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NRW-Regierung überarbeitet das Besoldungsgesetz nach massiver Kritik: Das ist jetzt neu

Besoldung NRW 2026
Angehende NRW-Polizeibeamte nach ihrer Vereidigung / Copyright: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Nordrhein-Westfalen stellt sein Besoldungsrecht zum 1. Januar 2027 neu auf. Doch im Vergleich zum ersten Entwurf gab es einige Änderungen. Die Landesregierung hat damit auf Gegenwind von Gewerkschaften und Richterbund reagiert. Das Gesetz im Überblick.

Als der Gesetzesentwurf zur neuen Besoldung auftauchte, kippte in Nordrhein-Westfalen die Stimmung. Polizeigewerkschaft, Beamtenbund und Richterbund taten ihre Unzufriedenheit lautstark kund. Mit Erfolg, muss man sagen. Die Landesregierung hat an entscheidender Stelle nachgebessert. Etwa bei der Ausgleichszulage, die finanzielle Einbußen durch die Reform abfedern soll. Das neue Besoldungsrecht soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

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NRW baut Besoldungssystem komplett um: Mehr Grundgehalt, Ende der Mietenstufen

Zentraler Bestandteil des Reformpakets ist eine Steigerung des Grundgehalts zum 1. Januar 2027 um 1,68 Prozent. Und auch die Anwärtergrundbeträge wachsen um 30 Euro. Großes Aber: Dabei handelt es sich nicht um ein klassisches Gehaltsplus.

Eine Umstellung, die nicht so banal ist, wie sie klingt. Der Familienzuschlag setzte sich aus zwei Bausteinen zusammen. Die „Stufe 1“, auch „Ehegattenanteil“, ging an verheiratete oder verpartnerte Staatsdiener – unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht. Ledige Beamte gingen leer aus. „Stufe 2“ enthielt einen Kinder- und Wohnortanteil. Für jedes Kind gab es zusätzliche Beträge, die sich an den Mietkosten orientieren. Hintergrund war, dass das Bundesverfassungsgericht das Beamtengehalt über den Abstand zur Grundsicherung definierte. Und in der Grundsicherung sind lokale Wohnkosten berücksichtigt. Heißt: Beamte, die mit drei Kindern in einer Bestlage in Bonn oder Düsseldorf mieten, erhalten höhere Zulagen als Kollegen mit gleicher Kinderzahl in günstigeren Wohngegenden.

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Doch Karlsruhe hat das Grundsicherungsniveau als Maßstab gekippt. Jetzt müssen die Länder sichergehen, dass ihre Beschäftigten mindestens 80 Prozent des Medianeinkommens verdienen. Die Lösung in NRW sieht so aus: Die „Stufe 1“ wird komplett gestrichen. Ihr Budget wird auf die Grundbesoldung umgelegt (+1,68 %). Das bedeutet: Diesen Anteil erhalten künftig alle Beamtinnen und Beamten – auch Ledige und Kinderlose. Der Wohnortanteil in „Stufe 2“ entfällt. Stattdessen gibt es wieder einen landesweit einheitlichen Kinderzuschlag, egal ob die Familie in der teuren Kölner Innenstadt oder in einer günstigen ländlichen Gemeinde wohnt.

Neue Besoldung in NRW: Zehn Jahre für den Übergang

Die Änderung führte erwartungsgemäß zu Protesten. Denn während Beamtinnen und Beamte in günstigeren Regionen von dem neuen Pauschalbetrag sofort profitieren, drohten Kolleginnen und Kollegen mit Kindern in teuren Ballungsräumen spürbare Einbußen. Der ursprüngliche Plan im Referentenentwurf sah vor, diese Zulage ab 2028 um jährlich 15 Prozent über rund sieben Jahre hinweg abzuschmelzen. Die FDP warnte, dass auf Familien in Großstädten monatliche Verluste von bis zu 400 Euro zukommen könnten.

Das Landeskabinett hat deswegen in seiner neuen Gesetzesfassung vom 13. Oktober 2026 nachgebessert. Der Übergangszeitraum wird auf zehn Jahre gestreckt. Ab dem 1. Januar 2028 sinkt die Zulage nun linear um zehn Prozent des Ausgangsbetrags pro Jahr – bei 100 Euro Ausgangswert also um zehn Euro jährlich. Die regulären Tariferhöhungen (zwei Prozent ab März 2027 und ein Prozent ab Januar 2028) laufen parallel weiter und werden ausdrücklich nicht mit der Ausgleichszulage verrechnet. Das Finanzministerium geht deshalb davon aus, dass die Verluste im Zeitverlauf vielfach überkompensiert werden.

Besoldung in NRW: Verfassungsrechtliche Zweifel bleiben

Trotz des Entgegenkommens bei der Übergangsfrist bleibt die Reform für Gewerkschaften und Berufsverbände ein Zankapfel. Ein zentraler Streitpunkt bleibt – wie schon in Bayern – das umstrittene „fiktive Partnereinkommen“. Das Land unterstellt verheirateten Staatsdienern weiterhin pauschal, dass der Lebenspartner mindestens 7.236 Euro im Jahr zum gemeinsamen Haushaltseinkommen beisteuert. Ist das nicht der Fall, müssen Beschäftigte dies offenlegen und Ergänzungszahlungen beantragen. Der DGB und Verfassungsrechtler halten dieses Konstrukt für ebenso rechtlich bedenklich wie bürokratisch.

Das Echo auf das Gesetz bleibt entsprechend verhalten. Der Deutsche Richterbund sieht in dem Vorhaben keine tragfähige Grundlage für die Besoldung und forderte eine Neufassung. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) monierte, dass zentrale Fragen nicht gelöst, sondern in die Zukunft verlagert würden. Der DBB NRW mahnte das Prinzip „Solidität vor Schnelligkeit“ an.

Gesetz soll vor Weihnachten stehen

Trotz des Widerstands macht die Landesregierung Tempo. Nach dem Kabinettsbeschluss vom 13. Oktober wird der Gesetzentwurf planmäßig am 15. Oktober in den Landtag eingebracht. Das parlamentarische Verfahren soll noch vor Weihnachten abgeschlossen werden. Ziel ist, dass das reformierte Besoldungsrecht zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.

Quellen:

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