Die niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Besoldung für die Jahre 2025 bis 2028 beschlossen. Er überträgt die Tarifeinigung auf die Beamten und reagiert auf das Berlin-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Der dbb niedersachsen hält die Pläne für deutlich zu kurz gegriffen.
Das Kabinett in Hannover hat am Dienstag den Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge 2025 bis 2028 beschlossen. Gleichzeitig gab die Landesregierung den Entwurf zur Verbandsbeteiligung frei. Das teilte das Finanzministerium mit. Der Entwurf verfolgt zwei Ziele: Er soll die noch offenen Stufen der Tarifeinigung für die Länder auf Beamte und Versorgungsempfänger übertragen. Und er soll die Besoldung an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anpassen. Die erste Stufe des Tarifergebnisses hatte der Landtag bereits am 27. Mai 2026 übertragen (zur Besoldungstabelle Niedersachsen). Seitdem erhalten die Beamten rückwirkend zum 1. April 2026 2,8 Prozent mehr Geld, mindestens aber 100 Euro im Monat.
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Berlin-Beschluss zwingt Niedersachsen zum Handeln
Hintergrund der zweiten Änderung ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur Berliner Besoldung. Darin hatte das Gericht die Kriterien für eine amtsangemessene Alimentation konkretisiert. Der Beschluss betraf Niedersachsen nicht direkt. Die Landesregierung geht aber davon aus, dass Karlsruhe die neuen Maßstäbe auch auf andere Länder anwenden wird. Deshalb will sie die Vorgaben jetzt umsetzen, rückwirkend zum 1. Januar 2025. Finanzminister Gerald Heere (Grüne) sagte: „Wir stellen mit diesen Änderungen sicher, dass die Besoldung im Land Niedersachsen auch weiterhin verfassungskonform ist.“ Jede Beamtin und jeder Beamte werde am Ende mehr Geld zur Verfügung haben, „ohne die Grenzen des finanziell Machbaren zu überschreiten“.
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Besoldung Niedersachen: Das sieht der Gesetzentwurf konkret vor
Für das Jahr 2025 will das Land die Einmalzahlungen für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 nachträglich erhöhen. Beamte in A 9 sollen 520 Euro zusätzlich erhalten, A 10 bis A 12 jeweils 300 Euro und A 13 200 Euro. Ab 2026 steigt die jährliche Sonderzahlung für alle aktiven Beamten auf 1.200 Euro. Bisher bekommen diesen Betrag nur die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8. Alle anderen erhalten 500 Euro. Ebenfalls zum 1. Januar 2026 wandert der sogenannte Verheiratetenbestandteil des Familienzuschlags in die Grundgehälter. Damit erhalten ihn künftig alle Beamten, unabhängig vom Familienstand. Die Sonderzahlung für das erste und zweite Kind steigt um jeweils 125 Euro auf 375 Euro pro Kind.
Zum 1. März 2027 folgt eine lineare Erhöhung um 2,5 Prozent. Davon entfallen 2,0 Prozent auf die zweite Stufe der Tarifübertragung. Die weiteren 0,5 Prozent sollen die amtsangemessene Alimentation sichern. Die Anwärtergrundbeträge steigen zu diesem Zeitpunkt um 120 Euro. Das ist doppelt so viel, wie die Tarifübertragung vorsieht. Zum 1. Januar 2028 kommt der letzte Schritt: ein Prozent mehr Besoldung und 30 Euro mehr für Anwärter. Auf die Versorgungsempfänger überträgt das Land die Integration des Verheiratetenbestandteils, die linearen Erhöhungen 2027 und 2028 sowie die höhere Kinder-Sonderzahlung. Die übrigen Einmal- und Sonderzahlungen gelten nur für aktive Beamte.
Rund 300 Millionen Euro Mehrkosten pro Jahr
Die Anpassung an die Karlsruher Rechtsprechung kostet das Land nach eigenen Angaben jährlich rund 300 Millionen Euro, sobald alle Bestandteile greifen. Die Tarifübertragung kommt hinzu. Allein die höhere Einmalzahlung für 2025 schlägt mit 23,4 Millionen Euro zu Buche. Ab 2026 belasten Verheiratetenbestandteil, Sonderzahlung und Kinderzuschlag den Haushalt mit rund 217,5 Millionen Euro. Die Erhöhung um 2,5 Prozent kostet 2027 zusätzlich 272,3 Millionen Euro und in den Folgejahren jeweils 326,7 Millionen Euro. Der Schritt zum 1. Januar 2028 kommt auf 133,9 Millionen Euro jährlich. Alle Kosten seien durch die vorhandenen Haushaltsmittel gedeckt, so das Ministerium.
Ende 2025 beschäftigte Niedersachsen rund 143.000 Beamte, Richterinnen und Richter, einschließlich Landesbetrieben und Stiftungen. Hinzu kommen rund 90.000 Tarifbeschäftigte und rund 113.000 Versorgungsempfänger.
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dbb niedersachsen: „Kosmetische Korrekturen“
Der dbb niedersachsen reagierte noch am selben Tag mit scharfer Kritik. Landesvorsitzender Alexander Zimbehl sprach von „kosmetischen Korrekturen“, die kein strukturelles Problem lösten. „Wer glaubt, mit 0,5 Prozent mehr Grundgehalt, einer einseitigen Umverteilung beim Familienzuschlag und einer höheren Sonderzahlung für einen Teil der Beamtenschaft das niedersächsische Alimentationsproblem lösen zu können, verkennt die Dimension des Problems“, sagte Zimbehl.
Der Gewerkschaftsbund bemängelt vor allem drei Punkte. Der Verheiratetenbestandteil in den Grundgehältern bringe nur denen mehr Geld, die ihn bisher nicht erhalten. Für alle anderen werde vorhandenes Besoldungsvolumen lediglich verschoben. Von der höheren Sonderzahlung profitierten nur die Gruppen ab A 9, Versorgungsempfänger gingen leer aus. Und die zusätzlichen 0,5 Prozent seien „nicht im Ansatz geeignet“, das Problem zu lösen. Nach Berechnungen des dbb unterschreiten auch nach Umsetzung aller Maßnahmen sieben von zwölf A-Besoldungsgruppen die vom Verband errechnete Mindestbesoldung.
Besoldung: Niedersachsen in Konkurrenz zu Schleswig-Holstein
Zimbehl verwies auf andere Länder. Schleswig-Holstein plane deutliche lineare Erhöhungen und bessere Familienbestandteile. Brandenburg sehe rückwirkend zum 1. Januar 2026 Erhöhungen im deutlich zweistelligen Bereich vor. „Wenn Beschäftigte und Nachwuchskräfte feststellen, dass ihre Arbeit wenige Kilometer hinter der Landesgrenze erheblich besser honoriert wird, wird Niedersachsen diesen Wettbewerb nicht gewinnen können“, so Zimbehl.
Die Tarifübertragung selbst begrüßt der dbb. Sie dürfe aber nicht mit der strukturellen Neuordnung der Alimentation vermischt werden. Der Verband fordert für das weitere Gesetzgebungsverfahren eine deutlich stärkere Anhebung der Grundgehälter, die das gesamte Besoldungsgefüge und die Versorgung einbezieht.
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