Der öffentliche Dienst gilt als sicherer Arbeitgeber. Doch wie häufig Städte und Behörden ihren Tarifbeschäftigten tatsächlich kündigen, lässt sich nicht ohne Weiteres beantworten. Eine einheitliche Statistik gibt es nicht, zudem erfassen öffentliche Arbeitgeber Kündigungen unterschiedlich. Öffentlicher Dienst News hat deshalb bei großen Städten sowie Landes- und Bundesbehörden nachgefragt.
Von Mascha Dinter
Mehr als fünf Millionen Menschen arbeiten in Deutschland im öffentlichen Dienst. Wie viele Tarifbeschäftigte jedes Jahr eine Kündigung von ihrem Arbeitgeber erhalten, wird jedoch nicht zentral erfasst. Das zeigt sich auch bei der Abfrage von Öffentlicher Dienst News. Einige Arbeitgeber konnten detaillierte Zahlen für die Jahre 2023 bis 2025 nennen, andere nicht. Die Bundesagentur für Arbeit beschäftigt beispielsweise knapp 106.000 Menschen nach Tarifvertrag. Wie viele arbeitgeberseitige Kündigungen in den letzten drei Jahren ausgesprochen wurden, lässt sich nach Angaben der BA nicht zentral auswerten. Die Stadt Köln, bei der Ende 2025 mehr als 17.000 Tarifbeschäftigte arbeiteten, erfasst diese Zahl ebenfalls nicht gesondert.
Auch die Bezirksregierung Köln kann Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkündigungen in ihrer Statistik nicht vollständig voneinander trennen. Für 2025 weist sie insgesamt 37 Kündigungen aus, von denen nach Einschätzung der Behörde die weit überwiegende Zahl von Beschäftigten ausging. Sicher zuordnen lassen sich sechs Probezeitkündigungen, die die Bezirksregierung selbst ausgesprochen hat. Andere Arbeitgeber führen genauere Statistiken. Stuttgart meldet 28 Kündigungen für 2023, 47 für 2024 und 52 für 2025. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) waren es 40, 54 und 54, beim Bundesverwaltungsamt 12, 19 und 25. Wichtig: Die Zahlen sind nicht repräsentativ und aufgrund unterschiedlicher Erfassungsmethoden nur eingeschränkt miteinander vergleichbar. Sie erlauben deshalb weder eine Hochrechnung noch eine allgemeine Kündigungsquote für den öffentlichen Dienst.
Öffentlicher Dienst: Auffällig viele Kündigungen in der Probezeit
Wo die Arbeitgeber genauer aufschlüsseln, fällt die Bedeutung der Probezeit auf. Besonders deutlich zeigt sich das in Stuttgart. Die Stadtverwaltung beschäftigte Ende 2025 rund 12.200 Tarifbeschäftigte. Von 127 Kündigungen zwischen 2023 und 2025 wurden 109 während der Probezeit ausgesprochen – das sind rund 86 Prozent. Beim BAMF mit knapp 5.000 Tarifbeschäftigten waren 2025 47 von 54 Kündigungen Probezeitkündigungen. Auch in Frankfurt mit rund 12.200 Tarifbeschäftigten entfielen von 137 arbeitgeberseitigen Kündigungen zwischen 2023 und 2025 insgesamt 92 auf die Probezeit – also rund zwei Drittel.
In München mit rund 33.500 Tarifbeschäftigten machten Probezeitfälle ebenfalls rund zwei Drittel der erfassten Kündigungsaustritte aus. Die Münchner Statistik erfasst allerdings nicht den Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs, sondern die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dass das Bild nicht überall gleich aussieht, zeigt die Bezirksregierung Düsseldorf: Dort waren zehn von 25 Arbeitgeberkündigungen zwischen 2023 und 2025 Probezeitkündigungen. Die Zahlen belegen daher nicht, dass im öffentlichen Dienst generell überwiegend in der Probezeit gekündigt wird. Sie zeigen aber, dass Probezeitkündigungen bei mehreren der untersuchten Arbeitgeber einen erheblichen Teil der Fälle ausmachen.
Warum kündigen öffentliche Arbeitgeber überhaupt?
Konkrete Kündigungsgründe werden von vielen der befragten Arbeitgeber nicht statistisch erfasst. Wo Zahlen vorliegen, finden sich verhaltens- und personenbedingte Fälle. Stuttgart meldet für 2023 bis 2025 insgesamt 16 verhaltensbedingte und zwei personenbedingte Kündigungen. Bei der Bezirksregierung Düsseldorf waren fünf Kündigungen verhaltens- und zehn personenbedingt. Weitere zehn waren Probezeitkündigungen, die die Behörde keiner der beiden Kategorien zuordnet. Auch München konnte für 2025 zumindest einen Teil seiner Fälle nach Gründen aufschlüsseln: 29 Kündigungen waren verhaltensbedingt, zwei personenbedingt und keine betriebsbedingt. Die Stadt weist jedoch allerdings ausdrücklich darauf hin, dass diese Auswertung nicht vollständig ist.
Verhaltensbedingte Kündigungen knüpfen grundsätzlich an ein steuerbares Verhalten des Beschäftigten an. Bei personenbedingten Kündigungen liegt der Grund dagegen in der Person des Beschäftigten. Welche konkreten Vorfälle hinter den erfassten Fällen standen, haben die Arbeitgeber nicht aufgeschlüsselt.
Nach der Probezeit ist die Kündigung das letzte Mittel
Für Beschäftigte ist dabei wichtig: Probezeit und gesetzlicher Kündigungsschutz hängen zwar zusammen, sind rechtlich aber nicht dasselbe. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift grundsätzlich erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Nach dieser Anfangsphase beschreiben mehrere der befragten Arbeitgeber die Kündigung als letztes Mittel. Bevor es dazu kommt, werden je nach Einzelfall beispielsweise Personalgespräche, Ermahnungen und Abmahnungen, Versetzungen, Mediation oder andere Einsatzmöglichkeiten geprüft. Bei gesundheitlichen Einschränkungen kann auch ein betriebliches Eingliederungsmanagement eine Rolle spielen. Die Stadt Stuttgart bezeichnet eine arbeitgeberseitig initiierte Trennung ausdrücklich als „letztmögliches Mittel”. Auch das BAMF spricht von der Kündigung als „Ultima Ratio”, wenn mildere geeignete Maßnahmen nicht zumutbar oder erfolgversprechend sind.
Für langjährig Beschäftigte bieten die Tarifverträge zusätzlichen Schutz. Wer mindestens 40 Jahre alt und seit mehr als 15 Jahren beschäftigt ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Bei kommunalen Arbeitgebern gilt dieser besondere Kündigungsschutz allerdings weiterhin nur im Tarifgebiet West. Für Beschäftigte des Bundes gilt diese Einschränkung seit 2025 nicht mehr, bei den Ländern entfällt sie ab 2027.
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Betriebsbedingte Kündigungen spielen im öffentlichen Dienst kaum eine Rolle
Noch einheitlicher als bei der Probezeit fallen die Antworten zu betriebsbedingten Kündigungen aus. Bei den befragten Arbeitgebern, die hierzu Angaben machen konnten, spielen sie praktisch keine Rolle. Stuttgart und die Bezirksregierung Düsseldorf meldeten für die untersuchten Jahre keine betriebsbedingten Kündigungen. Die Stadt Köln erklärte, solche Kündigungen würden nicht ausgesprochen. Auch im Geschäftsbereich der Bundesagentur für Arbeit gab es keine. Und auch das Bundesverwaltungsamt teilte mit, betriebsbedingte Kündigungen spielten „keine Rolle“.
In Frankfurt sind betriebsbedingte Kündigungen aufgrund einer Dienstvereinbarung mit dem Gesamtpersonalrat grundsätzlich ausgeschlossen. Auch München verzichtet seit 2019 bei unbefristet Beschäftigten auf betriebsbedingte Beendigungskündigungen. Der Verzicht gilt auch 2026. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sollen Personaleinsparungen stattdessen unter anderem über Fluktuation, die kritische Überprüfung von Aufgaben und die Digitalisierung von Abläufen erreicht werden. Betriebsbedingte Kündigungen sind im öffentlichen Dienst damit nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die Antworten zeigen aber, dass Personalabbau bei den untersuchten Arbeitgebern derzeit nicht über dieses Instrument erfolgt.
Fazit: Hoher Probezeitanteil, kaum betriebsbedingte Fälle
Bei mehreren der untersuchten Arbeitgeber machen Probezeitkündigungen einen erheblichen Teil der Fälle aus. Noch klarer fällt der Befund bei betriebsbedingten Kündigungen aus: Sie sind bei den befragten Arbeitgebern die Ausnahme. Wie häufig öffentliche Arbeitgeber ihren Tarifbeschäftigten insgesamt kündigen, bleibt dagegen schwer zu beantworten. Eine übergreifende Statistik fehlt – und selbst große Städte und Behörden erfassen arbeitgeberseitige Kündigungen zum Teil nicht zentral.
Quellen:
- eigene Recherche
- Aktuelle Ausgabe TVöD auf der Seite der VKA
