Bayern erhöht zum 1. Oktober endlich die Besoldung, doch der Bund lässt Beamte weiter auf den überarbeiteten Entwurf zur Bundesbesoldung warten. Gleichzeitig entscheidet sich im Oktober, wie stark Sozialabgaben und Steuern das Nettogehalt 2027 verändern, von der Beitragsbemessungsgrenze bis zum Zusatzbeitrag der Krankenkassen. Zudem gibt es aktuelle Stellenangebote bei Bund, Kommunen und Ländern.
Update vom 5. Oktober, 14.03 Uhr
Berlin: Sondierung für Linke, SPD und Grüne
Brandenburg: Haushaltsausschuss stimmt zu
Thüringen: Entscheidung im Oktober-Plenum erwartet
- Bayern: Die 2,82 Prozent mehr werden seit 1. Oktober im Vorgriff gezahlt. Der Landtag muss das Gesetz noch beschließen, der Fachausschuss hat am 29. September beraten.
- Nordrhein-Westfalen: Die Reform des Besoldungsrechts mit 1,68 Prozent mehr ab Januar 2027 soll im Oktober in den Landtag.
- Saarland: Die Landesregierung hat ihren Gesetzentwurf mit rund 4,1 Prozent mehr und Nachzahlungen ab 2023 für Oktober angekündigt. Den Stand in allen Ländern zeigt unsere Übersicht zur Besoldungsrunde 2026.
Ursprungsartikel: Von Sebastian Henneke – erstellt am 28. September 2026
Bundesbesoldung: Wo bleibt der überarbeitete Entwurf?
Für die rund 200.000 aktiven Bundesbeamten, 180.000 Soldaten und Hunderttausende Versorgungsempfänger ändert sich im Oktober zunächst nichts, und genau das ist die Nachricht. Das Bundesinnenministerium hatte den Gewerkschaften zugesagt, den überarbeiteten Entwurf zum Bundesbesoldungsgesetz noch im September ins Kabinett zu bringen. Bis zum Redaktionsschluss dieses Textes ist das nicht passiert. Sollte sich daran im Oktober nichts ändern, verschiebt sich der ohnehin für Herbst oder Winter erwartete Kabinettsbeschluss weiter nach hinten, und danach muss noch der Bundestag zustimmen. Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, abonniert unseren Newsletter.
Der zentrale Streitpunkt bleibt das sogenannte Doppelverdienermodell. Bei der Mindestbesoldung will das BMI ein fiktives Partnereinkommen anrechnen, für 2026 in Höhe von 22.648 Euro brutto jährlich. Gewerkschaften wie ver.di und der DGB halten das für verfassungsrechtlich hoch riskant, weil sich die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Schwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens in vielen Fällen nur mit diesem Rechentrick erreichen lässt. Bereits gezahlt wird das Geld aus dem Tarifergebnis 2025 trotzdem, als Abschlag: 3,0 Prozent seit Dezember 2025, weitere 2,8 Prozent seit Mai 2026, beides vorbehaltlich der späteren gesetzlichen Regelung.
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Bayern: Die Besoldung steigt im Oktober 2026 mit sechs Monaten Verspätung
Zum 1. Oktober wird es für bayerische Beamtinnen und Beamte konkret: Die Bezüge steigen um 2,82 Prozent, Anwärterinnen und Anwärter erhalten 60 Euro mehr im Grundbetrag. Grundlage ist der Ministerratsbeschluss vom 19. Mai 2026, ausgezahlt wird im Vorgriff auf den noch laufenden Landtagsbeschluss zum Bezügeanpassungsgesetz.
Es ist die erste Rate einer Verzögerung der Besoldungsanpassung, die es in dieser Form in Bayern noch nicht gab. Während Tarifbeschäftigte der Länder ihr Plus aus dem TV-L-Abschluss bereits zum 1. April 2026 bekamen, müssen Bayerns Beamte ein halbes Jahr länger warten. Anders als früher üblich überträgt der Freistaat den Tarifabschluss damit nicht mehr zeitgleich und systemgerecht. Der Bayerische Beamtenbund spricht von einem Bruch mit jahrzehntelanger Praxis und einem erodierten Vertrauen der Beschäftigten in ihren Dienstherrn, zumal die Verzögerung schon angekündigt war, bevor die Tarifverhandlungen überhaupt begannen. Zwei weitere Dinge kommen in Bayern hinzu: Der tarifliche Mindestbetrag von 100 Euro gilt für die Besoldung nicht, und das Finanzministerium hat zehntausende Widersprüche gegen die eigene Besoldungsberechnung zurückgewiesen. Betroffene müssen jetzt selbst klagen, die Gewerkschaften streben zusätzlich eine Popularklage an.
Die zweite Stufe folgt zum 1. September 2027 mit 2,0 Prozent, für den dritten Schritt 2028 fehlt bislang eine Festlegung, da die haushalterischen Planungen noch nicht so weit sind.
Der Flickenteppich bei der Besoldung wächst weiter
Bayern ist nicht das einzige Land, in dem sich im Herbst etwas bei der Besoldung tut. Schleswig-Holstein geht einen anderen Weg: Dort steigen die Bezüge in drei Stufen um insgesamt über 11 Prozent, inklusive Nachzahlung rückwirkend ab 2025, ausgezahlt bereits mit den Novemberbezügen 2026. Mehrere andere Länder bereiten schon die zweite Stufe der laufenden Besoldungsrunde zum 1. März 2027 vor und gehen dabei sehr unterschiedliche Wege, von der rückwirkenden Integration des Familienzuschlags in Niedersachsen bis zu einem eigenen Korrekturgesetz für die Jahre 2004 bis 2025 in Brandenburg. Wer selbst betroffen ist, sollte im Einzelfall genau hinschauen, pauschale Aussagen für die Beamten lassen sich bei dieser Gemengelage kaum noch treffen. Mehr zum Stand der Besoldung.
Sozialversicherung 2027: Höhere Beitragsbemessungsgrenzen sind so gut wie beschlossen
Der Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 liegt vor, im Oktober und November folgen Kabinettsbeschluss und die Zustimmung des Bundesrats. Für Tarifbeschäftigte mit höherem Einkommen wird das im nächsten Jahr spürbar:
- Beitragsbemessungsgrenze Kranken-/Pflegeversicherung: 5.812,50 Euro/Monat (2026) – 6.375,00 Euro/Monat (2027, Referentenentwurf)
- Beitragsbemessungsgrenze Renten-/Arbeitslosenversicherung: 101.400 Euro/Jahr (2026) – 106.200 Euro/Jahr (2027, Referentenentwurf)
- Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze: 77.400 Euro/Jahr (2026) – 84.150 Euro/Jahr (2027, Referentenentwurf)
- Minijob-Grenze: 603 Euro/Monat (2026) – 633 Euro/Monat (2027)
Alle Angaben ohne Gewähr, Werte für 2027 vorbehaltlich Kabinettsbeschluss und Zustimmung des Bundesrats.
Quelle: BMAS / Alle Angaben ohne Gewähr, Werte für 2027 vorbehaltlich Kabinettsbeschluss und Zustimmung des Bundesrats.
Zu den höheren Sätzen in der Kranken- und Pflegeversicherung: Neben der regulären Anpassung an die Lohnentwicklung kommt eine außerordentliche Erhöhung um 300 Euro monatlich aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Wer über der Grenze verdient, zahlt damit 2027 spürbar mehr in die Kranken- und Pflegekasse ein. Das trifft auch einige Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Krankenversicherung: Der Zusatzbeitrag könnte 2027 deutlich steigen
Mitte Oktober tagt traditionell der GKV-Schätzerkreis und gibt seine Prognose für die Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen im kommenden Jahr ab, bis 1. November legt das Bundesgesundheitsministerium darauf aufbauend den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027 fest. Der amtliche Wert für 2026 liegt bei 2,9 Prozent, real erhoben haben die Kassen im Schnitt aber bereits 3,13 Prozent. Für 2027 rechnen IGES-Institut, PKV-Verband und das BMG selbst unabhängig voneinander mit einem Korridor von 3,3 bis 3,7 Prozent. Das politische Ziel der Bundesregierung, die Beiträge bei 2,9 Prozent zu stabilisieren, gilt in der Fachwelt als kaum erreichbar.
Für tarifbeschäftigte Angestellte im öffentlichen Dienst bedeutet das einen weiteren Griff ins Portemonnaie. Beihilfeberechtigte Beamte sind über ihre private Restkostenversicherung nur mittelbar betroffen, dort ziehen die Beiträge aber ebenfalls an. Parallel bereitet das Bundesgesundheitsministerium das Pflegeneuordnungsgesetz vor, dessen Kabinettsbeschluss für den Herbst erwartet wird. Es sieht unter anderem einen höheren Kinderlosenzuschlag und erstmals Arbeitgeberbeiträge zur Pflegeversicherung auf Minijobs vor.
Rente: Große Reform stockt, kleine Reform startet
Die große Rentenreform mit späterer Regelaltersgrenze, dem Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren und einer kapitalgedeckten Zusatzkomponente sollte laut Koalitionsbeschluss vom 2. Juli eigentlich zügig ins Gesetzgebungsverfahren gehen. Anfang September zeigten sich jedoch Risse zwischen Bundeskanzler Merz, der auf das komplette Paket drängt, und Arbeitsministerin Bas, die mehr Debatte über Langzeitarbeitende fordert. Ein umfassender Gesetzentwurf, ursprünglich schon für September angekündigt, lag zuletzt weiter nicht vor. Ob er im Oktober kommt, ist offen, das Ziel der Koalition, das Verfahren noch 2026 abzuschließen, wird damit sportlicher.
Losgelöst davon läuft das kleinere Vorhaben Frühstart-Rente bereits: Der Bundestag hat den Regierungsentwurf am 25. September erstmals beraten, Ausschussberatungen dürften sich in den Oktober ziehen. Geplant ist eine staatliche Einzahlung von 10 Euro im Monat für Kinder in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot, Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Für Angestellte im öffentlichen Dienst, die eigene Rentenabschläge ausgleichen wollen oder über einen vorzeitigen Ruhestand nachdenken, bleibt die gesetzliche Rentenversicherung damit ein Feld mit mehreren offenen Baustellen gleichzeitig.
TVöD-Tarifrunde 2027: Stimmungslage gibt Vorgeschmack
Auch wenn ver.di und der dbb ihre Forderungen für die nächste Tarifrunde 2027 erst im März 2027 vorstellen, zeichnet sich die Grundstimmung schon jetzt ab. Öffentlicher Dienst News hat rund 10.500 Tarifbeschäftigte bei Bund und Kommunen zu ihrer Einschätzung der Gehaltsentwicklung befragt, die ausführlichen Ergebnisse veröffentlichen wir zum Jahresende. Ein Vorabbefund lässt sich schon nennen: Eine deutliche Mehrheit ist mit der Bezahlung der vergangenen fünf Jahre unzufrieden, viele Beschäftigte vergleichen ihr Netto zudem mit Beamten in ähnlichen Funktionen, deren Bezüge aktuell in mehreren Ländern spürbar angehoben werden. Dieses Spannungsfeld dürfte die Tarifrunde 2027 mitprägen, sobald sie im April 2027 beginnt. Die Ergebnisse zur großen Umfrage im öffentlichen Dienst veröffentlichen wir zum Ende des Jahres und berichten dazu im Newsletter.
Ausblick: Vorfreude ist die schönste Freude
Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, kann sich schon jetzt den November vormerken: Dann wird für die meisten Tarifbeschäftigten das Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst fällig, die Jahressonderzahlung. Bis dahin entscheidet sich im Oktober, wie teuer oder günstig das Jahr 2027 für Beschäftigte im öffentlichen Dienst tatsächlich wird, bei der Besoldung, bei Steuern und bei Sozialabgaben gleichermaßen.
Oktober 2026: Aktuelle Stellenangebote im öffentlichen Dienst
- Neumünster: Deutsche Rentenversicherung Nord, Duales Studium Sozialversicherungsrecht für den Auskunfts- und Beratungsdienst in Schleswig-Holstein (Neumünster)
- Pinneberg: Deutsche Rentenversicherung Nord, Duales Studium Sozialversicherungsrecht für den Auskunfts- und Beratungsdienst in Schleswig-Holstein (Pinneberg)
- Lübeck: Deutsche Rentenversicherung Nord, Duales Studium Sozialversicherungsrecht
- Hamburg: Deutsche Rentenversicherung Nord, Duales Studium Sozialversicherungsrecht für den Auskunfts- und Beratungsdienst in Hamburg (Millerntorplatz)
- Hamburg: Deutsche Rentenversicherung Nord, Duales Studium Sozialversicherungsrecht für den Auskunfts- und Beratungsdienst in Hamburg (Friedrich-Ebert-Damm)
- Schwerin: Deutsche Rentenversicherung Nord, Duales Studium Sozialversicherungsrecht für den Auskunfts- und Beratungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern
- Landsberg am Lech: Justiz in Bayern, Schreinermeisterin / Schreinermeister (m/w/d)
- Elmshorn: Handwerkskammer Lübeck, Elektro-Meister / Ausbilder im Elektrohandwerk (m/w/d)
- Tübingen: Universitätsstadt Tübingen, Projektleitung (m/w/d) Brücken
- Radolfzell: Landratsamt Konstanz, Duales Studium Soziale Arbeit 2027 – Fachrichtung Soziale Arbeit mit älteren Menschen (w/m/d)
- Radolfzell: Landratsamt Konstanz, Ausbildung Straßenwärter/in 2027 (w/m/d)
- Itzehoe: Kreis Steinburg, Sachgebietsleitung Aufenthalt (m/w/d)
- Brake: Landkreis Wesermarsch, Der Landrat, Bauingenieur / Architekt als Mitarbeiter im Bereich technische Bauaufsicht (m/w/d)
- Baumholder: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Forstwirtin / Forstwirt für den Raum Kaiserslautern (w/m/d)
- Friedrichshafen: Stadt Friedrichshafen, Sachgebietsleitung Sondernutzungen und Baustellen (m/w/d)
- Offenburg: Stadt Offenburg, Heilpädagog*in (B. A.)
- Elmshorn: Handwerkskammer Lübeck, Zimmerermeister / Ausbilder im Bauhandwerk (m/w/d)
- Regen: Regierung von Niederbayern, Beamter/Beamtin (m/w/d) 3. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, nichttechnischer Verwaltungsdienst
- Tübingen: Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim, Teamleitung Buchhaltung (m/w/d) Quellen:
- ver.di: Neuer Zeitplan für verfassungskonforme Besoldung
- Bundesministerium des Innern: Gesetzgebungsverfahren Bundesalimentationsgesetz
- dbb.de: Vorläufige Besoldungstabelle Bayern ab 1. Oktober 2026
- Bayerische Staatszeitung: Gefrustete Staatsdiener
- Öffentlicher Dienst News: Besoldungsrunde 2026, Besoldungstabellen Bayern, Zwölf Länder erhöhen am 1. März 2027 die Besoldung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027
- Minijob-Zentrale: Minijob-Grenze 2026/2027
- Bundesministerium der Finanzen: Einkommensteuerreform 2027 (Pressemitteilung)
- Techniker Krankenkasse: Reform für stabile Beiträge und BMG: FAQ zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
- BMAS: Rentenkommission 2026
- Deutscher Bundestag: Einführung einer Frühstartrente für Sechs- bis Achtzehnjährige
