Im September wählen Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern neue Parlamente. Zugleich steigen die Gehälter in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes. Zudem soll der Bund einen überarbeiteten Gesetzentwurf für die Bundesalimentation vorlegen.
Öffentlicher Dienst im September: Drei Landtagswahlen entscheiden über künftige Dienstherren
Sachsen-Anhalt macht den Anfang. Am 6. September stimmen rund 1,7 Millionen Wahlberechtigte in 41 Wahlkreisen über den neunten Landtag ab. Für die CDU tritt Sven Schulze an, seit Januar 2026 Ministerpräsident. Die AfD schickt ihren Co-Fraktionsvorsitzenden Ulrich Siegmund ins Rennen. Das ZDF-Politbarometer sah die AfD am 28. August bei 40 Prozent, die CDU bei 23 Prozent. Es folgen die Linke mit 13, die SPD mit neun und die Grünen mit sechs Prozent. Die Wahl könnte bei einem Erfolg der AfD Auswirkungen für den öffentlichen Dienst haben. Der AfD-Kandidat hat mehrfach angekündigt, Beamte und Angestellte aus dem Dienst entfernen zu wollen. Er nannte der Mitteldeutschen Zeitung dafür eine Zahl von 150 bis 200 Stellen. Professor Dominik Vogel von der Hochschule Harz hat auf der Webseite Verfassungsblog skizziert, welche Möglichkeiten die AfD nach einem Wahlerfolg hätte und wo die Grenzen einer solchen Personalpolitik liegen.
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In Sachsen-Anhalt bleibt zudem der weitere Verlauf der Besoldungsdebatte offen. Das Land hat die reguläre Erhöhung um 2,8 Prozent bereits gezahlt, die Widersprüche wegen möglicher Unteralimentation stellt es aber zurück und wartet auf weitere Entscheidungen aus Karlsruhe. Somit hat die nächste Landesregierung die Aufgabe, die Besoldung verfassungsgemäß zu gestalten.
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Wahlen in Berlin: Wann kommt das Reparaturgesetz?
Zwei Wochen später wählen Berlin und Mecklenburg-Vorpommern neue Landesparlamente. Vor allem in der Hauptstadt richtet sich der Blick auf die potenziellen neuen Dienstherren. Denn für die Beamtinnen und Beamten geht es um viel. Das bis zum 31. März 2027 fällige Reparaturgesetz, um die Besoldung wieder auf ein verfassungsgemäßes Maß zu heben, steht aus. Die jetzige Landesregierung hat den bereits erarbeiteten Gesetzentwurf noch nicht veröffentlicht.
Für Beamte in Berlin geht es am Wahlabend um viele Fragen: Wie steht die neue Landesregierung zur Korrektur der Besoldung? Werden auch Beamte eine Nachzahlung erhalten, die keinen Widerspruch in den vergangenen Jahren eingereicht haben? Wird die kommende Legislatur ausreichen, um alle eingegangenen Fälle abzuarbeiten? Wie wird das Land künftig mit der Verbeamtung etwa von Lehrerinnen und Lehrern umgehen? Der Hintergrund: Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 muss das Land seine Besoldung bis zum 31. März 2027 nachbessern. Gut 490 Millionen Euro will der Senat bereitstellen. Der aktuelle (unveröffentlichte) Entwurf knüpft jede Nachzahlung an eine Bedingung: Wer für das jeweilige Jahr keinen Widerspruch eingelegt hat, geht leer aus. Über die endgültige Fassung entscheidet nun also der nächste Berliner Senat.
Für alle wahlberechtigten Berlinerinnen und Berliner gelten am 20. September zwei neue Regeln: Wahlberechtigt sind bereits 16-Jährige, und Erst- und Zweitstimme stehen auf einem einzigen Stimmzettel.
Gehalt im öffentlichen Dienst: Rheinland-Pfalz zahlt nach, Diakonie erhöht zum 1. September
Der wichtigste Zahltag des Monats liegt im kirchlichen Bereich. Zum 1. September steigen die Tabellenentgelte nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland um 3,0 Prozent. Betroffen sind rund 180.000 der insgesamt 627.000 Beschäftigten. Die Schichtzulage klettert auf 80 Euro im Monat, die Wechselschichtzulage auf 200 Euro. Auch die Ausbildungsvergütungen steigen. Die Arbeitsrechtliche Kommission hatte den Beschluss bereits im Juli 2025 gefasst, die Laufzeit reicht bis zum 31. Oktober 2027. Ärztliches Personal verhandelt separat.
Am meisten profitieren die Beamten in Rheinland-Pfalz. Das Finanzministerium kündigt für die Septemberbezüge eine Vorgriffszahlung an, die die Nachzahlung ab April enthält. Das Land erhöht um 3,3 Prozent und liegt damit über dem Tarifergebnis der Länder. Brandenburg will Anfang September den Gesetzentwurf im Kabinett beschließen, das Geld fließt allerdings erst mit der Dezemberabrechnung. Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen bringen ihre Gesetze nach der Sommerpause ein. Bayerische Beamte müssen bis zum 1. Oktober warten.
Im TVöD und im TV-L ändert sich im September nichts. Die nächste Stufe im TV-L folgt erst im März 2027, der TVöD läuft bis Ende März 2027, dann starten die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen.
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Gesundheitsbranche: Charité verhandelt, VKA-Vertrag Ärzte läuft aus
Am 2. September setzen der Marburger Bund und die Charité ihre Tarifrunde fort. Die Ärztegewerkschaft fordert acht Prozent mehr Entgelt, bessere Zuschläge für ungünstige Arbeitszeiten und eine Neuregelung des Zusatzurlaubs. Ein Angebot hat die Arbeitgeberseite bislang nicht vorgelegt.
An den Universitätskliniken der Länder ist die Lage geklärt. Der Abschluss vom Juni bringt 2,95 Prozent rückwirkend zum 1. April 2026, die zweite Stufe von 2,45 Prozent greift erst zum 1. September 2027. Die Laufzeit endet am 31. Juli 2028. Spannender wird es an den kommunalen Krankenhäusern. Der TV-Ärzte/VKA läuft zum 31. Dezember 2026 aus.
Bei der Caritas hakt es weiter. Die Bundeskommission kam auch im Juni zu keiner Einigung über den dritten Teil der Tarifrunde 2025. Seither liegt der Streit im Vermittlungsausschuss. Parallel gilt ab dem 1. Januar 2027 eine vollständig neue Fassung der AVR.
Haushalt 2027 und Entwurf Bundesalimentation
Am 7. September endet die parlamentarische Sommerpause. Einen Tag später will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil den Haushalt 2027 einbringen. Der Entwurf sieht Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro vor, im laufenden Jahr sind es 524,5 Milliarden. Als Investitionen weist die Regierung 56,3 Milliarden Euro aus, etwas weniger als 2026. Die Generaldebatte zum Kanzleretat folgt am 9. September, die Schlussrunde am 11. September. Danach übernimmt der Haushaltsausschuss.
Zudem warten Bundesbeamte, Soldaten, Richter und Versorgungsempfänger auf den überarbeiteten Entwurf des Bundesalimentationsgesetzes. Ein im April vorgelegter Entwurf musste nach massiver Kritik aus den Gewerkschaften und Verbänden nochmal überarbeitet werden.
Öffentlicher Dienst September 2026: Gerichtstermine mit Folgen für das Tarifrecht?
Das Bundesarbeitsgericht verhandelt am 16. September über die Eingruppierung einer Beschäftigten in einer gerichtlichen Serviceeinheit. Die Klägerin arbeitet am Nachlassgericht und wird nach Entgeltgruppe 5 TV-L bezahlt. Zwei Kolleginnen mit vergleichbaren Aufgaben stufte das Land dagegen in Entgeltgruppe 9a ein. Der Vierte Senat klärt, wann eine schwierige Tätigkeit im Tarifsinn vorliegt und wie weit der Gleichbehandlungsgrundsatz reicht. Am selben Tag geht es um die Inflationsausgleichsprämie und eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel.
Einen Tag später, am 17. September, befasst sich das Bundesverwaltungsgericht mit drei beamtenrechtlichen Verfahren. Das Wichtigste betrifft den Ausgleich für Zuvielarbeit. Daneben stehen eine ergänzende Versorgungsabfindung und ein Disziplinarverfahren auf der Tagesordnung.
Quellen:
- Mitteldeutsche Zeitung über die Personalpläne der AfD in Sachsen-Anhalt
- Beitrag Professor Dominik Vogel auf dem Verfassungsblog
- Diakonie Gehälter steigen auf Altenpflege Online
- Marburger Bund zu Charité Verhandlungenen
- BAG Eingruppierung TV-L
- Bundesverwaltungsgericht: Abfindung für Beamte
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