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Beamtenbund-Chef Geyer rechnet mit Klagen gegen das fiktive Partnereinkommen: “Man macht das nur, um Geld zu sparen”

Fiktives Partnereinkommen in der Kritik
dbb-Chef Geyer und BMI Dobrindt im Austausch. Copyright: picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Der dbb geht auf Konfrontationskurs: Bundeschef Volker Geyer rechnet fest mit einer Klage gegen das fiktive Partnereinkommen. Sein Vize Heini Schmitt spricht von Rechentricks. Und beim Bund ist die Besoldung noch immer nicht in Sicht.

Von Sebastian Henneke – erstellt am 08. Oktober 2026

Der Streit um die Besoldung der Beamtinnen und Beamten verschärft sich. Im Mittelpunkt steht ein Instrument, mit dem mehrere Länder ihre Beamtenbesoldung verfassungsfest machen wollen: das sogenannte fiktive Partnereinkommen. Der Deutsche Beamtenbund (dbb) hält es für verfassungswidrig. „Das wird in jedem Fall eingeklagt“, sagte dbb-Bundeschef Volker Geyer der Saarbrücker Zeitung.

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Was hinter dem fiktiven Partnereinkommen steckt

Das Prinzip ist einfach: Bei der Frage, ob eine Beamtenfamilie genug Geld zum Leben hat, rechnet das Land so, als verdiene der Ehepartner etwas dazu. Auch dann, wenn er tatsächlich gar nichts verdient. Die Lücke zur verfassungsrechtlich gebotenen Mindestbesoldung wird so auf dem Papier kleiner. Der Bund aber auch viele Länder greifen in ihren Gesetzentwürfen auf das fiktive Partnereinkommen zurück.

So arbeite etwa das Saarland und Rheinland-Pfalz mit dem Instrument. Wer wissen will, wie es mit der Beamtenbesoldung in seinem Land weitergeht, findet den aktuellen Stand auf unseren Länderseiten.

Geyer: „Man macht das nur, um Geld zu sparen“

Geyer lässt an dem Modell kein gutes Haar. Schon der Name zeige, wie absurd das Ganze sei, sagte er im Interview mit der Saarbrücker Zeitung. „Man macht das nur, um Geld zu sparen. Um nichts anderes geht es.“

Der dbb-Chef geht noch weiter. Aus Sicht des Beamtenbunds setze kein einziges Land die Vorgaben der Verfassungsrichter korrekt um. „Es sind überall Sparmodelle gesucht worden“, so Geyer. Er rechnet damit, dass sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit der Beamtenbesoldung befassen muss. Konkret auf die saarländische Lösung antwortet Geyer: “Das wird in jedem Fall eingeklagt.”

Wer bei solchen Entwicklungen nichts verpassen will: Unser Newsletter zum öffentlichen Dienst informiert regelmäßig über alle Neuigkeiten zu Besoldung und Tarif.

dbb-Vize Schmitt fordert ein Ende der Anrechnung

Mit noch deutlicheren Worten meldete sich Geyers Stellvertreter Heini Schmitt zu Wort. Der Fachvorstand Beamtenpolitik sprach am 5. Oktober auf einer Tagung der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer zur Zukunft des öffentlichen Dienstes. „Die nahezu flächendeckende Anrechnung von fiktiven Partnereinkommen bei der Besoldung muss ein Ende haben“, sagte Schmitt laut dbb.

Der Dienstherr dürfe seine Pflicht zur Alimentation nicht teilweise auf den Ehepartner abwälzen, um Geld zu sparen, argumentiert Schmitt. Er kritisierte zudem, dass die Besoldungsgesetze in Bund und Ländern immer weiter auseinanderdriften. Sein Gegenvorschlag: Die Länder sollen die Grundgehälter anheben, statt mit Zuschlägen und Anrechnungen zu arbeiten. Schmitt sagte: „Die verfassungskonforme Alimentation muss wieder ganz maßgeblich über die Anhebung des Grundgehalts zu einer gewissen Grundeinheitlichkeit geführt werden. Wir brauchen mehr Verbindlichkeit und mehr Verlässlichkeit.“

Bund hat die Besoldung noch nicht angepasst

Druck macht der dbb auch beim Bund. Am 2. Oktober trafen Geyer und Schmitt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Geyer kritisierte dabei, dass der Bund seine Besoldung trotz der Beschlüsse der Verfassungsrichter vom November 2025 noch immer nicht angepasst habe. Das sei den Beschäftigten kaum noch zu vermitteln. Seine Forderung laut dbb: „Die amtsangemessene Alimentation muss jetzt kommen.“ Schmitt nutzte das Treffen zudem für Kritik am Vizekanzler. Dieser fordere öffentlich, Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Damit würden aus Sicht des dbb nur neue Probleme geschaffen.

Was die Verfassungsrichter entschieden haben

Hintergrund des Streits ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025, veröffentlicht am 19. November 2025. Die Richter erklärten darin rund 95 Prozent der geprüften Berliner Besoldungsgruppen der Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig. Berlin muss bis zum 31. März 2027 eine verfassungskonforme Regelung schaffen.

Zugleich legten die Richter einen neuen Maßstab fest: Die Besoldung muss mindestens 80 Prozent des mittleren Einkommens vergleichbarer Haushalte erreichen. Erst dann gelten Beamte als frei von existenziellen Geldsorgen. Bezugsgröße war dabei nach dem Modell des Gesetzgebers für den geprüften Zeitraum eine vierköpfige Familie. Allein die Haushaltslage eines Landes rechtfertigt nach dem Beschluss keine zu niedrige Besoldung. Ob ein fiktives Partnereinkommen in diese Rechnung einfließen darf, haben die Verfassungsrichter nicht ausdrücklich entschieden. Diese Lücke beschäftigt inzwischen auch die Politik in Rheinland-Pfalz. Auf der Plattform abgeordnetenwatch.de will ein Nutzer von Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) wissen, auf welche Entscheidung der Verfassungsrichter sich das Land beim fiktiven Partnereinkommen stützt. Eine Antwort steht noch aus.

Was Beamtinnen und Beamte jetzt wissen sollten

Wer seine Besoldung für zu niedrig hält, muss seinen Anspruch in der Regel zeitnah gegenüber dem Dienstherrn geltend machen, also im laufenden Haushaltsjahr. Darauf weist ver.di hin. Die Gewerkschaften stellen ihren Mitgliedern dafür Musterschreiben zur Verfügung. Ob und wann die vom dbb erwartete Klage gegen das fiktive Partnereinkommen eingereicht wird, ist noch offen.

Quellen: