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Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst 2026, 2027, 2028: Diese Termine müssen Angestellte und Beamte kennen

Gehaltserhöhung öffentlicher Dienst 2027
Polizei und Feuerwehr im Einsatz. Copyright: picture alliance/dpa | Thomas Banneyer

Wann steigen die Gehälter und die Besoldung 2026 und 2027 im öffentlichen Dienst? Unsere Übersicht zeigt chronologisch, wann eine Gehaltserhöhung ansteht und wie es mit dem TVöD weitergeht.

Rund 2,5 Millionen Tarifbeschäftigte bei Bund und Kommunen, mehr als eine Million Angestellte der Länder und dazu etwa 1,9 Millionen aktive Beamtinnen und Beamte: Für sie alle gilt ein eigener Fahrplan, wann das Gehalt steigt. Dieser Überblick ordnet sie nach Tarifbereich oder Landesbesoldung und Jahr. Die Besoldungsrunde 2026 ist noch nicht abgeschlossen, doch in fast allen Ländern liegt mindestens ein Gesetzentwurf zur Übertragung der letzten TV-L-Tarifrunde vor. Niedersachsen hat Anfang September einen Entwurf vorgelegt, um die amtsangemessene Alimentation in Zukunft sicherzustellen. Die Gewerkschaften sehen das Vorhaben kritisch. Spannend ist der Blick ins kommende Jahr auch für Angestellte von Bund und Kommunen. Ab April 2027 steht die neue TVöD-Tarifrunde an.

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TVöD: Die nächste Tariferhöhung bei Bund und Kommunen kommt erst nach einem Tarifergebnis 2027

Beschäftigte bei Bund und Kommunen haben ihre letzte Gehaltserhöhung bereits erhalten. Zum 1. Mai 2026 stiegen die Tabellenentgelte im TVöD um 2,8 Prozent. Es war der zweite Schritt des Tarifabschlusses von 2025. Der erste brachte zum 1. April 2025 ein Plus von 3,0 Prozent, mindestens aber 110 Euro. Ab 2027 kommt ein zusätzlicher Urlaubstag hinzu. Der Tarifvertrag läuft nach 27 Monaten am 31. März 2027 aus. Eine weitere Erhöhung gibt es erst, wenn Gewerkschaften und Arbeitgeber neu verhandelt haben.

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TVöD: Termine für Tarifrunde stehen fest

Der Zeitplan für die TVöD-Tarifrunde steht. Am 16. März 2027 wollen ver.di und der dbb beamtenbund und tarifunion ihre Forderungen vorstellen. Die erste Verhandlungsrunde mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Bund ist für den 9. April 2027 angesetzt. Weitere Runden folgen am 3. und 4. Mai sowie vom 24. bis 26. Mai 2027, jeweils im Kongresshotel Potsdam. „Im Zentrum wird die Einkommensforderung stehen”, kündigt der dbb an. Er fordert zudem, das Ergebnis auf die Besoldung und Versorgung des Bundes zu übertragen.


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Für Beschäftigte heißt das: Zwischen Mai 2026 und dem Abschluss der Tarifrunde 2027 bleibt das Tabellenentgelt im TVöD unverändert. Wie hart die Runde wird, hängt auch an den Kassen der Kommunen. Viele von ihnen haben große Geldsorgen. Zuletzt meldete die Stadt Köln ein erhebliches Haushaltsdefizit. Eine Maßnahme gegen die Geldsorgen am Rhein: Köln streicht ab 2027 die leistungsorientierte Bezahlung (LOB) für die Beamten. ver.di kritisiert die Maßnahme scharf.

Aber auch die Beschäftigten von Bund und Kommunen haben gute Gründe, mehr Geld zu verlangen. Weil viele Länder die Besoldung zuletzt über den Tarifabschluss hinaus angehoben haben, wächst der Druck, auch im Tarifbereich nachzulegen. In verschiedenen Foren, etwa auf der Debattenplattform Reddit, machen viele Angestellte ihrem Ärger Luft, dass die Gehälter im öffentlichen Dienst in vielen Berufen nicht mit der Privatwirtschaft konkurrieren können. Öffentlicher Dienst News hat die 160.000 Abonnenten des Newsletters zu ihrer Einschätzung der anstehenden TVöD-Tarifrunde befragt. Die Ergebnisse veröffentlichen wir Ende Oktober. So viel vorweg: Die Tarifbeschäftigten sind bereit für einen harten Tarifkonflikt. Mehr dazu in unserem Newsletter.

Fahrplan für die TVöD-Tarifrunde 2027

Alle Angaben ohne Gewähr

TV-L: Zwei weitere Erhöhungen im öffentlichen Dienst der Länder stehen fest

Für die Angestellten der Länder steht der Fahrplan fest. Der Tarifabschluss vom 14. Februar 2026 sieht drei Schritte vor. Zum 1. April 2026 stiegen die Entgelte um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Zum 1. März 2027 folgen weitere 2,0 Prozent. Zum 1. Januar 2028 kommt ein letzter Schritt von 1,0 Prozent. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Januar 2028. Auszubildende erhalten jeweils 60 Euro mehr zum 1. April 2026 und zum 1. März 2027 sowie 30 Euro zum 1. Januar 2028.

Der TV-L gilt in 15 Bundesländern. Hessen ist nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und verhandelt eigenständig den TV-H.

TV-L (Länder außer Hessen)

    1. April 2026: +2,8 Prozent, mindestens 100 Euro
    1. März 2027: +2,0 Prozent
    1. Januar 2028: +1,0 Prozent
    1. Januar 2028: Tarifvertrag läuft aus

TV-H: Hessen zahlt im Juli 2026 und im Oktober 2027 mehr

Für die Landesbeschäftigten in Hessen gilt der TV-H. Der Abschluss vom März 2024 wirkt noch bis Anfang 2028. Zum 1. Juli 2026 stiegen die Entgelte um 3,0 Prozent, mindestens um 110 Euro. Zum 1. Oktober 2027 folgen weitere 2,8 Prozent. Auszubildende bekommen 80 Euro und später 70 Euro mehr. Der Tarifvertrag endet voraussichtlich am 29. Februar 2028.

TV-H (Hessen)

    1. Juli 2026: +3,0 Prozent, mindestens 110 Euro
    1. Oktober 2027: +2,8 Prozent
    1. Februar 2028: Tarifvertrag läuft voraussichtlich aus

Besoldung: Für Beamte entscheidet das Bundesland über den Termin

Beamtinnen und Beamte profitieren nicht automatisch von Tarifabschlüssen. Jedes Land muss die Erhöhung per Gesetz beschließen. So ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten ein Flickenteppich entstanden: unterschiedliche Besoldungstabellen, Laufbahnen und weitere Regeln im Beamtenbereich.

In der Regel übernehmen die Länder den TV-L-Abschluss. Der Abschluss von 2026 sieht drei Schritte vor: 2,8 Prozent zum 1. April 2026, 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Einige Länder weichen von diesen Schritten ab, weil sie zugleich Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation umsetzen. Das führt zu höheren Steigerungssätzen wie in Berlin, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz, zu einem eigenen zeitlichen Fahrplan wie in Schleswig-Holstein und Brandenburg oder zu einem späteren Auszahlungszeitpunkt wie in Bayern.

Der Stand der Gesetzgebung für Anpassung nach dem Tarifabschluss unterscheidet sich deutlich. Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben ihre Gesetze beschlossen. Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen arbeiten noch mit Gesetzentwürfen. In Bayern und Brandenburg liegt bislang nur ein Referentenentwurf vor. Wo das Gesetz fehlt, gelten die Termine als geplant.

Brandenburg setzt die Grundgehälter zum 1. Januar 2026 neu fest, mit Erhöhungen zwischen 7,14 Prozent in A 5 und 17,94 Prozent in A 16. Im Gegenzug steigt die Wochenarbeitszeit zum 1. März 2027 von 40 auf 41 Stunden, befristet bis Ende Juli 2032. Niedersachsen hat per Gesetz bisher nur den Schritt 2026 geregelt. Anfang September legte das Land einen Entwurf für die nächsten Stufen vor: 2,5 Prozent zum 1. März 2027, darin ein Aufschlag von 0,5 Prozent für die amtsangemessene Alimentation, und 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Die Anwärtergrundbeträge sollen 2027 um 120 Euro statt der tariflichen 60 Euro steigen, 2028 um weitere 30 Euro.

Die folgenden Übersichten ordnen die Erhöhungen nach Jahr. Stand ist der 3. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr

Besoldung 2026: Das sind die Auszahlungstermine

    1. Januar 2026, Brandenburg: Neufestsetzung der Grundgehälter, plus 7,14 bis 17,94 Prozent
    1. Januar 2026, Schleswig-Holstein: plus 4,0 Prozent
    1. April 2026, Baden-Württemberg: plus 2,82 Prozent
    1. April 2026, Berlin: plus 3,8 Prozent
    1. April 2026, Bremen: plus 2,8 Prozent
    1. April 2026, Hamburg: plus 2,8 Prozent, neue Sonderzahlung von 27,5 Prozent
    1. April 2026, Mecklenburg-Vorpommern: plus 2,8 Prozent
    1. April 2026, Niedersachsen: plus 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro
    1. April 2026, Nordrhein-Westfalen: plus 3,36 Prozent (Grundgehalt), plus 2,8 Prozent (Zulagen)
    1. April 2026, Rheinland-Pfalz: plus 3,3 Prozent, mindestens 100 Euro
    1. April 2026, Saarland: plus 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro
    1. April 2026, Sachsen: plus 2,82 Prozent
    1. April 2026, Sachsen-Anhalt: plus 2,8 Prozent
    1. April 2026, Thüringen: plus 2,8 Prozent
    1. Juli 2026, Hessen: plus 3,02 Prozent, mindestens 110 Euro
    1. Oktober 2026, Bayern: plus 2,82 Prozent

Alle Angaben ohne Gewähr

Besoldung 2027: Der 1. März ist der wichtigste Termin

    1. Januar 2027, Schleswig-Holstein: plus 3,8 Prozent
    1. März 2027, Baden-Württemberg: plus 2,0 Prozent
    1. März 2027, Berlin: plus 2,0 Prozent
    1. März 2027, Brandenburg: keine Erhöhung, Wochenarbeitszeit steigt von 40 auf 41 Stunden
    1. März 2027, Bremen: plus 2,0 Prozent
    1. März 2027, Hamburg: plus 2,0 Prozent
    1. März 2027, Mecklenburg-Vorpommern: plus 2,0 Prozent
    1. März 2027, Niedersachsen: plus 2,5 Prozent, Anwärtergrundbeträge plus 120 Euro
    1. März 2027, Nordrhein-Westfalen: plus 2,0 Prozent
    1. März 2027, Rheinland-Pfalz: plus 2,0 Prozent
    1. März 2027, Saarland: plus 2,0 Prozent
    1. März 2027, Sachsen: plus 2,0 Prozent
    1. März 2027, Sachsen-Anhalt: plus 2,0 Prozent
    1. März 2027, Thüringen: plus 2,0 Prozent
    1. September 2027, Bayern: plus 2,0 Prozent
    1. Oktober 2027, Hessen: plus 2,8 Prozent

Alle Angaben ohne Gewähr

Besoldung 2028: Ein letzter Schritt von einem Prozent

    1. Januar 2028, Baden-Württemberg: plus 1,0 Prozent
    1. Januar 2028, Bayern: plus 1,0 Prozent
    1. Januar 2028, Bremen: plus 1,0 Prozent
    1. Januar 2028, Hamburg: plus 1,0 Prozent
    1. Januar 2028, Mecklenburg-Vorpommern: plus 1,0 Prozent
    1. Januar 2028, Niedersachsen: plus 1,0 Prozent, Anwärtergrundbeträge plus 30 Euro
    1. Januar 2028, Nordrhein-Westfalen: plus 1,0 Prozent
    1. Januar 2028, Rheinland-Pfalz: plus 1,0 Prozent
    1. Januar 2028, Saarland: plus 1,0 Prozent
    1. Januar 2028, Sachsen: plus 1,0 Prozent
    1. Januar 2028, Sachsen-Anhalt: plus 1,0 Prozent
    1. Januar 2028, Thüringen: plus 1,0 Prozent
  • Noch offen: Berlin, Brandenburg, Hessen, Schleswig-Holstein

Alle Angaben ohne Gewähr

Ein heißes 2027 für den öffentlichen Dienst

Das Jahr 2027 wird für viele im öffentlichen Dienst zum Jahr der Entscheidungen. Im März steigen die Gehälter der Landesbeschäftigten und der meisten Landesbeamten. Im April beginnt die Tarifrunde für Bund und Kommunen. Die Gewerkschaften fordern, das Ergebnis auf Bundesbeamte und Versorgungsempfänger zu übertragen. Im Oktober folgt Hessen mit dem letzten Schritt des TV-H. Und zum Jahreswechsel 2028 enden gleich mehrere Tarifverträge: der TV-L am 31. Januar, der TV-H voraussichtlich am 29. Februar. Die nächste Länder-Tarifrunde dürfte damit schon im Herbst 2027 vorbereitet werden.

Ärzte, Bahn, Telekom: Auch in der Daseinsvorsorge steigen die Gehälter

Neben den großen Flächentarifverträgen regeln eigene Abschlüsse die Gehälter in einzelnen Bereichen. Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken erhalten nach dem TV-Ärzte zum 1. April 2026 ein Plus von 2,95 Prozent. Zum 1. Juni 2027 folgen 2,45 Prozent.

Bei der Deutschen Bahn gilt ein Abschluss mit 33 Monaten Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027. Er brachte 2 Prozent mehr ab Juli 2025 und 2,5 Prozent ab Juli 2026. Ab Dezember 2027 kommt ein tarifliches Zusatzgeld von 2 Prozent als jährliche Einmalzahlung hinzu. Beschäftigte im Schichtdienst erhalten bereits ab Dezember 2026 ein Zusatzgeld von 2,6 Prozent. Der Abschluss gilt für rund 190.000 Mitarbeitende.

Die rund 60.000 Tarifbeschäftigten der Deutschen Telekom bekommen zum 1. August 2026 ein zusätzliches Monatsentgelt von 150 Euro. Zum 1. Juli 2027 steigt dieser Betrag um weitere 140 Euro. Zum 1. Juni 2028 folgt eine Erhöhung der Entgelttabellen um 2,4 Prozent. Der Vertrag läuft bis zum 31. Dezember 2028.

Quellen: