. Für Beschäftigte mit langen Arbeitswegen ist das eine spürbare, wenn auch befristete Entlastung.
E-Auto-Prämie beantragbar. Voraussichtlich im Mai startet die Antragstellung für die neue staatliche E-Auto-Förderung. Gefördert werden Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden – auch rückwirkend. Die Prämie liegt je nach Fahrzeug und persönlichen Umständen zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Einkommensgrenze: 80.000 Euro Haushaltseinkommen jährlich, mit zwei Kindern 90.000 Euro.
Krankenhausreform angepasst. Die seit Anfang 2025 schrittweise umgesetzte Krankenhausreform wird zum Mai praxisnäher gestaltet. Kooperationen zwischen Kliniken werden erleichtert, die Fristen für Umsetzungsschritte verlängert. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen des öffentlichen Dienstes bedeutet das mehr Planungsspielraum.
Erweitertes Neugeborenenscreening. Ab dem 15. Mai werden Neugeborene zusätzlich auf Vitamin-B12-Mangel sowie drei seltene Stoffwechselerkrankungen untersucht. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die gerade Eltern werden oder in Elternzeit sind, ist das eine relevante Neuerung im Gesundheitsbereich.
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