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Frühstartrente: So können Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst für ihre Kinder vorsorgen

Frühstartrente öffentlicher Dienst
Altersvorsorge, so früh wie möglich, mit der Frühstartrente. Copyright: picture alliance / Zoonar | benis arapovic

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Frühstartrente beschlossen. Kinder erhalten vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr zehn Euro im Monat vom Staat für ein Vorsorgedepot. Eltern dürfen zusätzlich einzahlen, ab 18 auch die jungen Erwachsenen selbst. Was Familien im öffentlichen Dienst wissen sollten.

Zehn Euro im Monat: So funktioniert die Frühstartrente

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil beschlossen. Danach zahlt der Staat für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein Depot. Das Geld wird langfristig am Kapitalmarkt angelegt und soll ein zusätzlicher Baustein für die Altersvorsorge sein. Berechtigt sind nach Angaben des Bundesfinanzministeriums Kinder mit Erstwohnsitz in Deutschland.

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Stimmt der Bundestag zu, tritt das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die Förderung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 2020, für ihn fließen die Beiträge rückwirkend ab Januar 2026. In den folgenden Jahren kommen jeweils weitere Jahrgänge hinzu. Kinder, die vor 2020 geboren wurden, gehen leer aus. Klingbeil begründet das Vorhaben mit mehr Chancengleichheit. Private Altersvorsorge hänge bislang zu häufig vom Elternhaus ab. Mit der Frühstartrente gebe der Staat jedem Kind in Deutschland “ein Startkapital für die eigene Altersvorsorge”, sagte der Finanzminister.

Aus 2.200 Euro können bis zum Ruhestand 53.000 Euro werden

Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums wachsen allein die staatlichen Zahlungen bis zur Volljährigkeit auf einen Depotwert von rund 2.200 Euro an. Bleibt das Geld danach ohne weitere Einzahlungen angelegt, könnten daraus bis zum Renteneintritt etwa 53.000 Euro werden. Eine Garantie für die Rendite gibt es nicht, die tatsächliche Höhe hängt von der Entwicklung der Geldanlage ab. Die Erträge bleiben nach Angaben des Ministeriums bis zum Renteneintritt steuerfrei. Ausgezahlt werden kann das Kapital grundsätzlich frühestens ab dem 65. Lebensjahr. Wichtig: Nach jetzigem Stand muss versteuern, wer sich das Geld dann auszahlen lässt. Es gilt der persönliche Einkommensteuersatz.

 

Frühstartrente: So funktioniert das Depot für Ihr Kind

Eltern eröffnen für ihr Kind ein zertifiziertes Depot bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl. Wer keinen Vertrag abschließt, verliert die Förderung nicht: Der Bund legt die Beiträge dann in einem von der Bundesbank verwalteten Sondervermögen an. Diese Mittel lassen sich später auf einen persönlichen Vertrag übertragen.

Bis zum 18. Geburtstag gelten Schutzregeln. Anbieter dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten aus dem Vertrag bezahlen lassen, auch Wechselgebühren sind ausgeschlossen. Die Effektivkosten sind auf ein Prozent des Kapitalbestands begrenzt. Die Verträge folgen bei der Anlage einem einfachen Lebenszyklusmodell.

Bis zu 6.840 Euro im Jahr: Eltern und Großeltern dürfen zuzahlen

Die staatlichen 120 Euro im Jahr sind nur der Grundstock. Sobald ein individueller Vertrag besteht, dürfen zusätzlich eigene Beiträge von bis zu 6.840 Euro jährlich eingezahlt werden. Das Geld muss dabei nicht vom Kind stammen: Auch Eltern, Großeltern oder andere Dritte dürfen einzahlen.

Öffentlicher Dienst: So können Tarifbeschäftigte Geld für ihre Kinder anlegen

Die aktuelle ökonomische Lage ist angespannt. Vor allem Familien müssen die Ausgaben im Griff behalten. Über zwölf Jahre oder länger zusätzlich Geld für ein oder mehrere Kinder in das Vorsorgedepot einzuzahlen, ist darum eine Herausforderung. Eine Möglichkeit für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst ist es, die Jahressonderzahlung teilweise für eine Einzahlung zu nutzen. Natürlich ist die umgangssprachlich als Weihnachtsgeld bezeichnete Zahlung Ende November wichtig, um Geschenke für den Gabentisch zu kaufen oder die Feiertage zu bestreiten. Doch einen Teil könnten Eltern aus dem öffentlichen Dienst in das Vorsorgedepot umlenken.

Beamtenfamilien könnten Familienzuschlag anlegen

Beamte im öffentlichen Dienst hingegen könnten die Familien- oder Kinderzulagen nutzen, um Geld für den Nachwuchs anzusparen. Wer auf dieses Geld im Alltag nicht angewiesen ist, kann es Monat für Monat in das Vorsorgedepot des Kindes umleiten. So arbeitet ein Gehaltsbestandteil, den der Dienstherr für das Kind zahlt, direkt für dessen Altersvorsorge. Der Rahmen von 6.840 Euro im Jahr bietet dafür genügend Spielraum. Zwei Einschränkungen gelten auch hier: Die Eltern können die Einzahlungen nicht steuerlich absetzen, und eine Renditegarantie gibt es nicht.

Ab 18 zahlen die jungen Erwachsenen selbst weiter ein

Mit dem 18. Geburtstag endet die staatliche Förderung, nicht aber der Vertrag. Junge Erwachsene können nach Angaben des Bundesfinanzministeriums weiter eigene Beiträge einzahlen oder in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag wechseln. Laut DGB stehen ab dem 18. Lebensjahr alle Riester-förderfähigen Verträge offen. Dann allerdings dürfen Anbieter Abschluss-, Vertriebs- oder Wechselkosten nach den allgemeinen Regeln erheben.

Eine Frist sollten Familien im Blick behalten: Bis spätestens zum 25. Lebensjahr können Betroffene das angesparte Vermögen in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen. Wenn es bis dahin nicht abgerufen wird, fließt es zurück in den Bundeshaushalt. Doch vorab muss das Vorhaben noch beschlossen werden: Das letzte Wort hat der Bundestag. Erst wenn das Parlament zustimmt, kann die Frühstartrente wie geplant 2027 starten.

Quellen: